Schlagwort-Archive: T-Mobile

Die große WAP-Zocke: Wie Jamba & Co. Handybesitzer linken

Herr E. erhielt eines Tages eine SMS: „Coole Spiele/Software für Dein Handy! 3 Gutscheine im Jamba TopApp Sparabo(4,99/Woche). Keine Infos? Sende OUT an 33333. www.jamba.de“. Hätte er diese mit “OUT” beantwortet, hätte er sich kein Abonnement eingefangen.

Quelle: heute.at / Zum Artikel

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Verfassungsgericht erklärt Preisvorgaben für Mobilfunk für rechtens

Die Bundesnetzagentur darf den Mobilfunkbetreibern Preisvorgaben machen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Die Richter in Karlsruhe bestätigten damit ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom April 2008.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel

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Handy-Nutzern wird das Geld unbemerkt aus der Tasche gezogen

„Dein Abo wurde um fünf Euro gebucht“. Mit diesem SMS-Text am Handy begann für eine Pichlerin die teure Abzocke einer dubiosen deutschen Firma. Sie hatte nie eine Leistung bestellt, ihre Handyrechnung war aber plötzlich mehr als doppelt so hoch.

Quelle: Nachrichten.at / Zum Artikel

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AK-Erhebung: Jugendschutz bei Mobilfunkern meist ein Fremdwort

Kostenfalle Handy – und immer wieder tappen vor allem Jugendliche hinein. Was steuern eigentlich Handyanbieter bei, um den Eltern die Handyauswahl, Kostenkontrolle oder sichere Nutzung für die Kids zu erleichtern? Die Arbeiterkammer (AK) hat bei vier Anbietern nachgefragt – das Ergebnis war ernüchternd: Auf Nummer sicher gehen Kinder nur mit Wertkartenhandys.

Quelle: DerStandard.at / Zum Artikel

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Datenspeicherung: Wie der Staatsanwalt an Handydaten kommt

Ein Dokument der Strafverfolgungsbehörden führt vor Augen, wie weit die Vorratsdatenspeicherung von Mobilfunkern wirklich geht.

Quelle: Welt.de / Zum Artikel

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Datenspeicherung: Mobilfunkfirmen horten offenbar illegal Daten

Mehr als 90 Tage speichern etliche Mobilfunkanbieter angeblich die Daten ihrer Kunden. Verbraucherschützer protestieren gegen die Praktiken.

Quelle: Welt.de / Zum Artikel

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BGH untersagt Handy-Sperre aus geringfügigem Anlass

vzbv ist mit Verfahren gegen E-Plus erfolgreich

11.07.2011 – Ein Mobilfunkanbieter darf den Handy-Anschluss nicht wegen eines kleinen Zahlungsrückstands oder aus einem anderen geringfügigen Anlass sperren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen das Unternehmen E-Plus entschieden. Das Urteil hat Bedeutung für die gesamte Branche.

Der Mobilfunkdienstleister hatte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Reihe von Gründen genannt, die das Unternehmen berechtigt hätten, den Anschluss sofort, ohne Ankündigung und ohne zeitliche Begrenzung zu sperren. Eine sofortige Sperrung drohte Kunden bereits, wenn sie mit einem kleinen Betrag in Zahlungsverzug gerieten oder ihr eingeräumtes Kreditlimit überschritten. Auch eine von E-Plus eingereichte Lastschrift, die wegen fehlender Kontodeckung nicht von der Bank des Kunden eingelöst wurde, konnte eine sofortige Anschluss-Sperrung auslösen.

Das Unternehmen behielt sich außerdem vor, vom Kunden nachträglich eine Bankbürgschaft oder Kaution zu verlangen, wenn sich herausstellen sollte, dass er einen Zahlungsrückstand bei irgendeinem anderen Vertragspartner hat. Bei einer missbräuchlichen Anschlussnutzung drohte E-Plus mit einer vollständigen Sperre. Dem Kunden wurde dabei keine Möglichkeit eingeräumt, die Sperre aufzuheben, indem er sich wieder vertragstreu verhält.

BGH erklärt acht Klauseln für unzulässig
Der vzbv hatte die Klauseln als überzogen und kundenfeindlich kritisiert. Viele Handy-Nutzer seien darauf angewiesen, ständig erreichbar zu sein. Es sei daher unverhältnismäßig, die vertraglichen Leistungen schon bei geringfügigem Zahlungsverzug und ohne Vorwarnung komplett einzustellen. Der Bundesgerichtshof schloss sich dieser Auffassung überwiegend an und untersagte E-Plus, acht der neun strittigen Klauseln weiter zu verwenden. Zulässig ist dem BGH zufolge eine Klausel, wonach das Unternehmen bei einer missbräuchlichen Nutzung den Vertrag fristlos kündigen kann. Das Urteil ist für die gesamte Branche von Bedeutung. Auch andere Firmen sind nun aufgefordert, ähnlich gestaltete Vertragsklauseln zu ändern.

Unzulässige Geschäftsbedingungen sind kein Einzelfall
Im Jahr 2008 hatte der vzbv 19 Mobilfunkunternehmen wegen unzulässiger Geschäftsbedingungen abgemahnt und zum Teil verklagt, größtenteils mit Erfolg. Erst diesen Februar hatte der BGH eine Klausel in den Geschäftsbedingungen von T-Mobile und congstar für unzulässig erklärt, die eine Handy-Sperrung ab einem Zahlungsverzug von 15,50 Euro vorsah.

Urteil des BGH vom 09.06.2011- III ZR 157/10

 

Quelle : vzbv.de Presse

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Kostenfalle Smartphone: Viele Beschwerden über horrende Rechnungen

Vermeintlich günstige Angebote zum mobilen Internetzugang können für Smartphone-Besitzer böse Überraschungen bringen. Reicht das monatlich erworbene Datenpaket nicht aus, wird Internet am Handy zum teuren Spaß.

Quelle: Nachrichten.at / Zum Artikel

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Gerichtsurteil: EU darf zu hohe Handy-Tarife im Ausland verbieten

Gerichtsurteil: EU darf zu hohe Handy-Tarife im Ausland verbietenDer Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil bestätigt, dass die EU-Kommission berechtigt war, 2007 im Interesse der Nutzer gegen die Telekomanbieter und ihre hohen Gebühren für Handygespräche im europäischen Ausland vorzugehen. Das Urteil ist eine Niederlage für die vier führenden europäischen Mobilfunkanbieter Vodafone, Telefónica O2, Orange und T-Mobile, die gegen die Verordnung geklagt hatten. […] [abzocknews.de]

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