Rechnung nicht bezahlen.
Viele Verbraucher melden sich zurzeit bei der Verbraucherzentrale Hamburg und beschweren sich, dass sie eine (oder mehrere) Rechnung(en) von der Firma TRC Telemedia bekommen haben. Sie sollen € 75 für ein Telefongespräch bezahlen, das angeblich vor Monaten erfolgt sein soll.
Die Verbraucher versichern: Sie haben die Nummer gar nicht angerufen!
Wieder einmal soll offenbar unberechtigt Geld von arglosen Verbrauchern einkassiert werden. Besonders perfide: Bei den Gesprächen soll es sich Telefonsexangebote handeln. Gut möglich, dass die Verbraucher aus Scham schnell bezahlen, ohne dazu verpflichtet zu sein.
Unser Tipp: Zahlen Sie nicht, wenn kein Anruf erfolgt ist. Rechnungen schreiben kann jeder. Aber nicht jede Rechnung muss bezahlt werden. Moderne Wegelagerei sollte man nicht unterstützen!
Natürlich ist man verpflichtet, für wirklich zustande gekommene Verbindungen zu zahlen. Aber für den Anschlussinhaber eines Telefons, von dem aus angeblich das Gespräch geführt wurde, entsteht keine Zahlungspflicht.
Selbst, wenn man eine der Nummern tatsächlich angerufen hat, muss man ein erhöhtes Entgelt nur dann begleichen, wenn sich vorher Anrufer und Angerufener über einen Preis für die vereinbarte Dienstleistung geeinigt haben. Wo nicht über € 75 gesprochen wurde, muss auch nicht € 75 bezahlt werden. Ob dann überhaupt eine Gegenleistung, die einen solchen Preis wert ist, erfolgte, ist ebenfalls anzuzweifeln.
Persönliche Beratung zu allen Fragen rund um Telefon und Internet: Kirchenallee 22, 20099 Hamburg (18 € pro Beratung, Terminvereinbarung unter 24832 107 einen Termin). Oder telefonisch unter 0900 1 775441, € 1,50 / min. aus dem dt. Festnetz, mobil evtl. mehr.
quelle : Verbraucherzentrale Hamburg, Hier klicken um zu der Meldung zu gelangen.
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