Schlagwort-Archive: Abmahnungen

Warnung vor neuen betrügerischen E-Mail-Abmahnungen

Die hessische Verbraucherzentrale warnt vor betrügerischen E-Mail-Abmahnungen. In einigen bekannten Fällen verschicke eine «Grevenreuth AG» aus Osnabrück E-Mails, in denen die Zahlung von 50 Euro verlangt werde. Dem Empfänger werde vorgeworfen, durch illegales Herunterladen von Musik im Internet Urheberrechte verletzt zu haben.

Quelle : net-tribune.de

via : abzocknews.de

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WLAN-Urteil: BGH verlangt “marktübliche” Sicherung von WLANs

Überraschend schnell hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine schriftliche Begründung zu seinem  am 12. Mai verkündeten WLAN-Urteil “WLAN-Urteil” geliefert. Das oberste deutsche Gericht bestätigte, dass der Betreiber eines Funknetzes als sogenannter Störer für Urheberrechtsverletzungen, die über seinen DSL-Anschluss begangen wurden, haftet, wenn er den WLAN-Zugang nicht “marktüblich” abgesichert hat.

Im verhandelten Fall ging es um die Klage eines Musiklabels, das P2P-Tauschbörsen nach illegalen Angeboten eines bestimmten Songs durchforsten ließ. Bei Treffern stellte man Strafanzeige, ließ von der Staatsanwaltschaft den Anschlussinhaber zur ermittelten IP-Adresse herausfinden und mahnte den vermeintlichen Delinquenten ab.

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In seiner Pressemitteilung vom 12. Mai hatte der BGH noch angemerkt, dass im vorliegenden Fall wohl die seit 2008 gültige Deckelung der Abmahngebühren auf 100 Euro gegriffen hätte. In der Urteilsbegründung fehlt ein solcher Hinweis, sodass die von vielen erhoffte Deckelung auf 100 Euro bei Abmahnungen wegen nur eines Songs nicht vom BGH bestätigt wurde. (hob)

quelle :  heise.de

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Anwälte im Dienst von Abzockern, Gewinnspiel- und Lottomafia

Um verstehen zu können warum die Abzock- und Nutzlosbranche sowie die Gewinnspiel- und Lottobetrüger besonders im deutschen Sprachraum so viel Schrecken verbreiten, muss man sich einmal mit der Struktur der Geflechte ansehen. Eine wesentliche Rolle fällt dabei den Anwälten zu, die für solche Gauner oft als Eintreiber tätig sind. Manchmal geht deren Engagement sogar darüber hinaus und es darf vermutet werden, dass ein Syndikus auch schon mal die treibende Kraft hinter diversen Projekten ist. Um manch einen Anwalt ist es inzwischen ruhig geworden. Bei anderen trügt der Schein, denn sie sind nach wie vor für diese unseriösen und/oder betrügerischen Geschäftsmodelle aktiv. Nachfolgend ein kleiner Überblick zu einigen Anwälten.

Am Nachmittag des 16. Sept. 2004 durchsuchten Ermittler bei einer groß angelegten Polizeiaktion eine Münchner Anwaltskanzlei, welche durch zweifelhafte Abmahnungen wegen Urheberechtsverletzungen bekannt geworden ist. Die Razzia richtete sich gegen professionelle Anbieter von Raubkopien und wurde vom Landeskriminalamt (LKA) Thüringen koordiniert. Zur Beweissicherung wurden dabei mehrere Computer und Akten beschlagnahmt.

quelle und vollen wie auch sehr ausfuehrtlichen Bericht gibt es bei antiabzockenet.blogspot.com

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Gericht stellt Erlösmodell der Abmahn-Industrie in Frage

Gericht stellt Erlösmodell der Abmahn-Industrie in Frage

Ein Urteil (PDF ) des Amtsgerichts (AG) Frankfurt (Az. 31 C 1078/09) vom 29. Januar 2010 könnte das lukrative Erlösmodell mit Massenabmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen ins Wanken bringen. Der Amtsrichter verweigerte dem abmahnenden Anwalt die Erstattung der eingeforderten Gebühren durch den Abgemahnten. …

Quelle und vollständiger Bericht: heise online

[antiabzockenet]

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Gerichte erkennen Abmahnungen via E-Mail an

Abmahnungen können durchaus auch ausschließlich per E-Mail verschickt werden. Erste Gerichte, darunter das Landgericht Hamburg, sehen diese Form inzwischen als legitime Form der Zustimmung an.

Davor warnt der Anwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke. “Eine Abmahnung erreicht den Empfänger normalerweise per Fax und zur Sicherheit noch einmal mit der normalen Briefpost. So wird sichergestellt, dass der Adressat der Abmahnung das anwaltliche Schreiben auch wirklich erhält”, erklärte dieser die gängige Praxis.

Inzwischen würden einzelne Kanzleien Abmahnungen auch per Mail versenden. Das Landgericht Hamburg habe dieses Verfahren in einem jetzt veröffentlichten Urteil als rechtsmäßig bezeichnet. “Das bedeutet: Abmahnungen sind ab sofort auch per E-Mail möglich”, so Solmecke.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Gericht stellt Erlösmodell der Abmahn-Industrie in Frage

Gericht stellt Erlösmodell der Abmahn-Industrie in Frage

Ein Urteil (PDF ) des Amtsgerichts (AG) Frankfurt (Az. 31 C 1078/09) vom 29. Januar 2010 könnte das lukrative Erlösmodell mit Massenabmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen ins Wanken bringen. Der Amtsrichter verweigerte dem abmahnenden Anwalt die Erstattung der eingeforderten Gebühren durch den Abgemahnten. …

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Die lustigste Abmahnung des Jahres

Blogs, Netzwerke, Webseiten – überall im Netz prangt das Pfeilchen-Logo der sächsischen Komsa AG. Aber nur, wenn man aus dem Firmennetz der Komsa surft. Das fand die Komsa-Rechtsabteilung erst nach einigen Abmahnungen heraus.

