Australische Regierung erwägt Strafe für gefälschte Altersangaben im Internet

Australische Regierung erwägt Strafe für gefälschte Altersangaben im InternetDie australische Regierung plant eine deutliche Verschärfung des Sexual-Strafrechts. Sie überlegt, dabei auch einen Änderungsvorschlag des unabhängigen Senators Nick Xenophon zu berücksichtigen, der falsche Altersangaben gegenüber Minderjährigen im Internet unter Gefängnisstrafe stellen will, berichtet die konservative Tageszeitung The Australian.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel
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Adobe schließt 15 Lücken im Reader und Acrobat

Adobe hat einen Patch für die Programme Reader und Acrobat veröffentlicht, der insgesamt 15 Sicherheitslücken beseitigt. Im schlimmsten Fall konnte ein Angreifer darüber beliebigen Schadcode ausführen.

Mit dem Update führt Adobe auch die Softwareaktualisierungen im Hintergrund ein. Zukünftig werden neue Programmversionen ohne Rückfrage im Hintergrund installiert. Damit soll verhindert werden, dass viele Privatanwender eine alte und damit anfällige Software-Iteration installiert haben. Auf Wunsch kann man dieses Feature in den Optionen aber auch deaktivieren.

quelle : winfuture.de

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Betrugsklage gegen Verantwortliche der EuMedien

Betrugsklage gegen Verantwortliche der EuMedienDas wird viele der Geneppten freuen. Nun endlich werden auch die ehemaligen Kioskbesitzer Rhode als Verantwortliche der Firma EuMedien aus Lüneburg angeklagt.

Ein Lüneburger Ehepaar soll Kunden als Produkttester in zwei Jahren um insgesamt drei Millionen Euro betrogen haben.

Die Anklage wegen gewerbs- und bandenmäßigen Massenbetrugs richtet sich auch gegen die 55-jährige Leiterin des EuMedien Call-Centers in der Oranienburger Schulstraße.

Über das Center sollen 2006 und 2007 rund 35 000 Verträge mit Kunden als Tester für hochwertige Geräte abgeschlossen worden sein. Von jedem wurde eine Jahresgebühr von bis zu 90 Euro kassiert. Die versprochenen Handys oder Notebooks erhielten die Kunden allerdings nie. [antiabzockenet]

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NDR Panorama: KiK – Die Machenschaften hinter den Schleuderpreisen (Video)

NDR Panorama: KiK – Die Machenschaften hinter den Schleuderpreisen (Video)Der Textil-Discounter KiK steht seit Längerem in den Schlagzeilen: sittenwidrige Löhne für deutsche Mitarbeiter, Rekordhalter in Rückruf-Aktionen, die nur selten beim Verbraucher ankommen und die Ausbeutung der Näherinnen in armen Ländern wie Bangladesch. Nun hat sich der NDR Chefreporter Christoph Lütgert diesem Thema erneut angenommen.
Die Kik-Story Teil 1

Die KiK Story – Teil1
Hochgeladen von verbraucherinfoTV. – Nachrichtenvideos aus der ganzen Welt.

Die KiK-Story Teil 2

Die KiK Story – Teil2
Hochgeladen von verbraucherinfoTV. – Neueste Nachrichten Videos.

Quelle: Daylimotion.com / Videokanal von verbraucherinfoTV
Via: Konsumer.info […]
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DDoS-Attacken gegen mehrere Infoportale

DDoS-Attacken gegen mehrere InfoportaleSeit einigen Tagen werden Seiten und Foren, die vor dubiosen Online-Shops warnen, mit DDoS-Attacken beschossen. Hierzu gehören gegen-abzocke.com, konsumer.info, facto24.de, forum.autosec4u.info und aisha-blog.1on.de.
Laut Konsumer.info werden die Server mittels Bot-Netzen beschossen. Das bedeutet, dass Rechner normaler Bürger über einen Trojaner infiziert wurden und nun als “Zombie-Rechner” ferngesteuert werden können. Diese Rechner werden nun “aktiviert”, um massenhaft Anfragen an […]
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Facebook-Manager über Datenschutz: “Jeder muss lernen, mit dieser Verantwortung zu leben”

Facebook-Manager über Datenschutz: “Jeder muss lernen, mit dieser Verantwortung zu leben”Über 400 Millionen Nutzer veröffentlichen auf Facebook private Fotos und persönliche Informationen. Datenschützer laufen Sturm. stern.de sprach mit Facebook-Manager Richard Allan über Privatsphäre und den öffentlichen Menschen.
Quelle: Stern.de / Zum Artikel
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Glücksspielmonopol: Generalanwalt lässt private Wettanbieter abblitzen

Glücksspielmonopol: Generalanwalt lässt private Wettanbieter abblitzenEs ist eine Enttäuschung für private Wettanbieter: Ein Gutachter des Europäischen Gerichtshofs hat das Verbot von Internetglücksspielen für zulässig erklärt. Seine Schlussanträge sind für die Richter nicht bindend, gelten aber als Vorentscheidung.
Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel
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Betrüger “Olaf Tank”: Schwindel-Anwalt will mit “Mahnung” abzocken

Derzeit versucht ein deutscher Schwindel-Anwalt, Kärntner abzuzocken. Er spekuliert anscheinend mit der Angst der Menschen vor weiteren Spesen, Gerichtskosten und sogar Klagen. Seine Standardforderung: 138 Euro. Sogar der deutsche Sender SAT 1 warnte schon vor dem Betrüger.

