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Social Networks verdrängen E-Mail – mit Folgen

Statt per E-Mail wird immer mehr über Instant Messenger in Social-Networking-Plattformen kommuniziert. Dieser Trend hat weitreichende Auswirkungen auf die IT-Sicherheit, warnt der Security-Dienstleister F-Secure.

Cyber-Kriminelle haben bereits auf diesen Wandel reagiert und ihre Aktivitäten in sozialen Netzwerken erhöht. Dem Kommunikationswandel muss eine Sensibilisierung für die Inhalte folgen, fordert der finnische Sicherheitsexperte. Immer mehr Menschen seien rund um die Uhr mit ihrem Computer oder Smartphone online, anstatt sich regelmäßig ein- und auszuloggen, um eine E-Mail zu versenden.

Der rasche Wachstum von Facebook und Twitter ist genau darauf zurückzuführen, denn der permanente Online-Status ermöglicht den Usern per Chat eine noch schnellere Kommunikation als per E-Mail.

Quelle : winfuture.de, Hier klicken um den Vollen Artikel zu lesen.

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Falle MMS-Ankündigung – Verbraucherzentrale warnt vor Abzocke

Diese Vorgehensweise imitiert derzeit die polnische Mobile Gateway Poland, teilt die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern mit. Handynutzer bekommen eine SMS-Mitteilung, dass ihnen eine MMS-Bildmitteilung nicht habe zugestellt werden können. Um sie zu erhalten, solle der Nutzer auf die Nachricht antworten. Mobilfunkkunden, die darin einen Hinweis ihres Mobilfunkanbieters vermuten und deshalb antworten, erhalten eine SMS mit dem Hinweis, dass sie nun eine kostenpflichtige Sex-SMS-Flatrate gebucht hätten.

Die Verbraucherschützer raten den Betroffenen, die Rechnung der Mobile Gateway Poland (Telefondienstleister und Betreiber der Internetseite sexsmsflat.com) nicht zu begleichen und sich auch von den folgenden Mahnungen einer Inkasso-Firma nicht beeindrucken zu lassen. Statt dessen sollten sie das der Ansicht der Verbraucherzentralen nach nicht zustande gekommene Vertragsverhältnis widerrufen und die Bundesnetzagentur (rufnummernmissbrauch@bnetza.de) informieren.

quelle : telespiegel.de, Hier klicken um den ganzen Artikel zu lesen.

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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt: SMS-Abzocke der Mobile Gateway Poland

Verbraucherzentrale empfiehlt: Auf keinen Fall zahlen!
Die Masche ist relativ simpel: Man bekommt zuerst eine SMS, der Text lautet: “Info Ihrer Bildbearbeitungsbox. Die Bildmitteilung, die Sie erhalten haben, können Sie jetzt auf Ihr Mobiltelefon laden. Antworten Sie mit MMS, um diese abzurufen! Vielen Dank.” Natürlich sind betroffene Verbraucher in dem Glauben, ihr Netzbetreiber gebe hier eine offizielle Nachricht und antworten bedenkenlos.
Wer jedoch darauf vertraut und tatsächlich antwortet, bekommt eine weitete SMS mit dem Hinweis, dass man ein Abo für eine SMS-Sexflatrate abgeschlossen habe. “Willkommen bei der geilen Adult Flatrate für Ihr Handy. 1 Monat Videos, Pic, T6 und GRATIS simsen mit 250.000 Singles zum Festpreis von 149 Euro…”
Egal ob man auf diese SMS antwortet oder nicht – es folgt kurz darauf eine weitere Kurzmitteilung, in der Name und die Postleitzahl des Verbrauchers zwecks des Downloads der angeblichen MMS abgefragt werden.

Diese Abzockermasche ist nicht neu. Leider findet Mobile Gateway aber immer noch Opfer. Nach Versand der eigenen Adressdaten erhalten die Verbraucher natürlich in der Folge eine Rechnung. 79 Euro soll für die Teilnahme am Chat innerhalb von 7 Tagen gezahlt werden.

