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direct2solutions.de mit massigen spam mails

Unbekannt scheint weder die direct2solutions.de noch ihr Geschäftsführer: Marcel Knass zu sein.
Ueber google findet man zu beiden doch einige Informationen.

Wer kennt diese nervenden Emails im moment wieder vermehrt nicht :

Steffi (26 Jahre) aus xy wartet vielleicht genau auf dich. Steffi
sucht eine prickelnde Affaire, die sich eventuell zu einer Beziehung
entwickeln kann.
Schauen dir jetzt ihr Profil an: http://www.sdates.dexyxy

oder auch :

Unsere Mitglieder aus xyxy wünschen sich, dass sie dir auch bald
bei OnlineGlück schreiben können. Mit über 1.000 Mitgliedern aus
deiner Umgebung bleibt dein Postfach garantiert niemals leer.

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Mit einem Klick kannst du direkt durch unser Stadtverzeichnis
stöbern, Nachrichten schreiben oder die Bildergalerien unserer
Mitglieder aus xyxy durchstöbern.

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Liebe Grüße,
Claudia (onlineglueck.de Moderatorin)

Nun mit dem

bleibt dein Postfach garantiert niemals leer

haben die auf jeden fall Recht, der dreck versucht oefter in mein undsicher auch hunderen anderen email faechern zu kommen, zum glueck nutze ich spamihilator der mich von dem Dreck frei haelt 🙂

Lustig unter jeder email steht folgendes :

Sie erhalten diese E-Mail, da Sie sich mit Ihrer E-Mail Adresse
name@domain.de bei partnergewinn.de angemeldet haben. Bei Fragen oder Beschwerden können
Sie uns unkompliziert unter folgender E-Mail auskunft@direct2solutions.de kontaktieren.
Sollten Sie künftig keine weiteren Mails mit exklusiven Angeboten erhalten wollen,
klicken Sie bitte einfach auf folgenden Link:
http://www.d2smail6.debla

Das vollständige Impressum finden Sie unter www.direct2solutions.de

Interessant wo man sich doch angemeldet haben soll, gut schnell den link geklickt, man wird angeblich ausgetragen, na ja denkst du !
Das gibt es wohl eigentlich nur um zu sehen welche Emails noch existieren und gueltig sind, aufhoeren wird der mist auf jeden fall nicht, die Direct2Solutions GmbH schreibt natuerlich munter weiter Emails 😉

Gut moeglichkeit 2. nutzten wir senden eine mail an auskunft@direct2solutions.de.

Man wartet und wartet und …. wir schreiben eine 2 Mail mit fristsetzung, und aufforderung unsere Daten sofort zu loeschen etc. ( t5f ), dann bekommt man doch mal eine antwort, eine komische Kodierte mail trudelt irgend wann doch mal ein :

Sehr geehrte/r xxxxxx,

vielen Dank f�r Ihre E-Mail vom 24.11.2009. Wie von Ihnen angefragt, erteilen wir Ihnen
gerne Auskunft �ber die Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten. Wichtig ist uns in
diesem Fall die strickte Einhaltung der deutschen, wie auch Europ�ischen
Datenschutzrichtlinien um Sie als unseren Kunden bestm�glich zu sch�tzen.

Gem�� Ihrer Anmeldung vom 25.06.2006 um 04:46 Uhr bei dem Projekt partnergewinn.de
nutzen wir Ihre Daten in Einklang mit der von Ihnen erteilen Einverst�ndniserkl�rung.
Diese umfasste die Einwilligung in die �bersendung von unregelm��igen erscheinenden
Newslettern aus unserem Hause.
Im folgenden haben wir alle Informationen die uns zu Ihrem Datensatz anhand der E-Mail
Adresse xxxxx vorliegen, f�r Sie aufgelistet:

Anrede: Herr
Vorname: xxxx
Nachname: xxxxx
Strasse: xxxxx
Ort: xxxxx
PLZ: xxxxx
Geburtsdatum: xxxxxx
Email: xxxxxx
IP: xxxxxx

Selbstverst�ndlich stehen wir Ihnen gerne f�r weitere Anfragen �ber diese E-Mail Adresse
direkt zur Verf�gung – denn: Datenschutz ist Ehrensache.

