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Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung in Kraft: Verbraucherschutz verbessert

Am 4. August 2009 tritt das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen in Kraft. Das Gesetz verbietet Werbeanrufe bei Verbrauchern, wenn diese nicht vorher ausdrücklich ihre Einwilligung erklärt haben. Werbeanrufer dürfen ihre Telefonnummer nicht mehr unterdrücken. Verstöße gegen diese Verbote können ab dem 4. August 2009 – anders als bisher – mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. Zudem werden die Widerrufsrechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei telefonischen Vertragsschlüssen erweitert.

“Wir schützen Verbraucherinnen und Verbraucher wirksamer vor unerlaubter Telefonwerbung. Bürgerinnen und Bürger können jetzt von den Verbesserungen im Verbraucherschutz durch das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen profitieren.

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Im Einzelnen sieht das neue Gesetz folgende Verbesserungen für die Verbraucher vor:

* Verstöße gegen das bestehende Verbot der unerlaubten Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern können künftig mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Außerdem wird im Gesetz klargestellt, dass ein Werbeanruf nur zulässig ist, wenn der Angerufene vorher ausdrücklich erklärt hat, Werbeanrufe erhalten zu wollen. So wird verhindert, dass sich Anrufer auf Zustimmungserklärungen berufen, die der Verbraucher in einem völlig anderen Zusammenhang oder nachträglich erteilt hat.
* Bei Werbeanrufen darf der Anrufer seine Rufnummer nicht mehr unterdrücken, um seine Identität zu verschleiern. Viele unerwünschte Werbeanrufe werden bislang nicht verfolgt, weil sich nicht feststellen lässt, wer angerufen hat. Denn die Unternehmen machen in der Regel von der Möglichkeit Gebrauch, ihre Rufnummer zu unterdrücken. Dies wird nun durch das Telekommunikationsgesetz (TKG) verboten. Bei Verstößen gegen das Verbot der Rufnummernunterdrückung droht eine Geldbuße bis zu 10.000 Euro.
* Verbraucherinnen und Verbraucher bekommen mehr Möglichkeiten, Verträge zu widerrufen, die sie am Telefon abgeschlossen haben. Verträge über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie über Wett- und Lotterie-Dienstleistungen können künftig widerrufen werden so wie es heute schon bei allen anderen Verträgen möglich ist, die Verbraucher am Telefon abgeschlossen haben. In diesen Bereichen kommt es besonders zu unerlaubter Telefonwerbung, um Verbraucher zu einem Vertragsabschluss zu bewegen. Bislang gibt es hier kein Widerrufsrecht (§ 312d Absatz 4 Nummer 3 und 4 BGB). Diese Ausnahmen werden beseitigt. Es kommt für das Widerrufsrecht nicht darauf an, ob der Werbeanruf unerlaubt war. Die Vorschrift ermöglicht einen Widerruf, aus welchen Gründen auch immer.

Wenn der Verbraucher den Vertrag fristgerecht widerrufen hat, braucht er ihn nicht zu erfüllen. Die Widerrufsfrist beträgt abhängig von den Umständen des Einzelfalles – zwei Wochen oder einen Monat und beginnt nicht, bevor der Verbraucher eine Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform (etwa als E-Mail oder per Telefax) erhalten hat. Bei unerlaubten Werbeanrufen beträgt die Frist regelmäßig einen Monat.

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Kaspersky veröffentlicht Details zur Botnetz-Schattenwirtschaft

Ein neuer Artikel des Virenanalysten Yuri Namestnikov von Kaspersky, russischer Anbieter von Virenschutzsoftware, fasst den derzeitigen Stand in Sachen Botnetze zusammen. Er erläutert, wie Computer infiziert und zu Zombienetzen zusammengeschlossen werden und für welche Zwecke man die so entstandenen Botnetze einsetzt.

