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Die lustigste Abmahnung des Jahres

Blogs, Netzwerke, Webseiten – überall im Netz prangt das Pfeilchen-Logo der sächsischen Komsa AG. Aber nur, wenn man aus dem Firmennetz der Komsa surft. Das fand die Komsa-Rechtsabteilung erst nach einigen Abmahnungen heraus.

Die Komsa AG hat ein schönes Logo: Neun grüne Pfeile weisen optimistisch nach oben rechts. Toll! Deshalb war eine Komsa-Mitarbeiterin wohl so schockiert, als sie das Pfeilchen-Logo der Firma überall im Web sah, auf wildfremden Seiten. Sie verschickte dann zur Sicherheit drei Abmahnungen, wegen unerlaubter Nutzung des Komsa-Logos.

Die Pfeilchen-Logo-Diebe sollten eine Unterlassungserklärung unterschreiben, die Logos von ihren Seiten entfernen und Auskunft über die Verwendung der neun grünen Aufwärts-Pfeilchen geben

Das Problem: Keiner der Betroffenen hatte je von der Komsa AG gehört, keiner konnte sich erinnern, das Logo irgendwo genutzt zu haben.

Ein Telefonat klärte den Sachverhalt: Im Komsa-Firmennetz blendet ein Ad-Blocker die Werbung auf Web-Seiten aus und ersetzt die Banner durch das Firmenlogo. Deshalb sahen Mitarbeiter überall im Web ihr eigens Signet. Firmensprecherin Katja Förster erklärt SPIEGEL ONLINE: “Es handelt sich dabei um einen bedauerlichen unternehmensinternen Fehler

quelle : spiegel.de, Hier klicken um den ganzen Bericht zu lesen

gefunden bei : antiabzockenet.blogspot.com

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Abmahnung d. U+C Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung im Auftrag der Silwa Filmvertriebs AG wegen Filesharing des Films „Vivian Schmitt “: 650,- Ersatzansprüche

Abmahnung d. U+C Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung im Auftrag der Silwa Filmvertriebs AG wegen Filesharing des Films „Vivian Schmitt “: 650,- Ersatzansprüche pauschal!

U+C Rechtsanwälte verschicken auch im Jahr 2010 weiterhin Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung. Aktuell werden im Auftrag der Silwa Filmvertriebs AG Filme der Serie “Vivian Schmitt” abgemahnt. Hierbei wird ein pauschaler Schadensersatz von 650,- € geltend gemacht.
Abmahnung d. U+C Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung im Auftrag der Silwa Filmvertriebs AG wegen Filesharing des Films “Vivian Schmitt 33cm!”: 650,- Ersatzansprüche pauschal!

Mit Schreiben vom 04.01.2010 erhalten aktuell Anschlussinhaber, über deren Internetanschluss der pornografischen Film “Vivian Schmitt ” heruntergeladen und im Rahmen des P2P-Netzwerkes gleichzeitig zum upload angeboten worden sein soll, von den U+C Rechtsanwälten (Urmann + Collegen Rechtsanwälte) aus Regensburg eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung.

Die Betroffenen werden mit der Begründung abgemahnt, als Nutzer des P2P-Netzwerkes durch das Herunterladen und gleichzeitige Anbieten des Films Urheberrechte der von den U+C Rechtsanwälte vertretenen Rechteinhaber Silwa Filmvertriebs AG verletzt zu haben. Dies habe die Firma Copy Right Solutions GmbH mit Sitz in der Schweiz festgestellt und beweissicher dokumentiert.

Zum Nachweis der Rechtsverletzung werden folgende Daten angegeben:

Datum
Datei
IP-Adresse
P2P-Netzwerk: z.B. eKad
Original Produktname

quelle : anwalt24.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

gefunden bei abzocknews.de

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Katzenjens : Vorsicht! Beschiss mit Urheberrechtsabmahnung ( Video )

Diese Nachricht hat einige Youtube User erreicht gehabt :

Verstoß gegen das Urheberrecht gemäß §§ 95a ff. UrhG
Guten Tag,

Auf Ihrem Computersystem wurden, mehrere illegal runtergeladene Dateien aus Youtube gefunden. Dazu zählen explizit Musikdateien im Format MP3 und FLV. Weiterhin raten wir davon ab, Medien jeglicher Art illegal zu beziehen.

