Schlagwort-Archive: Wettbewerbsrecht

Getrennte Zustimmung für Gewinnspiel und E-Mail-Werbung notwendig

Die wettbewerbsrechtliche Einwilligungserklärung für Telefon- oder E-Mail-Werbung muss getrennt von anderen und in einer rechtlich eigenständigen Handlung erfolgen. Es reicht nicht aus, wenn sie zusammen mit anderen Erklärungen abgefragt wird.

Quelle : zdnet.de

via abzocknews.de

Share

Vollzugsdefizit: Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins zur “Button-Lösung”

Wenn es an greifbaren Anhaltspunkten dafür fehlt, dass die „Button-Lösung“ „schwarze Schafe“ von betrügerischen Machenschaften abhalten kann, beschränken sich die Folgen der vor-geschlagenen Regelungen auf die rechtstreuen Internetanbieter, die durch die in dem Referentenentwurf vorgeschlagene „Button-Lösung“ vor die Herausforderung gestellt werden, ihre Bestellsysteme im Internet umzugestalten.

Quelle: Boocompany.com / Zum Artikel

Via: The-new-Boo.blogspot.com / Zum Artikel

via abzocknews.de

Share

Euro Content Ltd. – Italien wehrt sich gegen Abofalle aus Deutschland – Hohe Geldstrafe

Die Euro Content Ltd. versucht auch in Italien mit der altbekannten Abofallentechnik schnelles Geld zu verdienen. Mit der Homepage easy-download.info – komplett in italienischer Sprache verfasst – will man seit Frühjahr 2010 einen Fuß ins internationale Geschäft setzen. Aber anders als in Deutschland setzte man der Abo-Falle in Italien recht schnell Grenzen.

Ein Spruch der mit Verbraucherrecht befassten Aufsichtsbehörde Antitrust verurteilte die Betreiber jetzt, auf der Homepage nicht nur eindeutige und gut sichtbare Hinweise zu platzieren, um Besucher auf die Gefahr eines langfristigen und teuren Abonnements hinzuweisen, sondern auch das aktuelle Urteil der obersten Kartellbehörde Italiens zu veröffentlichen – und zwar auf der Hauptseite und auf der Registrierungsseite.

Und der Hammer: die Betreiber von easy-download.info wurden wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht von der staatlichen Kartellbehörde zur Zahlung einer Strafe in Höhe von 960.000 Euro verurteilt.

Quelle und vollständiger Artikel: Verbraucherschutz.tv / Zum Artikel

Zum Artikel der Repubblica.it:

ANTITRUST: Stangata per Easydownload Mega multa da 960mila euro

via : abzocknews.blogspot.com

[download id=”1″]


Share

Verbraucherzentrale: Verfahren gegen Trittbrettfahrer eingeleitet

vzbv weist Trittbrettfahrer in die Schranken
Verfahren gegen “Verbraucherschutzzentrale” und “Verbraucherzentrale für Muslime” eingeleitet

27.09.2010 – Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt vor Firmen, die den falschen Eindruck erwecken, es handele sich bei ihnen um die Verbraucherzentrale. Diese Trittbrettfahrer nutzen den bekannten Namen, um damit Geld zu verdienen. Gegen zwei Firmen hat der vzbv juristische Schritte eingeleitet.

So findet man bundesweit in Telefonbüchern eine “Verbraucherschutzzentrale Telefonische Rechtsberatung e.V.”. Diese ist über eine 0900er-Nummer zu erreichen, die Kosten werden allerdings entgegen der gesetzlichen Bestimmung verschwiegen. Erfahrungen zeigen, dass der Name “Verbraucherschutzzentrale” von Verbrauchern mit dem der Verbraucherzentralen verwechselt wird. Auch in Testanrufen konnten die Anrufer den Eindruck bekommen, sie hätten es mit der Verbraucherzentrale zu tun. In den Gesprächen wurde auf die direkte persönliche Beratung bei den “Kollegen” in der tatsächlichen Verbraucherzentrale verwiesen. Tatsächlich arbeiten die Verbraucherzentralen nicht mit der “Verbraucherschutzzentrale” zusammen. Aus wettbewerbs- und namensrechtlichen Gründen hat der vzbv am 24. September gegen die Firma Klage eingereicht.

