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Content Services Limited (opendownload.de) kassiert Gegenschlag

Die Betreiberin der Abofalle opendownload.de, die von Alexander Varin vertretene Content Service Limited, Mundenheimer Str. 70 in 68219 Mannheim, musste nun vor dem Amtsgericht Mannheim eine weitere Niederlage auf ganzer Linie einstecken.

Ein Internetnutzer aus Issum war über einen AdWords Link auf eine Seite gelotst worden, die nach Behauptung der Content Services Limited zum Portal opendownload.de gehörte. Dort hatte er seine Daten eingegeben und – von Kostenhinweis bzw. Widerrufsrechtsverzicht war nichts zu sehen – hatte sich nach Erhalt der Daten per E-Mail auch eingeloggt. Kurze Zeit später erhielt er eine Rechnung, wonach er für einen 12-Monatszugang für www.opendwonload.de EUR 96,00 zahlen solle. Die Kanzlei Richter Berlin hatte den Internetnutzer vertreten und die Forderung zurückgewiesen und die Content Services Limited zugleich unter Fristsetzung zur Aufgabe der Berühmung hinsichtlich der Zahlungsforderung aufgefordert. Dennoch hatte die Content Services Limited die Forderungssache an den für derartige Inkassodienste einschlägig bekannten Rechtsanwalt Olaf Tank aus Osnabrück abgegeben. Nachdem dieser dann erneut mit einer Zahlungsforderung direkt an den Internetnutzer herantrat, erhob dieser vertreten durch die Kanzlei Richter Berlin sofort Klage auf negative Feststellung, d. h. auf Feststellung des Nichtbestehens der Zahlungsforderung.

Für die Content Services Limited meldete sich dann der ebenfalls einschlägig bekannte Münchner Rechtsanwalt Bernhard Syndikus mit einer Verteidigungsanzeige und einem immerhin 15 Seiten umfassenden Klageerwiderungsschriftsatz. Hierin wurde umfassend vorgetragen, wie “der Internetnutzer” so auf das Portal opendownload.de komme und wie dieses und dessen Anmeldeseite beschaffen sei.

quelle : kanzlei-richter.com, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Datensätze über 40 Millionen Menschen illegal im Handel

Ein britischer Medienbericht gibt neue Einblicke in den weltweit florierenden illegalen Handel mit personenbezogenen Daten. Laut der Times hat ein früherer britischer Polizist eine Datenbank erstellt, die sensitive Einträge über 40 Millionen Menschen weltweit umfasst. Gefüttert habe der einst im Betrugsdezernat tätige Ex-Ermittler die Sammlung allein mit Informationen, die in Internetforen rechtswidrig angeboten werden.

quelle. heise.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Teurer Schutz gegen lästige Telefonwerbung, Verbraucherzentrale warnt vor fragwürdigen Firmen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Vor fragwürdigen Angeboten der Firmen “Verbraucher Werbeschutzbund” und “raus da” warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. Beide Firmen versuchen per unerwünschtem Anruf, gutgläubigen Menschen mit ihren dubiosen Angebo-ten Geld aus der Tasche zu ziehen. Der “Verbraucher Werbeschutzbund e.V.” mit Postfach in Rees an der holländischen Grenze, bietet für 89,95 Euro telefonisch ein “Datenschutz-Paket” an, das vor unlauterer Werbung und gegen Datenmissbrauch schützen soll. Etliche Menschen haben sich bereits bei der Verbraucherzentrale beschwert, weil der Betrag vom Konto abgebucht wurde, obwohl sie wissentlich keinen Vertrag abgeschlossen haben.

Die Firma “raus da” versucht mit einer ganz ähnlichen Masche an Geld zu kommen. “Um zukünftig unerwünschte Telefonwerbung einzuschränken” kann man sich von diesem Unternehmen auf Telefonwerbesperrlisten setzen lassen und erhält Musterbriefe, um Abonnements oder teure Handytarife zu widerrufen. Die Unterlagen werden für 49,95 Euro per Nachnahme zugestellt, d.h. man “kauft die Katze im Sack” bevor überhaupt eine Leistung erbracht wurde.