Im Detail sind es Denial-of-Service-Angriffe, Diebstahl von Bank- und Identitätsdaten, Phishing, Versand von Spam et cetera, mit denen der moderne Kriminelle Geld verdienen kann. Allein 780 Millionen Dollar wurden im vergangenen Jahr mit Spam umgesetzt. Mit der für diese Straftaten erforderlichen Infrastruktur lässt sich ebenfalls Geld verdienen, etwa mit der Vermietung der Botnetze.

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Vorratsdatenspeicherung: Hohe Gefahr des Missbrauchs

Sachverständige schätzen die Gefahr des Missbrauchs der von Providern verdachtsunabhängig auf Vorrat zu speichernden Telekommunikations-Verbindungsdaten als hoch ein. So sind sich alle neun vom Bundesverfassungsgericht im Hauptverfahren gegen die flächendeckende Protokollierung von Nutzerspuren befragten Experten und Verbände einig, dass ein ungerechtfertigter Zugriff auf die sechs Monate aufzubewahrenden Verbindungs- und Standortdaten nicht zu verhindern ist. Selbst das Bundesjustizministerium räumt in seiner Stellungnahme (PDF-Datei) ein, dass eine “vollständige Verhinderung” einer Zweckentfremdung der Datenhalden nicht möglich sei. Ein missbräuchlicher Zugriff an sich Berechtigter könne allenfalls durch Protokollierungen erkennbar und somit für die Zukunft erschwert werden.

Auch der Branchenverband Bitkom beklagt (PDF-Datei) einen nicht optimalen Schutz vor missbräuchlichen Abfragen der sogenannten Verkehrsdaten. Die verpflichteten Telekommunikations-Anbieter müssten ausführliche Sicherheitskonzepte vorlegen. Zudem erfolge bei ihnen regelmäßig eine “technische und organisatorische Trennung der Datenbanken sowie der zuständigen Fachabteilungen”. Die eingesetzte Systemarchitektur sehe für die interne und externe Kommunikation den Einsatz von Verschlüsselungstechnologien vor. Allerdings sei es in der Praxis oftmals kaum möglich, die Berechtigung eines Auskunftsersuchens der Sicherheitsbehörden “abschließend zu prüfen”. Dies läge auch daran, dass die “Bedarfsträgern” unterschiedliche Formulare verwendeten. Verbesserungen könnte der Lobbyvereinigung zufolge der Einsatz elektronischer Signaturen bringen.

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Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der die “Massenbeschwerde” in Karlsruhe gegen die umfassende Aufzeichnung der Nutzerspuren initiiert hat, rief im Rahmen der Veröffentlichung der Expertenmeinungen alle Bürger noch einmal zur Teilnahme an der für den 12. September geplanten Großdemonstration in Berlin gegen den Überwachungswahn auf. Die Kundgebung unter dem Motto “Freiheit statt Angst” finde dieses Jahr zwei Wochen vor der Bundestagswahl statt. Es sei wichtig, ein Signal gegen die von Schwarz-Rot beschlossenen Sicherheitsgesetze abzugeben.

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Teurer Schutz gegen lästige Telefonwerbung, Verbraucherzentrale warnt vor fragwürdigen Firmen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Vor fragwürdigen Angeboten der Firmen “Verbraucher Werbeschutzbund” und “raus da” warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. Beide Firmen versuchen per unerwünschtem Anruf, gutgläubigen Menschen mit ihren dubiosen Angebo-ten Geld aus der Tasche zu ziehen. Der “Verbraucher Werbeschutzbund e.V.” mit Postfach in Rees an der holländischen Grenze, bietet für 89,95 Euro telefonisch ein “Datenschutz-Paket” an, das vor unlauterer Werbung und gegen Datenmissbrauch schützen soll. Etliche Menschen haben sich bereits bei der Verbraucherzentrale beschwert, weil der Betrag vom Konto abgebucht wurde, obwohl sie wissentlich keinen Vertrag abgeschlossen haben.

