spamihilator 0.9.9.52 erschienen !

Spamihilator schaltet sich zwischen Ihre E-Mail-Software und das Internet und überprüft jede eingehende E-Mail auf Spam. Überflüssige Werbenachrichten (Spam, Junk) werden herausgefiltert. Die Filterung läuft dabei vollständig im Hintergrund ab.

Der Lernende Filter (engl.: Bayesian Filter) arbeitet nach den Regeln von Thomas Bayes (englischer Mathematiker, 18. Jahrhundert) und errechnet für jede E-Mail eine bestimmte Spam-Wahrscheinlichkeit. Sie können diesen Filter trainieren! Dadurch stellt er sich auf Ihr persönliches Mailaufkommen ein und kann mit der Zeit immer bessere Ergebnisse liefern.

Zusätzlich benutzt Spamihilator noch einen Wortfilter, der nach bekannten spam-typischen Schlüsselwörtern sucht. Dieser kann mit eigenen Begriffen und Regulären Ausdrücken erweitert werden.

Natürlich unterstützt das Programm auch Plugins. Diese nützlichen Filter schützen Ihren Computer zusätzlich vor nervigen Werbenachrichten.

Spamihilator läuft mit fast allen E-Mail Clients, wie z.B. Outlook 2000/XP/2003/Express, Eudora, Mozilla Thunderbird, IncrediMail, Pegasus Mail, Phoenix Mail, Opera, u.v.m…

Fuer die Version 0.9.9.52 wurde folgendes getan :

Für diese Version wurden die internen Spam-Filter erheblich verbessert, um eine erhöhte Spam-Erkennungsrate zu erreichen. Außerdem gibt es nun zum ersten Mal eine 64-Bit-Version von Spamihilator!

Des Weiteren wurde die graphische Benutzeroberfläche verbessert und es wurden viele Fehler behoben. Die Installation der neuen Version wird allen Benutzern empfohlen.

Bitte ladet euch Spamihilator von folgender Website herunter:
http://www.spamihilator.com/download

Dies sind die größten Änderungen in dieser Version:

* Verbesserte Spam-Erkennungsrate
o Erhöhte Effizenz des Lernenden Filters (zusätzliche Klassifizierungsalgorithmen wurden implementiert)
o Dem Spam-Wort-Filter wurden weitere vordefinierte Spam-Wörter hinzugefügt
* Eine native 64-Bit-Version wurde erstellt
* Das Programm wurde mit Windows 7 getestet
* Die Geschwindigkeit auf Multicore-Systemen wurde erhöht
* Dem Startmenü wurden Einträge hinzugefügt, mit denen sich Spamihilator-Fenster wie der Papierkorb oder der Trainingsbereich öffnen lassen
* Die graphische Benutzeroberfläche wurde verbessert, um die Benutzbarkeit zu erhöhen
* Die IMAP-Kompatibilität wurde verbessert
* Die allgemeine Geschwindigkeit wurde erhöht
* Einige Bugs wurden behoben
* Ein MSI-basierter Installer wurde hinzugefügt, damit das Programm besser in Unternehmen verteilt werden kann
* Und vieles mehr …

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Deutscher Werbe- und Datenschutzverein wirbt per Cold-Call

Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein warnt in einer Pressemitteilung vor dem Verein Deutscher Werbe- und Datenschutzverein e.V. Der Verein wirbt damit, dass er seine Mitglieder vor unerwünschter Telefonwerbung schützen will. Komisch ist aber, dass für den Verein ausgerechnet mit Cold-Calls geworben wird. Da die Mitgliegschaft auch nicht ganz preiswert ist, darf man hinter der Masche mit gutem Recht wohl eine Abzocke vermuten.

Schutz vor Werbeanrufen durch einen Werbeanruf?

