Abwehr von Abofallen-Forderungen muss erstattet werden
Abwehr von Abofallen-Forderungen muss erstattet werden – Ein weiteres Gericht folgt der Auffassung, dass die Abwehr der Geldforderungen von Abofallen-Betreibern erstattungsfähig ist. Nach einem Urteil des Amtsgerichts (AG) Marburg (AZ. 91 C 981/09, PDF) vom 8. Februar 2010 muss Inkasso-Anwalt Olaf Tank Kosten in Höhe von 46,31 Euro erstatten, die durch die Einschaltung eines Rechtsanwalts … Abwehr von Abofallen-Forderungen muss erstattet werden weiterlesen