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt empfiehlt Betroffenen, keinesfalls auf derartige SMS unbekannter Versender zu antworten. Rechnung der Mobile Gateway Poland nicht bezahlen. Auch nachfolgende Mahnungen einer Inkasso-Firma “Euroliquid oHG” sollten Betroffene nicht zur Zahlung bewegen. Auf die geschilderte Art und Weise ist kein wirksamer Vertrag zustande gekommen, der die Gegenseite berechtigen könnte, hier eine Forderung mit Erfolg beizutreiben. Empfehlenswert ist auch eine Strafanzeige wegen des Verdachtes des versuchten Betruges. Dieser Firma muss endlich das Handwerk gelegt werden.

quelle : vzsa.de, Hier klicken um zu dem Artikel zu gelangen .

gefunden bei : forum.boocompany.com

Video zu Mobile Gateway Poland gibt es HIER

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Die C-S-R Rechtsanwalts mahnt für die Gedast GmbH wegen Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen ab

Die C-S-R Rechtsanwalts mahnt für die Gedast GmbH wegen Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen ab
wegen: Urheberrechtsverletzung in so genannten Peer-to-Peer-Netzwerken
Rechteinhaber: Gedast GmbH, Rauentalstraße 22/1, 76437 Rastatt
Rechtsvertreter: C-S-R Rechtsanwaltskanzlei, Am Hardtwald 9, 76275 Ettlingen
Die Firma Gedast GmbH lässt durch die C-S-R Rechtsanwaltskanzlei wegen Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen an Filmen Abmahnungen aussprechen. Hintergrund ist die Behauptung es wäre in einem Netzwerk ein urheberrechtlich geschütztes Filmwerke der Purzel Video GmbH unberechtigt heruntergeladen bzw. zum upload angeboten worden. Die Gedast GmbH tritt dabei als Nutzungsberechtigte an den Filmen auf.

Um an die Echt-Daten der Abgemahnten zu gelangen werden die IP-Nummern mittels Einloggen in Filesharing-Programme durch eine Antipiracy-Software ermittelt und durch die Feststellung von Hashwert (Dateikennung) und dem GUID (Global Unique Identifier) beweissicher dokumentiert. Bei der nachfolgenden Recherche über den jeweiligen Provider oder mittels Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft werden anhand der IP-Nummern die Anschlussinhaber der Telefonanschlüsse über die die Rechtsverletzungen erfolgten recherchiert.

Abgemahnt werden zum Beispiel folgende pornografischen Werke:

Zensiert von mir, die titel sind ja nicht jugendfrei 😉

Unter Berufung auf ausschließliche Nutzungs- und Verwertungsrechte nach urhG§§ 15ff. UrhG wird nach
urhG§ 97 UrhG ein Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz geltend gemacht. Die Rechtsanwaltsgebühren werden dabei auf Grundlage eines Streitwerts von EUR 30.000,– mit EUR 1.005,20 ermittelt. Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung und grundsätzlich die Zahlung einer pauschalen Summe in Höhe von regelmäßig EUR 650,– (je Datei) verlangt und für den Fall, dass nicht innerhalb der gesetzten frist gezahlt wird damit gedroht: “Nach fruchtlosem Ablauf der Frist, …, werden wir jedoch die volle Anwaltsgebühr – je nach dem Einzelfall – noch höhere Gebühren und einen höheren Schadenersatz geltend machen”.

Im Einzelfall empfiehlt sich eine anwaltliche Begleitung im Strafverfahren, da der Tausch der besagten Filme regelmäßig nicht nur eine Urheberrechtsverletzung, sondern auch den Tatbestand des § 184 StGB (Verbreitung pornographischer Schriften) verwirklicht. Zudem sollte eine juristische Überprüfung der zivilrechtlichen Forderung und ein Entgegentreten, insbesondere hinsichtlich der geforderten Höhe des Schadenersatzes geprüft werden.
Unser Rat:

* in Einzelfall überprüfen lassen ob die behauptete Urheberrechtsverletzung vorliegt und ob insbesondere die geltend gemachten Ansprüche rechtwirksam durchgesetzt werden können.
* keinesfalls die angefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen ohne zuvor fachkundigen Rat eingeholt zu haben. Zur Vermeidung eines Rechtsstreits sollte regelmäßig eine so genannte modifizierte Unterlassungserklärung (ohne die Übernahme der Verpflichtung die Rechtsanwaltskosten zu übernahmen, den Streitwert festzulegen und ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht, unter der auflösenden Bedingung eines anders lautenden gerichtlichen Entscheidung, ect.) abgegeben werden.
* nicht beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt häufig zu unbedachten Äußerungen die später gegen Sie verwendet werden können;
* lassen Sie sich fachkundig beraten. Nehmen Sie Kontakt mit einem Spezialisten auf. Foren bieten hilfreiche Tipps und erste Hinweise, jedoch sind dort auch veraltete Informationen, Mutmaßungen und Halbwahrheiten zu finden. Insbesondere raten wir davon ab eine ungeprüfte modifizierte Unterlassungserklärung für den eigenen Fall zu nutzen;
* eine kompetente Behandlung Ihres Falles sollte mit folgender Zielsetzung erfolgen:
– Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens mit weiteren Kosten (Schadensbegrenzung);
– Reduzierung der Rechtsanwaltsgebühren und des ggf. zu zahlenden Schadenersatzes (Schadensminderung);
– schriftliche Bestätigung des Gegnervertreters das mit Zahlung des (reduzierten) Vergleichsbetrages alle Ansprüche des abmahnenden Rechteinhabers erfüllt sind (Schadensvorbeugung).

quelle : justlaw.de, Hier klicken um den Vollen Artikel zu lesen.

Wer abgemahnt wurde bekommt auch hier nette Hilfe

Auch ist es bekannt, das einiger der Abgemahnten keiner Schuld bewusst sind, oder wissen das sie illegal was heruntergeladen haben, wie im text geschrieben, wendet euch an einen Anwalt der sich auf so etwas spezialisiert hat.

Gruss

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Mehr als 3000 Verstöße gegen den Jugendschutz im Internet

Die Initiative Jugendschutz.net hat im vergangenen Jahr 3054 neue Verstöße gegen den Jugendschutz registriert. Dies waren 6 Prozent mehr als im Jahr 2007, heißt es in dem heute vorgelegten Jahresbericht (PDF-Datei) der in Mainz ansässigen Zentralstelle der Länder für den Jugendschutz im Internet. Erstmals liegt die Zahl der jährlich registrierten Verstöße über 3000.

Dabei handelte es sich nach Angaben der Initiative vor allem um pornografische Seiten (58 Prozent), rechtsextreme Propaganda (15 Prozent) und Angebote, die Essstörungen verherrlichen (6 Prozent). Rund 1300 der beanstandeten Fälle und damit 11 Prozent mehr als im Vorjahr stammten aus Deutschland. Besonders im Web 2.0 registrierte Jugendschutz.net deutlich mehr Verstöße: Auf Videoplattformen beanstandete die Initiative 1460 Gewalt- und Neonazi-Filme gegenüber 660 im Vorjahr, in sozialen Netzwerken waren es vor allem pornografische Beiträge, rechtsextreme Hasspropaganda und sexuelle Belästigungen.

quelle:  heise.de, hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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NDR Markt – Abzocke am Telefon: TRC Telemedia / Allinkasso ( Video )

Geschäftemacherei mit heiklen Nummern ..

Die Methode: der sogenannte Ping-Anruf. Bei einem Ping-Anruf will der Anrufer gar keine Verbindung zum Angerufenen haben. Es reicht ihm, dass seine Nummer im Display des Angerufenen erscheint, damit der bei ihm zurückruft. Früher sind auf diese Weise sehr viele Menschen dazu animierit worden, teure 0137- oder 0900-Nummern anzurfen. Diese Masche gilt inzwischen in Deutschland als “Rufnummernmissbrauch” und ist ein Verstoß gegen das Telekommunikationsrecht, der von der Bundesnetzagentur entsprechend verfolgt wird. Betroffene können sich bei der Bundesnetzagentur beschweren. Diese kann den Anbietern die Nummer entziehen und ein Verfahren einleiten.

