Die Thüringer Verbraucherzentrale warnt vor den Schreiben des P&W Kundenservice aus Düsseldorf, in denen die vorzeitige Kündigung eines angeblich mit „Play&Win Gewinnclub” abgeschlossenen Vertrages bestätigt wird. Vieler Thüringer Verbraucher hatten in den letzten Tagen überraschend einen dieser Briefe erhalten, in den mit einem letzten Spielbetrag von 99,30 Euro die angebliche Kündigung abgeschlossen werden soll.
Die Thüga Energie warnt vor Stromanbietern, die aktuell in Singen und Umgebung Stromverträge an der Haustüre abschließen wollen. Dabei geben sich die Vertreter als Mitarbeiter oder Kooperationspartner der Thüga aus.
Insgesamt 90 000 Euro Bußgeld hat das Landratsamt Dachau gegen drei Veranstalter von „Kaffeefahrten“ festgesetzt. Es geht um 16 Fälle bundesweit. Allein drei davon waren in Hebertshausen. Doch die Herren kamen vor Gericht glimpflich davon.
Ein Widerspruch in sich? Nein: Denn das haben sicherlich schon viele Eltern erleben müssen: Ihr Filius (seltener: ihre Filia) spielt ein Online-Spiel. Das ist gratis. Kein Problem, also, könnte man denken. Doch dem Nachwuchs wird beim Spielen bewusst, dass es viele andere Mitspieler gibt, die einfach besser sind – besser ausgerüstet, besser ausgestattet, besser trainiert.
Mit einer Grundsatzentscheidung hat der Bundesgerichtshof nun die Rechte der Versicherungskunden gestärkt: Hat ein Anbieter verpasst, Verträge verbraucherfreundlich zu gestalten, können Klauseln komplett ungültig werden. Im konkreten Fall ging es um einen Wasserrohrbruch.
Ein Mobilfunkkunde verlängerte seinen Mobilfunkvertrag und bekam von dem Anbieter ein subventioniertes Handy. Zu dem Mobiltelefon gab es ebenfalls eine Navigationssoftware, die der Kunde auf seinem neuen Gerät installierte. Die Navigationssoftware aktualisierte daraufhin das Kartenmaterial über das mobile Internet. Das dauerte mehrere Stunden.
Elvira Schlabbers erhielt statt eines Tank-Gutscheins Ware, die sie nie bestellt hatte. Die 54-Jährige wurde Opfer eines Gewinnspielanrufs. Die Verträge sind in vielen Fällen rechtswidrig. Senioren sind häufig betroffen.
Das Formular eines Adressbuchverlags ist dann täuschend, wenn es die Begründung einer Entgeltpflicht und die Laufzeit des Vertrages nicht mit der erforderlichen Deutlichkeit erkennen lässt. Ein darauf hin geschlossener Vertrag kann daher wirksam angefochten werden.
Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig hat entschieden, dass ein Mobilfunkkunde seine Rechnung in Höhe von rund 11.500 Euro nicht bezahlen muss (Az. 16 U 140/10). Die auf dem zusammen mit dem Vertrag verkauften Handy installierte Navigationssoftware hatte bei Ersteinrichtung eine Kartenaktualisierung gestartet und damit innerhalb von 20 Tagen bis zur ersten Rechnung Kosten von fast 11.500 Euro verursacht.
Moebel, Notebooks, Playmobil-Spielzeug und vieles mehr: Derzeit geistern zig vermeintliche Online Shops durchs Netz, die beliebte Produkte angeblich besonders guenstig anbieten.
Tatsaechlich haben sie nur einen Zweck: Nutzer auf die Abofalle outlets.de zu leiten. Wer sich dort fuer die ” groesste Outlets- & Fabrikenverkauf Datenbank” anmeldet, soll da fuer 8 Euro / Monat zahlen. Vertragslaufzeit : 2 Jahre.
Vor solchen Onlinefallen schuetzt der Computerbild-Abzockschutz, oder WOT und auch unser Filter fuer Adblock plus den sie hier finden : http://blog.arcadewelten.eu/produkte-aus-dem-hause-vampirboard/