AG Bonn holt aus: Klatsche für Sven Schulze

AG Bonn holt aus: Klatsche für Sven SchulzeAuch Rechtsanwalt Sven Schulze, seines Zeichens Inkassojurist für Online-Abzocker, hat sich jetzt eine schmerzende Klatsche vom AG Bonn eingefangen. Im vorläufigen Urteil (103 C 422/09) wurde festgestellt, dass das Verhalten des RA Schulze eine zur Schadensersatzpflicht führende, sittenwidrige vorsätzliche Schädigung darstellt.
Mit RA Sven Schulze wurde jetzt also jeder der einschlägig bekannten Inkassojuristen für die Abofallen-Mafia, nebst Katja Günther und Olaf Tank, zum Schadenersatz verurteilt. Die Urteile […]
[abzocknews.de]

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General Error bei MG Board

Dem ein oder anderen Spieler bzw. foren user ist es sicher aufgefallen der versuchte das Monstersgame Forum aufzurufen, und mit :

General Error
SQL ERROR [ mysqli ]

begruesst wurde, es ist bekannt, und wird auch daran gearbeitet.

Was ist passiert ?

Ganz einfach der Datenbank Server hatte seit einigen Wochen entschieden sich den April zum Nerv Monat zu erklaeren, und erhaengte sich in prozessen oder verweigerte einfach den dienst, was gestern wieder der fall war bis nichts mehr ging.

Nun wird seit gestern Abend nach daran gewerkelt, aber jeder Mensch muss auch mal pennen, daher kann es auch etwas dauern.
Keine Sorge das Board von MG kommt wieder, kein Grund in Panik auszubrechen, wer was zum Spiel sucht, wird auch bei MGwiki fuendig hier : http://mgwiki.aszlig.net, dort sind auch einige erklaerungten und Artikel zum neuen Update vorhanden.

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Internetbetrug: Aigner muss Abofallen stoppen

Internetbetrug: Aigner muss Abofallen stoppenDen Betrug durch Kostenfallen im Internet muss die Bundesregierung ohne weitere Verzögerung auf nationaler Ebene bekämpfen. Das fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband anlässlich einer Konferenz des Europarates zur Computerkriminalität, die vom 23. bis 25. März in Straßburg stattfindet. “Schwarz-Gelb hat versprochen, gegen die Online-Mafia vorzugehen. Verbraucherministerin Aigner muss dafür sorgen, dass die Koalition ihr Versprechen für […] [abzocknews.de]

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BGH: Händler muss Preissuche zuerst aktualisieren

Online-Händler, die ihre Produkte über eine Preissuchmaschine bewerben, müssen Preisänderungen zuerst auf dieser bekannt geben. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden.

Es genügt demnach nicht, den Preis im eigenen Online-Shop anzupassen und parallel an die Suchmaschine zu übermitteln. Die neuen Angaben dürfen auf der eigenen Seite erst dann veröffentlicht werden, wenn der aktuell korrekte Preis auch in den Ergebnislisten der Produktsuche angezeigt wird

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Staatsanwaltschaft will Verfahren gegen Ober-Röder Internet-Dienstleister trotz 600 Anzeigen einstellen

Staatsanwaltschaft will Verfahren gegen Ober-Röder Internet-Dienstleister trotz 600 Anzeigen einstellenAbzocke im Internet ist nicht automatisch strafbar. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt wird ein groß angelegtes Betrugsverfahren gegen die Premium Content GmbH aus der Carl-Zeiss-Straße „vermutlich einstellen“…
Quelle: op-online.de / Zum Artikel
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Mahnungen der acoreus AG für verjährte Forderungen

Mahnungen der acoreus AG für verjährte Forderungen

Seit einiger Zeit erhalten etliche Haushalte Mahnungen der Firma acoreus AG aus Düsseldorf über nicht bezahlte Telefonkosten für Call-by-Call-Gespräche. Die Forderungen liegen teilweise mehrere Jahre zurück und sind für die Betroffenen oft nicht nachvollziehbar. Während die angemahnten Telefonkosten in der Regel häufig bis zu 10 Euro betragen, liegen die Inkassokosten zwischen 30 und 45 Euro. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen empfiehlt den Betroffenen zu prüfen, ob die Forderung überhaupt besteht und ob sie eventuell bereits verjährt ist.

