Der deutsche Branchenprimus Aral testet ein neues Preismodell. Tankstellen mit höheren Preisen bekommen eine höhere Provision. Der Kunde zahlt drauf – das Bundeskartellamt sieht keinen Handlungsbedarf.
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Der deutsche Branchenprimus Aral testet ein neues Preismodell. Tankstellen mit höheren Preisen bekommen eine höhere Provision. Der Kunde zahlt drauf – das Bundeskartellamt sieht keinen Handlungsbedarf.
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Petzen kann sich auszahlen: Wer ein Kartell an die Behörden verrät, bleibt nicht nur von Bußgeldern verschont. Der Kronzeuge kann sogar auf eine bessere Marktposition hoffen.
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via : abzocknews.de
Der Telefonanbieter Primacall ist derzeit im Burgenland auf Kundenfang. Telekomkunden berichten, dass sie unzählige Male am Festnetz angerufen werden. Den Konsumentenberatern der Arbeiterkammern liegen dazu etliche Anfragen vor. Die Bundesarbeiterkammer prüft ein Verfahren wegen unlauteren Wettbewerbs gegen die Telekommunikationsfirma.
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Der Billig-Stromanbieter TelDaFax ist pleite, was vor allem eines zeigt: Auf dem Energiemarkt buhlen Firmen mit teils fragwürdigen Methoden um Kunden, und die Verbraucher sind bei der Schnäppchenjagd oft zu unvorsichtig. Ein Überblick über die gemeinsten Kostenfallen.
Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel
Nach mehr als einem Jahr hat das Hamburger Landgericht einer Klage auf Unterlassung des Magazins „Bunte“ in vollem Umfang entsprochen. Die Illustrierte „Stern“ hatte dem People-Magazin in einem Artikel unlautere Recherchemethoden unterstellt.
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Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) erwägt Schritte gegen die großen Mineralölkonzerne in Deutschland. Er schließe „eine Verschärfung der rechtlichen Rahmenbedingungen“ im Kraftstoffsektor „ausdrücklich nicht aus“, erklärte Rösler am Montag in Berlin.
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Der BGH hat erneut (Beschluss vom 14.04.2011, Az.: I ZR 38/10) entschieden, welche (wett-bewerbsrechtlichen) Anforderungen an eine Einwilligung in eine Werbung per E-Mail oder per Telefon, zu stellen sind.
Quelle: Internet-law.de / Zum Artikel
Für die Auskunftsdienste von Wettbewerbern muss die Deutsche Telekom alle ihr verfügbaren Teilnehmerdaten herausgeben. Der Europäische Gerichtshof bestätigte damit eine entsprechende Verfügung der Bundesnetzagentur.
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Eine Einwilligungsklausel in einem Auftragsformular, durch die Kunden Kontaktdaten für Werbung per Mail und Fax zur Verfügung stellen, ist ohne gesonderte Zustimmung wettbewerbswidrig. Steht die Klausel nur in den AGB, muss sie ausreichend hervorgehoben sein.
Quelle: ZDNet.de / Zum Artikel
Das Kammergericht Berlin hat ein Urteil im Zusammenhang mit der verbreiteten Nutzung des “Gefällt mir”-Buttons auf Webseiten gesprochen und mitgeteilt, dass es sich dabei um keinen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht handelt.
Ursprünglich ist es zu dieser rechtlichen Auseinandersetzung zwischen zwei konkurrierenden Online-Händlern gekommen, da einer der beiden einen “Gefällt-mir”-Button auf seiner Webseite zur Verfügung stellte. Der Konkurrent war der Meinung, dass sich der andere Händler damit einen unlauteren Wettbewerbsvorteil verschaffen soll.
Durch die zusätzliche Werbung auf Facebook für die Produkte soll kein zusätzlicher Wettbewerbsvorteil entstehen. Geschäftliche Handlungen sind laut dem Urteil nur dann unzulässig, wenn sie dafür geeignet sind, “die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen”.
Das in Berlin ansässige Kammergericht bestätigte letztlich das kürzlich verkündete Urteil des Landgerichts Berlin. Während das Landgericht im Rahmen der getroffenen Entscheidung in erster Instanz nicht näher mitteilte, ob es sich hierbei um einen Verstoß gegen den Datenschutz handelt, hat sich nun das Kammergericht dazu geäußert.
Quelle : winfuture.de