Noch keine zwei Jahre existiert die französische HADOPI-Behörde, die Urheberrechts-Verletzungen im Web verfolgen soll und Warnungen an jene Nutzer verschickt, die gegen das Gesetz verstoßen. Nach drei Verwarnungen wird der Internet-Anschluss des Übeltäters dann für einen Monat gesperrt – daher hat das “Three-Strikes”-Modell auch seinen Namen.
Das Amtsgericht Gemünden hat am Dienstag einen 32-jährigen Kurierfahrer aus Dortmund wegen Nötigung eines Kunden zu einer Geldstrafe von 750 Euro (30 Tagessätze zu je 25 Euro) verurteilt.
Eine ganz neue Masche betrügerischen Verhaltens, so jedenfalls die Staatsanwaltschaft, soll ein 30-jähriger IT-Experte gegenüber dem Versandhaus Amazon im Internet ausgeheckt haben: Er habe Computerartikel in großem Stil bestellt und nach Erhalt wegen angeblicher Mängel oder Nichtgefallen jeweils die angebotene Möglichkeit der Rücksendung wahrgenommen.
Die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Bayern hat am Dienstag Bilanz über das vergangene Jahr gezogen. Besonders hinterhältig gehen Telefon-Betrüger vor.
Steuern zahlen per Eintrittskarte: Wenn sie auf dem Straßenstrich arbeiten, müssen Prostituierte in Bonn ein Ticket am Automaten des Finanzamtes ziehen. Ein neues Kapitel im Buch der bizzarsten Steuern Deutschlands.
Die Einführung des Biosprits E10 hätte desaströser nicht laufen können. Politik und Wirtschaft schieben sich gegenseitig den schwarzen Peter zu. Die Zeche zahlen derweil die Autofahrer.
Weil fast niemand den Biokraftstoff E10 tanken möchte, müssen die Tankstellenbetreiber wohl Hunderte Millionen Euro Strafe zahlen. Aber zumindest der Europa-Chef von BP weiß schon, wo er sich das Geld wiederholen kann – bei den Autofahrern.
Die britische Rechtsanwaltskammer hat zwei der bekanntesten Abmahnanwälte mit einer Geldstrafe und einem Berufsverbot belegt. Die Juristen hatten seit 2006 tausende Nutzer von Tauschbörsen abgemahnt. Die Anwaltskammer rügte dieses Vorgehen nun als rücksichtslos und ausschließlich gewinnorientiert, berichtet thelawyer.com.