Die Firma “raus da” versucht mit einer ganz ähnlichen Masche an Geld zu kommen. “Um zukünftig unerwünschte Telefonwerbung einzuschränken” kann man sich von diesem Unternehmen auf Telefonwerbesperrlisten setzen lassen und erhält Musterbriefe, um Abonnements oder teure Handytarife zu widerrufen. Die Unterlagen werden für 49,95 Euro per Nachnahme zugestellt, d.h. man “kauft die Katze im Sack” bevor überhaupt eine Leistung erbracht wurde.

Schon mit ihren unerwünschten Werbeanrufen verstoßen diese Firmen gegen geltendes Recht, darauf weist die Verbraucherzentrale hin. Die vermeintlichen
“Verbraucherschützer” ziehen arglose Verbraucher mit der gleichen Masche über den Tisch, gegen die sie scheinbar vorgehen wollen.

Hilfe und Unterstützung erhalten alle Rat suchenden Verbraucher in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. oder am Verbrauchertelefon montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr unter 09001 / 77 80 80 1 (für 1,50 Euro pro Minute aus dem Netz der Deutschen Telekom; evtl. abweichende Preise aus den Mobilfunknetzen und den Netzen anderer Anbieter). Mit den Telefonkosten sind die Kosten für die Beratung beglichen.
VZ-RLP

quelle : Verbraucherzentrale Rheinland Pfalz, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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EU will Terrorfahndern Zugriff auf Bankdaten ermöglichen

Die EU-Kommission plant, Fahndern zum Zweck der Terrorismusbekämpfung den Zugriff auf Bankverbindungsdaten des internationalen Finanzdienstleisters Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (Swift) zu ermöglichen. Das berichtet das Handelsblatt, dem nach eigenen Angaben ein Entwurf der EU-Kommission vorliegt. Die Daten sollen demnach einem neuen Rechenzentrum in der Schweiz entnommen werden, das derzeit im Einzugsgebiet von Zürich errichtet wird und im September in Betrieb genommen werden soll.

Dieses neue Rechenzentrum soll die Daten des europäischen Zahlungsverkehrs spiegeln, der im niederländischen Zouterwoude abgewickelt wird. Die dort anfallenden Daten werden bislang im US-amerikanischen Culpeper gespiegelt. Der anhaltende Zugriff von US-Behörden auf diese Daten war der Swift ein Dorn im Auge.

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Mega-Downloads.net – Macht Interview mit einem Insider Kalletaler Pferde(händler) scheu?

In einem aufschlussreichen Interview mit Gomopa.net hat ein Insider jetzt umfassend über die internen Strukturen rund um Herrn Frank Babenhauserheide berichtet, welcher in enger Zusammenarbeit mit den Herren Dr. Robert Fritzmann und Valentin Fritzmann agiert. Unter dem Titel “Die Operationszentrale der Internetmafia” erhält man umfassende Informationen, sensible Einblicke und eine Übersicht der Reichweiten.

Auch die ermittelnde Staatsanwaltschaft in Hannover wird sich für diesen Bericht sicherlich sehr interessieren – Ergänzend dazu folgende Publikationen auf Abzocknews.de:

12.07.09: Betreiberwechsel bei Firstload

25.06.09: Softwaresammler.de – Der Nachfolger von Opendownload.de?

16.06.09: ZDF-WISO über die Abzocke auf Antivirus-Security.net & Kino.to (Video)

19.05.09: Über abcload.de der Professionell Internet Service Ltd.

15.04.09: Proinkasso GmbH fordert für Gesichtsanalyse.com

14.03.09: ZDF-WISO über die Abzocke der Global Online Holding (Video)

10.03.09: Das Phänomen Opendownload.de der Content Services Ltd.

10.03.09: Keine Anmeldung mehr auf Seiten der Global Online Holding  möglich

07.02.09: Abzocke-Reloaded: Nachbarschaft24.net der Netsolutions Trading FZE

14.01.09: Änderungen im Geflecht um Mega-Downloads.net

04.12.08: Was haben Opendownload.de und Mega-Downloads.net gemeinsam?

