Schlagwort-Archive: Handy

Chat-Abzocke: Polizisten als Zeugen vor Gericht

Die Angeklagten sollen 700.000 Handy-Nutzer betrogen haben. Erste Mitarbeiter von Call-Centern geladen, über die die Chats betrieben wurden.

Der Prozess um millionenfache Abzocke mit Flirt-SMS ist vor dem Kieler Landgericht fortgesetzt worden. Die Große Wirtschaftsstrafkammer hat für den fünften Verhandlungstag Polizeiermittler und erste Mitarbeiter von Call-Centern geladen, über die die Flirt-SMS-Chats betrieben wurden.

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gefunden bei abzocknews.de

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WDR-Markt über Abonnements und Kostenfallen von BobMobile über das Handy (Video)

Mithilfe von vermeintlichen Gewinnspielen und IQ-Tests verkaufen Anbieter wie BobMobile Abos für Handyspiele und Klingeltöne. Die Abonnenten merken davon häufig erst mal nichts. Die böse Überraschung kommt mit der Handyrechnung.

Zahlreiche Verbraucher fallen so auf vermeintliche Tests und Gewinnspiele von Firmen wie BobMobile herein. Die Modalitäten der Abos stehen zwar im Kleingedruckten. Die Gestaltung der Spiele ist aber so angelegt, dass der Blick davon abgelenkt wird. Rechtswidrig ist das nicht.

BobMobile weigert sich, den unfreiwilligen Vertrag zu widerrufen und ihn somit für ungültig zu erklären. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht sich das Unternehmen auf das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 312d Abs.4 Nr.1 BGB), in dem es heißt: „Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat Zweifel, ob diese Regelung rechtlich Bestand hat und prüft sie derzeit. „Normalerweise kann man solche Fernabsatzgeschäfte binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss widerrufen, sagt Iwona Gromek von der Verbraucherzentrale, „Es gibt ein paar Ausnahmen, zum Beispiel wenn Waren nicht zur Rücksendung geeignet sind. Aber ob Handyabonnements wirklich dazu gezählt werden können, ist nicht geklärt.

Sie empfiehlt deshalb, den Vertrag zu kündigen und hilfsweise auch zu widerrufen – auch wenn noch nicht klar ist, ob das rechtlich geht. So bewahrt man sich aber Rückerstattungsansprüche, die mit einer Kündigung allein nicht gewahrt werden.

Iwona Gromek von der Verbraucherzentrale rät davon ab, die Kosten für die unerwünschten Abos einfach von der Telefonrechnung abzuziehen und nicht zu zahlen. Ab einer bestimmten Summe, mit der der Mobilfunkkunde bei seinem Telefonanbieter in der Kreide steht, darf dieser die Karte sperren. Noch mehr Ärger wäre damit programmiert.

[Markt – Montags, 21.00 Uhr © WDR]

quelle : youtube von AntiAbzockTV

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Betrug mit Flirt-SMS floriert

Viele Menschen hoffen, ihren Traumpartner über Flirt-Hotlines zu finden: Die Liebesschwüre werden per SMS ausgetauscht, doch zu einem Treffen kommt es nie. Denn häufig ist der Traumpartner am anderen Ende der Leitung nicht echt. Er wird dafür bezahlt, dem Opfer möglichst viele SMS abzuringen. Das böse Erwachen kommt dann meist erst mit der Handy-Rechnung.

Die Fälle von Betrug durch Flirtlines häufen sich. In Kiel stehen derzeit drei mutmaßliche Betrüger und drei Strohmänner vor Gericht. Sie sollen bundesweit rund 700.000 Handy-Nutzer über einen Flirt-SMS-Chat abgezockt haben. Sie köderten Kunden über Anzeigen in Lokalzeitungen, Lock-Mails und massenhaft verschickte Werbe-SMS. Der verursachte Schaden beläuft sich auf insgesamt 46 Millionen Euro.

Die Masche ist immer dieselbe: Ein Interessent meldet sich per SMS bei dem Flirt-Chat-Anbieter an, der ihm daraufhin angeblich den passenden Partner vermittelt.

quelle : zdf.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Mobilfunk: Per Quiz in die Abofalle

Mithilfe von vermeintlichen Gewinnspielen und IQ-Tests verkaufen Anbieter wie BobMobile Abos für Handyspiele und Klingeltöne. Die Abonnenten merken davon häufig erst mal nichts. Die böse Überraschung kommt mit der Handyrechnung.

Unerwünschte Werbe-SMS bekam Dagmar Frahm aus Mönchengladbach in letzter Zeit häufig. Sie löschte sie immer wieder. Doch mit der letzten Handyrechnung kam der Schock: Rund 100 Euro zusätzlich waren auf ihrer Telefonrechnung verbucht. Sie hatte ein Abo für Klingeltöne von der Firma BobMobile und ein Ratespiel von einem weiteren Anbieter gekauft. Davon gemerkt hatte sie nichts. Dagmar Frahm fühlt sich abgezockt.

