Quelle und vollstaendiger Artikel : Winfuture.de/ Zum Artikel
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Der Mobilfunkanbieter Vodafone wird mit einer Klage wegen siner Praxis beim Speichern von Verbindungsdaten konfrontiert. Eine Kundin des Unternehmens hatte sich zunächst mit einem Schreiben (PDF-Datei) an Vodafone gewandt, die nach ihrer Ansicht rechtswidrige Speicherung zu unterlassen, teilte ihr Anwalt mit. Nachdem das Unternehmen die Unterlassungserklärung nicht unterschrieb, ging die Kundin vor Gericht. Nach Angaben von Netzpolitik.org handelt es sich um die erste Klage gegen einen Mobilfunkanbieter in dieser Sache.
Quelle: Heise.de
Eine Online-Petition, die sich gegen eine erneute Einführung der Vorratsdatenspeicherung richtet, konnte heute erfolgreich zum benötigten Termin ausreichend Mitzeichner erlangen. Über 50.000 Bürger haben sich dem Anliegen angeschlossen – viele davon gestern und heute in einem Schlusssprint, für den in den sozialen Netzen massiv mobilisiert wurde.
Offiziell ist als Frist, bis zu der die 50.000 Mitzeichner sich registriert haben müssen, auf der Webseite des Bundestages zwar der 6. Oktober angegeben. Dieser Termin besagt allerdings nur aus, dass sich dann der Petitionsausschuss mit der Sache zu befassen hat und entscheiden kann, ob die Petition in die öffentliche Anhörung aufgenommen wird. Da das Ziel bereits zum jetzigen Termin erreicht wurde, ist gewährleistet, dass Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung als Initiator der Petition sein Anliegen wohl auf jeden Fall persönlich vortragen kann.
Quelle : winfuture.de
Mehrere große Medienverbände drängen die Politik dazu, zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet die Speicherung von Nutzerdaten vorzuschreiben. Der Verein Digitale Gesellschaft machte auf ein entsprechendes Papier mehrerer Organisationen der Verlags-, Musik- und Filmbranche in Deutschland aufmerksam, das die Verwertungsgesellschaft Gema auf ihre Website gestellt hatte und das bislang weitgehend unbemerkt geblieben war.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel
Die Innenminister von Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg haben sich für eine sechsmonatige Speicherung von Verbindungsdaten ausgesprochen – ohne jeden Anfangsverdacht sollen Provider und Telefonanbieter auf Vorrat erfassen, wer mit wem wann kommuniziert.
Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel
via : abzocknews.de
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat den Entwurf für ein neues Gesetz zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung fertiggestellt. Dieses sieht eine Speicherung von Verbindungsdaten über sieben Tage, ergänzt durch das so genannte Quick-Freeze-Verfahren vor.
Dies bedeutet, dass der ehemals sechs Monate andauernde Speicherzeitraum auf eine Woche verkürzt wird. Bei Verdachtsfällen für eine Straftat sollen für den jeweiligen Verdächtigen die Begrenzung aufgehoben und längerfristig Informationen gesammelt werden. Damit stellt der Entwurf einen Kompromiss zwischen verschiedenen, bisher diskutierten Standpunkten dar.
Quelle : winfuture.de
Die EU-Richtlinie, mit der die Mitgliedsstaaten verpflichtet werden, die Vorratsdatenspeicherung in nationales Recht umzusetzen, ist nicht mit der Europäischen Grundrechtecharta vereinbar.
Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags. Es lasse sich “zweifelsfrei keine Ausgestaltung dieser Richtlinie umschreiben, die eine Vereinbarkeit mit der Grundrechtecharta sicherstellte”, so das Fazit der Prüfung.
Quelle : winfuture.de