Schlagwort-Archive: Verdacht

Kriminalität:Polizei beendet Suche nach Mirco im Gelände

Fünf Wochen nach dem Verschwinden Mircos hat die Polizei ihre Suche im Gelände beendet. Alle infrage kommenden Flächen seien abgesucht, sagte ein Polizeisprecher. Weitere Aktionen würden erst gestartet, wenn sich durch neue Hinweise neue Verdachtsmomente ergeben sollten. Dennoch zeigten sich die Ermittler optimistisch, den Fall zu lösen

quelle : n-tv.de

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Internetabzocke – Abkassierer stützen sich zumeist auf unwirksame Verträge

Erneuter Dämpfer für Internetabzocker: Der Anbieter einer Internetseite, auf der „Outlets“, also Fabrikverkäufe, nachgewiesen werden, muss die Kosten für die Nutzung der Seite deutlich machen und hat es zu unterlassen Verbraucher in Kostenfallen zu locken. Dies hat das Landgericht Frankfurt auf eine Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen entschieden.

quelle : donaukurier.de

via abzocknews.de

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Staatsanwaltschaft ermittelt in Zusammenhang mit Internet-System-Verträgen der Firma Euroweb

Der Verdacht einer Straftat in Zusammenhang mit Internet-System-Verträgen der Firma Euroweb veranlasst das AG Hoyerswerda, in Verbindung mit einem ähnlich gelagerten Fall, zur Aussetzung eines streitigen Urkundenprozesses.

quelle : blogigo.de

via abzocknews.de

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Abofallen: Inkassoverband zeigt Rechtsanwältin Katja Günther an

Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) hat wegen Verdacht auf versuchten Betrug Strafanzeige gegen die Münchener Rechtsanwältin Katja Günther erstattet. Der Verband fürchtet um den guten Ruf von Inkassounternehmen.

Aufgrund zahlreicher Beschwerden über Katja Günther hat der BDIU bei der Staatsanwaltschaft München Anzeige gegen die Rechtsanwältin Katja Günther erstattet. Günther tritt laut BDIU als Geschäftsführerin der RAZ Gesellschaft für Zahlungsmanagement auf, um Forderungen aus sogenannten Abofallen einzutreiben, die nach Ansicht des Inkassoverbands unberechtigt sind.

quelle : golem.de

Nachtrag vom 26. November 2010

Das Landgericht Berlin hat dem Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) mittlerweile untersagt, per Pressemitteilungen zu verbreiten, er habe gegen die Münchner Rechtsanwältin Katja Günther Strafanzeige erstattet, teilt Günthers Anwalt Daniel Kötz mit. Zudem sei dem BDIU untersagt worden, den Eindruck zu erwecken, Frau Günther und ein von ihr betriebenes Inkasso-Unternehmen (RAZ GmbH) rechneten Internetangebote ab, deren Preisangaben in AGB versteckt oder nur mit großer Mühe auf der entsprechenden Internetseite zu entdecken seien.

Quelle golem.de

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Achtung, Schnäppchen!

Polizei und Verbraucherschützer warnen vor einer neuen Internet-Abzocke: Betrüger fälschen Angebote von seriösen Immobilienportalen und bieten teure Wohnungen vermeintlich billig an – gegen Vorkasse. Wer zahlt, sieht das Geld nicht wieder.

Das Angebot klang verlockend: “Sonnige Vier-Zimmer-Wohnung im schönen Stadtteil Alsterdorf, 100 Quadratmeter Wohnfläche – für 105 000 Euro zu verkaufen.”

“Ein Schnäppchen”, dachte Yvonne T., die schon seit Längerem nach einer Eigentumswohnung suchte. Weil das Angebot mit zehn Fotos und genauer Adresse auf den Seiten eines seriösen Immobilienportals stand, schöpfte die Interessentin zunächst keinen Verdacht. Per Mausklick forderte sie weitere Informationen an. Die kamen postwendend aus Großbritannien, in etwas holprigem Englisch. Unter der E-Mail-Adresse balerescos@googlemail.com teilte der Absender mit, sein Arbeitgeber sei von Hamburg nach London gezogen. London sei aber sehr teuer, deswegen müsse er leider seine Wohnung in Alsterdorf schnell verkaufen. “Falls Sie an einer Besichtigung interessiert sind, kontaktieren Sie bitte die Firma Rent.com.”