Viele Verbraucher erhalten in Schleswig-Holstein aktuell Anrufe vom Verein “Deutscher Werbe- und Datenschutzverein e.V.”, der vorgibt Verbrauchern mittels der kostenpflichtigen Mitgliedschaft in dem Verein vor unerwünschter Telefonwerbung zu schützen.

quelle : Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, Hier klicken um den volle3n Artikel zu lesen.

gefunden bei antiabzockenet.blogspot.com

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[aggrojens] Telefonabzocke und Bundesnetzagentur ( Video )


Info von der Kanzlei Richter in Berlin: http://www.kanzlei-richter.com/telekommunikationsrecht/bundeswitzagentur-legt-qtaetigkeitsqbericht-vor.html
Original hier:
Dort Seite 259. Da kommt einem das Kotzen! In anderen Ländern werden Millionenstrafen gegen die Abzocker verhängt und in der Bananenrepublik Deutschland sind es unter 27.000 Euro. Noch Fragen?!

quelle : youtube von Katzenjens

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Winamp 5.57 beseitigt Schwachstellen

Mehrere Sicherheitslücken im Mediaplayer Winamp lassen sich ausnutzen, um mit präparierten Mediendateien ein System zu kompromittieren. Ursache der Probleme sind Buffer und Heap Overflows in den Decodern zur Verarbeitung von “Impulse Tracker”-, Ultratracker- und Octalyzer-Dateien, durch die sich möglicherweise Code einschleusen und starten lässt. Zudem provozieren präparierte PNG- und JPEG-Bilder Integer Overflows.

quelle : heise.de, hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Was sich für Verbraucher 2010 ändern wird.

Gleich zu Beginn und im Laufe des neuen Jahres müssen sich Verbraucher wieder auf zahlreiche Änderungen einstellen: bei Rente, Steuern und Geldanlage ebenso wie bei Fernsehen, Telefon, Strom, Gas, Gesundheit und Pflege.

* Steuern, Erbschaften, Kindergeld
* Sparen und Anlegen
* Gesundheit und Pflege
* Energie und Umwelt
* Medien und Kommunikation
* Ernährung

quelle : vz-nrw.de, hier klicken um zu dem Artikel zu gelangen.#

gefunden bei : abzocknews.de

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Verbraucherschützer greifen Potsdamer Anwalt scharf an / Anzeigen bei Staatsanwaltschaft und Polizei : Warnungen vor Abzocke

Ein Potsdamer Rechtsanwalt ist Deutschland weit ins Visier von Verbraucherschützern und der Justiz geraten. Es geht um Abmahnungen, die der Anwalt Frank Michalak tausendfach verschickt haben soll, um Bürger zu Zahlungen an einen Internetanbieter aus Dubai zu zwingen. Die in Potsdam ansässige Verbraucherzentrale (VZ) Brandenburg warnt nun in einer aktuellen Mitteilung ausdrücklich davor, das von dem Juristen angemahnte Geld zu überweisen.
Das von Michalak aufgesetzte Schreiben soll laut den Verbraucherschützern immer gleich sein. Demnach werden die Empfänger der „einschüchternden“ Briefe zur Zahlung von 174,08 Euro aufgefordert – andernfalls entstünden weitere Kosten. Als Auftraggeber werde die Netsolutions Tradings FZE aus Dubai genannt, die die Internetkontaktbörse www.nachbarschaft24.net betreibt, so die Verbraucherschützer. Mehrere Betroffene hätten berichtet, vor ein bis zwei Jahren einer Aufforderung per E-Mail oder Telefon gefolgt zu sein, eine auf der Internetseite für sie hinterlegte Nachricht abzurufen, heißt es. „Nun wird ihnen unterstellt, sie hätten diesen nicht gewollten, aber kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen“, empören sich die brandenburgischen Verbraucherschützer.

quelle : pnn.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.
gefunden bei abzocknews.de

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3sat neues – Über „P2P-Tauschbörsen” und die aktuelle Rechtslage ( Video )

Tatort Tauschbörse: Die Motive, etwas illegales in Internet-Tauschbörsen zu tauschen sind vielfältig. Sie reichen von fehlenden attraktiven Angeboten seitens der Software-, Film- und Musikindustrie; bis hin zum Argument, freie Informationen für alle ..

