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Urteil: Online-Versteigerung von Sex ist sittenwidrig

Die Online-Auktionsplattform Lovebuy.de ist mit dem Versuch gescheitert, die Mitgliedsgebühren eines Nutzers einzuklagen, der diese nicht – wie bei der Anmeldung gefordert – zahlen wollte.

Das Amtsgericht Wuppertal wies die Klage des Betreibers gegen den User zurück. Der Grund: Der Gegenstand der Geschäftsbeziehung ist sittenwidrig, womit der Vertrag trotz der ausdrücklichen Anmeldung des Nutzers bei dem Dienst nichtig ist.

Immerhin bestehe das Kerngeschäft der Plattform darin, die Leistungen von Prosituierten zu versteigern. “Die von ihr (der Betreiberfirma VMA Management) selbst vorgelegten Screenshots lassen keinen Zweifel daran, welcher Art die zur Auktion gebrachte weibliche Begleitung ist”, heißt es in dem Urteil (31 C 230/09).

Dass in der Versteigerung von Sexdiensten der Schwerpunkt der Plattform liegt, ändere sich auch nicht durch die zusätzlich angebotenen Erotikartikel. VMA Management könne daher weder Mitgliedsbeiträge bei zahlungsunwilligen Usern eintreiben, noch Mahngebühren oder Rechtsanwaltskosten in Rechnung stellen.

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Kaspersky veröffentlicht Details zur Botnetz-Schattenwirtschaft

Ein neuer Artikel des Virenanalysten Yuri Namestnikov von Kaspersky, russischer Anbieter von Virenschutzsoftware, fasst den derzeitigen Stand in Sachen Botnetze zusammen. Er erläutert, wie Computer infiziert und zu Zombienetzen zusammengeschlossen werden und für welche Zwecke man die so entstandenen Botnetze einsetzt.

Im Detail sind es Denial-of-Service-Angriffe, Diebstahl von Bank- und Identitätsdaten, Phishing, Versand von Spam et cetera, mit denen der moderne Kriminelle Geld verdienen kann. Allein 780 Millionen Dollar wurden im vergangenen Jahr mit Spam umgesetzt. Mit der für diese Straftaten erforderlichen Infrastruktur lässt sich ebenfalls Geld verdienen, etwa mit der Vermietung der Botnetze.

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Kündigung nach Verstoß gegen eBay-Grundsätze rechtens

Der Kartellsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts hat in einer mündlichen Verhandlung die Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, die eBay die fristgerechte Kündigung ermöglicht, ohne dass ein besonderer Grund dafür angegeben werden muss, für wirksam erachtet. Mit einer solchen Kündigung nütze eBay nicht missbräuchlich eine marktbeherrschende Stellung aus, denn eine derartige Stellung komme eBay als Anbieter von Internet-Verkaufsplätzen nicht (mehr) zu.

eBay sperrt immer wieder Konten von Händlern, die regelmäßig schlecht bewertet werden oder gegen die Grundsätze der Online-Auktionen verstoßen. Nicht selten klagen die Betroffenen dann gegen die Kündigung. Im vom Kartellsenat verhandelten Fall erfolgte diese fristlos, aber nicht ohne Grund: Über das Mitgliedskonto eines Computershops wurde auf Artikel geboten, die dieser Shop unter einem zweiten Konto selbst eingestellt hatte. Dieses sogenannte Shill Bidding ist nach den eBay-Grundsätzen verboten.

Der Kartellsenat wies die dagegen eingelegte Beschwerde nach mündlicher Verhandlung durch Urteil vom 17. Juni 2009 zurück (Az. Kart W 11/09). Das Urteil ist rechtskräftig

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Jeder Sechste antwortet auf Spam-E-Mails

Laut einer neuen Studie geht ein erschreckend hoher Anteil der Web-Nutzer auf die Inhalte von Spam-Nachrichten ein. Angeblich antwortet jeder sechste amerikanische User auf Spam-Mails.

Die Studie (PDF) wurde von der Messaging Anti-Abuse Working Group, einer Organisation von Messaging- und E-Mail-Anbietern, durchgeführt. Man befragte rund 800 Personen in den USA und Kanada und stellte fest, dass viele freimütig auf fragwürdige E-Mails antworteten.