Die neue Masche: Ping-Anrufe mit regulären Festnetz- oder auch Mobilfunknummern:

Doch inzwischen gibt es viele Fall-Schilderungen, bei denen die angezeigte Nummer des “Anrufs in Abwesenheit” unverdächtig ist, weil es sich um eine ganz normale Festnetz- oder Mobilfunknummer handelt. Dort kostet der Anruf nur so viel, wie es laut gewähltem Tarif des Netzbetreibers kosten soll. Wer eine entsprechende Flatrate hat, darf sogar darauf vertrauen, dass das Anwählen der Nummer keine weiteren Kosten nach sich zieht. Trotzdem gibt es Firmen, die durch das Verschicken entsprechender Rechnungen und Mahnungen behaupten, durch den Anruf sei eine Dienstleistung bestellt worden, für die sie eine Vergütung verlangen. Sie schicken in kurzer Folge Mahnungen mit immer höheren Beträgen und verleihen ihren Forderungen Nachdruck, indem sie mit Geldeintreibern, Rechtsanwälten und gerichtlichem Mahnverfahren drohen. Die Adresse zur Rufnummer finden solche Firmen über Internet-Telefonbücher oder über Telefon-CD-Roms mit der sogenannten Rückwärtssuche mühelos heraus.

Verhaltenstipps für Betroffene:

Was können Verbraucher tun, wenn beispielsweise eine Rechnung für Telefonsex kommt, der niemals stattfand? Entspannt zurücklehnen und gegebenenfalls dem Absender per Einschreibebrief widersprechen. Vor Gericht müsste der Absender beweisen, dass der Telefonsex bestellt worden ist und stattgefunden hat, und das dürfte ihm schwer fallen. Auch eine Anzeige wegen Betrugsverdachts kann unter Umständen sinnvoll sein – doch um den Betrugsverdacht zu erhärten, wird es etwas komplizierter: Um den Ping-Anruf zu dokumentieren, müsste man tatsächlich das Telefon, das den fraglichen “Anruf in Abwesenheit” mit Uhrzeit und Datum in der Anrufliste vermerkt hat, der Polizei als Beweismittel vorlegen. Wer eine solche Anzeige erwägt, sollte daher die Anrufliste nicht löschen.

[Markt – Montags, 20.15 Uhr © NDR]

Quelle : youtube.com von AntiAbzockTV

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Facebook User werden auf Phishing Website fucabook.com gelockt

Derzeit warnen Sicherheitsexperten vor einer Facebook-Anwendung, die vermutlich nur in Umlauf gebracht wurde um von ahnungslosen Facebook-Nutzern sensible Daten auszuspähen und zu stehlen. Mit der Nachricht, die sexuellem Inhalt beinhaltet sollen die Empfänger auf eine Phishing-Website gelockt werden.

Die Seite, auf die der Nutzer gelockt wird ist der Facebook Anmeldeseite zum verwechseln ähnlich. Man braucht wohl nicht zu erwähnen, dass die dort eingegebenen Daten nicht bei Facebook, sondern bei den Initiatoren der Phishing-Aktion landen. Facebook-Nutzer werden aufgefordert, zum Schutz Schutz im Techniklexikon ihrer persönlichen Daten, immer die URL im Browserfenster genau anzuschauen.

Quelle : virenschutzinfo, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Urteil: Online-Versteigerung von Sex ist sittenwidrig

Die Online-Auktionsplattform Lovebuy.de ist mit dem Versuch gescheitert, die Mitgliedsgebühren eines Nutzers einzuklagen, der diese nicht – wie bei der Anmeldung gefordert – zahlen wollte.