Auch bei einem Anbieter mit dem Namen “Verbraucherzentrale für Muslime” sah der vzbv Verwechselungsgefahr. Dieser verwendete den unter Markenschutz stehenden Namen der Verbraucherzentrale in seiner Firmierung. Außerdem bildete er auf seiner Internetseite den Ratgeber der Verbraucherzentrale (“Einkaufsführer für Muslime”) ab. Nach Ansicht des vzbv erweckte der Anbieter damit den Eindruck, es handele sich um seine eigene Publikation. Die “Verbraucherzentrale für Muslime” hat der vzbv am 15. September abgemahnt. Der Anbieter hat inzwischen eine Unterlassungserklärung abgegeben.

quelle : vzbv.de

Share

OLG Hamm stoppt erneut Abmahner wegen Rechtsmissbrauch

Die verschiedenen Gerichte in Deutschland haben viele Kriterien aufgestellt, anhand derer man überprüfen kann, ob Rechtsmissbrauch vorliegt. Das OLG Hamm urteilte nun, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Vertragsstrafe auch bei nicht schuldhafter Zuwiderhandlung ein klares Indiz für Rechtsmissbrauch darstellt.

quelle : shopbetreiber-blog.de

via abzocknews.de

Share

Abofallen im Internet: Verbraucherschützer fordern Hilfe

Im Kampf gegen Abofallen im Internet hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zwar weitere Erfolge verzeichnen können. Trotzdem fordern die Verbraucherschützer jetzt endlich echte Hilfe von der Politik.

Nachdem der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geklagt hatte, wurden die Betreiber der Seiten Outlets.de und Onlinedownloaden.de mangels Kostentransparenz zur Unterlassung verurteilt. Doch die Urteile sind nicht mehr als Nadelstiche gegen die Online-Plage. “Alleine können wir den Kampf nicht gewinnen. Wir rennen stetig hinterher”, sagt vzbv-Rechtsexperte Martin Madej. Die Politik müsse endlich einschreiten. Zudem müssten die Staatsanwaltschaften konsequenter gegen die Internetabzocke vorgehen.

Während die Liste der Verfahren des vzbv gegen Online-Abzocker immer länger wird, schießen gleichzeitig neue Angebote wie Unkraut aus dem Boden. Die wettbewerbsrechtlichen Erfolge des vzbv und der Verbraucherzentralen schrecken die Betreiber offensichtlich nicht genügend ab.

quelle : computerbetrug.de

[download id=”1″]

Share

Gericht: “Schwarz-Surfen” ist doch keine Straftat

Das Amtsgericht Wuppertal verlässt seine bisherige Linie und sieht keinen Strafbestand mehr erfüllt, wenn ein Nutzer über ein fremdes, ungesichertes WLAN online geht.

Das geht aus einer Mitteilung der Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf hervor. Diese verteidigte einen Mandanten, der wegen eines solchen “Vergehens” angeklagt war. Der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Eröffnung einer Hauptverhandlung wurde abgewiesen.

Im Jahr 2007 hatte das Amtsgericht Wuppertal einen Notebook-Nutzer noch wegen der unberechtigen Nutzung eines offenen WLANs verurteilt. Im Urteil stützte man sich auf das so genannte Abhörverbot, nach dem mit Funkempfängern nur Nachrichten empfangen werden dürfen, zu deren Adressatenkreis man gehört.

quelle und vollstaendiger Bericht : winfuture.de

Share

Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche

Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher UnterlassungsansprücheSeit vielen Jahren existiert die Unsitte, dass einige Rechtsanwaltskanzleien im gewerblichen und urheberrechtlichen Bereich Unternehmen und Privatpersonen quasi gewerbsmäßig abmahnen. Gesetzgeber und Gerichte halten dagegen. Doch wo fängt der Missbrauch an?
Quelle: Haufe.de / Zum Artikel
[abzocknews.de]

Share