Erst mal kündigen

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat Zweifel, ob diese Regelung rechtlich Bestand hat und prüft sie derzeit. „Normalerweise kann man solche Fernabsatzgeschäfte binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss widerrufen“, sagt Iwona Gromek von der Verbraucherzentrale, „Es gibt ein paar Ausnahmen, zum Beispiel wenn Waren nicht zur Rücksendung geeignet sind. Aber ob Handyabonnements wirklich dazu gezählt werden können, ist nicht geklärt.“

Sie empfiehlt deshalb, den Vertrag zu kündigen und hilfsweise auch zu widerrufen – auch wenn noch nicht klar ist, ob das rechtlich geht. So bewahrt man sich aber Rückerstattungsansprüche, die mit einer Kündigung allein nicht gewahrt werden.

Gromek rät davon ab, die Kosten für die unerwünschten Abos einfach von der Telefonrechnung abzuziehen und nicht zu zahlen. Ab einer bestimmten Summe, mit der der Mobilfunkkunde bei seinem Telefonanbieter in der Kreide steht, darf dieser die Karte sperren. Noch mehr Ärger wäre damit programmiert.

quelle : wdr.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Neuneinhalb – „Opendownload” und sonstige Kostenfallen im Alltag ( Video )

Einmal nicht aufgepasst und schon ist es passiert: Obwohl du nur einen Klingelton kaufen wolltest, sollst du plötzlich viel Geld für ein Abonnement bezahlen!

Immer wieder versuchen Firmen mit miesen Tricks, Handy- und Internetnutzern Geld aus der Tasche zu ziehen. Auch die 15jährige Christin ist auf so eine Firma hereingefallen und bekam eine Rechnung von fast 100 Euro!

Wie die Abzocke funktioniert, warum Christin das Geld doch nicht bezahlen musste, und was du tun kannst, wenn du auf einen der Tricks hereingefallen bist, das erfährst du in dieser Folge der Sendung „neuneinhalb – dem Nachrichtenmagazin für Kinder.

[Neuneinhalb – Samstags, 08.30 Uhr © ARD]

quelle : youtube von AntiAbzockTV

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Akte09: Unschuldig in der Schufa-Falle ( Video )

Ohne die Schufa geht bei Verträgen nichts – egal ob Kredite oder Leasing, Handyvertrag oder Bestellung im Versand- und Onlinehandel: Alle fragen vorher bei der Schufa nach, ob der Kunde auch kreditwürdig ist. Wenn nicht, gibt’s auch nichts. Pech allerdings, wenn der negative Schufa-Eintrag gar nicht stimmt. Oder eine Schuld zu Unrecht eingetragen worden ist. 45 Prozent aller Schufadaten sind nicht korrekt, sagt aktuell eine Studie des Verbraucherministeriums.

quelle : youtube von Verbraucherinfotv

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Rechnungen von TRC Telemedia und MB Direct Phone

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt :

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt
08.09.2009
Rechnungen von TRC Telemedia und MB Direct Phone
Warnung vor fragwürdigen Zahlungsaufforderungen aus Petersberg
Ständig beschweren sich bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. Verbraucher über dubiose Rechnungen für angeblich in Anspruch genommene telefonische Dienstleistungen. Über diverse Festnetzrufnummern soll eine kostenpflichtige Servicedienstleistung (z.B. Erotik) in Anspruch genommen worden sein. Für die Dienstleistung werden z.B. je Anruf 75,00 Euro in Rechnung gestellt. Quasi als Beweis für einen Vertragsschluss werden dann oftmals die “registrierte Telefonnummer” des Rechnungsempfängers sowie Datum und Uhrzeit des vermeintlichen Anrufs angegeben. Die bundesweite Versendung dieser Rechnungen lassen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Forderung aufkommen. So berichten Verbraucher ihr Telefon oder Handy habe eine deutsche Festnetznummer als Anruf in Abwesenheit angezeigt, beim Rückruf hörte man ein paar Stimmen, eine Bandansage oder auch gar nichts, man legte auf – und erhielt ein paar Tage später eine Rechnung für eine angeblich in Anspruch genommene Servicedienstleistung.

Sorgten erst die Rechnungen unter den Firmennamen MC Multimedia und TRC-Telemedia für Unmut, werden nun die Rechnungen unter dem neuen Namen MB Direct Phone Ltd. versandt. Außer einer Postfachadresse in Petersberg und einer Adresse in Belize werden keine weiteren Absenderdaten genannt.

