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Schnäppchen-Kauf: Vorsicht vor Betrügern bei Internet-Auktionen

Immer öfter gelingt es Betrügern, unter falschem Namen vermeintlich hochwertige Ware viel zu teuer zu verkaufen. Wachsamkeit und Virenschutz können helfen.

Wenn Kriminelle unter falschem Namen Technik zu teuer verkaufen und dann mit dem Geld verschwinden, bedeutet das großen Ärger für den Käufer

Das Angebot ist ein Schnäppchen: Ein Beamer fürs Wohnzimmer, bestens geeignet für Bundesliga-Samstage und WM-Abende. Normalerweise kostet das Gerät 3000 Euro, auf der Auktionsplattform im Internet ist es für ein Drittel zu haben. Doch der günstige Preis kann ein Trick sein – und der Verkäufer nicht der, für den er sich ausgibt.

quelle : welt.de

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Fremde im Profil: Identitätsklau wird zur Gefahr

Wenn Kriminelle das Ebay- oder Facebook-Profil kapern oder Pakete an fremde Packstationen liefern lassen, dann spricht man von Identitätsdiebstahl. Und der wird zunehmend zur Bedrohung für Internetnutzer, warnt eine Studie des Bundesinnenministeriums.

Bislang haben es Kriminelle im Netz vor allem auf Bankzugangsdaten abgesehen, jetzt versuchen sie offenbar immer öfter, die komplette digitale Identität von Internetnutzern zu stehlen. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie im Auftrag des Bundesinnenministeriums. Demnach geraten in letzter Zeit verstärkt soziale Netzwerke, Email-Anbieter-, Handels- und Auktionsplattformen sowie Packstationen ins Visier von digitalen Gangstern.

Hinter den Attacken stehen vor allem kommerzielle Interessen. Die Verbreitung und Nutzung schädlicher Software folge “einem strikten Geschäftsmodell, das auf Gewinnmaximierung ausgelegt ist und nichts mehr mit der “spielerischen” Komponente vergangener Tage zu tun hat”, heißt es in der Studie.

quelle und vollstaendiger Bericht : n-tv.de

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Online-Betrug: Wo die Webmafia zuschlägt

Online-Betrug: Wo die Webmafia zuschlägtInternetkriminalität gilt als lohnendes Geschäftsfeld für Betrüger. Aber wie und womit genau machen die ihr Geld? Die PC-Zeitschrift “Chip” ging auf die Suche – und fand Gauner mit 800.000 Euro Einkommen. Wir zeigen, wie der lukrative Onlinebetrug funktioniert und wie man sich davor schützt.
Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel
[abzocknews.de]

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Ohne das Netz müssten viele Händler schon dicht machen

Ohne das Netz müssten viele Händler schon dicht machenDer rasant wachsende Handel im Internet bedeutet für herkömmliche Einzelhändler nicht in jedem Fall eine Bedrohung. Gerade für kleine Läden auf dem Land ist das Internet mittlerweile oft zur wichtigen Stütze geworden. Bei einer Befragung des Internet-Auktionshauses Ebay in Kleinmachnow (Potsdam-Mittelmark) haben 35 Prozent der unter der Plattform handelnden Onlinehändler in Brandenburg angegeben, dass ihr […] [abzocknews.de]

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Verbraucherschützer warnen vor Live-Auktionen

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat vor Online-Auktionsanbietern gewarnt, die aktuell massiv um Kundschaft buhlen. So genannte Live- und Cent-Auktionen seien der neueste Trend im E-Commerce, hieß es.

Diese finde man unter Namen wie Swoopo, Idasworld, Hammerdeal und Vipauktion. Einzelne Auktionshäuser wie Swoopo berufen sich den Angaben zufolge mittlerweile auf mehr als 2,5 Millionen registrierte Nutzer. Monatlich würden dort 10.000 Produkte, überwiegend Technik, versteigert.

Der entscheidende Unterschied zu üblichen Einkaufs- und Versteigerungsportalen wie etwa eBay: Während bei den Internet-Klassikern das Bieten kostenlos ist, kassieren die Neulinge für jedes Gebot ab: Mal sind es 10 Cent, meistens jedoch 50 Cent.

Quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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NDR Markt – Bestellt, Bezahlt und Abgezockt: „Dubiose Online-Shops” ( Video )

Das Problem mit dubiosen Online-Shops: Sie wirken auf den ersten Blick vertrauenerweckend, bieten scheinbar ein umfangreiches Sortiment an und sind möglicherweise auch bei seriösen Preisvergleichsseiten gelistet. Doch zum Glück können Internet-User mit wenig Aufwand das Risiko abschätzen, wenn sie sich selbst ein paar kritische Fragen stellen, bevor sie dort ein Produkt kaufen. Und hier noch ein paar wichtige Tipps zum Thema:

1.) Preisvergleichsseiten
überprüfen ihre Kundschaft nicht:
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Viele Verbraucher vertrauen Suchmaschinen und Preisvergleichsseiten. Betreiber von unseriösen Online-Shops wissen das. Sie sorgen dafür, dass ihr Angebot auf Preisvergleichsseiten gelistet wird. Dort erscheint der Shop dann als billigster Anbieter für ein Produkt. Manche buchen auch ein Werbebanner bei einer Suchmaschine. Das wird dann angezeigt, wenn der User einen entsprechenden Produktnamen eingegeben hat. Dazu sollte jeder User wissen, dass Suchmaschinenbetreiber oder Preisvergleichsseiten oft nicht in der Lage sind, die Seriosität ihrer Kundschaft zu prüfen. Ihre Aufgabe beschränkt sich darauf, Werbeflächen zu verkaufen.

Abhilfe:
Den Namen des Online-Shops in eine Suchmaschine eingeben. Wenn sich unter den Treffern mehrfach Warnungen in Verbraucherforen finden, könnte das ein Hinweis auf fehlende Seriosität eines Anbieters sein.

2.) Kann der Preis stimmen?
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Wenn ein Angebot auffallend günstig ist, lohnt der Vergleich mit der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers oder den Preisen, die bekannte große Handelsketten auf ihren Online-Seiten verlangen. Große Handelsketten werfen gegen die Hersteller ihre gesamte Marktmacht in die Waagschale, um ihre Wettbewerber zu unterbieten, können aber trotzdem noch Geld daran verdienen. Liegt jetzt das Angebot von “xyz-shop.com” deutlich unter dem von großen, bekannten Handelsketten, ist Skepsis angebracht.

Abhilfe:
Einfach mal per E-Mail beim “xyz-shop” anfragen, wie er es schafft, die großen Handelsketten zu unterbieten und abwarten: Kommt eine Antwort? Wenn ja: Wie schnell? Und: Ist sie glaubhaft?

3.) Ist die Seitenadresse auffällig?
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Manch dubiose Seitenbetreiber sind über Internet-Adressen zu erreichen, die so ähnlich aussehen wie die von seriösen Anbietern. Doch statt der Länder-Endung “.de” steht dort vielleicht “.de.tc” oder ein anderer Zusatz. Im obigen Beispiel mit “.tc” heißt das, dass die Seite in dem kleinen karibischen Inselstaat Turks und Caicos Islands registriert ist, also außerhalb der unmittelbaren Reichweite deutscher Strafverfolgungsbehörden.

Abhilfe:
Nachschauen, ob der Shop ein Impressum angibt. Die dort angegebene Anschrift auch auf den Seiten der Telefonauskunft prüfen.

4.) Auf welche Zahlungs –
Methode läuft die Bestellung hinaus?
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Es gibt dubiose Online-Shops, die ihre Seiten lediglich mit den Logos von Kreditkartenunternehmen oder Online-Bezahlsystemen schmücken und wolkige Begriffe wie “Käuferschutz” verwenden, die vielen Verbrauchern von großen Internet-Auktionshäusern her bekannt sind, um potentielle Opfer in Sicherheit zu wiegen. Doch bei einer konkreten Bestellung wird dann doch eine Bezahlung per Vorkasse gefordert.

Abhilfe:
Unbedingt auf einer Bezahlmethode bestehen, die sicherer ist als die Überweisung per Vorkasse. Am sichersten aus Verbrauchersicht ist die Bezahlung nach Lieferung gegen Rechnung. Aber auch die Bezahlung per Nachnahme, Kreditkarte oder ein Online-Bezahlsystem können sinnvolle Alternativen sein. Selbst die Bezahlung per Lastschrift ist aus datenschutzrechtlicher Sicht heikel, aber immer noch sicherer als eine Überweisung per Vorkasse. Denn zu Unrecht per Lastschrift eingezogene Beträge lassen sich mit einem Anruf bei der Bank zurückbuchen, Überweisungen per Vorkasse dagegen nicht. Manche Online-Shops sind mit einem Gütesiegel versehen. Eines davon ist das “Trusted Shops”-Zertifikat (trustedshops.de). Wer bei so gekennzeichneten Anbietern einkauft, ist für den Fall versichert, dass Ware, die bereits bezahlt wurde, nicht ankommt und der Händler sie nicht erneut schicken will.

[Markt – Montags, 20.15 Uhr © NDR]

quelle : youtube von AntiAbzockTV

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eBay beendet Angebot von Kontaktanzeigen

Seit September 2009 setzen die Betreiber der Auktionsplattform eBay verstärkt auf das Geschäft mit Online-Kleinanzeigen. Aus diesem Grund werden die Besucher des Tochter-Dienstes Kijiji seit dem auf eine Webseite von eBay umgeleitet.