In „P2P-Tauschbörsen ist die Auswahl auf einschlägigen Seiten im Internet riesengroß, nur ein Klick führt zum Download. Doch genau dieser Klick kann zum Verhängnis werden. Die Rechteinhaber wie Software-, Film- oder Musikindustrie setzen sich seit einigen Jahren verstärkt zur Wehr. Denn sie erleiden nach eigenen Angaben Milliarden Verluste durch illegales Tauschen. Seit einigen Jahren häufen sich die Anzeigen bei den Staatsanwaltschaften. Diese sind von den Rechteinhabern oft detailliert vorbereitet. Die Geschädigten übermitteln den Behörden IP-Adressen, Zeitpunkt und Angaben zum Tausch bereitgestellter Dateien von Verdächtigen. Werden Ermittlungen aufgenommen, sind die Provider gegenüber der Staatsanwaltschaft verpflichtet, die Userdaten wie Name und Anschrift herauszugeben.

Doch längst nicht jede Anzeige führt zu Ermittlungen. Bei kleinen „Fischen, also zum Beispiel denjenigen, die mit dem Tauschen kein Geld verdienen oder keine topaktuellen Titel zum Download anbieten, stellen viele Staatsanwaltschaften in Deutschland mittlerweile die Verfahren sofort ein. Begründet wird das von der Berliner Oberstaatsanwältin Vera Junker so: „Das Filesharing ist ja ein Verstoß gegen das Urheberrecht, aber so lange es nicht gewerbsmäßig passiert oder sonstige besondere Umstände dazu kommen, sagen wir, es handelt sich um ein Privatklagedelikt. Das hat der Gesetzgeber so vorgesehen. Das heißt, der Staat verfolgt nur in Ausnahmefällen dieses Delikt, nur wenn öffentliches Interesse besteht und das sehen wir einfach nicht. Dafür ist die Verfehlung zu gering, solange es nicht gewerbsmäßig ist. Auch ergebe die einfache Ermittlung der Nutzerdaten hinter einer IP-Adresse nicht zwangsläufig den Schuldigen,” erklärt Oberstaatsanwältin Vera Junker.

Im September 2008 wurde dann das Gesetz zum Schutz geistigen Eigentums geändert. Seitdem können die Geschädigten per richterlichen Beschluss direkt Nutzerdaten bei den Providern abfragen. Vorher ging dies nur über die Staatsanwaltschaften. Allerdings dürfen die Richter nur dann einen Auskunftsanspruch feststellen, wenn das Filesharing in einem “gewerblichem Ausmaß” stattfand, ansonsten nicht. Nur die Frage aller Frage ist nun: Ab wann handelt es sich um ein “gewerbliches Ausmaß”? Der Gesetzgeber hat das nicht definiert. Die bisherigen Urteile fallen dazu sehr unterschiedlich aus; – hier 2 Extrem-Beispiele:

– Das Landgericht Köln hat entschieden: Das bei einer einzigen Datei, wenn es im großem Umfang ein nagelneues Musikalbum betrifft, dass es dann schon ein “gewerbliches Ausmaß” ist.

– Und das Landgericht Frankenthal hat entschieden: Das erstmal mindestens 3000 Musikdateien und 200 Filmdateien vorliegen müssen, damit es ein “gewerbliches Ausmaß” ist, erklärt Rechtsanwalt Michael Plüschke aus Berlin.

[3sat.neues – Sonntags, 16.30 Uhr © 3sat]

quelle : youtube von AntiAbzockTV

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PHP 5.2.12 schließt Sicherheitslücken

Die PHP-Entwickler haben Version 5.2.12 vorgelegt, die mehr als 60 Fehler korrigiert, was im Wesentlichen die Stabilität erhöhen, aber auch Sicherheitslücken schließen soll. Zwar ist seit Mitte dieses Jahres bereits PHP 5.3 verfügbar, allerdings behindern Probleme bei der Rückwärtskompatibiltät zu einigen verbreiteten PHP-Anwendungen unter Umständen ein Upgrade. Da viele Anwender aus diesem Grund weiterhin noch auf den Zweig 5.2 setzen, wird dieser weiterhin mit Updates versorgt.

quelle : heise.de, hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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MDR Hier ab vier – Über Nachbarschaft24.net und Nachbarschaftspost.com ( Video )

Die MDR-Sendung „Hier ab vier” hat am 11.12.2009 über die Internetabzocke bei Nachbarschaft24.net und Nachbarschaftsposts.com, sowie den dreisten Machenschaften des Postdamer Rechtsanwalt Frank Michalak berichtet:

Viele denken, im Internet könne man schnell und unkompliziert Freunde finden. Zahlreiche Online-Communities haben sich genau das auf ihre Fahnen geschrieben. Doch Vorsicht: Freundschaftsdienste wie von “Nachbarschaft24” können teuer werden. Der zwanzigjährige Christian W. und der 64-jährige Manfred S. kennen sich nicht. Dennoch haben sie eins gemeinsam, beide wollten mit Hilfe des Internets neue Freunde finden und nahmen das Angebot von Nachbarschaft24 in Anspruch. Heute haben sie damit nichts als Ärger. Angefangen hat alles im Jahr 2007. Da erhielt der Rentner eine Einladung mit den Worten “Jemand aus ihrer Nachbarschaft möchte Sie kennen lernen”. Da der neu zugezogene Manfred S. in Magdeburg noch niemanden kannte, folgte er dieser Aufforderung und landete bei Nachbarschaft24. Zuerst hieß es, dass er sich dort kostenlos anmelden kann. Die Daten wurden abgefragt, dann folgten die AGBs, Manfred S. schaute nicht genauer nach, brach an dieser Stelle ab und hielt die Sache für erledigt. Irrtum. Ähnlich erging es Christian W.

Zwei Jahre später bekamen beide Post aus Postdam. Anwalt Frank Michalak fordert jeweils rund 200 Euro von ihnen. In seinem Schreiben verweist er auf zahlreiche Urteile, welche ihm Recht geben würden. Michalak überzieht derzeit ganz Deutschland mit Drohbriefen im Namen des in Dubai ansässigen Seitenbetreibers. Auch auf seiner eigenen Internetseite steht Nachbarschaft24 im Mittelpunkt. Mit dem Gutachten einer Kollegin will der Rechtsanwalt die Rechtmäßigkeit seiner Forderungen unterstreichen. Eins fällt hier auf, Anwalt und Gutachterin besitzen die gleiche Postadresse. Verbraucherschützer wie Gabriele Emmrich gehen davon aus, dass die Angaben auf der Seite für Verbraucher nicht transparent genug waren. So hätten sie nicht bemerkt, dass die Inanspruch genommene Leistung kostenpflichtig war und noch ein Zwei-Jahres-Abo dazu. Auch ein Gericht sah das nach Angaben der Verbraucherschützerin so. “Die Verbraucher konnten in dem Falle nicht wissen, dass es sich um eine entgeltliche Leistung für zwei Jahre handelt,” erklärt Gabrielle Emmrich. Keiner der Betroffenen muss nach Ansicht der Verbraucherschützerin daher die Forderungen von Nachbarschaft24 bezahlen. Der Anwalt scheint aber auf die Unkenntnis der Verbraucher zu setzen. Frank Michalak bietet sogar eine Telefonhotline für Betroffene an. Für fast einen Euro pro Minute kann man mit ihm sprechen. Soviel angeblichen Service findet sogar die Anwaltskammer unseriös und prüft mögliche Schritte gegen den Potsdamer Rechtsanwalt.

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Nochmal: Es kann nur geraten werden:

1.) Rechnungen auf garkeinen Fall zu bezahlen,
denn ein Vertrag ist hier nicht zustande gekommen.

2.) Auf jeden Fall eine Anzeige bei der
nächsten Polizeidienststelle zu erstatten.

3.) Falls ein „Gerichtlicher Mahnbescheid” kommen
sollte, innerhalb 14 Tage Widerspruch einzulegen.

4.) Sich bei der Rechtsanwaltskammer
zu beschweren; die Adresse dazu lautet:

Rechtsanwaltskammer Brandenburg
Grillendamm 2
D-14776 Brandenburg
Telefon: 03381 2533-0
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[Hier ab vier – Werktags, 16.00 Uhr © MDR]

quelle : youtube von AntiAbzockTV

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Bundesgerichtshof stärkt Pressefreiheit und Medienarchive

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem wegweisenden Urteil am Dienstag die Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland gestärkt. Online-Medien können danach nicht generell verpflichtet werden, in ihren Archiven abgelegte Berichte über ein Kapitalverbrechen mit namentlicher Nennung der Verurteilten zu löschen, wenn es sich bei der Tat um ein “zeitgeschichtliches Ereignis” handelt und das Informationsinteresse der Öffentlichkeit das allgemeine Persönlichkeitsrecht überlagert.

quelle : heise.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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