Karl-Heinz W. hat uns vor einiger Zeit per E-Mail um Hilfe gebeten, weil er unsicher war, wie er mit einem dubiosen Anrufer umgehen sollte. Bei ihm hatte sich ein Herr gemeldet, der von sich behauptete, für eine Datenschutzbehörde zu arbeiten.
Mit einer üblen Masche wurde am Sonntag um die Mittagszeit eine Familie um eine größere Geldsumme geprellt. Gegen 11.30 Uhr erhielt eine Frau einen Anruf. Der Anrufer gab sich als ihr Sohn aus und erklärte seine, der Anruferin nicht bekannte, Stimme damit, dass er einen Unfall hatte und durch Verletzungen im Mundbereich nicht richtig sprechen könne.
Die Verbraucherzentrale Bayern warnt, auf das betrügerische Schreiben eines “Bundesfinanzdienstes” einzugehen. Auf den ersten Blick sieht es aus wie ein Steuerbescheid vom Finanzamt. Doch Absender ist ein “Bundesfinanzdienst”, der die Angeschriebenen per Bescheid auffordert, an einem Ertragsverfahren teilzunehmen.
Quelle: Verbraucherzentrale-Bayern.de / Zum Artikel
Drei Wochen später kommt ein Brief ins Haus. Die VSR Verlagsservice GmbH aus München bedankt sich für den Auftrag, den „Spiegel“ zu liefern – für den „Aktionszeitraum von mindestens vierzehn Monaten“. Habe er noch Fragen, könne Sörnewitz die Servicehotline anrufen. Doch wer die Nummer wählt, hört nur eine elektronische Ansage: „Leider können wir uns im Moment nicht persönlich um sie kümmern.“
Eine in Kasachstan gebürtige Öhringerin wurde Mitte Februar von einem angeblichen Rechtsanwalt ihres Sohnes angerufen. Er gaukelte der 47-Jährigen vor, dass ihr Sohn einen Unfall verschuldet habe, bei dem sowohl er als auch ein Mädchen verletzt wurde. Beide befänden sich im Krankenhaus, das Mädchen müsse notoperiert werden − dies gehe aber nur gegen eine Vorauszahlung von 6000 Euro.
Unter dem Betreff „Hallo“ teilt der Verfasser mit, dass Gertraude Schaper angeblich einen Ausflug nach Aberdeen in Schottland gemacht habe und dort ausgeraubt worden sei. Die Empfänger werden gebeten, Geld durch die Western Union nach Schottland zu überweisen.
Die gute Nachricht für viele Gewerbetreibende – auch aus dem Erzgebirge – kommt aus der Cecilienallee 3 in Düsseldorf: Die Richter des dortigen Oberlandesgerichts (OLG) haben nun geurteilt, dass die sogenannte Gewerbeauskunfts- Zentrale GEW aus Düsseldorf bestimmte Geschäftsgebaren zu unterlassen habe. Jeder Fall der Zuwiderhandlung werde mit 250.000 Euro Ordnungsgeld bestraft.
Mit 9,28 Euro zum ganz grossen Geld: Das dachten sich jedenfalls 2 Gauner, in dem sie “Kleinstbeträge” von insgesamt 18 816 fremden Bankkonten abbuchten. Damit Geld fließen konnte, eröffnete einer der Angeklagten bei einer Raiffeisenbank ein Online-Geschäftskonto. Bei der Bank legte er einen gefälschten Ausweis mit dem schönen Namen „Michele Amura“ vor. Er gab sich als Inhaber der Heidelberger Firma „Telemarketing Amore“ aus.
Im Allgäu bekommen Gewerbetreibende vom kleinen Betrieb bis zum großen Unternehmen derzeit wieder Post aus Düsseldorf: Die Gewerbeauskunft-Zentrale (GAZ) versucht erneut, überteuerte Verträge an den Mann zu bringen.
Die vermeintliche Gerichts-Chefin nannte sich Marion Bleidorn. Ein Gewinnspiel-Unternehmen in der Türkei, so erläuterte sie mit leichtem Akzent, mache Ansprüche in Höhe von 4000 Euro geltend. Gegen einmalige Zahlung von 800 Euro könne der Landwirt diese Forderung noch abwenden. Sogar Ratenzahlung sei möglich.
Quelle: Wedel-Schulauer-Tageblatt.de / Zum Artikel