Sie verstoßen damit gegen das Urheberrecht gemäß §§ 95a ff. UrhG

Dieser Verstoß wird binnen 48 Stunden von unserer Rechtsabteilung zur Anzeige gebracht. Sie haben die Möglichkeit der Anzeige zu entgehen, indem Sie die fällige Gebühr sofort bezahlen.

Möglich ist dies durch das Bezahlen per PaySafeCard, deren 16-Stelligen Code sie an uns per EMail zukommen lassen. Falls dies in der vorgegebenen Frist nicht geschehen sollte, werden sie von uns keine weiteren eMails mehr erhalten. Die Anzeige wird jedoch dann umgehend auf den Weg gebracht.

Folgende Informationen werden der Staatsanwaltschaft in diesem Falle übergeben:

– Ihre IP und ISP
– Anzahl der Dateien
– Ort, Zeit und Datum der Downloads
… mehr

http://www.google.de/support/forum/p/youtube/thread?tid=7a206eb7f1bdfa7e&hl=de

Krass, oder?

Quelle : youtube von Katzenjens

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Verbraucherschützer greifen Potsdamer Anwalt scharf an / Anzeigen bei Staatsanwaltschaft und Polizei : Warnungen vor Abzocke

Ein Potsdamer Rechtsanwalt ist Deutschland weit ins Visier von Verbraucherschützern und der Justiz geraten. Es geht um Abmahnungen, die der Anwalt Frank Michalak tausendfach verschickt haben soll, um Bürger zu Zahlungen an einen Internetanbieter aus Dubai zu zwingen. Die in Potsdam ansässige Verbraucherzentrale (VZ) Brandenburg warnt nun in einer aktuellen Mitteilung ausdrücklich davor, das von dem Juristen angemahnte Geld zu überweisen.
Das von Michalak aufgesetzte Schreiben soll laut den Verbraucherschützern immer gleich sein. Demnach werden die Empfänger der „einschüchternden“ Briefe zur Zahlung von 174,08 Euro aufgefordert – andernfalls entstünden weitere Kosten. Als Auftraggeber werde die Netsolutions Tradings FZE aus Dubai genannt, die die Internetkontaktbörse www.nachbarschaft24.net betreibt, so die Verbraucherschützer. Mehrere Betroffene hätten berichtet, vor ein bis zwei Jahren einer Aufforderung per E-Mail oder Telefon gefolgt zu sein, eine auf der Internetseite für sie hinterlegte Nachricht abzurufen, heißt es. „Nun wird ihnen unterstellt, sie hätten diesen nicht gewollten, aber kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen“, empören sich die brandenburgischen Verbraucherschützer.

quelle : pnn.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.
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3sat neues – Über „P2P-Tauschbörsen” und die aktuelle Rechtslage ( Video )

Tatort Tauschbörse: Die Motive, etwas illegales in Internet-Tauschbörsen zu tauschen sind vielfältig. Sie reichen von fehlenden attraktiven Angeboten seitens der Software-, Film- und Musikindustrie; bis hin zum Argument, freie Informationen für alle ..

In „P2P-Tauschbörsen ist die Auswahl auf einschlägigen Seiten im Internet riesengroß, nur ein Klick führt zum Download. Doch genau dieser Klick kann zum Verhängnis werden. Die Rechteinhaber wie Software-, Film- oder Musikindustrie setzen sich seit einigen Jahren verstärkt zur Wehr. Denn sie erleiden nach eigenen Angaben Milliarden Verluste durch illegales Tauschen. Seit einigen Jahren häufen sich die Anzeigen bei den Staatsanwaltschaften. Diese sind von den Rechteinhabern oft detailliert vorbereitet. Die Geschädigten übermitteln den Behörden IP-Adressen, Zeitpunkt und Angaben zum Tausch bereitgestellter Dateien von Verdächtigen. Werden Ermittlungen aufgenommen, sind die Provider gegenüber der Staatsanwaltschaft verpflichtet, die Userdaten wie Name und Anschrift herauszugeben.