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Voraussetzung für die Berechnung einer Leistung und damit verbunden für eine Zahlungsverpflichtung immer eine Bestellung oder vereinbarte bzw. gewollte Nutzung einer Leistung ist. Der Rechnungsaussteller muss nachweisen, dass der Verbraucher tatsächlich eine kostenpflichtige Leistung in Anspruch genommen und einen wirksamen Vertrag zu dem geforderten Entgelt am Telefon abgeschlossen hat. Allein die Tatsache, dass vom Apparat des Anschlussinhabers eine Telefonverbindung aufgebaut wurde, rechtfertigt noch nicht die Annahme, dass ein Vertrag mit dem Anschlussinhaber vorliegt.

Die Verbraucherschützer raten: Nicht zahlen! Von Mahnungen oder Inkassoforderungen nicht einschüchtern lassen! Eine Strafanzeige sollte erfolgen, wenn sicher ist, dass keinerlei Berechtigung für die Forderung gegeben ist.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

quelle : vzsa.de, Hier klicken um zu dem Artikel zu gelangen.

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Jeder siebte Schüler war schon Opfer von Cybermobbing

Täter sind in über 80 Prozent der Fälle Klassenkameraden. Die Forscher sehen beim Mobbing publizierte Inhalte als problematisch bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz an. Sie fordern, dass Schulen Eltern bei der Medienerziehung anleiten.

Eine Studie des Zentrums für empirische pädagogische Forschung (Zepf) der Universität Koblenz-Landau zeigt, dass mit der Nutzung von Internet und mobilen Telefonen auch Cybermobbing zunimmt. 16,5 Prozent der Befragten wurden schon einmal per E-Mail, Handy, Instant Messenger oder in virtuellen Chaträumen beleidigt, geächtet und gedemütigt. Die Forscher gehen davon aus, dass deutschlandweit rund 1,9 Millionen Schülerinnen und Schüler Opfer von Cybermobbing gewesen sein könnten.

Hauptverursacher solcher Attacken sind laut den Befragten die eigenen Klassenkameraden. Zudem mobben 84 Prozent der Cybermobber auch außerhalb des Internets. Nach Einschätzung der Landauer Wissenschaftler verlagert sich das Mobbing jedoch in die virtuelle Welt.

Für die Studie wurden in einer bundesweiten Online-Umfrage knapp 2000 Schülerinnen und Schüler der 1. bis 13. Klasse zu ihren Erfahrungen mit Mobbing und Cybermobbing befragt.

quelle : zdnet.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Frontal 21 – „Betrügerische SMS” – wer reagiert, verliert .. ( Viedeo )

Dabei bedienen sich unseriöse Anbieter an verschiedenster Methoden, um an Handynummern zu gelangen. Sie sammeln sie aus Internet, Telefonverzeichnissen und Zeitungsannoncen. Immer dreister gehen sie auf Kundenfang. So erhielt auch Ute Lohberg eines Tages unerwartet eine SMS. Ein “Telegramm mit Text oder Foto” sei für sie hinterlegt worden, hieß es in der Nachricht. Um es abzurufen, solle sie mit “GO” antworten.

Dahinter steckte, wie sich später herausstellte, ein Unternehmen, das “Premium-SMS” anbietet. Ute Lohberg antwortete und schickte eine SMS an die angegebene fünfstellige Kurzwahlnummer zurück. Doch statt des angekündigten Telegramms erhielt sie eine Nachricht: “Willkommen zum SMS-Chat!” Jede SMS von ihr sollte 1,99 Euro kosten. Ute Lohberg verzichtete. Doch als sie ihre Handyrechnung prüft, stellt sie fest: Bereits ihre Antwort auf die erste SMS wird ihr mit 1,99 Euro in Rechnung gestellt – ohne dass sie jemals zuvor einen Kostenhinweis erhalten hatte.

Als zuständige Aufsichtsbehörde soll die Bundesnetzagentur eigentlich Verbraucher vor unerwünschten Werbe-SMS schützen und den Missbrauch von Premium-SMS verhindern. Doch nach Ansicht von Verbraucherschützern geht die Behörde zu zögerlich dagegen vor. Nur in sehr wenigen Fällen schaltet sie die Kurzwahlnummern von unseriösen Anbietern ab oder ahndet Verstöße gegen die Preisangabepflicht.

[Frontal 21 – Dienstags, 21.00 Uhr © ZDF]

quelle : AntiAbzockTV bei YouTube

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GSM-Lücke macht alle Handy-Telefonate abhörbar

Auf der Konferenz “Hacking at Random”, die kürzlich in den Niederlanden abgehalten wurde, hat Karsten Nohl die Pläne zum Knacken der Verschlüsselung des GSM-Standards genauer erläutert. Schon bald wird es ohne Probleme möglich sein, jedes Handy-Telefonat abzuhören.

GSM steht für Global System for Mobile communications und ist der am weitesten verbreitete Handy-Standard der Welt. Er wird unter anderem in Europa, Afrika, Asien, Neuseeland, Australien, Amerika und Kanada eingesetzt. Die jetzt entdeckte Sicherheitslücke ist kritisch und würde nicht nur Unternehmen, sondern auch Privatpersonen bedrohen.

quelle: winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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