Sex gegen Wohnung: Ermittlung wegen Betrugs

Sex gegen Wohnung: Ermittlung wegen Betrugs“Verdacht auf Betrug” klingt fast schon bieder, wenn man die pikanten Details des Ermittlungsverfahrens berücksichtigt, das die niederländische Polizei jetzt eingeleitet hat: Eine 28-jährige Frau aus der Gemeinde Peel en Maas soll Sex mit einem Mann gehabt haben, der ihr als Gegenleistung einen Mietvertrag für ein Appartement in Venlo versprochen habe.
Quelle: RP-online.de / Zum Artikel
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Cyber-Spionage: Forscher entdecken chinesisches Schattennetzwerk

Cyber-Spionage: Forscher entdecken chinesisches SchattennetzwerkZu den Zielen gehörten die indische Regierung und der Dalai Lama: Chinesische Hacker sollen systematisch fremde Netze ausgekundschaftet und geheime Dokumente gestohlen haben, berichten amerikanische Wissenschaftler. Auch die Uno soll ein Ziel der Angriffe gewesen sein.
Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel
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www.outlets.de: IContent GmbH muss Kosten für einstweiliges Verfügungsverfahren zahlen

www.outlets.de: IContent GmbH muss Kosten für einstweiliges Verfügungsverfahren zahlenDie mit dem Frankfurter Kreisel verbundene IContent GmbH des Tomas Franko muss die Kosten für ein einstweiliges Verfügungsverfahren zahlen. Vorangegangen war, dass die Firma einen gültigen Vertragsabschluss auf Outlets.de behauptete und trotz Einrede der Gemahnten nicht davon abrücken wollte, sondern einen SCHUFA-Eintrag der nunmehr strittigen Forderung androhte.
Quelle: Fastix.Blogspot.com / Zum Artikel
Via: BooCompany.com
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BGH-Urteil zum Unterschied zwischen Auslesen und Ausspähen von Daten

BGH-Urteil zum Unterschied zwischen Auslesen und Ausspähen von DatenDer Tatbestand des Ausspähens von Daten ist nicht erfüllt, wenn die auf dem Magnetstreifen einer Zahlungskarte gespeicherten Daten bloß ausgelesen werden. Entscheidend ist, ob eine Zugangssicherung überwunden werden muss.
Quelle: ZDNet.de / Zum Artikel
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Verbraucherschutz: Abzocke in der Muckibude

Verbraucherschutz: Abzocke in der MuckibudeDas Verbot, eigene Getränke mitzubringen, überzogene Kündigungsfristen, Haftungsausschlüsse: Während sich in Fitnessstudios Tausende gesund trainieren, sind deren Verträge rechtlich gesehen oft alles andere als topfit. Bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg suchen viele Fitnessstudiokunden Rat.
Quelle: Sueddeutsche.de / Zum Artikel
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Fabrikverkauf-Finder.de: Neue Fabrikverkauf-Abzocke der iNet Online des Daniel Popp

Wer einmal mit dem Abzocken anfängt, will unbedingt dabei bleiben – besonders, wenn man sich den Anfang mit Textbausteinen und Layouts der Gebrüder Schmidtlein geebnet hat. Daniel Popp fiel im Juli 2009 bereits im BooCompany-Forum durch die Layout-Nähe zu den Schmidtleins auf, da allerdings noch mit der P & P Webmedia und dem Abzockportal Extreme-Downloads.de. Das ist aber erst der Anfang dieser (Abzock-)Karriere.

Im August 2009 ging es dann weiter mit seiner Online-Download Ltd., da bewarb er die Kostenfalle Extreme-Downloads.net. Bereits im folgenden November wurde eine neue Firma aufgemacht, die iNet Online GbR mit der Kostenfalle software-heute.de. Nun wird im regelmäßigen 3- bis 4-Monats-Rythmus der Firmenname wieder geändert, nämlich in die iNet Online Ltd. i.G. (Limited in Gründung). Während im Wechsel von der P & P Webmedia über die Online-Download Ltd. zur iNet Online GbR lediglich der Firmenname geändert wurde, zieht man nun scheinbar wegen der verwechselbaren Firmennamen auch noch um: innerhalb von 21255 Wistedt wechselte man von der Bremer Straße 35 in die Wüstenhöfenerstraße 5 a.

