Schlagwort-Archive: Irreführung

“lebensmittelklarheit.de”: FDP hält nichts von Verbraucher-Portal

Ob Kalbswiener aus 85 Prozent Schweinefleisch oder Fruchtjoghurt ohne Obst: Bei verärgerten Verbrauchern kommt das Internetportal „lebensmittelklarkeit.de“ gut an. Doch es gibt auch Kritik.

Quelle: Focus.de / Zum Artikel

Via Abzocknews.de

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Als Rechnungen getarnte Angebote von officemarkt24.com

Als Rechnungen getarnte Angebote

Anbieter:

officemarkt24.com

Vorgang:

Vorgang: Mit irreführenden Anschreiben, die wie Rechnungen aussehen, sorgt zurzeit der Online-Shop officemarkt24.com für Ärger bei Unternehmen. Da es sich einer Meldung und Internetrecherchen zufolge bei dem Vorgehen des Betreibers um eine dreiste Masche handelt, Unternehmen geschickt Produkte „unterzujubeln“, verleihen ihm die Markenschutzexperten von OpSec Security den Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat September.

 

Die Masche des Schwarzen Schafes: Der Online-Shop officemarkt24.com bietet verschiedene Softwareprogramme an, wie zum Beispiel Office- oder Sicherheitsprogramme. Einer Meldung, die OpSec in diesem Monat erhalten hat, und Internetrecherchen zufolge, verschickt der Betreiber dieses Shops Anschreiben an Unternehmen, die von der Gestaltung her leicht mit einer Rechnung verwechselt werden können. Laut der Meldung werden die Empfänger zur Zahlung von 295,12 Euro aufgefordert. Erst im Kleingedruckten wird erläutert, dass es sich bei dem Schreiben um ein Kaufangebot handelt, das durch die Zahlung des angegebenen Betrags angenommen wird. Da zwischen Kaufleuten andere Aufklärungspflichten und Verhaltensregeln gelten als zwischen Händlern und Verbrauchern, können durch Anschreiben dieser Art tatsächlich rechtsgültige Verträge zustande kommen. Durch die fast schon vorprogrammierte Verwechslung mit einer Rechnung kann es schnell passieren, dass der Betrag von der Buchhaltung bezahlt wird, obwohl man die Produkte gar nicht bestellt hat. Dies kann vor allem dann geschehen, wenn Abrechnungen beispielsweise aus Zeitmangel nicht sorgfältig genug geprüft werden, worauf der Betreiber von officemarkt24.com auch zu bauen scheint.

 

Doch nicht nur die als Rechnungen getarnten Angebote liefern Anlass zur Kritik. Auch die Homepage weist erhebliche Mängel auf. So enthält sie weder Informationen zum Unternehmen und den AGBs noch ein Impressum. Es existiert zwar ein Button „Kontaktieren Sie uns“, jedoch ist er nicht aktiv, so dass Kunden keine Möglichkeit haben, mit dem Betreiber der Seite Kontakt aufzunehmen. Damit verstößt das Unternehmen gegen die Informationspflichten, die für den Verkehr im Internet gelten.

Quelle : das-schwarze-schaf.com

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Verurteilte Firma macht munter weiter

Im Juli hatte die Mindelheimer Zeitung vor der Internet-Abzocke durch die „Gewerbe-Auskunft-Zentrale“ (GAZ) gewarnt. Auch andere Medien hatten den Fall aufgegriffen und Firmen und Verwaltungen zu mehr Vorsicht aufgerufen. Opfer waren Unternehmen, Städte und Gemeinden geworden, die ein täuschend echt nachempfundenes amtliches Schreiben missdeuteten und 956,40 Euro dafür bezahlten, dass ein Eintrag in ein Internet-Branchenbuch für zwei Jahre vorgenommen wurde.

Quelle: Augsburger-Allgemeine.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Bei Unterschrift droht Abzocke

In den zurückliegenden Tagen erhielten laut Auskunft des Landratsamtes in Haßfurt einige Bürger und Gewerbetreibende im Haßbergkreis ein Schreiben der Firma GWE-Wirtschaftsinformations GmbH aus Düsseldorf. Auf dem verschickten Formular, das den Anschein eines amtlichen Schreibens erweckt, werden die Empfänger gebeten, vorgedruckte Daten zu ihrem Unternehmen zu kontrollieren oder zu ergänzen.

