Kurz nach ihrem Erscheinen ist die Sicherheitssperre der so genannten AusweisApp entschärft worden. Das wies die Piratenpartei nach.
Die Software zum neuen Personalausweis, die AusweisApp, hat eine Sicherheitslücke. Jan Schejbal von der Piratenpartei wies in einem Experiment nach, dass über die Aktualisierungsfunktion der Software schädliche Programme auf einen Personal Computer eingeschleust werden können.
Damit ist er gut 24 Stunden nach Veröffentlichung der Software der erste erfolgreiche Hacker.
Die Piratenpartei argumentiert: “Zwar wird die Patentierbarkeit von Software eingeschränkt, aber diese Einschränkung ist ein Papiertiger.” Laut Urteil muss Software einen technischer Beitrag leisten. Einzelne Codezeilen sind nicht patentfähig.
Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) lässt die Gegner von Softwarepatenten befürchten, dass Software in Deutschland prinzipiell als patentierbar angesehen wird. Hintergrund des BGH-Beschlusses Xa ZB 20/08 vom 22. April 2010 ist ein Streit zwischen Siemens und dem Deutschen Patent- und Markenamt.
Nur einen Tag nach der erzwungenen Abschaltung durch den deutschen Provider CB3Rob ist die Torrent-Suchmaschine wieder online. Der Traffic läuft jetzt über einen ukrainischen ISP. Hilfe kam von der schwedischen Piratenpartei.
Die Motion Picture Association of America (MPAA) ist mit ihrem Versuch gescheitert, die Torrent-Suchmaschine The Pirate Bay dauerhaft vom Netz zu nehmen. Nachdem die Interessenvertretung der US-Filmindustrie beim Landgericht Hamburg eine Einstweilige Verfügung gegen den deutschen Provider CB3Rob erwirkt hatte, musste dieser die Torrent-Suchmaschine am gestrigen Montag abschalten. Seit heute ist The Pirate Bay aber schon wieder online – dank Unterstützung der schwedischen Piratenpartei.
Die Piratenpartei hat einen Artikel im Internet veröffentlicht, in dem es um die Praktiken diverser Kanzleien geht, die als „Massenabmahner” aktiv sind. In jüngster Zeit wird hierzu vermehrt Kritik laut. Der Vorwurf: Die Kanzleien, bzw. die Rechteinhaber benutzen die Abmahnungen nicht zur legitimen Rechtsverteidigung, sondern um Geld zu verdienen.