Mit besten Gr��en,
Ihr Support Team

Direct2Solutions GmbH, Potsdamer Str. 96, 10785 Berlin
Gesch�ftsf�hrer: Marcel Knass, Registergericht Berlin-Charlottenburg, HRB 116630 B
E-Mail: auskunft@direct2solutions.de, Web: www.direct2solutions.de

Aehm joar, ist natuerlich sehr interessant das die Direct2Solutions GmbH vorher weiss welche domain man irgend wann haben wird und welche mail adressen, den zu dem genannten Datum gab es diese mail adresse gar nicht 😉

Interessantes findet man auch bei xing ueber den GF als die Firma Direct2Solutions Ltd. hiess.

18.02.2008, 20:23
Hallo Zusammen,

ich wollte heute die Gelegenheit nutzen und einmal unser Unternehmen vorstellen:

Die Direct2Solutions Limited wurde auf der Basis unserer langjährigen Erfahrung und umfangreichem Know-How im Bereich der Neuen Medien gegründet.

Unser Unternehmen zeichnet sich durch frische Ideen, aber auch durch Kompetenz und Leistungsbereitschaft aus. Das Hauptaugenmerk unserer Tätigkeit liegt auf der Erstellung und dem Betrieb zahlreicher und verschiedener Internetangebote. Daraus ergeben sich verschiedene Leistungen die wir Ihnen anbieten können. Dazu gehören die Bereiche E-Mail Marketing, die Adressgenerierung, -akquirierung und -spezialisierung sowie das Listbroking. Auch die Suchmaschinenoptimierung gehört zu unseren Kernkompetenzen.

Seit dem Start von Direct2Solutions haben wir bereits ein Portfolio von über 2 Mio. Kontakten aufgebaut. Dieses besteht aus Kontakten mit verschiedenen Profiltiefen und verschiedenster Interessen und demographischer Daten. So kann mit diesen Daten eine zielgerichtete Interessenten- und Neukundengewinnung durchgeführt werden. Auch ein Kundenprofiling und Marktanalysen sind möglich.

Aus diesen verschiedenen Komponenten können wir für unsere Kunden ein Komplettpaket schnüren und einen vollständigen Service aus einem Haus anbieten.

Bei Interesse lasse ich Ihnen gern ein auf Sie speziell angefertigtes Angebot zukommen.

Beste Grüße,
Marcel Knass

Aha man nett das Portfolio von über 2 Mio. Kontakten, ich wuerde es eher Daten kauf nennen, bzw. verkauf.

Dazu gehören die Bereiche E-Mail Marketing, die Adressgenerierung, -akquirierung und -spezialisierung sowie das Listbroking.So kann mit diesen Daten eine zielgerichtete Interessenten- und Neukundengewinnung durchgeführt werden

Und das sollte sicher uebersetzt heissen, Spam , spam und noch mals spam.

Und von dem text in der Email die codierungsfehler aufweist:

Wichtig ist uns in
diesem Fall die strickte Einhaltung der deutschen, wie auch Europ�ischen
Datenschutzrichtlinien um Sie als unseren Kunden bestm�glich zu sch�tzen.

Da ist leider nichts von zu sehen Herr Knass, den die mails gehen trotz loesch aufforderungen an die adressen heraus, wurde da vielleicht versehentlich vergessen die Loeschung durchzufuehren ?

Interessantes schreibt auch die Seite abzocke-blog.de mit dem Artikel “Direct2Solutions GmbH – Die E-Mail Messies

Ueber google findet man auch noch aelter projekte des Herrn wie z.b. “Das Auktionshaus tencents.de – Die neue Geldmaschine“, dort sind die kommentare von Usern auch wirklich sehr interessant und lesenswert was sie ueber Marcel Knass berichten.

Auch ueber WOT findet man dann folgendes : direct2solutions.de Bewertung

Da bleibt nun zu ueberlegen sollte man nun noch einmal ein T5F an die direct2solutions senden, oder doch direkt an die Datenschutz beauftragten Wenden ? :mail:

Wer hat noch Erfahrungen mit der der Direct2Solutions GmbH gemacht, und was meint ihr dazu ?

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Schlag gegen Zeus-Botnetz offenbar erfolglos

Der Kampf gegen Zeus-Botnetze, die derzeit am verbreitetsten sind, gestaltet sich offenbar noch schwieriger als gedacht. Selbst die Abschaltung zahlreicher Kontrollserver brachte nur kurzfristig Erfolg.