Der ‘Deutschlandchef von eBay’ Kleinanzeigen, Tim Hilpert, ist der Meinung, dass die Kontaktanzeigen nicht zu dem üblichen Angebot der Plattform passen. Mit dem Wegfall dieser Kategorie soll das Profil als Familienplattform weiter gestärkt werden. Das Unternehmen nimmt im Zuge dieser Entscheidung in Kauf, auf 600.000 Besucher im Monat zu verzichten.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Lücken ermöglichen Bewertungsbetrug bei eBay

Eine von Forschern an der Universität von Rom Tor Vergata durchgeführte Studie ist zu dem Schluss gekommen, dass ein Bewertungsbetrug bei eBay trotz der ergriffenen Gegenmaßnahmen sehr einfach durchführbar sei.

In der Vergangenheit haben die Betreiber der Online-Auktionsplattform immer wieder Maßnahmen ergriffen, um einen Betrug bei den Bewertungen der Auktionen zu unterbinden. Trotzdem scheinen auch weiterhin einige Schwachstellen zu bestehen. Wie die Studie zeigt, handelt es sich hierbei um ein nach wie vor vorhandenes Problem.

Manche Verkäufer sollen beispielsweise bestimmte Kontingente qualitätsarmer Produkte zu Niedrigpreisen zum Sofortkauf anbieten.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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PlusMinus – „Abmahnung” als Geschäftsmodell ( Video )

Experten schätzen, dass bis zu 40.000 eBay-Verkäufer pro Jahr wegen angeblicher Rechtsverstöße abgemahnt werden. Ein Gerichtsverfahren kann teuer werden und die Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten solcher Verfahren nicht. Deshalb zahlen viele Betroffene zähneknirschend, aus Angst, am Ende noch mehr Geld zu verlieren.

Vor allem der Streitwert, also der angenommene Schaden, macht Massenabmahnungen so attraktiv. Je höher der beziffert wird, desto mehr verdient der abmahnende Anwalt. Die Anwälte setzen den Streitwert also möglichst hoch an, aber das Gericht muss dem nicht folgen. „Das können die Gerichte aus eigener Machtvollkommenheit machen, indem sie sagen, das überzeugt mich nicht, ich setze einen Streitwert von 2.000 Euro an. Dann hat kein Anwalt mehr ein Interesse, Abmahnungen vorgerichtlich zu verfolgen. Seit einiger zeit schauten Richter bei den Streitwerten sogar noch genauer hin.” sagt Prof. Anja Steinbeck, Juristin an der Universität Köln.

Solange das Abmahngeschäft aber so lukrativ ist, hat eBay-Experte Axel Gronen einen drastischen Rat für Privatverkäufer: „Verkaufen Sie nichts über eBay, es ist einfach zu gefährlich. Das Risiko, abgemahnt zu werden oder anderen Ärger zu bekommen, steht in keinem gesunden Verhältnis zu dem Ertrag, den man erzielen kann. Eine Einschätzung, die Ebay übertrieben findet: „Die überwältigende Mehrheit der Transaktionen verläuft zur vollen Zufriedenheit aller Beteiligten. Generell von einem Verkauf bei eBay abzuraten, ist aus unserer Sicht so sinnvoll, wie von einer Teilnahme am Straßenverkehr abzuraten.

[PlusMinus – Dienstags, 21.50 Uhr © ARD]

quelle : youtube von AntiAbzockTV

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500 gefüllte Bewerbungsmappen im Internet verkauft

Ein privater Anbieter versteigerte über das Internetauktionshaus Ebay 500 gefüllte Bewerbungsmappen einschließlich Lebensläufen, Zeugnissen und privater Adressen. Der Käufer brachte die Dokumente zur Redaktion der Frankfurter Rundschau, die den Vorfall jetzt öffentlich machte.

Für zehn Euro ersteigerte am 16. Juli 2009 ein Schreibwarenhändler aus Paderborn bei Ebay 500 gebrauchte Bewerbungsmappen. Er staunte nicht schlecht als er das Paket öffnete. “Es war in fast jeder Mappe noch die komplette Bewerbung drin!”, sagte der Händler der Frankfurter Rundschau (FR). Er wollte die Unterlagen nicht aufbewahren und übergab der Zeitung eine Kiste voller Lebensläufe, Adressen, Zertifikate und sogar Gesundheitszeugnisse mit denen sich Menschen um einen Arbeitsplatz beworben hatten.

Die meisten Anschreiben der Bewerbungsunterlagen richteten sich nach Angaben der FR an den Geschäftsführer der Firma CSS Marketing aus Frankfurt. Dieser habe im Internet und in Zeitungsanzeigen Mitarbeiter für die Telekommunikationsabteilung seines Unternehmens gesucht. Für die angeblich 46 freien Vollzeit-Festanstellungen meldeten sich zahlreiche Bewerber, wie der große Stapel an Unterlagen zeigt. Inzwischen wurde die betreffende Firma anscheinend aufgelöst.

Bis zu 300.000 Euro Strafe

quelle : netzwelt.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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