Das Amtsgericht Wuppertal wies die Klage des Betreibers gegen den User zurück. Der Grund: Der Gegenstand der Geschäftsbeziehung ist sittenwidrig, womit der Vertrag trotz der ausdrücklichen Anmeldung des Nutzers bei dem Dienst nichtig ist.

Immerhin bestehe das Kerngeschäft der Plattform darin, die Leistungen von Prosituierten zu versteigern. “Die von ihr (der Betreiberfirma VMA Management) selbst vorgelegten Screenshots lassen keinen Zweifel daran, welcher Art die zur Auktion gebrachte weibliche Begleitung ist”, heißt es in dem Urteil (31 C 230/09).

Dass in der Versteigerung von Sexdiensten der Schwerpunkt der Plattform liegt, ändere sich auch nicht durch die zusätzlich angebotenen Erotikartikel. VMA Management könne daher weder Mitgliedsbeiträge bei zahlungsunwilligen Usern eintreiben, noch Mahngebühren oder Rechtsanwaltskosten in Rechnung stellen.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den Artikel anzusehen.

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ZDF WISO – Die dreiste SMS-Abzocke der Mobile Gateway Poland

Vorsicht vor unbekannten SMS auf dem Handy. Betrüger versuchen teure Abos unter zuschieben ..

Die Masche:
Man bekommt zuerst eine SMS, der Text lautet:

“Info Ihrer Bildbearbeitungsbox. Die Bildmitteilung, die Sie erhalten haben können Sie jetzt auf Ihr Mobiltelefon laden. Antworten Sie mit MMS, um diese abzurufen! Vielen Dank.”

.. wer darauf antwortet, bekommt eine weitete SMS, mit dem Hinweis das man ein Abo für eine SMS-Sexflatrate abgeschlossen hat:

“Willkommen bei der geilen Adult Flatrate für Ihr Handy. 1 Monat Videos, Pic, T6 und GRATIS simsen mit 250.000 Singles zum Festpreis von 149 € usw. ”

.. egal ob man auf diese SMS antwortet oder nicht – es folgt kurz darauf eine weitere Kurzmitteilung, in der Name und die Postleitzahl zwecks des Downloads der angeblichen MMS abgefragt werden:

“Antworten Sie zum direkten Download des
Fotos/Videos jetzt mit Ihren NAMEN + PLZ .
Nach Antwort startet der Download automatisch. ”

Betroffene sollten auf garkeinen Fall bezahlen, auch nicht wenn Sie Mahnungen von der Inkasso-Firma “Euroliquid oHG” bekommen, sondern erstatten Sie Strafanzeige und informieren Sie dringend die Bundesnetzagentur, damit diese die Rufnummern abschalten kann! Die Adresse dafür lautet:

Bundesnetzagentur
Schütt 13
D- 67433 Neustadt
Telefon : 0291 – 9955-206
Telefax : 06321 – 934-111
Rufnummernmissbrauch@bnetza.de

quelle : AntiAbzockTV, Hier klicken um den Channel aufzurufen.

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Chinesen stecken hinter “Sexy Space”-Trojaner

Drei Firmen haben laut F-Secure die Malware an die Symbian Foundation geschickt. Der Virus ist der erste identifizierte SMS-Wurm. Eine Infektion mit “Sexy Space” kann hohe SMS-Kosten zur Folge haben.

Sicherheitsspezialisten von F-Secure wollen drei chinesische Firmen als Hersteller des “Sexy-Space”-Trojaners identifiziert haben. Dieser Trojaner befällt Mobilgeräte mit dem Symbian-Betriebssystem Serie 60 der dritten Generation. Er verhält sich dabei wie ein Wurm, insofern er SMS an alle Kontakte im Adressbuch verschickt. Die Textnachrichten enthalten einen Link, über den der Empfänger unwissentlich den Virus herunterlädt.

Die drei chinesischen Unternehmen schickten die Malware, die auch als Yxe bezeichnet wird, an das Express-Signing-Programm der Symbian Foundation.

quelle : zdnet.de, Hier klicken um den vollen Partikel zu lesen.

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