Schon mit ihren unerwünschten Werbeanrufen verstoßen diese Firmen gegen geltendes Recht, darauf weist die Verbraucherzentrale hin. Die vermeintlichen
“Verbraucherschützer” ziehen arglose Verbraucher mit der gleichen Masche über den Tisch, gegen die sie scheinbar vorgehen wollen.

Hilfe und Unterstützung erhalten alle Rat suchenden Verbraucher in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. oder am Verbrauchertelefon montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr unter 09001 / 77 80 80 1 (für 1,50 Euro pro Minute aus dem Netz der Deutschen Telekom; evtl. abweichende Preise aus den Mobilfunknetzen und den Netzen anderer Anbieter). Mit den Telefonkosten sind die Kosten für die Beratung beglichen.
VZ-RLP

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EU will Terrorfahndern Zugriff auf Bankdaten ermöglichen

Die EU-Kommission plant, Fahndern zum Zweck der Terrorismusbekämpfung den Zugriff auf Bankverbindungsdaten des internationalen Finanzdienstleisters Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (Swift) zu ermöglichen. Das berichtet das Handelsblatt, dem nach eigenen Angaben ein Entwurf der EU-Kommission vorliegt. Die Daten sollen demnach einem neuen Rechenzentrum in der Schweiz entnommen werden, das derzeit im Einzugsgebiet von Zürich errichtet wird und im September in Betrieb genommen werden soll.

Dieses neue Rechenzentrum soll die Daten des europäischen Zahlungsverkehrs spiegeln, der im niederländischen Zouterwoude abgewickelt wird. Die dort anfallenden Daten werden bislang im US-amerikanischen Culpeper gespiegelt. Der anhaltende Zugriff von US-Behörden auf diese Daten war der Swift ein Dorn im Auge.

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MG Browser in Version 11.1.4 ( FX 3.0x Core) und Version 3.1.1.1 ( FX 3.5.x core)

Der Juli ist wieder mal Monats der Updates, oder es kommt einem nur so vor 😉

Nun ist seit dieser Woche die MG Browser in neuem Gewand online 😉

Firefox 3.x MG Edition Portable in Version 11.1.4 ( Zum Downloden HIER klicken )

und

Firefox 3.5 MG Edition Portable in Version 3.1.1.1 ( Zum Downloden HIER klicken )

Nutzer des MG Browsers der Version 3.0.0.0 sollten dringend auf die neue Version updaten, da dort eine Sicherheitsluecke geschlossen wurde, neben bei auch das Problem das bei manchen der Start unter Windows etwa 30 Sekunden gedauert hatte.

Weitere Infos findet ihr wie immer in der reedme.txt unter History 😉

Support fuer den MG Browser findet ihr wie immer HIER

Der Download ist wie immer natuerlich voellig Kostenlos 🙂

Gruss und viel spass, Anregungen, und eigene geschriebene Addons duerfen wie immer gerne jederzeit eingereicht werden.

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Jeder Sechste antwortet auf Spam-E-Mails

Laut einer neuen Studie geht ein erschreckend hoher Anteil der Web-Nutzer auf die Inhalte von Spam-Nachrichten ein. Angeblich antwortet jeder sechste amerikanische User auf Spam-Mails.

Die Studie (PDF) wurde von der Messaging Anti-Abuse Working Group, einer Organisation von Messaging- und E-Mail-Anbietern, durchgeführt. Man befragte rund 800 Personen in den USA und Kanada und stellte fest, dass viele freimütig auf fragwürdige E-Mails antworteten.

Viele der befragten Nutzer hielten sich außerdem selbst für Internet-Experten, was jedoch nur in den seltensten Fällen tatsächlich zuträfe, so die Autoren der Studie. Rund zwei Drittel der Befragten gaben an, sie wären durchaus erfahren, was die Internet-Sicherheit angeht.

Nur ein Drittel vermeidet jedoch die Herausgabe von E-Mail-Adressen auf Websites. Auch sonst geht der Großteil der Nutzer eher fahrlässig mit seinen E-Mail-Daten um. So nutzt nur jeder Vierte bei dubiosen Angeboten eine alternative Adresse.