Call-by-Call-Anrufe werden in der monatlichen Telefonrechnung der Telekom unter der Position "Beträge anderer Anbieter" abgerechnet. Wer seine Telefonrechnung nicht rechtzeitig bezahlt, erhält von der Telekom eine Mahnung. Darauf erscheinen aber nur noch die T-Com-Forderungen und nicht mehr die Beträge der anderen Anbieter. Wer das übersieht und nur den Mahnbetrag zahlt, begleicht nicht die Kosten der Drittanbieter.

Daher kann es passieren, dass zum Beispiel die acoreus AG als Inkassounternehmen für die anderen Anbieter auftritt und den offenen Betrag einfordert. Ärgerlich sind die Inkassokosten. Ob die Höhe gerechtfertigt ist, sollten Betroffene mithilfe der Verbraucherzentrale prüfen.

Grundsätzlich rät die Verbraucherzentrale, die Mahnung mit der ursprünglichen Rechnung zu vergleichen und offene Beträge zu begleichen. Liegen keine Rechnungen aus den vergangenen Jahren mehr vor, sollte man sich die Richtigkeit der Forderung von der Firma nachweisen lassen. Forderungen aus dem Jahr 2006 oder früher sind verjährt und müssen nicht bezahlt werden, wenn der Verbraucher der Firma acoreus schriftlich mitteilt, dass die Verjährung eingetreten ist (Einrede der Verjährung).

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

[antiabzockenet]

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P2P-Filesharing: So reagiert man richtig auf Abmahnungen

P2P-Filesharing: So reagiert man richtig auf AbmahnungenEin Abmahnschreiben wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung ist kein Grund zur Panik. ZDNet zeigt, wie man die Folgen mit einem kühlen Kopf und den richtigen Schritten minimiert. Der geforderte Geldbetrag lässt sich oft reduzieren.
Quelle: ZDNet.de / Zum Artikel
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Vorsicht geboten: Abzocker rufen als Verbraucherzentrale an

Vorsicht geboten: Abzocker rufen als Verbraucherzentrale anAbzocker rufen als Verbraucherzentrale an – Den Namen der Verbraucherzentrale missbrauchen derzeit Anrufer, die telefonisch über Gewinne informieren oder frech behaupten, gegen Bezahlung etwas gegen unerwünschte Werbeanrufe zu unternehmen. Die Verbraucherzentrale prüft derzeit, wie sie gegen den Missbrauch vorgehen kann.
Quelle: Stuttgart-Journal.de / Zum Artikel
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StA Darmstadt informiert zum Thema ProInkasso GmbH

StA Darmstadt informiert zum Thema ProInkasso GmbHErmittlungsverfahren wegen der Geltendmachung unberechtigter Forderungen bzw. Mahnungen durch die Fa. ProInkasso GmbH insbesondere hinsichtlich der Nutzung der Internetseite “Tipp-House” – Hinweise an mögliche Geschädigte:
Quelle: Frickemeier-daily.blogspot.com / Zum Artikel
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Wirtschaft: Die perfide (Abmahn-)Welle

Wirtschaft: Die perfide (Abmahn-)WelleImmobilienmaklerin ist die FDP-Ratsfrau May-Britt Liesmann (41). In dieser Eigenschaft hat sie über eine Anwaltskanzlei Briefe an Kollegen schicken lassen. Der Inhalt hat es in sich: Es sind Abmahnungen, in denen wegen kleiner formaler Verstöße jeweils „Gesamtgebühren“ von 506 Euro in Rechnung gestellt werden.
Quelle: DerWesten.de / Zum Artikel
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