Viele der befragten Nutzer hielten sich außerdem selbst für Internet-Experten, was jedoch nur in den seltensten Fällen tatsächlich zuträfe, so die Autoren der Studie. Rund zwei Drittel der Befragten gaben an, sie wären durchaus erfahren, was die Internet-Sicherheit angeht.

Nur ein Drittel vermeidet jedoch die Herausgabe von E-Mail-Adressen auf Websites. Auch sonst geht der Großteil der Nutzer eher fahrlässig mit seinen E-Mail-Daten um. So nutzt nur jeder Vierte bei dubiosen Angeboten eine alternative Adresse.

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Vorsicht vor TRC Telemedia!

Rechnung nicht bezahlen.

Viele Verbraucher melden sich zurzeit bei der Verbraucherzentrale Hamburg und beschweren sich, dass sie eine (oder mehrere) Rechnung(en) von der Firma TRC Telemedia bekommen haben. Sie sollen € 75 für ein Telefongespräch bezahlen, das angeblich vor Monaten erfolgt sein soll.

Die Verbraucher versichern: Sie haben die Nummer gar nicht angerufen!

Wieder einmal soll offenbar unberechtigt Geld von arglosen Verbrauchern einkassiert werden. Besonders perfide: Bei den Gesprächen soll es sich Telefonsexangebote handeln. Gut möglich, dass die Verbraucher aus Scham schnell bezahlen, ohne dazu verpflichtet zu sein.

Unser Tipp: Zahlen Sie nicht, wenn kein Anruf erfolgt ist. Rechnungen schreiben kann jeder. Aber nicht jede Rechnung muss bezahlt werden.  Moderne Wegelagerei sollte man nicht unterstützen!

Natürlich ist man verpflichtet, für wirklich zustande gekommene Verbindungen zu zahlen. Aber für den Anschlussinhaber eines Telefons, von dem aus angeblich das Gespräch geführt wurde, entsteht keine Zahlungspflicht.

Selbst, wenn man eine der Nummern tatsächlich angerufen hat, muss man ein erhöhtes Entgelt nur dann begleichen, wenn sich vorher Anrufer und Angerufener über einen Preis für die vereinbarte Dienstleistung geeinigt haben. Wo nicht über € 75 gesprochen wurde, muss auch nicht € 75 bezahlt werden. Ob dann überhaupt eine Gegenleistung, die einen solchen Preis wert ist, erfolgte, ist ebenfalls anzuzweifeln.

Persönliche Beratung zu allen Fragen rund um Telefon und Internet: Kirchenallee 22, 20099 Hamburg (18 € pro Beratung, Terminvereinbarung unter 24832 107 einen Termin). Oder telefonisch unter 0900 1 775441, € 1,50 / min. aus dem dt. Festnetz, mobil evtl. mehr.

quelle : Verbraucherzentrale Hamburg, Hier klicken um zu der Meldung zu gelangen.

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Akte 09-Über SoftwareSammler und eingefrorene Konten bei Mega-Downloads [UPDATE]

Die Seite “Mega-Downloads.net” bietet Nutzern das herunterladen von Gratis-Software an und steht im Verdacht, ihnen dabei teure Abo-Verträge unterzuschieben – genauso wie bei Win-Loads.net, Abcload.de, Opendownload.de, My-Downloads.de, 99downloads.de und ähnlichen Abzockportalen ..

Doch die meisten Nutzer bemerken die verdeckten Kosten erst, wenn sie plötzlich Rechnungen und Mahnungen zugeschickt bekommen.

“Mega-Downloads.net” ist seit einigen Jahren aktiv im Internet und fällt immer wieder durch seine Mahnungen auf, die in den letzten Monaten von der Inkassofirma “L&H GmbH” versendet wurden.

Doch jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft Hannover.
Der Vorwurf lautet Betrug. Der Verdacht: Betroffene könnten gar nicht auf der Webseite gewesen sein und haben nun trotzdem Rechnungen erhalten. Nutzer könnten etwa über Gewinnspiele oder Popup-Werbung zu einer unbeabsichtigten Anmeldung gekommen sein.

