Schlagwort-Archive: Prepaid

Prepaid-Zahlungsdienstleister machen gegen Geldwäschegesetz mobil

Das “Prepaidforum Deutschland” (PFD), zu dem sich vor Kurzem 13 Prepaid-Zahlungsdientsleister zusammengeschlossen haben, lehnt den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Geldwäscheprävention entschieden ab.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel

Via Abzocknews.de

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TA-Phon: Rechnung einer Erotik-Hotline

Anita Grasse kümmert sich um Geld, das an ein Postfach geschickt werden soll: Ein Leser soll über 100 Euro für erotische Anrufe vom November 2008 zahlen, die er nie getätigt hat.

Lothar P. besitzt ein Handy, aber eines ohne Vertrag. Er hat sich für ein sogenanntes Pre-paid-Handy entschieden, das er jeden Monat mit 15 Euro auflädt. Umso erstaunter war er, als er vor Kurzem eine Rechnung von einem Unternehmen aus Pilsen in Tschechien erhielt. Darin werden ihm Gespräche über 90 Euro aus dem November 2008 in Rechnung gestellt. “Ich wüsste doch aber, wenn ich meine Karte so oft aufgeladen hätte”, sagt Herr P. und ignoriert diese erste Rechnung aus dem Juni. Zwei Wochen später flattert ein neues Schreiben ins Haus – diesmal eine Mahnung. Nun geht es bereits um 125 Euro und das Unternehmen wird konkreter: Für das Geld habe Herr P. eine Sexhotline angerufen. Das streitet Lothar P. allerdings vehement ab und glaubt nun, dass ihn eine dubiose Firma abzocken wolle. Dafür spricht auch, dass Herr P. das Geld an ein Postfach schicken soll. “Welche seriöse Firma fordert denn sowas?”, fragt er aufgebracht am TA-Phon.

“Keine”, lautet die knappe Antwort von Ralf Reichertz von der Verbraucherzentrale Thüringen.

Quelle: Thueringer-Allgemeine.de / Zum Artikel

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Abzock-Klauseln bei Klarmobil – Geld zurück für Prepaid-Kunden

Mit dem Slogan “Einfach. Ehrlich. Günstig.” lockt Klarmobil preisbewusste Handynutzer. Günstig sind die Tarife aber nur, solange man nicht kündigt und regelmäßig zahlt. Verbraucherschützer haben das Unternehmen wegen unzulässiger Klauseln verklagt – mit Erfolg.

Wer seinen Prepaid-Vertrag fürs Handy vorzeitig kündigt, hat Anspruch auf die vollständige Rückzahlung des Restguthabens. Das hat das Landgericht Kiel nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden. Der Verband hatte den Mobilfunkanbieter Klarmobil wegen mehrerer nach seiner Ansicht verbraucherfeindlicher Klauseln vor Gericht gebracht. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. (Az.: 18 O 243/10)

Klarmobil, das mit dem Slogan “Einfach. Ehrlich. Günstig” wirbt, fordert für die Auszahlung von Restguthaben bei Vertragskündigungen eine Gebühr von sechs Euro. Für Mahnungen sind zudem jeweils 9,95 Euro fällig. Und wenn eine Lastschrift wegen eines ungedeckten Kontos nicht ausgeführt wird, bittet Klarmobil mit 19,95 Euro zur Kasse.

Quelle : n-tv.de

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Betrug? Rache an Freunden bleibt unbestraft

Aus rechtlichen Gründen wurde am Amtsgericht Pforzheim ein 26-jähriger Mann freigesprochen, der via Internet unter Angabe der Bankdaten von ehemaligen Freunden sein Mobilfunktelefon aufgeladen hat.

Quelle : pz-news.de

via abzocknews.de

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