quelle und voller Bericht : welt.de

via abzocknews.de

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Netzagentur fordert härteres Vorgehen: Telefonbetrüger müssen Polizei nicht fürchten

Netzagentur fordert härteres Vorgehen: Telefonbetrüger müssen Polizei nicht fürchtenIm Kampf gegen zunehmenden Telefonbetrug fordert die Bundesnetzagentur die Einrichtung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft. Bisher unterschätzten Polizei und Staatsanwaltschaft das Ausmaß der Betrügereien, heißt es in einem Bericht der Aufsichtsbehörde an ihren poli-tischen Beirat, aus dem die “Frankfurter Allgemeine Zeitung” (Samstag) zitiert. Selbst wenn der Verdacht des Bandenbetrugs oder einer anderen Straftat bestehe, würden Verfahren vor-schnell eingestellt […] [abzocknews.de]

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PDF-Dokumente verteilen Windows-Wurm

Antivirenhersteller berichten von weiteren Versuchen Krimineller, mit präparierten PDF-Dokumenten Windows-PCs mit Malware zu infizieren. Erst kürzlich waren Dokumente mit dem ZeuS-Bot verteilt worden, nun steckt ein Wurm drin.

Durch die Funktion “Launch Actions/Launch File” lassen sich in PDFs eingebettete Skripte oder EXE-Dateien starten. Der Adobe Reader fragt zwar beim Anwender nach, ob dieser dem Start der Datei zustimmt, allerdings lassen sich Teile des Warndialogs so gestalten, dass der Anwender keinen Verdacht schöpft, es geschehe gerade etwas Ungewolltes.

Aktuell berichtet unter anderem IBMs X-Force von Spam-Mails, die vorgeben, eine Anleitung zur Neukonfiguration des Mailkontos zu enthalten:”Setting for your mailbox are changed.” Der Adobe Reader zeigt zwar eine Warnung beim Öffnen des beigefügten PDF-Dokumente an, allerdings dürften Anwender ihr Augenmerk nur auf den harmlosen Hinweis “Click the “open” button to view this document” richten und arglos “OK” klicken. Das führt jedoch dazu, dass das PDF ein VBScript ausführt, dass die Datei game.exe auf den Rechner schreibt und startet.

quelle : heise.de

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Kriminelle versuchen ungepatchte Reader-Lücke auszunutzen

Mehreren Berichten von Antivirenherstellern zufolge versuchen Kriminelle, die seit rund zwei Wochen bekannte und bislang ungepatchte Schwachstelle in Adobes Reader auszunutzen, um Windows-PCs zu infizieren. Unter den Schädlingen findet sich auch der als besonders gefährlich eingestufte Bot ZeuS.

Durch die Funktion “Launch Actions/Launch File” lassen sich in PDFs eingebettete Skripte oder EXE-Dateien starten. Der Adobe Reader fragt zwar beim Anwender nach, ob dieser dem Start der Datei zustimmt, allerdings lassen sich Teile des Warndialogs so gestalten, dass der Anwender keinen Verdacht schöpft, es geschehe gerade etwas Ungewolltes. Sophos hat ein Beispiel in seinem Blog veröffentlicht. Dabei soll ein Anwender dazu verleitet werden, den OK-Button anzuklicken. Die präparierten Dokumente gelangen offenbar im Anhang einer Mail auf den Rechner.

quelle : heise.de

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Sex gegen Wohnung: Ermittlung wegen Betrugs

Sex gegen Wohnung: Ermittlung wegen Betrugs“Verdacht auf Betrug” klingt fast schon bieder, wenn man die pikanten Details des Ermittlungsverfahrens berücksichtigt, das die niederländische Polizei jetzt eingeleitet hat: Eine 28-jährige Frau aus der Gemeinde Peel en Maas soll Sex mit einem Mann gehabt haben, der ihr als Gegenleistung einen Mietvertrag für ein Appartement in Venlo versprochen habe.
Quelle: RP-online.de / Zum Artikel
[abzocknews.de]

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Warnung vor Gewinnspielbetrügern von Mad Max Win

Warnung vor Gewinnspielbetrügern von Mad Max Win

Von der Gewinnspielmafia sind viele Betroffene ja schon so einiges gewohnt. In letzter Zeit wurden die Betreiber von vermeintlichen Gewinnspielseiten immer dreister. Da macht die Firma Mad Max Win keine Ausnahme. Im Gegnteil. Schon Mitte März hatten die Verbraucherzentrale Saarland und die Bundesnetzagentur vor der Mad Max Win gewarnt.