Quelle: Mainpost.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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vzbv geht erfolgreich gegen Paid Content GmbH vor

mitfahrzentrale-24.de muss Kosten deutlich angeben

vzbv geht erfolgreich gegen Paid Content GmbH vor

24.10.2011 – Die Webseite mitfahrzentrale-24.de muss in Zukunft den Preis für die Anmeldung deutlich erkennbar angeben. Das hat das Landgericht Landshut nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) entschieden. Bislang standen die Gebühren für den Service nur im Kleingedruckten.

Die Paid Content GmbH, Betreiberin der Seite mitfahrzentrale-24.de, hatte den Hinweis auf die Kosten in der rechten Spalte unter “Kundeninformation” in einem kleingedruckten Fließtext platziert. Das sei irreführend, hat nun das Landgericht Landshut geurteilt. Die Seite weise nicht deutlich genug auf die Kostenpflicht hin. Die Verbraucher seien es gewohnt, im Internet viele kostenlose Dienstleistungen zu finden. Daher sei ein deutlicher Hinweis notwendig, dass der Service bei mitfahrzentrale-24.de eben nicht kostenlos ist.

Das Gericht bestätigte außerdem die Unwirksamkeit zweier Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von mitfahrzentrale-24.de: Zum einen soll das Entgelt in Höhe von 132,00 EUR jährlich im Voraus gezahlt werden. Die Vorleistungsklausel sei intransparent, sagt das Landgericht, weil für den Verbraucher nicht erkennbar sei, wann dieser die jährliche Leistung zu zahlen habe. Sie benachteilige außerdem Verbraucher unangemessen, da das Unternehmensrisiko einseitig auf die Verbraucher verlagert werde. Das Gericht beanstandete außerdem eine Klausel, der zufolge sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit um weitere zwei Jahre verlängert. Ein Vertrag dürfe sich laut Bürgerlichen Gesetzbuch stillschweigend nur um maximal ein Jahr verlängern.

Urteil des LG Landshut vom 16.08.2011, 54 O 1465/11, nicht rechtskräftig

Quelle : vzbv.de

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Branchenbuchauskunft.net – Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Mainz

Durch die Gestaltung der Schreiben wurde der Eindruck erweckt, es handele sich um die Rechnung für die erfolgte Eintragung. Tatsächlich sollte durch die Zahlungen eines Betrages von bis zu 490,28 EUR ein Angebot für einen Eintrag in dem Internetportal www.branchenbuchauskunft.net angenommen werden.

Quelle: eBundesanzeiger.de / Zum Artikel

Via: Konsumer.info / Zum Artikel

via2: Abzocknews.de

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Lebensmittelklarheit.de: Erste Firmen zeigen Reue

Die Lebensmittelindustrie kennt viele Tricks, um Produkte besser darzustellen, als sie sind. Auf „lebensmittelklarheit.de“ können Verbraucher sie zur Rede stellen – und zu Änderungen bewegen.

Quelle: Focus.de / Zum Artikel

Via abzocknews.de

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LG Hamburg: Keine Zahlungspflicht gegenüber Online-Branchenbuch Betreiber bei Betrug

Der Anbieter eines Online-Branchenbuches muss klar sagen, für welche Leistungen eine Vergütungspflicht besteht. Wenn er davon bewusst bei einer angebotenen Branchenbuch-Korrektur zwecks Irreführung absieht, ist das ein Betrug. Der Kunde braucht dann auch nicht zu zahlen, wenn er dies hätte erkennen können. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichtes Hamburg.

Quelle: Wbs-law.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Neuer Registerhai

Vorsicht: Gewiefte Abzocker versuchen, Firmen zu einem teuren Eintrag in das «Schweizer Zentralregister der Unternehmens-Identifikationsnummern» zu verleiten.

Quelle: Beobachter.ch / Zum Artikel

Via abzocknews.de

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Existenzgründer: Abzocke mit falschem Amtsbescheid

In Südwestfalen sind junge Unternehmer verstärkt in das Visier von Betrügern geraten. Für ihre Abzocke versuchen dubiose Absender gezielt die Unerfahrenheit von Existenzgründern auszunutzen, warnt die Industrie- und Handelskammer Siegen. Ihre Masche sind Zahlungsaufforderungen, die amtlichen Gebührenbescheiden täuschend ähneln.

Quelle: DerWesten.de / Zum Artikel

Via : Abzocknews.de

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