Schlagwort-Archive: Frank Drescher

AK warnt vor “Deutsche Zentral Inkasso”: Forderungen keinesfalls einzahlen!

Mehr als 150 Kärntnerinnen und Kärntner haben sich in den vergangen Tagen bezüglich eines Inkassoschreibens an den AK-Konsumentenschutz gewandt. Grund des Schreibens: Ausstehende Forderungen der Firmen „Webtains GmbH“ oder „IContent GmbH“. „Diese Konsumenten sind in eine sogenannte ,Gratis-Falle‘ getappt“, erklärt die AK und rät: „Betrag nicht einzahlen und mit eingeschriebenem Rücktrittsschreiben antworten!“

Quelle: Mein-Klagenfurt.at / Zum Artikel

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Petition gegen Inkasso-Wahnsinn

Opfer von Abo-Fallen beklagen sich immer wieder “Dass man nichts tun kann!” – Doch, kann man: Unter “Aktuelle Petition gegen das Mahn-Wahn-Inkasso-Unwesen” kann man sich der Petition namentlich anschließen und damit erreichen, dass der so genannte Petitionsausschuss des Bundestages die Sache zu einem politischen Thema macht, was letzten Endes auch dazu führen kann, dass den klassischen Abofallen per Gesetz der Geldhahn abgedreht wird.

Quelle: Verbraucherschutz.tv / Zum Artikel

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Inkasso-Abzocke: Millionengeschäft Abmahnung

Mit Mahnbriefen an die Opfer von Abofallen verdienen Inkassobüros Millionen – und das schon seit Jahren. Die Justiz geht nur zögerlich gegen die Abzocker vor.

Quelle: Stern.de / Zum Artikel

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Ohne Anmeldung in Abzockfalle geraten

Die Geschichte beginnt am 1. April diesen Jahres und ist kein Scherz. An jenem Tag hat Marius Augustin im Internet nach Möglichkeiten gesucht, kostengünstig mit dem Auto von Poing nach Stuttgart zu gelangen. Unter anderem sah er sich auf der Seite mitfahrzentrale-24.de um. Weil ihm das Angebot dieser Mitfahrzentrale zu teuer erschien, verließ er die Seite wieder und forschte weiter.

Quelle: Merkur-online.de / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

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Urteil: Kein Vertragsschluss bei live2geth

Empfindliche Schlappe für die OPM Media GmbH: Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass mit der Anmeldung auf der Seite www.live2gether.de keine Einigung über einen kostenpflichtigen Vertrag zustande kommt. Betroffene müssen die geforderten Abogebühren demnach nicht bezahlen.

Die OPM Media GmbH betreibt so umstrittene Portale wie live2gether.de oder auch drive2u.de – Internetseiten, die von vielen Verbrauchern als Abofallen bezeichnet werden. Wer sich auf den genannten Seiten mit Name und Adresse anmeldet, bekommt wenig später eine hohe Rechnung ins Haus geschickt, weil er einen Vertrag über einen kostenpflichtigen Zugang zu einer Datenbank abgeschlossen habe. So zumindest die Behauptung der Firma.

Das Landgericht Berlin erteilte dem Geschäftsmodel der OPM Media GmbH nun allerdings eine Absage, zumindest, was die Seite live2gether.de betrifft. Nachdem das Amtsgericht Amtsgerichts Lichtenberg in erster Instanz noch eine Zahlungspflicht bei live2gether.de gesehen hatte, stellten die Berliner Richter nun in der Berufung fest, dass die Anmeldung auf der Seite  “kein Angebot auf Abschluss eines entgeltlichen Vertrages” darstelle. Denn die Anmeldeseite sei “nicht so gestaltet, dass sie bei dem Durchschnittsverbraucher zwangsläufig zu der Erkenntnis führt, dass die Leistung der Klägerin kostenpflichtig ist”.

Der Hinweis auf die entstehenden Kosten sei bei live2gether.de “so versteckt, dass er vom im Internet surfenden Durchschnittsverbraucher nicht zwangsläufig gesehen wird, sondern erst bei sehr genauem Lesen”. Auch die Notwendigkeit, persönliche Daten einzugeben, lasse “nicht zwingend den Schluss auf Kostenpflichtigkeit zu”, so die Berliner Richter weiter. “Im Übrigen kommt in den Texten der Klägerin nicht zum Ausdruck, dass überhaupt ein Vertrag geschlossen werden soll; dieses Wort wird gemieden, stattdessen wird nur von “anmelden” und “Anmeldung abschließen” gesprochen und der Eindruck einer reinen Registrierung hervorgerufen”, heißt es in dem Urteil (LG Berlin, Urt. v. 21. Oktober 2011 – Az. 50 S 143710).