Ende Februar und Anfang März meldeten sich bei der Verbraucherzentrale Saarland etliche Verbraucher, die zunächst von einer Firma MAD MAX WIN ein Schreiben bekamen. In diesem Schreiben bedankt sich die Firma für die gute Entscheidung, bei Mad Max Win dabei zu sein. Die Angeschriebenen würden jetzt zu den auserwählten Kunden gehören, die von Monat zu Monat an einer Vielzahl von Gewinnspielen teilnehmen. Des weiteren wird u.a. die Kontoverbindung des Verbrauchers angegeben und ein Mitspielbeitrag von monatlich 59,00 Euro aufgeführt.
Soweit so gut. Nur, konnten sich die Verbraucher nicht daran erinnern, mit dieser Firma einen Vertrag geschlossen oder gar ihre Kontodaten mitgeteilt zu haben. …

… sollte die Firma aufgefordert werden, mitzuteilen, woher sie die persönlichen Daten und hier insbesondere die Kontoverbindung bezogen hat.

Am Mittwoch, 10.03.10 meldete sich nun der erste Verbraucher, dem, obwohl er der behaupteten Forderung widersprochen und den Vertrag widerrufen hatte, am 02.03.10 über seine Bankverbindung ein Betrag in Höhe von 59,00 Euro eingezogen
wurde. Der Betroffene ließ den Betrag bei der Bank zurückbuchen.

In Absprache mit der Polizei, empfiehlt die Verbraucherzentrale Saarland in den Fällen, in denen nachweislich widerrufen und/oder der behaupteten Forderung widersprochen wurde und die sich nun trotzdem einer Abbuchung gegenübersehen, Strafanzeige bei der örtlichen Polizeidienststelle wegen Anfangsverdacht des Betruges zu stellen.
Außerdem sollten auf alle Fälle die Kontoauszüge unter die Lupe genommen und unberechtigte Abbuchungen zurückgeordert werden.

Quelle und vollständige: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Saarland

Wie dreist diese Gauner vorgehen, zeigt sich auch daran, dass die Verantwortlichen der Mad Max Win sich durch die Angabe falscher Kontaktdaten wohl dem Zugriff der Behörden zu entziehen versuchen. Die angegebene Faxnummer gehörte der Bundesnetzagentur. Aus diesem Grund hatte sich auch die Bundesnetzagentur mit einer entsprechenden Meldung an die Öffentlichkeit gewandt und sich von dem offensichtlich betrügerischen Geschäftsgebaren der Mad Max Win distanziert.

Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass die Firma Mad Max Win, Postfach 282, Hofstraße 1, 40723 Hilden, in ihrer Korrespondenz mit Verbrauchern zur telefonischen Kontaktaufnahme eine Hotline-Rufnummer nennt, unter der sie jedoch nicht erreichbar ist. Bei der genannten Rufnummer handelt es sich vielmehr um die von der Bundesnetzagentur als Telefaxanschluss genutzte, kostenpflichtige Rufnummer (0)180-3110900 (Festnetzpreis 9 ct/min, Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min).

Bitte beachten Sie, dass die Mad Max Win nicht berechtigt ist, diese Rufnummer zur Kontaktaufnahme zu nennen oder auf sonstige Weise zu nutzen. Die an diese Rufnummern gesendete Korrespondenz geht der Mad Max Win nicht zu.

Quelle: Bundesnetzagentur

Ein weiterer Hinweis auf die Unseriosität des Unternehmens wird bei einem Blick auf die Whois-Daten der Gewinnspielseite madmaxwin.com offenbar.

domain: madmaxwin.com
status: ACTIVE
owner-c: LULU-10173916
admin-c: LULU-10173916
tech-c: LULU-10173916
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[owner-c] handle: 10173916
[owner-c] type: PERSON
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[owner-c] fname: Victor
[owner-c] lname: Vitti
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[owner-c] country: UA
[owner-c] state: UA
[owner-c] phone: +38-03245-77340
[owner-c] fax: +38-03245-77340

Quelle: whois.de/madmaxwin.com

Bisher sind Victor Vitti und ip69 nur negativ aufgefallen. Viele, der mehr als dubiosen, Aktionen der IP69 kennt google ebenso wie den zweifelhaften Herrn Spammer Victor Vitti.

[antiabzockenet]

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