Abwehr von Abofallen-Forderungen muss erstattet werden

Abwehr von Abofallen-Forderungen muss erstattet werden – Ein weiteres Gericht folgt der Auffassung, dass die Abwehr der Geldforderungen von Abofallen-Betreibern erstattungsfähig ist. Nach einem Urteil des Amtsgerichts (AG) Marburg (AZ. 91 C 981/09, PDF) vom 8. Februar 2010 muss Inkasso-Anwalt Olaf Tank Kosten in Höhe von 46,31 Euro erstatten, die durch die Einschaltung eines Rechtsanwalts … Abwehr von Abofallen-Forderungen muss erstattet werden weiterlesen

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Endlich: Klatsche für Osnabrücker Internet-Abzocker

Endlich: Klatsche für Osnabrücker Internet-Abzocker – Das Amtsgericht Marburg hat dem Osnabrücker Rechtsanwalt Olaf Tank in die Suppe gespuckt. Tank macht sich der Beihilfe zu einem versuchten Betrug schuldig, wenn er Opfern von Abzocker-Seiten im Internet das Geld abknöpft. Quelle: neue-oz.de / Zum Artikel [abzocknews.de] Beiträge die Sie auch interessieren Könnten: Vom Amtsgericht verurteilt: Erneut … Endlich: Klatsche für Osnabrücker Internet-Abzocker weiterlesen

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Antassia GmbH verlangt 192 Euro für Freeware

Antassia GmbH verlangt 192 Euro für Freeware – Verbraucherschützer warnen vor dem Internetportal Top-of-Software.de. Es lockt mit Gratis-Software Kunden in eine teure-Abofalle. Wer nicht zahlt, bekommt es mit einem berüchtigten Abmahnanwalt zu tun. Top-of-software.de wird von der Mainzer Antassia GmbH betrieben. Wer der Chef ist, ist aus dem Impressum nicht zu ersehen. Wenn man aber … Antassia GmbH verlangt 192 Euro für Freeware weiterlesen

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Warnung vor Top-of-Software.de der Antassia GmbH – Der Nachfolger von Softwaresammler.de

Wie im Forum von BooCompany aktuell berichtet wird gibt es ein neues Abzockprojekt für Downloads unter Top-of-Software.de einer bisher unbekannten Antassia GmbH, welches sich jedoch nicht nur in Layout und Struktur den einschlägig bekannten Abzockangeboten Opendownload.de und dem direkten Nachfolger Softwaresammler der Content Services Ltd. des Strohmanns Alexander Varin ähnelt. Und das ist Top-of-Software.de der Antassia GmbH: … Warnung vor Top-of-Software.de der Antassia GmbH – Der Nachfolger von Softwaresammler.de weiterlesen

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Content Services Limited (opendownload.de) kassiert Gegenschlag

Die Betreiberin der Abofalle opendownload.de, die von Alexander Varin vertretene Content Service Limited, Mundenheimer Str. 70 in 68219 Mannheim, musste nun vor dem Amtsgericht Mannheim eine weitere Niederlage auf ganzer Linie einstecken. Ein Internetnutzer aus Issum war über einen AdWords Link auf eine Seite gelotst worden, die nach Behauptung der Content Services Limited zum Portal … Content Services Limited (opendownload.de) kassiert Gegenschlag weiterlesen

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Ermittlungen im Fall Kino.to – bundesweite Razzien und Festnahmen bei Affiliate-Dienstleistern

Wie mehrere Medien berichten, wurden nach bundesweiten Razzien 2 Personen verhaftet, die als Affiliate-Dienstleister im Umfeld von Kino.to aktiv waren. Da einige Profiteure von Kino.to und äquivalenten Seiten ja bekannt sind, stellt sich mir die Frage, wer der Nächste? ist – gerade jetzt, wo eine “Maßnahme“ die andere, andere, andere, andere jagt. Quelle: Abzocknews.de Beiträge die Sie auch interessieren Könnten: Eads.to … Ermittlungen im Fall Kino.to – bundesweite Razzien und Festnahmen bei Affiliate-Dienstleistern weiterlesen

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Wie die Ostsee-Zeitung aktuell berichtet, wurde Alexander Hennig heute festgenommen:

  Tausende Internetnutzer hat der Rostocker Alexander H. in die sogenannte Abo-Falle gelockt. Am Mittwoch saß der 25-Jährige selbst in der Falle – er wurde festgenommen und in die Justizvollzugsanstalt Waldeck gebracht. Seit März 2010 soll H. als Betreiber von mindestens vier Webseiten Software zum Herunterladen angeboten haben, die eigentlich frei verfügbar ist. Die Kostenhinweise … Wie die Ostsee-Zeitung aktuell berichtet, wurde Alexander Hennig heute festgenommen: weiterlesen

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Urteil vollstreckt: Content Services Ltd. musste 979,44 Euro zurück zahlen

Kurz nach dem Auftaktspiel der deutschen Fußball-Nationalmannschaft bekommt auch die Content Services Ltd. einen ordentlichen Anpfiff: das Amtsgericht Mannheim verurteilte bereits im März 2010 die Firma zur Rückzahlung von 891,00 € nebst Zinsen an Betroffene, die bereits einmal gezahlt hatten (Az. 11 C 3/10). Rechtsanwalt Thomas Meier vollstreckte nun das Urteil beim Kollegen Olaf Tank … Urteil vollstreckt: Content Services Ltd. musste 979,44 Euro zurück zahlen weiterlesen

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