Sicherheitsexperten war es gelungen, rund hundert dieser Systeme auszuschalten. Allerdings mussten sie feststellen, dass ein Drittel der Kommunikationskanäle zwischen dem Botnetz und seinen Betreibern bereits nach weniger als 48 Stunden wiederhergestellt worden war, berichtete ‘The Register‘.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Test warnt vor Produkttests der Forschungsgruppe Profana

Test warnt vor Produkttests der Forschungsgruppe Profana

Ein neues Handy umsonst? Und ein paar Wochen später ein neuer MP3-Player, eine Kamera, eine Mikrowelle? Wer als Produkttester „arbeitet“, kann das ganze Jahr über Weihnachten feiern – zumindest erwecken selbsternannte Testfirmen diesen Eindruck. Besonders dreist treibt es die „Forschungsgruppe Profana“. Sie ruft Verbraucher zuhause an – schon das ist verboten – und wirbt um Mitgliedschaften. Die ersten zwei Wochen seien als Testphase gratis. Aber oh je: Im Kleingedruckten steht, dass es das erste Produkt erst nach Ablauf dieser Frist gibt. Stattdessen flattert prompt eine Rechnung ins Haus: 84 Euro pro Quartal, saftige 336 Euro im Jahr.

„Ähnliche Angebote schießen wie Pilze aus dem Boden“, berichtet Susanna Nowarra, Juristin der Verbraucherzentrale Berlin (VZ). Dort hagelt es Beschwerden geleimter Tester. Keiner hat je ein „Forschungsprodukt“ bekommen. Hinter Profana steckt die Ascor Media Ltd. Sie betreibt auch eine Internetseite mit angeblichen Gratis-SMS. Die VZ hat bereits eine Abmahnung verschickt.

Tipp: Lassen Sie sich nicht auf Gratis­tests ein. Falls Sie von Profana belästigt werden, zahlen Sie nicht, auch nicht, wenn ein Inkassodienst droht.

Quelle: Stiftung Warentest

[antiabzockenet]

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Katzenjens : Vorsicht! Beschiss mit Urheberrechtsabmahnung ( Video )

Diese Nachricht hat einige Youtube User erreicht gehabt :

Verstoß gegen das Urheberrecht gemäß §§ 95a ff. UrhG
Guten Tag,

Auf Ihrem Computersystem wurden, mehrere illegal runtergeladene Dateien aus Youtube gefunden. Dazu zählen explizit Musikdateien im Format MP3 und FLV. Weiterhin raten wir davon ab, Medien jeglicher Art illegal zu beziehen.

Sie verstoßen damit gegen das Urheberrecht gemäß §§ 95a ff. UrhG

Dieser Verstoß wird binnen 48 Stunden von unserer Rechtsabteilung zur Anzeige gebracht. Sie haben die Möglichkeit der Anzeige zu entgehen, indem Sie die fällige Gebühr sofort bezahlen.

Möglich ist dies durch das Bezahlen per PaySafeCard, deren 16-Stelligen Code sie an uns per EMail zukommen lassen. Falls dies in der vorgegebenen Frist nicht geschehen sollte, werden sie von uns keine weiteren eMails mehr erhalten. Die Anzeige wird jedoch dann umgehend auf den Weg gebracht.

Folgende Informationen werden der Staatsanwaltschaft in diesem Falle übergeben:

– Ihre IP und ISP
– Anzahl der Dateien
– Ort, Zeit und Datum der Downloads
… mehr

http://www.google.de/support/forum/p/youtube/thread?tid=7a206eb7f1bdfa7e&hl=de

Krass, oder?

Quelle : youtube von Katzenjens

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WDR Lokalzeit – Über die Internetabzocke „Firstload” ( Video )

Firstload ist eine sogenanntes Usenet. Es stellt Internetnutzern kostenpflichtig ein Portal zur Verfügung, in dem sie sich austauschen, alles möglich reinstellen und auch herunterladen können: Nachrichten, Musik, Softeware etc..

Uwe M.hat das Probe-Abo fristgerecht wieder gekündigt. Firstload akzeptiert die Kündigung jedoch nicht, da er sie nicht an die richtige Mail-Adresse geschickt habe. Eine Inkassofirma versucht nun, über 150 € von ihm einzutreiben und droht mit einem Vollstreckungsverfahren beim Amtsgericht. Uwe M. ist ratlos und weiß nicht, was er tun soll?

