Die Sitten und Gebräuche im Gerichtssaal hängen immer maßgeblich vom Vorsitzenden ab. Der Vorsitzende wacht über die Ordnung im Saal, und je nach persönlicher Empfindsamkeit eckt er mit seinen Vorstellungen schon mal bei den sonstigen Anwesenden an. Über Marotten diverser Richter kann man jedenfalls immer mal wieder was lesen. Zum Beispiel bei einem Blogger, deraktuell über den Prozess gegen den mutmaßlichen Abofallenbetreiber Michael B. berichtet:
Nun wird am 08.05.12 um 09.30 Uhr vor der 27. Strafkammer des Frankfurter Landgerichts die Frage über die strafrechtliche Bewertung sogenannter Abo-Fallen erneut verhandelt. Es geht insbesondere um die Frage, inwiewiet und inwiefern Kostenhinweise bei Internet-Abonnements deutlich herauszustellen sind. Sind “zu versteckte” Kostenhinweise zu einem Abo strafrechtlich als gewerbsmäßiger Betrug anzusehen?
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Anklage wegen Betrugs gegen Michael Burat und seine frühere Geschäftspartnerin Katarina D. zugelassen (Az. 1 Ws 29/09). Burat wird vorgeworfen zwischen August 2006 und April 2008 zunächst allein, später mit Katarina D., Internetdienste wie einen Routenplaner betrieben und Kunden zur kostenpflichtigen Anmeldung verleitet zu haben.
In letzter Zeit häufen sich in meiner Kanzlei wieder Anfragen wegen angemahnter Forderungen aus angeblichen Abo-Verträgen. Insbesondere die Firmen Online Content Ltd. und Webtains GmbH verschicken derzeit viele Zahlungsaufforderungen oder lassen „letzte Mahnungen”, versehen mit einem Klageentwurf, über eine Inkasso-Firma zustellen.
In der Regel sind diese Forderungen jedoch unbegründet. Denn ein Zahlungsanspruch setzt voraus, dass überhaupt ein Vertrag über eine kostenpflichtige Leistung zustande gekommen ist.
Ein solcher Vertrag liegt aber in der Regel nicht vor, denn er setzt voraus, dass der Verbraucher vor Vertragsabschluss klar und deutlich über die anfallenden Kosten informiert wird: Der Kunde muss klar erkennen können, dass er eine kostenpflichtige Leistung in Anspruch nimmt.
Die Bürger hatten jeweils Mahnungen der Deutschen Zentral-Inkasso erhalten, die laut Linster “unter anderem für die bekannten Internet-Abzocker IContent GmbH, GoWeb Ltd. (den Nachfolger von Online Content Ltd.) und andere Ausstände eintreibt.
Abofallen – Ein Geschäft für die ganze Familie – Wie das Portal Verbraucherabzocke.info aktuell berichtet, tummelt sich mit einer neuen Firma namens Webtains GmbH ein wohl eingeborener Neugeboren(er) in der Nutzlosbranche mit Uralt-Maschen unter Domains wie Kochrezepte-Sammlung.de oder Songtexte-24.de, die sich nicht nur inhaltlich mit den Abzock-Angeboten des Frankfurter Kreisels um Michael Burat und Konsorten in Verbindung bringen lassen.
Und so sehen die neuen Abzockangebote aus – Zunächst Kochrezepte-Sammlung.de:
Wie RA Sebastian Dosch auf seinem Blog kLawtextberichtet, ist die Content Services Ltd. (Opendownload.de, Softwaresammler.de) jetzt auch mit einem eigenen Abzockangebot zum Thema Outlets und Fabrikverkauf unter Outlet-Sparen.de aktiv.
Der Seitenaufbau von Outlet-Sparen.de selbst ist absolut klassisch für Abzocker, denn einen entsprechenden Hinweis auf die entstehenden Kosten sucht man hier vergeblich:
Wer die “clevere Schnäppchen-Community” nun näher kennen lernen möchte, der soll sich natürlich anmelden – Dies wird man Ihnen später als ”Vertragsabschluss” verkaufen:
Man darf vorstellen: Outlet-Sparen.de – Die ”teuere Schnäppchen-Community”:
Das Impressum von Outlet-Sparen.de:
Content Services Ltd. Mundenheimer Straße 70
68219 Mannheim
Handelsregister: HRB 703297, Amtsgericht Mannheim
Umsatzsteuer-ID: DE258263766
Kontakt: www.support-online-center.com
Telefon: +49-1805-88204486 (0,14 EUR/min) *
Telefax: +49-1805-88204487 (0,14 EUR/min) *
(Montag bis Freitag / 09.00 – 18.00 Uhr)
* aus dem deutschen Festnetz, gegebenenfalls abweichende Preise aus dem Mobilfunknetz
selbstständige Zweigniederlassung der
Content Services Ltd.
5 Jupiter House, Calleva Park
Aldermaston
Reading Berkshire RG7 8NN
Company No. 06326552 (Cardiff)
Director: Alexander Varin
Die Hessen schwenken also wieder mal um – Ob die Download-Abzocken wohl nicht mehr so gut funktionieren? Auch die Premium Content GmbH des Villiam Adamca (Go Web Ltd.) versucht sich seit Ende Juli mit der Uralt-Masche ”Fabrikverkauf“.