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In diesem Zusammenhang sucht die Kripo und die Staatsanwaltschaft Hannover noch Betroffene. Bitte stellen Sie sich dann als Zeuge zur Verfügung und schreiben unter Hinweis auf das Aktenzeichen an:

Staatsanwaltschaft Hannover
Postfach 109
30001 Hannover

Aktenzeichen: 5302 Js 41769/09

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Ausserdem sollten sich die Betroffenen dieser Abzocke schon mal darauf einstellen, dass sie demnächst erneut Mahnungen bekommen.
Dann aber wahrscheinlich von einer anderen Inkassofirma wie zum Beispiel die ‘Collector GmbH’ oder auch die ‘VWL Verwaltungs GmbH’.

“Kostenfallen wie ‘Opendownload.de’ breiten sich im Internet wie eine Seuche aus”, hieß es dazu seitens der Verbraucherzentrale im Mai 2009, die zu dem Zeitpunkt mit einer Klage gegen die Firma “Content Services Ltd.” erfolgreich war; doch das Urteil vom 12.05.2009 vom Landgericht Mannheim scheint dem Betreiber irgendwie nicht zu stören, denn nur knapp fünf Wochen später tauchte von dem selben Betreiber eine neue Abzockseite auf:

“Softwaresammler.de” so nennt sich jetzt ist die neue Abzockseite der Firma “Content Services Ltd”.

Auch hier werden die Nutzer bewusst getäuscht, das es sich dabei um ein kostenloses Angebot handelt, da nur einmal kurz vor der vermeindlich kostenlosen Anmeldeseite im kleingedruckten auf dem Preis am rechten Rand hingewiesen wird. Weiterhin wird die Angabe des Gesamtpreises einfach mal wieder so weggelassen und genauso soll man hier auch auf sein Widerrufsrecht verzichten, was übrigens laut dem oben genannten Mannheimer Urteil absolut wettbewerbswidrig ist!

quelle : youtube von SaschaNRW

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Handypost per SMS, Handypost.net SMS abzocke

Mit einer SMS fängt es an. Tausende Handynutzer in Deutschland empfingen nach Informationen des Verbraucherschutzes eine als privat gekennzeichnete Kurznachricht, die wegen Überlänge nicht auf den internen Speicher des mobilen Gerätes passt. Teil dieser Nachricht sind ein Nummerncode und ein Link zu einer Internet-Seite, wo sich die Botschaft bei Eingabe des Codes abrufen lässt. Das Dumme ist nur. Es gibt gar keine private Nachricht. Es gibt nach 14 Tagen eine Rechnung der Flensburger “FairMedia” über 108 Euro.

Was die Eiligen unter den Neugierigen oftmals übersehen: Indem sie sich bei beim FairMedia-Dienst “HandyPost” einloggen, schließen sie einen Vertrag, der ihnen über zwei Jahre ein Postfach für ihr Handy zusichert. Davon lassen sich angeblich Musikdateien, Videofilme und allerlei andere Datenpakete parken, um sie von dort an Freunde und Bekannte zu verschicken. Das mag dem einen oder anderen ganz praktisch erscheinen – Verbraucherschützer freilich halten die Geschäftsanbahnung für unseriös. “Es ist stark zu bezweifeln, dass diese Verträge rechtmäßig sind”, sagt Verbraucher-Anwalt Dr. Weta aus Kiel.

quelle: flensburger-tageblatt, HIER klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Botnet-Spam steigt laut Studie stark an

Im Juni 2009 ist die Quote des über Botnets versandten Spams weltweit sprunghaft angestiegen, meldet das Symantec-Tochterunternehmen MessageLabs in seinem aktuellen Monatsreport. 83,2 Prozent aller Spam-Mails des vergangenen Monats seien von Zombie-PCs versandt worden. Im Mai habe dieser Anteil noch bei 57,6 Prozent gelegen, heißt es bei MessageLabs.

Quelle : heise.de, HIER klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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