Schlagwort-Archive: Abmahnungen

Abmahnungen: Keine Zahlungspflicht bei zu hohen Forderungen

Das Oberlandesgericht Köln entschärft Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen. Wenn der Rechteinhaber übertriebene Forderungen stellt, muss der Abgemahnte nicht zahlen. Damit könnten tausende Abmahnungen hinfällig sein.

Quelle: T-Online.de / Zum Artikel

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Internet: User müssen für illegale Downloads zu viel zahlen

Verbraucherschützer haben festgestellt, dass die Zahl der Abmahnungen illegaler Downloads im Internet ansteigt. Es habe sich ein Geschäftsfeld entwickelt, mit dem man gutes Geld verdienen könne. Sie warnen: Manche Forderung ist überhöht oder ungerechtfertigt.

Quelle: DerWesten.de / Zum Artikel

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Abkassieren per E-Mail: Warnung vor gefälschten Abmahnungen

Viele Verbraucher bekommen in diesen Tagen eine unangenehme E-Mail: Eine Kanzlei „Olaf Kaltbrenner“ beschuldigt sie darin, illegal Musikstücke aus dem Internet heruntergeladen zu haben und verlangt 100 Euro Schadenersatz, um juristische Schritte zu vermeiden.

Quelle: HNA.de / Zum Artikel

via : abzocknews.de

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OLG Köln zweifelt IP-Adressen-Erfassung für Tauschbörsen-Abmahnungen an

Bereits in der Vergangenheit hatten einige Gerichte die Erfassung von IP-Adressen zur Vorbereitung von Massenabmahnungen an Tauschbörsennutzern als zweifelhaft kritisiert. Nun kommt das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einem weiteren Fall zu dem Ergebnis, dass IP-Adressen fehlerhaft ermittelt worden waren und daher die offensichtliche Rechtsverletzung” fehle, die für eine Abmahnung notwendig ist. Dies entschied das Gericht mit Beschluss vom 10. Februar 2011 (Az. 6 W 5/11).

Die C-S-R Rechtsanwaltskanzlei hatte für Ihren Mandanten, den Pornoproduzenten Gröger MV GmbH & Co. KG, vor dem Landgericht Köln eine einstweilige Anordnung auf Herausgabe der Daten von 33 IP-Adressen bei einem Internetprovider erwirkt. Anhand der herausgegebenen Kundendaten wurde unter anderem der Beschwerdeführer der jetzigen Entscheidung abgemahnt. Dieser bestritt jedoch, dass die fragliche IP-Adresse zu dem angegebenen Zeitpunkt seinem Anschluss zugeordnet war, die IP-Adressen seien fehlerhaft ermittelt worden. So soll ihm trotz dynamischer Vergabe die identische IP-Adresse drei Tage am Stück zugeordnet gewesen sein. Eine solche angebliche Zuteilung gleicher IP-Adressen an andere Kunden über einen Zeitraum von mehr 24 Stunden sei auch bei anderen Einträgen in der Liste feststellbar.

Der Anschlussinhaber hatte mit seiner Beschwerde gegen eine vorhergehende Entscheidung des Landgerichts Erfolg. Nach Ansicht der Richter des OLG bestünden “erhebliche Zweifel, ob die Antragstellerin die IP-Adressen, die Gegenstand des Verfahrens insgesamt sind, zuverlässig ermittelt hat”. Damit fehle es an der erforderlichen “Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung”, die aber Voraussetzung für eine Zuordnung einer IP-Adresse zu einem Kunden und damit einer Abmahnung ist.

Quelle : heise.de

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RBB – Was! vom 13.12.2010: Teure Abmahnungen statt kostenloser Musik-Downloads (Video)

Rund 400.000 Abmahnungen werden jährlich wegen Verstößen gegen das Urheberrecht versandt. Denn auch das kostenlose Musik herunterladen ist schon illegal. Ein weites “Geschäftsfeld” für Anwälte, deren Rechnungen bisweilen im vierstelligen Bereich liegen.

Quelle: RBB-online.de / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

Videoquelle: Youtube.com / Videokanal von scamnewsTV

via 2 : abzocknews.de

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Purzel, Porno und die überraschende Abmahnung

Beim Landgericht Köln beschafft sich die Purzel GmbH eine Auskunftsgenehmigung um die IP-Nummern die Besitzer von Computern zu erfahren. Daraufhin versendete der Pornoverlag Purzel Video GmbH tausendfache Abmahnungen – Rechtsanwalt Lachmair aus München meint: “Das Zahlungsverlangen auf tönernen Füßen”.

Quelle : verbraucherschutz.tv

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Verbraucherzentrale: Abmahnung für illegale Downloads prüfen

Verbraucherzentrale: Vor dem Zahlen genau prüfen
Immer wieder suchen Brandenburger Rat zu anwaltlichen Abmahnungen von angeblichen Urheberrechtsverletzungen bei der Verbraucherzentrale. In solchen Schreiben behaupten Anwälte, der Internetanschlussinhaber habe zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer Tauschbörse urheberrechtswidrig Musik- oder Filmdateien angeboten. Er solle unverzüglich eine “strafbewehrte Unterlassungserklärung” abgeben und damit verbundene Zahlungsansprüche anerkennen, um gerichtliche Schritte zu vermeiden.