Quelle: Krone.at / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Sicherheits-Tipps sind meist Zeitverschwendung

Viele Sicherheitshinweise, die Nutzern einen besseren Schutz vor Angreifern versprechen, sind schlicht Zeitverschwendung. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung von Microsoft Research.

Als völlig unnütz erwies sich dabei beispielsweise die Aufforderung, in regelmäßigen Abständen die Passwörter, mit denen man sich bei Webseiten anmeldet, zu ändern. Gelangt ein Angreifer an die Login-Daten, nutzt er diese recht zeitnah.

Damit der Sicherheits-Hinweis einen wirksamen Schutz darstellt, müssten Cyber-Kriminelle aber seelenruhig abwarten, bis der User ein paar Tage später sein Passwort wechselt, hieß es. Es genügt also völlig, von Anfang an einen nicht zu leicht zu erratenden Schlüssel zu wählen und diesen dauerhaft zu nutzen.

quelle : winfuture.de

In MGwiki stehen fuer Spieler aber auch fuer alle anderen PC nutzer einige kleine sicherheitstips “Sicherheitshinweise

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Verbraucherzentrale NRW warnt vor Abzocke der Teleshop Versandhandels AG

Verbraucherzentrale NRW warnt vor Abzocke der Teleshop Versandhandels AG


Ob Adapter oder Digicam, ob Kaffepads, Putzmittel, Dessous, Staubsauger, Farben oder Massagegürtel: Die Teleshop Versandhandels AG präsentiert sich als Internet- und Fernseh-Warenhaus. Gleich auf mehreren TV-Kanälen, etwa dsf, kabel 1, 9Live, tele5, nrw.tv, versucht die Firma aus Liechtenstein, ihr Kunterbunt-Sortiment abzusetzen. Wer bestellt, der erlebt häufig, dass die Wirklichkeit jenseits des Bildschirms von tiefem Grau ist. Bei der Verbraucherzentrale NRW häufen sich die Beschwerden. Und in Internetforen fühlen sich Kunden “betrogen” und raten: “Finger weg!”

Geldschneiderische Vorschläge

Die harsche Kritik geht auf die Geschäftspraktiken der Schaanwalder zurück: auf vielfältige unerwartete Kosten und auf geldschneiderische Vorschläge zur Rücksendung von Waren. Auch erstattet die Teleshop Versandhandels AG für Produkte, die im Rahmen des Widerrufsrechts zurückgeschickt werden, häufig kein Geld, sondern stellt – wider das Gesetz – lediglich eine Gutschrift für die nächste Bestellung aus.

Deutlich höhere Rechnungen

Viele Kunden klagen insbesondere über deutlich höhere Rechnungen als angenommen. Der Trick aus dem Fürstentum: Die Teleshop-Gesellschaft lockt mit Gratis-Versand, genehmigt sich aber – hintenherum über ihr Kleingedrucktes – allerlei Aufschläge. Die Kunden staunen etwa über eine “Handlingsgebühr” für Bestellannahme, Auftragsabwicklung und Buchhaltung bei telefonischer Bestellung in Höhe von bis zu 3,95 Euro, über eine Transportversicherung von bis zu fünf Prozent des Nettowarenverkaufswertes und über ein weiteres Entgelt von bis zu 5,35 Euro, je nachdem wie bezahlt wird (Überweisung, Nachnahme, Kreditkarte). So kann ein Artikel, im Fernsehen für 50,38 Euro vorgestellt, tatsächlich 84,54 Euro kosten.

“Dreistes Abkassieren durch die Hintertür”

Auf die häufige Frage in Internetforen “Wer kann helfen?” hat Thomas Bradler eine Antwort. Der Jurist der Verbraucherzentrale hat das “dreiste Abkassieren durch die Hintertür” abgemahnt. Dazu zählt für Bradler auch die Empfehlung der Firma, bei einer Rücksendung eine Rücksendenummer anzugeben. Das Foul dabei: Die Kunden müssen die Ziffern erst telefonisch erfragen – zum Beispiel über eine teure Auskunftsnummer mit Kosten von 1,99 Euro je Minute. Dass es zur Rücksendung überhaupt keine Nummer braucht, der Anruf deshalb “freiwillig” erfolgt, können die Kunden nur schwerlich erkennen. Zumal die Firma mit dem Wort “reibungslos” den Eindruck erweckt, wer ohne Nummer retourniere, habe mit Komplikationen zu rechnen. Jurist Bradler rät: “Unerwünschte Artikel ohne Nummer, aber mit Einschreiben/Rückschein zurückschicken. Rechtliche Nachteile entstehen dadurch nicht.”

Gutschriften oft unterhalb des Kaufpreises

Abseits des Zulässigen bewegen sich die Teleshop-Trickser auch mit dem Dreh, Kunden beim Widerruf einer Bestellung auf Gutschriften für künftige Order zu verweisen, statt das Geld auszuzahlen. Hinzu kommt, dass die Gutschriften oft deutlich unterhalb des ursprünglichen Kaufpreises liegen. Zwar kann der Kunde unter bestimmten Umständen eine so genannte Wertersatzpflicht haben, eine klare Begründung für den Abzug bleibt die Firma jedoch schuldig. Für Verbraucherschützer Bradler steckt dahinter “der Versuch, dem Kunden zu suggerieren, er habe gar kein Widerrufsrecht und solle sich deshalb über die Kulanz freuen”. Der Konter des Juristen: eine weitere Abmahnung und der Rat an die Kunden, “auf Auszahlung des vollen Betrages zu beharren”.

Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen [antiabzockenet]

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