Passend zu der neuen Firma und Adresse wird dann auch gleich ein neues Fabrikverkauf-Portal beworben: Fabrikverkauf-Finder.de.

Und so sieht die Startseite von Fabrikverkauf-Finder.de aus:

Hier das Impressum, inklusive der neuen Adresse:

Der Hinweis auf die Kostenfalle wird im rechten Fließtext versteckt:

Die iNet Online Ltd. i.G. bleibt aber weiterhin ihren Wurzeln treu. Sehr gut lässt sich dies mit dem Vergleich zwischen Restpostenfirma.de aus November 2009 (damals noch unter iNet Online GbR erstellt) und Fabrikverkauf-Finder.de aus März 2010 zeigen – lediglich die Grundfarbe ist von kühlem Blau zu warmem Orange verändert worden.

quelle : abzocknews.de

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Yellow Publishing LTD. auch in der Schweiz aktiv

Yellow Publishing LTD. auch in der Schweiz aktiv

Die klassische Form des Anzeigenbetrugs ist das Hauptgeschäftsfeld der Firma Yellow Publishing LTD. Im Januar berichteten wir über bekannt gewordene Fälle. Unter anderem auch aus Östereich. Nun melden sich Betroffene aus der Schweiz, denen Faxe für die Kostenfallen zugeschickt wurden. Dieses Mal im Rahmen einer angeblichen Datenmeldung an Google.

Das Abzock-Fax landete auch bei Computerworld. Die Überschrift «Datenmeldung an www.google.ch» ist irreführend. Es lässt eine Nachricht von Google erahnen, ist es aber nicht. …

Erst das Kleingedruckte verrät, worum es wirklich geht: Um die Eintragung in das Onlinebranchenverzeichnis www.made-in.cc. Wer unterzeichnet, geht ein Abo für 89 Franken pro Monat ein. Vertragsbindung: 2 Jahre. Insgesamt sind das 2136 Franken. Mit Google hat das Ganze überhaupt nichts zu tun. Hinter der Täuschung steckt die Firma Yellow Publishing LTD.

Quelle und vollständiger Bericht: Computerworld.ch

[antiabzockenet]

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BWL Letter & Support GmbH ist insolvent

BWL Letter & Support GmbH ist insolvent36 IN 38/10 – 3 -: Über das Vermögen der BWL Letter & Support GmbH, Hauptstr. 36, 30890 Barsinghausen (AG Hannover, HRB 204914), ist am 30.03.2010 um 15:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Moritz S., Hans-Böckler-Allee 9, 30173 Hannover, Tel.: 0511-89979690, Fax: 0511-899796929, E-Mail: hannover@bbl-law.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 17.5.2010 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). [antiabzockenet]

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“Häufchen-Streife”: Hartz-IV-Empfänger sollen Hundekot-Sünder jagen

“Häufchen-Streife”: Hartz-IV-Empfänger sollen Hundekot-Sünder jagenRund 50 Tonnen Hundekot fallen täglich in Berlin an. Da die Stadtreinigung nicht alles beseitigt, will eine Grünen-Politikerin Hartz-IV-Empfänger nun auf “Häufchen-Streife” schicken. Für ähnliche Beschäftigungsmodelle für Langzeitarbeitslose mussten Guido Westerwelle und Hannelore Kraft bereits Kritik einstecken.
Quelle: Welt.de / Zum Artikel
[abzocknews.de]

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Softwarefehler: Spielerin und Casino streiten um Millionen-Jackpot

Softwarefehler: Spielerin und Casino streiten um Millionen-JackpotEs schien der ganze große Reibach für Louise Chavez zu sein: Die Amerikanerin spielte an einem Münzautomaten in Colorado – und gewann knapp 43 Millionen Dollar. Ein Software-Fehler, sagen die Casinobetreiber – und wollen das Geld nicht auszahlen.
Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel
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