Doch längst nicht jede Anzeige führt zu Ermittlungen. Bei kleinen „Fischen, also zum Beispiel denjenigen, die mit dem Tauschen kein Geld verdienen oder keine topaktuellen Titel zum Download anbieten, stellen viele Staatsanwaltschaften in Deutschland mittlerweile die Verfahren sofort ein. Begründet wird das von der Berliner Oberstaatsanwältin Vera Junker so: „Das Filesharing ist ja ein Verstoß gegen das Urheberrecht, aber so lange es nicht gewerbsmäßig passiert oder sonstige besondere Umstände dazu kommen, sagen wir, es handelt sich um ein Privatklagedelikt. Das hat der Gesetzgeber so vorgesehen. Das heißt, der Staat verfolgt nur in Ausnahmefällen dieses Delikt, nur wenn öffentliches Interesse besteht und das sehen wir einfach nicht. Dafür ist die Verfehlung zu gering, solange es nicht gewerbsmäßig ist. Auch ergebe die einfache Ermittlung der Nutzerdaten hinter einer IP-Adresse nicht zwangsläufig den Schuldigen,” erklärt Oberstaatsanwältin Vera Junker.

Im September 2008 wurde dann das Gesetz zum Schutz geistigen Eigentums geändert. Seitdem können die Geschädigten per richterlichen Beschluss direkt Nutzerdaten bei den Providern abfragen. Vorher ging dies nur über die Staatsanwaltschaften. Allerdings dürfen die Richter nur dann einen Auskunftsanspruch feststellen, wenn das Filesharing in einem “gewerblichem Ausmaß” stattfand, ansonsten nicht. Nur die Frage aller Frage ist nun: Ab wann handelt es sich um ein “gewerbliches Ausmaß”? Der Gesetzgeber hat das nicht definiert. Die bisherigen Urteile fallen dazu sehr unterschiedlich aus; – hier 2 Extrem-Beispiele:

– Das Landgericht Köln hat entschieden: Das bei einer einzigen Datei, wenn es im großem Umfang ein nagelneues Musikalbum betrifft, dass es dann schon ein “gewerbliches Ausmaß” ist.

– Und das Landgericht Frankenthal hat entschieden: Das erstmal mindestens 3000 Musikdateien und 200 Filmdateien vorliegen müssen, damit es ein “gewerbliches Ausmaß” ist, erklärt Rechtsanwalt Michael Plüschke aus Berlin.

[3sat.neues – Sonntags, 16.30 Uhr © 3sat]

quelle : youtube von AntiAbzockTV

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Piratenpartei vs Abmahnanwälte

Die Piratenpartei hat einen Artikel im Internet veröffentlicht, in dem es um die Praktiken diverser Kanzleien geht, die als „Massenabmahner” aktiv sind. In jüngster Zeit wird hierzu vermehrt Kritik laut. Der Vorwurf: Die Kanzleien, bzw. die Rechteinhaber benutzen die Abmahnungen nicht zur legitimen Rechtsverteidigung, sondern um Geld zu verdienen.

quelle : Telemedicus.info, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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StudiVZ, Xing & Co. unterschreiben Abmahnungen

Datenschutz- und Vertragsregeln Sozialer Netzwerke werden verbraucherfreundlicher. Die Anbieter Xing, MySpace, Facebook, Lokalisten, Wer-kennt-Wen und StudiVZ verpflichteten sich in Unterlassungserklärungen, bestimmte Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen nicht mehr zu verwenden.

So verzichten Anbieter etwa künftig darauf, von Nutzern eingestellte Inhalte nach ihrem Belieben zu verwenden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte die sechs führenden Betreiber wegen zahlreicher Klauseln abgemahnt. “Wir werden den Anbietern auf die Finger schauen, wie sie ihre Verpflichtungen umsetzen”, so Vorstand Gerd Billen.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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PlusMinus – „Abmahnung” als Geschäftsmodell ( Video )

Experten schätzen, dass bis zu 40.000 eBay-Verkäufer pro Jahr wegen angeblicher Rechtsverstöße abgemahnt werden. Ein Gerichtsverfahren kann teuer werden und die Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten solcher Verfahren nicht. Deshalb zahlen viele Betroffene zähneknirschend, aus Angst, am Ende noch mehr Geld zu verlieren.

