Die Schweizer Regierung hat beschlossen, dass die Polizei in Strafverfahren Computer mittels Software überwachen darf. Mit den auch “Staatstrojaner” genannten Programmen soll der verschlüsselte Fernmeldeverkehr überwacht werden können; Online-Durchsuchungen und andere mögliche Anwendungen solcher Programme sollen hingegen nicht zulässig sein, heißt es in einer Mitteilung des Bundesrates.
Eco, der Verband der deutschen Internetwirtschaft, triumphiert über das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Belgien hatte versucht, Internetsperren einzuführen und scheiterte nun daran.
Vor einem halben Jahr ist eine Novelle des Konsumentenschutzgesetzes in Kraft getreten, die die Verbraucher vor den Folgen unerbetener telefonischer Werbeanrufe und dabei übereilt abgeschlossener Verträge schützen soll. Doch die Gesetzesänderung dürfte ihre Wirkung verfehlen, denn bei den Konsumentenschutzeinrichtungen der Arbeiterkammer (AK) gibt es nach wie vor zahlreiche Beschwerden von “Cold Calling”-Opfern.
Eine Telefongesellschaft darf ihren Kunden den Telefonanschluss bei einem Streit über eine Rechnung nicht einfach sperren. Das hat das Landgericht München in einer einstweiligen Verfügung gegen einen Telefonanbieter entschieden (Az.: 37 O 21210/11). Das gilt auch, wenn Kunden sich weigern, einen Teil der Rechnung zu zahlen.
Mit dem für Verbraucher intransparenten WAP-Billing-Prozess ziehen dubiose Content-Anbieter Kleinbeträge für „Mehrwertdienste“ im Abonnement ein – über die Mobilfunkrechnung des Netzanbieters. Die Masche ist nicht mehr neu. Sie funktioniert aber nach wie vor, weil die Mobilfunkanbieter ihre Kunden unzureichend schützen.
Meist ist es nur ein Klick auf ein Werbebanner – schon flattert am Monatsende eine Rechnung über ein Jahres-Abo ins Haus. Abzocker haben ein neues Geschäftsmodell entdeckt: Smartphone-Nutzer mit kostenlosen Apps locken und dann mit teuren Abos über den Tisch ziehen.
Erstmals ist die Bundesnetzagentur gegen ein ausländisches Unternehmen vorgegangen, das mit Fax-Spam deutsche Empfänger belästigte. Nach Absprache und in Zusammenarbeit mit den deutschen Netzbetreibern hat die Behörde Anrufe von und nach sechs auf den Faxen angegebenen Rufnummern unterbunden.
Wählt sich ein Handy oder Smartphone über eine vom Kunden nicht gewollte GPRS-Verbindung unbemerkt ins Internet ein, löst dies beim Kunden keine Zahlungspflicht aus, sofern der Mobilfunk-Provider nicht ausreichend über das Bestehen der GPRS-Verbindung informiert hat. Das entschied das Amtsgericht Hamburg in einem Urteil vom 16. Juni dieses Jahres (Az. 14 C 16/11).
Der Plan von Premierminster Cameron ist aufgegangen: Die vier größten britischen Internet-Provider führen sogenannten Opt-in-Sperren für Sex im Netz ein. Wer online nackte Körper sehen will, muss das seinem Anbieter künftig explizit mitteilen.
Internetprovider werben zwar häufig mit schnellem Internet, speisen den Kunden aber mit viel geringeren Downloadraten ab. Dagegen vorgehen, können Verbraucher nur selten. Es sei denn der Anbieter räumt Sonderrechte ein.