“Die voreilige Unterschrift unter solchen Erklärungen kann für Betroffene teuer werden”, warnt Verbraucherschützer Jan Wilschke eindringlich. Die von spezialisierten Kanzleien angeschriebenen Verbraucher wären oft nur Inhaber des Internetanschlusses und hätten lediglich dessen unzureichende Sicherung gegen Missbrauch durch Dritte zu verantworten – ob durch die eigenen Kinder oder durch Unbekannte, die sich ins W-LAN einhacken und in Tauschbörsen geschützte Film- oder Musikdateien herunter laden. “Wer seinen Internetanschluss nicht in üblicher Weise gesichert hat, der muss das schnellstens nachholen und angemessene Anwaltskosten zahlen”, klärt Jurist Wilschke auf und präzisiert: “Wir halten Anwaltskosten von mehr als 100 Euro für ahnungsloser Anschlussinhaber bei einem ersten Rechtsverstoß für überhöht.”

Die Überforderung mancher Verbraucher durch die rasante technische Entwicklung spielte erst vor wenigen Wochen vor dem Bundesgerichtshof eine Rolle: Der Anschlussinhaber eines WLAN-Netzes war zum Zeitpunkt einer Urheberrechtsverletzung im Urlaub und damit nicht anwesend, sollte aber für den Missbrauch haften. Mit Urteil vom 12.05.2010 (Az: I ZR 121/08) entschied der BGH daraufhin grundsätzlich, dass der Inhaber seinen Anschluss marktüblich zu sichern habe; derzeit gilt dieses Kriterium mit WPA2-Verschlüsselung und einem eigenen sicheren Passwort als erfüllt. Wer dies unterlässt, hafte als so genannter “Störer” für Rechtsverletzungen Dritter und muss daraus entstandene Anwaltskosten tragen, nicht jedoch für Schäden durch die Weiterverbreitung von Werken aufkommen. Die Höhe der Anwaltskosten beschränkt § 97a II des Urheberrechtsgesetzes für die erstmalige Abmahnung in einfach gelagerten Fällen mit unerheblichen Urheberrechtsverletzungen außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro. Obwohl eine Pressemitteilung des BGH zur geschilderten Entscheidung diese Intention bekräftigt, berechnen “Abmahnanwälte” häufig höhere Summen.

quelle : vzb.de

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Abmahnung wegen offenem W-Lan: Café-Kette schaltet Internet-Anschlüsse ab

Weil über das WLAN einer Caféhaus-Kette in NRW unerlaubte Daten heruntergeladen wurden, bleibt das Internet für Gäste vorerst abgeschaltet. Zuvor gingen teure Abmahnungen ein, denn bei unzureichend gesicherten Netzen haftet der Inhaber des Anschlusses.

Quelle : crn.de

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“Digitale Sicherheit” – Verbraucherzentrale warnt vor Abzocke

Die Verbraucherzentrale warnt vor gefläschten Abmahnungen, die zurzeit ein Claas Schaefer unter dem Stichwort „Digitale Sicherheit“ wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen im Internet verschickt. Wolfgang Baumgarten von der Verbraucherzentrale Brandenburg: „Betroffene sollten keinesfalls die geforderten 150 Euro zahlen und das Vorgehen bei der Polizei anzeigen!“

Derzeit bekommen Verbraucher vorgebliche Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen per Brief zugesandt, mit denen die Angeschriebenen zu Zahlungen aufgefordert werden. Jurist Wolfgang Baumgarten von der Verbraucherzentrale Brandenburg warnt: „Offensichtlich sollen Verbraucher hier wieder einmal auf leichte Art abkassiert werden – Betroffene sollten keinesfalls zahlen!“

quelle :  verivox.de

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Schnäppchen-Abmahnung entlarvt sich selbst

Die Verbraucherzentrale Hessen warnt vor gefälschten Abmahnungen, die gerade zahlreich in deutschen E-Briefkästen landen. Auf den ersten Blick haben die Betrüger an alles gedacht – machen sich aber mit einem überraschenden Detail unglaubwürdig: Bescheidenheit.

So manchem Empfänger wird ein kalter Schauer über den Rücken gelaufen sein, als er in den vergangenen Wochen eine E-Mail von der Grevenreuth AG erhielt. Auf den ersten Blick sieht das Schreiben recht offiziell aus, Briefkopf, Geschäftsadresse und eine Bearbeitungsnummer finden sich in der Mail. Ohne Umschweife kommt der Absender gleich zu Beginn des Schreibens zur Sache: “Sehr geehrte Damen und Herren, laut Untersuchungen Ihrer IP Logs, hat unserer Mandant ‘Universal Music’ festgestellt, dass Sie häufig urheberrechtlich geschützes Materiel in Form von Musik heruntergerladen haben.” (sic)

quelle : spiegel.de

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