So manchem unbedarften kino.to-Nutzer dürfte mulmig geworden sein, als er beim Besuch des Streaming-Portals den Begrüßungstext der Kriminalpolizei las. Dort heißt es: “Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen.” An sich ist diese Aussage korrekt, doch was ist im konkreten Zusammenhang mit kino.to davon zu halten?
Zunächst einmal konzentrieren sich die Ermittlungen der Justiz vorrangig auf die Betreiber. Die Sondereinheit der Generalstaatsanwaltschaft Dresden sei kaum für Ermittlungen gegen einzelne Nutzer gedacht, hieß es auf Nachfrage von heise online. Darüber hinaus fehlt bisher eine höchstrichterliche Klärung für derartige Sachverhalte und die Juristen streiten sich über die Rechtslage der “Grauzone Streaming“.
Quelle : heise.de
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