Schlagwort-Archive: Wettbewerb

“Gefällt mir”-Button von Facebook verstößt nicht gegen Wettbewerbsrecht

Unter den Juristen ist der “Gefällt mir”-Button von Facebook bereits seit einiger Zeit umstritten. Kritisiert werden dabei potentielle Verstöße gegen Vorgaben des Datenschutzes. Denn nicht nur bei Aktivieren dieses Knopfes, sondern bereits beim Aufruf der dieses Angebot enthaltenen Seite werden potenziell personenbezogene Daten an Facebook übertragen. Nunmehr hatte sich das Landgericht Berlin als vermutlich erstes deutsches Gericht mit dieser Problematik zu beschäftigen. Mit Beschluss vom 14. März 2011 lehnte das Landgericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Nutzung eines “Gefällt mir”-Buttons ab (Az.: 91 O 25/11).

Quelle und vollstaendiger Bericht : heise.de

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Angebliche Verbraucherschützer im Saarland aktiv

Seit einigen Wochen versuchen schon wieder von Dienstleistungsunternehmen beauftragte Callcenter, die sich am Telefon angeblich als Verbraucherzentrale ausgeben, Verbrauchern im Kreis Saarlouis persönliche Daten zu entlocken.

Quelle: Vz-Saar.de / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

via 2 : abzocknews.de

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Urteil: “Like”-Button ist kein Wettbewerbsverstoß

Das ‘Landesgericht Berlin’ hat die Beschwerde eines Online-Händlers offiziell zurückgewiesen, bei der es um die Einbindung des “Gefällt mir”-Knopfs von Facebook auf anderen Webseiten geht. Hierbei handelt es sich um keinen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.

Die besagte Entscheidung hat das zuständige Gericht aus Berlin am heutigen Mittwoch offiziell bekannt gegeben. Ein konkurrierender Online-Händler hatte diese besagte Beschwerde im Vorfeld mit Antrag auf Unterlassung eingereicht.

Quelle : winfuture.de

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Online-Brief: Innenpolitiker winken umstrittene De-Mail durch

Ein neuer Service mit staatlichem Siegel soll E-Mails sicher machen: Der Bundestagsinnenausschuss hat die “De-Mail” beschlossen. Allerdings werden die Nachrichten beim Transport nicht durchgehend verschlüsselt – und die EU-Kommission sorgt sich um den fairen Wettbewerb.

Quelle : spiegel.de

via abzocknews.de

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Weitere Wettbewerbs-Beschwerde gegen Google

Der Internetkonzern Google sieht sich mit einer weiteren Beschwerde wegen des angeblichen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung bei der Internet-Suche konfrontiert. Nachdem bereits im vergangenen Jahr drei Klagen der Konkurrenz direkt bei der EU-Kommission eingegangen waren – weitere wurden vom Bundeskartellamt weitergeleitet –, hat nun das französische Unternehmen 1plusV nachgelegt. Das teilte Google am Dienstag laut dpa in Brüssel mit.

Bereits Ende November hatte die EU-Kommission ein Prüfverfahren gegen Google eingeleitet. Europas Wettbewerbshüter untersuchen, ob das IT-Unternehmen Ergebnisse der Online-Suche manipuliert und Konkurrenten benachteiligt hat. Falls sich die Vorwürfe erhärten, droht dem Konzern ein hohes Bußgeld. Eine Frist für den Abschluss des Verfahrens gibt es nicht.

Quelle : heise.de

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1&1 darf bei anfallenden Kosten Leistungen nicht mit “kostenlos” bewerben

Das Telekommunikationsunternehmen darf für die Leistung “1&1 Sicherheitspaket” nicht mit dem Begriff “kostenlos” werben, wenn tatsächlich nach einem bestimmten Zeitraum Kosten anfallen. Derartige Reklame ist laut Oberlandesgericht Koblenz irreführend und damit wettbewerbswidrig.

Quelle : zdnet.de

via abzocknews.de

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Unerlaubte E-Mail-Werbung der FDP Heidelberg mit ministeriellem Freibrief

Gestern Abend hatte die FDP Heidelberg zu einer Veranstaltung mit der Bundesjustizminis-terin Leutheusser-Schnarrenberger eingeladen. Thema: “Bürgerrechte und Datenschutz – In-ternet und Recht und Freiheit”. Ich war zu der Veranstaltung gekommen, weil ich eine E-Mail der Partei erhalten hatte. Was mich ein wenig wurmte: Ich hatte vorher keinen Kontakt zur FDP gehabt, ich konnte mir gar nicht erklären, woher die meine E-Mail-Adresse hatten.

