Abmahnungen können durchaus auch ausschließlich per E-Mail verschickt werden. Erste Gerichte, darunter das Landgericht Hamburg, sehen diese Form inzwischen als legitime Form der Zustimmung an.
Davor warnt der Anwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke. “Eine Abmahnung erreicht den Empfänger normalerweise per Fax und zur Sicherheit noch einmal mit der normalen Briefpost. So wird sichergestellt, dass der Adressat der Abmahnung das anwaltliche Schreiben auch wirklich erhält”, erklärte dieser die gängige Praxis.
Inzwischen würden einzelne Kanzleien Abmahnungen auch per Mail versenden. Das Landgericht Hamburg habe dieses Verfahren in einem jetzt veröffentlichten Urteil als rechtsmäßig bezeichnet. “Das bedeutet: Abmahnungen sind ab sofort auch per E-Mail möglich”, so Solmecke.
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