Die Komsa AG hat ein schönes Logo: Neun grüne Pfeile weisen optimistisch nach oben rechts. Toll! Deshalb war eine Komsa-Mitarbeiterin wohl so schockiert, als sie das Pfeilchen-Logo der Firma überall im Web sah, auf wildfremden Seiten. Sie verschickte dann zur Sicherheit drei Abmahnungen, wegen unerlaubter Nutzung des Komsa-Logos.

Die Pfeilchen-Logo-Diebe sollten eine Unterlassungserklärung unterschreiben, die Logos von ihren Seiten entfernen und Auskunft über die Verwendung der neun grünen Aufwärts-Pfeilchen geben

Das Problem: Keiner der Betroffenen hatte je von der Komsa AG gehört, keiner konnte sich erinnern, das Logo irgendwo genutzt zu haben.

Ein Telefonat klärte den Sachverhalt: Im Komsa-Firmennetz blendet ein Ad-Blocker die Werbung auf Web-Seiten aus und ersetzt die Banner durch das Firmenlogo. Deshalb sahen Mitarbeiter überall im Web ihr eigens Signet. Firmensprecherin Katja Förster erklärt SPIEGEL ONLINE: “Es handelt sich dabei um einen bedauerlichen unternehmensinternen Fehler

quelle : spiegel.de, Hier klicken um den ganzen Bericht zu lesen

gefunden bei : antiabzockenet.blogspot.com

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Verbraucherschützer greifen Potsdamer Anwalt scharf an / Anzeigen bei Staatsanwaltschaft und Polizei : Warnungen vor Abzocke

Ein Potsdamer Rechtsanwalt ist Deutschland weit ins Visier von Verbraucherschützern und der Justiz geraten. Es geht um Abmahnungen, die der Anwalt Frank Michalak tausendfach verschickt haben soll, um Bürger zu Zahlungen an einen Internetanbieter aus Dubai zu zwingen. Die in Potsdam ansässige Verbraucherzentrale (VZ) Brandenburg warnt nun in einer aktuellen Mitteilung ausdrücklich davor, das von dem Juristen angemahnte Geld zu überweisen.
Das von Michalak aufgesetzte Schreiben soll laut den Verbraucherschützern immer gleich sein. Demnach werden die Empfänger der „einschüchternden“ Briefe zur Zahlung von 174,08 Euro aufgefordert – andernfalls entstünden weitere Kosten. Als Auftraggeber werde die Netsolutions Tradings FZE aus Dubai genannt, die die Internetkontaktbörse www.nachbarschaft24.net betreibt, so die Verbraucherschützer. Mehrere Betroffene hätten berichtet, vor ein bis zwei Jahren einer Aufforderung per E-Mail oder Telefon gefolgt zu sein, eine auf der Internetseite für sie hinterlegte Nachricht abzurufen, heißt es. „Nun wird ihnen unterstellt, sie hätten diesen nicht gewollten, aber kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen“, empören sich die brandenburgischen Verbraucherschützer.

quelle : pnn.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.
gefunden bei abzocknews.de

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StudiVZ, Xing & Co. unterschreiben Abmahnungen

Datenschutz- und Vertragsregeln Sozialer Netzwerke werden verbraucherfreundlicher. Die Anbieter Xing, MySpace, Facebook, Lokalisten, Wer-kennt-Wen und StudiVZ verpflichteten sich in Unterlassungserklärungen, bestimmte Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen nicht mehr zu verwenden.

So verzichten Anbieter etwa künftig darauf, von Nutzern eingestellte Inhalte nach ihrem Belieben zu verwenden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte die sechs führenden Betreiber wegen zahlreicher Klauseln abgemahnt. “Wir werden den Anbietern auf die Finger schauen, wie sie ihre Verpflichtungen umsetzen”, so Vorstand Gerd Billen.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Jack Wolfskin nimmt nach Kritik im Internet umstrittene Abmahnungen zurück

Der Outdoor-Ausrüster Jack Wolfskin lenkt im Streit mit Kleinhändlern um angebliche Markenrechtsverstöße ein. Das Unternehmen will seine umstrittenen Abmahnungen
zurücknehmen. “Die zum Teil heftige Kritik unserer Kunden in den aktuellen Fällen der DaWanda-Anbieter nehmen wir ernst und zum Anlass, unser Vorgehen kritisch zu hinterfragen”, erklärte Geschäftsführer Manfred Hell am Freitag. Heftige Reaktionen im Internet hätten zum Einlenken geführt.

Jack Wolfskin hatte mehrere Kleinhändler abgemahnt, die handgefertigte Produkte über den Online-Marktplatz DaWanda.de verkaufen. Nach Ansicht des Unternehmens hatten sie sein geschütztes Tatzen-Logo verwendet. Die Betroffenen bestritten dies und argumentierten, ihre Motive sähen dem Wolfskin-Logo überhaupt nicht ähnlich. Die von dem Unternehmen beauftragte Kanzlei forderte pro Fall knapp 1000 Euro Gebühren. Das hatte in Blogs und auf Twitter Empörung ausgelöst.

Jetzt erklärte Jack Wolfskin, gegen die zehn Anbieter werde es keine weiteren rechtlichen Schritte mehr geben. Mit dem Entfernen der betroffenen Produkte von der Internetplattform sehe Jack Wolfskin die Fälle als erledigt an, den Anbietern werden die Kosten erlassen. “Darüber hinaus wird Jack Wolfskin sein Vorgehen in Fällen von kleingewerblichen Angeboten verändern.”

quelle : heise.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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