Vor allem der Streitwert, also der angenommene Schaden, macht Massenabmahnungen so attraktiv. Je höher der beziffert wird, desto mehr verdient der abmahnende Anwalt. Die Anwälte setzen den Streitwert also möglichst hoch an, aber das Gericht muss dem nicht folgen. „Das können die Gerichte aus eigener Machtvollkommenheit machen, indem sie sagen, das überzeugt mich nicht, ich setze einen Streitwert von 2.000 Euro an. Dann hat kein Anwalt mehr ein Interesse, Abmahnungen vorgerichtlich zu verfolgen. Seit einiger zeit schauten Richter bei den Streitwerten sogar noch genauer hin.” sagt Prof. Anja Steinbeck, Juristin an der Universität Köln.

Solange das Abmahngeschäft aber so lukrativ ist, hat eBay-Experte Axel Gronen einen drastischen Rat für Privatverkäufer: „Verkaufen Sie nichts über eBay, es ist einfach zu gefährlich. Das Risiko, abgemahnt zu werden oder anderen Ärger zu bekommen, steht in keinem gesunden Verhältnis zu dem Ertrag, den man erzielen kann. Eine Einschätzung, die Ebay übertrieben findet: „Die überwältigende Mehrheit der Transaktionen verläuft zur vollen Zufriedenheit aller Beteiligten. Generell von einem Verkauf bei eBay abzuraten, ist aus unserer Sicht so sinnvoll, wie von einer Teilnahme am Straßenverkehr abzuraten.

[PlusMinus – Dienstags, 21.50 Uhr © ARD]

quelle : youtube von AntiAbzockTV

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Inkasso Anwältin Katja Günther lässt Kritiker abmahnen

Die “arme” Katja Günther, eher bekannt als die Inkasso Anwältin, die sehr Kamera scheu ist, lässt nun über einen Düsseldorfer Anwalt Blogs und Webseiten abmahnen, welche kritisch über sie berichten. Dazu flatterte mir ein Fax in die gute Stube. Ich sollte es doch bitte unterlassen, folgendes zu schreiben.

Quelle: konsumer.info, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

gefunden ueber : abzocknews.de

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Jack Wolfskin nimmt nach Kritik im Internet umstrittene Abmahnungen zurück

Der Outdoor-Ausrüster Jack Wolfskin lenkt im Streit mit Kleinhändlern um angebliche Markenrechtsverstöße ein. Das Unternehmen will seine umstrittenen Abmahnungen
zurücknehmen. “Die zum Teil heftige Kritik unserer Kunden in den aktuellen Fällen der DaWanda-Anbieter nehmen wir ernst und zum Anlass, unser Vorgehen kritisch zu hinterfragen”, erklärte Geschäftsführer Manfred Hell am Freitag. Heftige Reaktionen im Internet hätten zum Einlenken geführt.

Jack Wolfskin hatte mehrere Kleinhändler abgemahnt, die handgefertigte Produkte über den Online-Marktplatz DaWanda.de verkaufen. Nach Ansicht des Unternehmens hatten sie sein geschütztes Tatzen-Logo verwendet. Die Betroffenen bestritten dies und argumentierten, ihre Motive sähen dem Wolfskin-Logo überhaupt nicht ähnlich. Die von dem Unternehmen beauftragte Kanzlei forderte pro Fall knapp 1000 Euro Gebühren. Das hatte in Blogs und auf Twitter Empörung ausgelöst.

Jetzt erklärte Jack Wolfskin, gegen die zehn Anbieter werde es keine weiteren rechtlichen Schritte mehr geben. Mit dem Entfernen der betroffenen Produkte von der Internetplattform sehe Jack Wolfskin die Fälle als erledigt an, den Anbietern werden die Kosten erlassen. “Darüber hinaus wird Jack Wolfskin sein Vorgehen in Fällen von kleingewerblichen Angeboten verändern.”

quelle : heise.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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