27.11.08: Akte 08 über die Abzocke von Mega-Downloads.net (Teil 1 + 2)

Wie sich die Netzwerke über Jahre hinweg ausweiten konnten und wie alles seinen Anfang hatte finden Sie auch ausführlich in einem Dossier auf Antiabzockenet.Blogspot.com.

Hier nochmals der Kontakt zur Staatsanwaltschaft Hannover, wenn auch Sie Rechnungen der L & H GmbH für Mega-Downloads.net erhalten haben sollten:

Staatsanwaltschaft Hannover
Postfach 109
30001 Hannover

Das Aktenzeichen lautet: 5302 Js 41769/09

Da der Server von Gomopa.net bereits wenige Stunden nach einer Publikation um Valentin Fritzmann unter massiven DDoS-Angriffen stand, teile ich Ihnen hiermit, rein vorsorglich, die Domain zu meiner Ausweichseite mit: Abzocknews.Blogspot.com – Schließlich hat man ja auch so seine Erfahrungen mit DDoS-Angriffen gemacht.

quelle und Recherchen :  abzocknews.de, hier klicken um zum Artikel zu kommen.

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Unseriöse Nebenjobs im Internet

Wer im Internet nach Nebenjobs sucht, wird schnell fündig. Aber leider: Fast immer sind sie unseriös. Fast immer wird erst “Vorauskasse” verlangt, bevor es ans Verdienen geht. Und mit dem Verdienst klappt es dann nicht.

Wir haben einige Angebote geprüft und in der folgenden Liste dargestellt. Woran Sie ein unseriöses Verdienstangebot erkennen, lesen Sie hier.

Häufig treffen Sie bei Angeboten im Internet auf sog. Network-Marketing-Konzepte. Hier wird mit bombastischen Worthülsen für “ein neues Konzept” geworben, das angeblich  “seit vielen Jahren erfolgreich” ist, viele bereits zum Millionär gemacht hat und vermeintlich phantastische Zuwachsraten verspricht. Lassen Sie sich nicht von solchen Versprechungen blenden. Im Kern geht es darum, dass Sie in Ihrem Bekannten-, Verwandten- oder Freundeskreis Produkte verkaufen sollen – Nahrungsergänzungsmittel, Säfte, Kosmetika, Matratzen, Versicherungen, Telefonverträge oder Rabattsysteme. Wenn Sie dann noch zusätzlich aufgefordert werden, weitere Untervertreter anzuwerben, von deren Umsatz Sie – quasi ohne Arbeit! – profitieren, und wenn diese ihrerseits wieder Unter-Unter-Vertreter anwerben sollen, so sind Sie schnell in ein Schneeballsystem verstrickt. Richtig teuer wird es für Sie, wenn Sie vorab Waren kaufen (“Selbstbestellerbasis”) oder kostenpflichtige Kurse besuchen sollen oder gar gleich Bares auf den Tisch legen müssen, um in das Vertriebssystem einsteigen zu dürfen.

Noch ein Hinweis: Das Internet ist flüchtig. Web-Anbieter, die heute aktiv sind, können morgen schon wieder verschwunden oder unter einem neuen Namen aufgetaucht sein. Achten Sie daher eher auf die “Masche” als auf den “Namen”!

quelle : Verbraucherschutz Hamburg, Hier klicken um den Artikel und die LISTE einzusehen.

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Piratenpartei tritt für digitale Freiheit ein

Die Piratenpartei will mit ihrem am Sonntag auf dem Bundesparteitag verabschiedeten Programm den Datenschutz und die informationelle Selbstbestimmung sowie die Informationsfreiheit stärken. Nur auf Basis dieser Grundpfeiler könne eine demokratische und sozial gerechte globale Ordnung entstehen, schreibt die knapp drei Jahre alte politische Vereinigung in ihrem 17-seitigen Fahrplan für Bundestagswahl im Herbst. Man wolle sich auf diese Kernthemen konzentrieren, da im Zuge der digitalen Revolution andernfalls die Würde und die Freiheit des Menschen “in bisher ungeahnter Art und Weise gefährdet” seien.