Offizieller Hauptsitz von firstload ist in den Arabischen Emiraten und der Schweiz. Der Support sitzt in Vlotho. Unsere Presseanfrage sollten wir laut Hotline an eine Mailadresse schicken. Eine Antwort darauf gab es nicht. Und auch keinen Rückruf. In Internetforen und bei Verbraucherberatern gibt es zuhauf Beschwerden über das Unternehmen, das wohl immer wieder versucht, mit zweifelhaften Methoden an das Geld der Internetnutzer zu kommen.

[Lokalzeit – Werktags, 18.00 Uhr © WDR]

quelle : youtube von AntiAbzockTV

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Erneute Mahnwelle von Proinkasso, Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

19.08.2009
Erneute Mahnwelle von Proinkasso
Vermeintliche Tondatei dient Inkassobüro als Druckmittel, Verbraucherzentrale rät: Nicht einschüchtern lassen!
Auch in diesen Tagen beschweren sich wieder zahlreiche Verbraucher über Mahnschreiben der Firma Proinkasso GmbH aus Hanau bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Wie schon vor einem Monat gibt das Inkassobüro vor, für einen Gewinnspieleintragung im Auftrag von CC Profi eine offene Forderung einzuziehen. Zu zahlen seien 130,61 Euro, die innerhalb der nächsten sieben Tage auf ein angegebenes Konto einer Kanzlei Straßburg zu überweisen sind. Für den Fall der Nichtzahlung werden eine Reihe von Maßnahmen wie beispielsweise Mahnbescheid, Zwangsvollstreckung, Pfändung der Bezüge und Eintragung in entsprechende Schuldnerverzeichnisse angedroht.
Das unseriöse Treiben der Firma beschäftigt mittlerweile auch die Hanauer Staatsanwaltschaft, bei der täglich Strafanzeigen gegen den Geschäftsführer eingehen. Auch das städtische Technologie- und Existenzgründerzentrum in Hanau, in dessen Räumen das Inkassobüro sitzt, hat das Mietverhältnis inzwischen fristlos gekündigt.

Mit den derzeitigen Mahnschreiben will das Inkassobüro Verbraucher erneut unter Druck setzen, in dem sie vorgeben, dass mit einer aufgezeichneten Tondatei der Nachweis eines telefonischen Vertragsabschlusses belegt werden könnte.

Die Verbraucherzentrale rät: Nicht zahlen, wenn keine Anspruchsgrundlage besteht, kein echter Nachweis der Forderung seitens des Inkassobüros erbracht werden kann!

Auch sollten die Verbraucher auf keinen Fall aus Unkenntnis oder Angst die im Inkassoschreiben vorgeschlagene Ratenzahlungsvereinbarung unterzeichnen, um die Forderung “abzustottern”.

quelle : Verbraucherzentrale Saschsen-Anhalt, hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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VERBRAUCHERINFORMATION => Haustürgeschäfte

VERBRAUCHERINFORMATION von der verbraucherzentrale-sachsen :

Der Kauf im beschaulichen Rahmen des heimischen Wohnzimmers oder gar di-rekt an der Tür ist nach wie vor ein Aktionsfeld der Vertreter. Als Haustürgeschäf-te bezeichnet man auch Verträge, die anlässlich von Freizeitveranstaltungen ge-schlossen werden, hierzu zählen die so genannten Kaffeefahrten.

Haustürgeschäfte
Die Tricks der Vertreter und die Rechte der Verbraucher
Haustürgeschäfte
sind Verträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher anlässlich einer Freizeitveranstaltung, im Anschluss an ein überraschendes Ansprechen in Verkehrsmit-teln oder im Bereich öffentlich zugänglicher Verkehrsflächen sowie Vertragsabschlüsse am Arbeitsplatz oder im Bereich der Wohnung nach mündlichen Verhandlungen. Teil-weise werden Verbraucher beim Vertragsabschluss regelrecht überrumpelt.
Tipp 1
Unterschreiben Sie nicht voreilig!
Misstrauen ist in Haustürsituationen häufig angebracht. Versuchen Sie die Frage zu beantworten, welche Konsequenzen die verlangte Unterschrift mit sich bringen kann.
Lassen Sie sich auf keinen Fall unter Druck setzen. Wenn Sie an dem Angebot interes-siert sind, bitten Sie um Unterlagen, damit Sie dies prüfen und Preise vergleichen kön-nen. Seriöse Anbieter kommen wieder.
Die Teilnahme an Werbeveranstaltungen ist freiwillig und verpflichtet nicht zum Kauf, auch dann nicht, wenn Sie Werbegeschenke angenommen haben.
Passiert es dennoch einmal, dass eine vorschnell geleistete Unterschrift kurz danach schon bereut wird, sollten Sie sich möglichst umgehend mit der nächstgelegenen Verbraucherberatungsstelle in Verbindung setzen, denn es besteht in der Regel ein Wi-derrufsrecht.
Widerrufsrecht
Haustürgeschäfte können ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen wi-derrufen werden. Die Widerrufsfrist beginnt, wenn der Verbraucher über sein Widerrufs-recht ordnungsgemäß belehrt worden ist.
Das heißt:
Dem Verbraucher muss eine deutlich gestaltete Widerrufsbelehrung in Textform mitge-teilt werden.