Quelle : klawtext.blogspot.com

via abzocknews.de

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Getrennte Zustimmung für Gewinnspiel und E-Mail-Werbung notwendig

Die wettbewerbsrechtliche Einwilligungserklärung für Telefon- oder E-Mail-Werbung muss getrennt von anderen und in einer rechtlich eigenständigen Handlung erfolgen. Es reicht nicht aus, wenn sie zusammen mit anderen Erklärungen abgefragt wird.

Quelle : zdnet.de

via abzocknews.de

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Euro Content Ltd. – Italien wehrt sich gegen Abofalle aus Deutschland – Hohe Geldstrafe

Die Euro Content Ltd. versucht auch in Italien mit der altbekannten Abofallentechnik schnelles Geld zu verdienen. Mit der Homepage easy-download.info – komplett in italienischer Sprache verfasst – will man seit Frühjahr 2010 einen Fuß ins internationale Geschäft setzen. Aber anders als in Deutschland setzte man der Abo-Falle in Italien recht schnell Grenzen.

Ein Spruch der mit Verbraucherrecht befassten Aufsichtsbehörde Antitrust verurteilte die Betreiber jetzt, auf der Homepage nicht nur eindeutige und gut sichtbare Hinweise zu platzieren, um Besucher auf die Gefahr eines langfristigen und teuren Abonnements hinzuweisen, sondern auch das aktuelle Urteil der obersten Kartellbehörde Italiens zu veröffentlichen – und zwar auf der Hauptseite und auf der Registrierungsseite.

Und der Hammer: die Betreiber von easy-download.info wurden wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht von der staatlichen Kartellbehörde zur Zahlung einer Strafe in Höhe von 960.000 Euro verurteilt.

Quelle und vollständiger Artikel: Verbraucherschutz.tv / Zum Artikel

Zum Artikel der Repubblica.it:

ANTITRUST: Stangata per Easydownload Mega multa da 960mila euro

via : abzocknews.blogspot.com

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Verbraucherzentrale: Verfahren gegen Trittbrettfahrer eingeleitet

vzbv weist Trittbrettfahrer in die Schranken
Verfahren gegen “Verbraucherschutzzentrale” und “Verbraucherzentrale für Muslime” eingeleitet

27.09.2010 – Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt vor Firmen, die den falschen Eindruck erwecken, es handele sich bei ihnen um die Verbraucherzentrale. Diese Trittbrettfahrer nutzen den bekannten Namen, um damit Geld zu verdienen. Gegen zwei Firmen hat der vzbv juristische Schritte eingeleitet.

So findet man bundesweit in Telefonbüchern eine “Verbraucherschutzzentrale Telefonische Rechtsberatung e.V.”. Diese ist über eine 0900er-Nummer zu erreichen, die Kosten werden allerdings entgegen der gesetzlichen Bestimmung verschwiegen. Erfahrungen zeigen, dass der Name “Verbraucherschutzzentrale” von Verbrauchern mit dem der Verbraucherzentralen verwechselt wird. Auch in Testanrufen konnten die Anrufer den Eindruck bekommen, sie hätten es mit der Verbraucherzentrale zu tun. In den Gesprächen wurde auf die direkte persönliche Beratung bei den “Kollegen” in der tatsächlichen Verbraucherzentrale verwiesen. Tatsächlich arbeiten die Verbraucherzentralen nicht mit der “Verbraucherschutzzentrale” zusammen. Aus wettbewerbs- und namensrechtlichen Gründen hat der vzbv am 24. September gegen die Firma Klage eingereicht.

Auch bei einem Anbieter mit dem Namen “Verbraucherzentrale für Muslime” sah der vzbv Verwechselungsgefahr. Dieser verwendete den unter Markenschutz stehenden Namen der Verbraucherzentrale in seiner Firmierung. Außerdem bildete er auf seiner Internetseite den Ratgeber der Verbraucherzentrale (“Einkaufsführer für Muslime”) ab. Nach Ansicht des vzbv erweckte der Anbieter damit den Eindruck, es handele sich um seine eigene Publikation. Die “Verbraucherzentrale für Muslime” hat der vzbv am 15. September abgemahnt. Der Anbieter hat inzwischen eine Unterlassungserklärung abgegeben.

quelle : vzbv.de

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