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Microsoft verklagt Instant Messaging Spammer

Microsoft geht derzeit mit aller Härte gegen Firmen und Personen vor, die den Windows Live Messenger für die Verbreitung von Spam und Phishing-Versuche missbrauchen. Bei einem Gericht in Seattle wurde nun eine umfangreiche Klage angestrengt.

Die Redmonder beschuldigen die Firmen Funmobile und Mobilefunster sowie eine Reihe von Einzelpersonen, den Instant Messaging-Dienst absichtlich für Versuche missbraucht zu haben, an die die persönlichen Daten anderer Nutzer zu gelangen. Dabei wurden offenbar verschiedene Methoden angewandt.

Microsoft listet in seiner Klage eine Vielzahl von Phishing-Versuchen auf, bei denen unter anderem Nachrichten verschickt wurden, die so gestaltet waren, dass sie dem Empfänger wie Nachrichten von vertrauten Personen erschienen. Außerdem wurden Nachrichten verschickt, die auf gefälschte Websites von anderen Diensten verwiesen oder nachgemachte Support-Seiten von Microsoft.

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Polizei darf E-Mails auf Servern beschlagnahmen

Die Polizei darf mit einer richterlichen Verfügung zur Hausdurchsuchung auch E-Mails beschlagnahmen, wenn der Beschuldigte diese nicht auf seinem PC, sondern auf dem Server des Providers lagert.

Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Verfassungsbeschwerde eines Betroffenen wurde zurückgewiesen. Gegen diesen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs und Untreue geführt. Das zuständige Amtsgericht hatte eine Hausdurchsuchung angeordnet, um Unterlagen und Datenträger zu finden, die als Beweismittel in Betracht kommen.

Das Gericht entschied, dass die Entscheidungen den verfassungsrechtlichen Vorgaben genügen, so dass der Beschwerdeführer durch die Sicherstellung der E-Mails auf dem Server des Providers nicht in seinen Grundrechten verletzt ist. Eine entsprechende Einschränkung des Fernmeldegeheimnisses durch die Strafprozessordnung sei im Zuge der Verbrechensbekämpfung und der Wahrheitsermittlung im Strafverfahren legitim.

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Piratenpartei tritt für digitale Freiheit ein

Die Piratenpartei will mit ihrem am Sonntag auf dem Bundesparteitag verabschiedeten Programm den Datenschutz und die informationelle Selbstbestimmung sowie die Informationsfreiheit stärken. Nur auf Basis dieser Grundpfeiler könne eine demokratische und sozial gerechte globale Ordnung entstehen, schreibt die knapp drei Jahre alte politische Vereinigung in ihrem 17-seitigen Fahrplan für Bundestagswahl im Herbst. Man wolle sich auf diese Kernthemen konzentrieren, da im Zuge der digitalen Revolution andernfalls die Würde und die Freiheit des Menschen “in bisher ungeahnter Art und Weise gefährdet” seien.

Falsche Weichenstellungen könnten einer “totalen und totalitären” Überwachungsgesellschaft Vorschub leisten, der die Piraten “entschieden” den Kampf ansagen wollen. “Die pauschale Verdächtigung und anlasslose Überwachung aller Bürger hat generell zu unterbleiben”, stemmen sie sich gegen eine als “präventive Strafverfolgung” verschleierte Abschaffung der Unschuldsvermutung. Sie lehnen die flächendeckende Videoüberwachung des öffentlichen Raums genauso ab wie die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung. Jedem Bürger müsse das Recht auf Anonymität garantiert werden. Zudem sei das “Briefgeheimnis” zu erweitern zu einem generellen Kommunikationsgeheimnis. Ermittler dürften nur bei begründetem und konkreten Tatverdacht auf die Kommunikationsmittel eines Bürgers zugreifen. “Fragwürdige Rasterfahndungen und zentrale Datenbanken mit unbewiesenen Verdächtigungen” wie die Anti-Terror-Datei lehnt die um den Einzug in den Bundestag kämpfende Gruppierung ab.

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