quelle : verbraucherzentrale-sachsen.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen. ( PDF Datei )

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ZDF Volle Kanne – Dreiste Betrügerei am Telefon ( Video )

Betrug mit Hotlines und untergeschobene Verträge am Telefon: Immer wieder dient das Telefon dubiosen Unternehmen dazu, arglosen Menschen das Geld aus der Tasche zu ziehen.

“Laut Gesetz müssen die Kunden von Sonderhotlines darüber informiert werden, wie hoch die Kosten sind”. Danach müsse es noch die Möglichkeit geben, aufzulegen, um nicht in die Kostenfalle zu tappen. “Es ist rechtlich nicht erlaubt, eine Festnetznummer anzugeben und dann auf eine Hotline zu lotsen. Das geht natürlich nicht!”. Sollten Sie eine Rechnung für eine Leistung erhalten, die Sie nicht in Anspruch genommen haben, sollten Sie die Nerven bewahren: Zahlen Sie nicht! Die Firmen setzen darauf, Ihnen Angst einzujagen, mit der Hoffnung, dass Sie einfach bezahlen. “Wenn kein Vertrag über die Dienstleistung zustande gekommen ist, muss man überhaupt nicht reagieren”, erklärt Rechtsanwalt Ronny Jahn von der Verbraucherzentrale Berlin.

Das Widerrufsrecht komme nur bei bestehenden Verträgen in Betracht und die Frist sei nur maßgeblich, wenn man schriftlich über das Widerrufsrecht informiert wurde. “Will man jedoch auf Nummer sicher gehen, so sollte man den Widerspruch erklären.”

Auch wenn die meisten Firmen es nicht soweit kommen lassen, einen gerichtlichen Mahnbescheid zu verschicken – sollten Sie Post vom Gericht bekommen, müssen Sie innerhalb von zwei Wochen widersprechen. Dann ist das Unternehmen gezwungen, ihre Ansprüche im Rahmen einer Klage zu begründen. Diese Begründung ist aber meist unmöglich, denn hinter den Forderungen steckt in der Regel nur die betrügerische Absicht der Firmen, Geld zu machen.

[Volle Kanne – Montags – Freitags, 09.05 Uhr © ZDF]

quelle : youtube.com von AntiAbzockTV

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Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung in Kraft: Verbraucherschutz verbessert

Am 4. August 2009 tritt das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen in Kraft. Das Gesetz verbietet Werbeanrufe bei Verbrauchern, wenn diese nicht vorher ausdrücklich ihre Einwilligung erklärt haben. Werbeanrufer dürfen ihre Telefonnummer nicht mehr unterdrücken. Verstöße gegen diese Verbote können ab dem 4. August 2009 – anders als bisher – mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. Zudem werden die Widerrufsrechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei telefonischen Vertragsschlüssen erweitert.

“Wir schützen Verbraucherinnen und Verbraucher wirksamer vor unerlaubter Telefonwerbung. Bürgerinnen und Bürger können jetzt von den Verbesserungen im Verbraucherschutz durch das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen profitieren.

………………………

Im Einzelnen sieht das neue Gesetz folgende Verbesserungen für die Verbraucher vor:

* Verstöße gegen das bestehende Verbot der unerlaubten Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern können künftig mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Außerdem wird im Gesetz klargestellt, dass ein Werbeanruf nur zulässig ist, wenn der Angerufene vorher ausdrücklich erklärt hat, Werbeanrufe erhalten zu wollen. So wird verhindert, dass sich Anrufer auf Zustimmungserklärungen berufen, die der Verbraucher in einem völlig anderen Zusammenhang oder nachträglich erteilt hat.
* Bei Werbeanrufen darf der Anrufer seine Rufnummer nicht mehr unterdrücken, um seine Identität zu verschleiern. Viele unerwünschte Werbeanrufe werden bislang nicht verfolgt, weil sich nicht feststellen lässt, wer angerufen hat. Denn die Unternehmen machen in der Regel von der Möglichkeit Gebrauch, ihre Rufnummer zu unterdrücken. Dies wird nun durch das Telekommunikationsgesetz (TKG) verboten. Bei Verstößen gegen das Verbot der Rufnummernunterdrückung droht eine Geldbuße bis zu 10.000 Euro.
* Verbraucherinnen und Verbraucher bekommen mehr Möglichkeiten, Verträge zu widerrufen, die sie am Telefon abgeschlossen haben. Verträge über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie über Wett- und Lotterie-Dienstleistungen können künftig widerrufen werden so wie es heute schon bei allen anderen Verträgen möglich ist, die Verbraucher am Telefon abgeschlossen haben. In diesen Bereichen kommt es besonders zu unerlaubter Telefonwerbung, um Verbraucher zu einem Vertragsabschluss zu bewegen. Bislang gibt es hier kein Widerrufsrecht (§ 312d Absatz 4 Nummer 3 und 4 BGB). Diese Ausnahmen werden beseitigt. Es kommt für das Widerrufsrecht nicht darauf an, ob der Werbeanruf unerlaubt war. Die Vorschrift ermöglicht einen Widerruf, aus welchen Gründen auch immer.

Wenn der Verbraucher den Vertrag fristgerecht widerrufen hat, braucht er ihn nicht zu erfüllen. Die Widerrufsfrist beträgt abhängig von den Umständen des Einzelfalles – zwei Wochen oder einen Monat und beginnt nicht, bevor der Verbraucher eine Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform (etwa als E-Mail oder per Telefax) erhalten hat. Bei unerlaubten Werbeanrufen beträgt die Frist regelmäßig einen Monat.

……………………..

quelle: bmj.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Musikdownload-Abmahnung genau prüfen, Verbraucherzentrale rät: Prüfen, verhandeln und vorbeugen!

Derzeit melden sich täglich Inhaber von Internetanschlüssen bei der Verbraucherzentrale Brandenburg, die von Anwälten Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen und drei- bis vierstellige Rechnungen erhalten. Angeblich hätten die Betroffenen geschützte Musik- oder Filmdateien in so genannten Tauschbörsen zum Download angeboten. Sie sollen erklären, dass sie das festgestellte Verhalten künftig unterlassen und die hierdurch verursachten Kosten anerkennen – und zwar innerhalb einer extrem kurzen Frist von sieben Tagen.
Oft wissen die Abgemahnten nicht einmal, um welche Downloads oder Tauschbörsen es überhaupt geht. Meist dürften wohl die Kinder im Haushalt oder sogar Dritte unzulässig über ein ungesichertes W-Lan den Internetanschluss genutzt haben, so dass anschließend über die IP-Adresse der Anschlussinhaber ausgemacht und angeschrieben wurde.

“Der unentgeltliche Tausch herunter geladener urheberrechtlich geschützter Werke ohne Einwilligung der nutzungsberechtigten Künstler oder Musikverlage auf einschlägigen Plattformen verstößt tatsächlich gegen das Urheberrecht”, klärt Jan Wilschke von der Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. auf. Er weiß aus seinen Beratungen, dass die Betroffenen oft völlig unbewusst in diese Lage kommen – doch eine bundesweite Aktion der Verbraucherzentralen gegen diese Kriminalisierung privater Internetnutzer blieb erfolglos. Da bleibt es nur ein kleiner Trost, dass laut Wilschke der Anschlussinhaber nur dann verantwortlich gemacht werden kann, wenn er seine Prüfungspflichten verletzt habe: “Die geforderte Unterlassungserklärung sollte man daher nicht ohne genaue Prüfung der konkreten Umstände abgeben.”

Da den Verbrauchern hier in der Regel auf Urheberrecht spezialisierte Kanzleien gegenüber stehen und die Rechtsprechung bei diesem neuen Thema noch sehr unausgewogen ist, sollten Betroffene dringend Expertenrat in Anspruch nehmen. Die Verbraucherzentrale kann derzeit lediglich in Frankfurt (Oder) eine Beratung anbieten, und auch die ist häufig ausgebucht; auf Urheberrecht spezialisierte Anwälte für Verbraucher gibt es kaum in der Region.

quelle : Verbraucherzentrale Brandenburg, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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