Nachdem der Schweizer Ständerat als Erstrat vergangenes Jahr einstimmig den Beitritt zur Cybercrime-Konvention des Europarats entschied, hat nun auch der Nationalrat, die zweite Kammer des Schweizer Parlaments, mit 117 zu 30 Stimmen dafür gestimmt. Zur Umsetzung der Konvention werden nun Strafbestimmungen gegen kriminelle Hacker und andere Cybergangster geändert.
Der Straftatbestand des “unbefugten Eindringens in ein Datenverarbeitungssystem”, der sogenannte “Hacking-Tatbestand”, wird nun in zwei Punkten verschärft. Zum einen fällt die Erfordernis der “Bereicherungsabsicht” weg; allein das Eindringen in ein EDV-System wird strafbar. Auch soll künftig bestraft werden, “wer Programme, Passwörter oder andere Daten zugänglich macht im Wissen, dass diese für das illegale Eindringen in ein Computersystem verwendet werden sollen”.
Quelle : heise.de
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