Falsche Weichenstellungen könnten einer “totalen und totalitären” Überwachungsgesellschaft Vorschub leisten, der die Piraten “entschieden” den Kampf ansagen wollen. “Die pauschale Verdächtigung und anlasslose Überwachung aller Bürger hat generell zu unterbleiben”, stemmen sie sich gegen eine als “präventive Strafverfolgung” verschleierte Abschaffung der Unschuldsvermutung. Sie lehnen die flächendeckende Videoüberwachung des öffentlichen Raums genauso ab wie die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung. Jedem Bürger müsse das Recht auf Anonymität garantiert werden. Zudem sei das “Briefgeheimnis” zu erweitern zu einem generellen Kommunikationsgeheimnis. Ermittler dürften nur bei begründetem und konkreten Tatverdacht auf die Kommunikationsmittel eines Bürgers zugreifen. “Fragwürdige Rasterfahndungen und zentrale Datenbanken mit unbewiesenen Verdächtigungen” wie die Anti-Terror-Datei lehnt die um den Einzug in den Bundestag kämpfende Gruppierung ab.

quelle: heise.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Handypost per SMS, Handypost.net SMS abzocke

Mit einer SMS fängt es an. Tausende Handynutzer in Deutschland empfingen nach Informationen des Verbraucherschutzes eine als privat gekennzeichnete Kurznachricht, die wegen Überlänge nicht auf den internen Speicher des mobilen Gerätes passt. Teil dieser Nachricht sind ein Nummerncode und ein Link zu einer Internet-Seite, wo sich die Botschaft bei Eingabe des Codes abrufen lässt. Das Dumme ist nur. Es gibt gar keine private Nachricht. Es gibt nach 14 Tagen eine Rechnung der Flensburger “FairMedia” über 108 Euro.

Was die Eiligen unter den Neugierigen oftmals übersehen: Indem sie sich bei beim FairMedia-Dienst “HandyPost” einloggen, schließen sie einen Vertrag, der ihnen über zwei Jahre ein Postfach für ihr Handy zusichert. Davon lassen sich angeblich Musikdateien, Videofilme und allerlei andere Datenpakete parken, um sie von dort an Freunde und Bekannte zu verschicken. Das mag dem einen oder anderen ganz praktisch erscheinen – Verbraucherschützer freilich halten die Geschäftsanbahnung für unseriös. “Es ist stark zu bezweifeln, dass diese Verträge rechtmäßig sind”, sagt Verbraucher-Anwalt Dr. Weta aus Kiel.

quelle: flensburger-tageblatt, HIER klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Datenpanne bei Sparkasse?

Bei der Sparkasse Köln-Bonn scheint sich ein bisher unvergleichbarer Datenskandal zu entwickeln: ein ehemaliger Berater, mit dem kein Vertragsverhältnis mehr besteht, verfügt über tausende, sensible Kundendaten.

Die Daten erhielt dieser nach eigenen Angaben im Rahmen eines Auftrags zur Optimierung des Vertriebssystems. Die Informationen stellte man ihm demnach sofort und ohne die sonst übliche Anonymisieren zur Verfügung. Auch eine Vertraulichkeitserklärung habe er nicht unterzeichnen müssen.

Die Nordrhein-westfälische Datenschutzbeauftragte Bettina Sokol kündigte an, die Einleitung eines Verfahrens zu prüfen. Wird der Sparkasse ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz nachgewiesen, könnten ihr Bußgelder von bis zu 250.000 Euro drohen.

Hier klicken Zum Video von wdr.de

Quelle : winfuture.de

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