 

Quelle und vollstaendiger Bericht : computerbetrug.de

Vorsicht, die neue Firma mit den neuen Namen Treibt sich auch bei Facebook Rum und nennt sich Mitfahrzentrale-24.de und mitwohnzentrale-24.de

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Paid Content vom LG Landshut abgewatscht

Mit seiner Entscheidung vom 16.08.2011 (Az.:54 O 1465/11) verurteilt das Gericht die Beklagten unter Androhung eines Ordungsgeldes bis zu 250.000 €, bzw. sechs Monate Ordnungshaft, „es zu unterlassen, im Rahmen geschäftlicher Handlungen Verbrauchern im Internet die entgeltliche Nutzung einer Datenbank für Mitfahrgelegenheiten anzubieten bzw. anbieten zu lassen, ohne den Preis für die Anmeldung deutlich erkennbar anzugeben – wie nachfolgend abgebildet geschehen:“

Quelle: Abzocke-rupodo.blogspot.com / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

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MMS-Abzocke: Ein Bild konnte nicht zugestellt werden

Derzeit berichten Betroffene wieder, dass für sie eine MMS auf einem Portal hinterlegt worden sei, weil diese angeblich nicht zugestellt werden konnte. Eine neue Masche ist die derzeit betriebene MMS-Abzocke keinesfalls. Bereits vor einem Jahr berichtete Akte 2010 über die dreiste MMS-Abzocke der Firma Elustra Ltd.

Quelle: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

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Test warnt: Zentral Inkasso

Ins Bockshorn jagen – das ist es, was die Deutsche Zentral Inkasso mit Internetsurfern macht. Zunächst noch harmlos: „Zahlen Sie sofort“, stand in einem Brief an test-Leser Reda El Shal. Angeblich hatte er bei www.my-downloads.de ein Abonnement abgeschlossen – eine typische Abofalle. 159,50 Euro, sonst drohten Klage und Verurteilung.

Quelle: Test.de / Zum Artikel

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Der volkswirtschaftliche Gesamtschaden durch Abofallen

In der jüngsten Vergangenheit tauchte ein interessanter Kommentar im Beck-Blog auf, in dem versucht wurde, sich der durch Abzocke erbeuteten Gesamtsumme durch Berechnung von Kennziffern zu nähern. Die Kennziffern selbst beruhen auf Annahmen, deren Wahrscheinlichkeit durch Tests auf Google-Adwords-Konten durchaus nachvollziehbar überprüft werden kann.

Quelle: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

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vzbv geht erfolgreich gegen Paid Content GmbH vor

mitfahrzentrale-24.de muss Kosten deutlich angeben

vzbv geht erfolgreich gegen Paid Content GmbH vor

24.10.2011 – Die Webseite mitfahrzentrale-24.de muss in Zukunft den Preis für die Anmeldung deutlich erkennbar angeben. Das hat das Landgericht Landshut nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) entschieden. Bislang standen die Gebühren für den Service nur im Kleingedruckten.

Die Paid Content GmbH, Betreiberin der Seite mitfahrzentrale-24.de, hatte den Hinweis auf die Kosten in der rechten Spalte unter “Kundeninformation” in einem kleingedruckten Fließtext platziert. Das sei irreführend, hat nun das Landgericht Landshut geurteilt. Die Seite weise nicht deutlich genug auf die Kostenpflicht hin. Die Verbraucher seien es gewohnt, im Internet viele kostenlose Dienstleistungen zu finden. Daher sei ein deutlicher Hinweis notwendig, dass der Service bei mitfahrzentrale-24.de eben nicht kostenlos ist.

Das Gericht bestätigte außerdem die Unwirksamkeit zweier Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von mitfahrzentrale-24.de: Zum einen soll das Entgelt in Höhe von 132,00 EUR jährlich im Voraus gezahlt werden. Die Vorleistungsklausel sei intransparent, sagt das Landgericht, weil für den Verbraucher nicht erkennbar sei, wann dieser die jährliche Leistung zu zahlen habe. Sie benachteilige außerdem Verbraucher unangemessen, da das Unternehmensrisiko einseitig auf die Verbraucher verlagert werde. Das Gericht beanstandete außerdem eine Klausel, der zufolge sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit um weitere zwei Jahre verlängert. Ein Vertrag dürfe sich laut Bürgerlichen Gesetzbuch stillschweigend nur um maximal ein Jahr verlängern.

Urteil des LG Landshut vom 16.08.2011, 54 O 1465/11, nicht rechtskräftig

Quelle : vzbv.de

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