Schlagwort-Archive: Musik

Spiegel TV – Ausgespäht und abkassiert: Die Kinderzimmerfahnder der Musikindustrie (Video)

Spiegel TV – Ausgespäht und abkassiert: Die Kinderzimmerfahnder der Musikindustrie (Video)Im Internet ist es nur ein paar Klicks entfernt, das neue Album von „Am-schönsten-ist-es-bei-Mammi-HipHoper: “Bushido”. Auf Tauschbörsen wie Limewire und Bearshare gibt es die Musik sogar kostenlos: als Download. Wenn man dann gleichzeitig auch Musik anbietet, wird das Ganze illegal und es drohen Abmahn-Kanzleien wie die von Clemens Rasch.
Rasch’s ProMedia GmbH durchpflügt das Internet im […]

[abzocknews.de]

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Wissenschaftler: Studien über Tauschbörsen unbrauchbar

Ist Filesharing gut oder schlecht für die Musikbranche? Durch 23 Studien über die Auswirkungen von Tauschbörsen hat sich der Wiener Kulturwirtschaftsforscher Peter Tschmuck gearbeitet. Er wollte wissen, welcher Effekt stärker ist: Ob der Download den Kauf ersetzt oder ob Nutzer über Filesharing neue Musik entdecken und anschließend kaufen. Am Donnerstag fasste Tschmuck die Forschungsergebnisse im Rahmen der Wiener Tage der Musikwirtschaftsforschung zusammen. “Ich bin zu keiner endgültigen Erkenntnis gekommen”, lautet Tschmucks Fazit. “Wir brauchen neue Studien mit globaler Perspektive.”

quelle : heise.de

via : abzocknews.de

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WLAN-Urteil: BGH verlangt “marktübliche” Sicherung von WLANs

Überraschend schnell hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine schriftliche Begründung zu seinem  am 12. Mai verkündeten WLAN-Urteil “WLAN-Urteil” geliefert. Das oberste deutsche Gericht bestätigte, dass der Betreiber eines Funknetzes als sogenannter Störer für Urheberrechtsverletzungen, die über seinen DSL-Anschluss begangen wurden, haftet, wenn er den WLAN-Zugang nicht “marktüblich” abgesichert hat.

Im verhandelten Fall ging es um die Klage eines Musiklabels, das P2P-Tauschbörsen nach illegalen Angeboten eines bestimmten Songs durchforsten ließ. Bei Treffern stellte man Strafanzeige, ließ von der Staatsanwaltschaft den Anschlussinhaber zur ermittelten IP-Adresse herausfinden und mahnte den vermeintlichen Delinquenten ab.

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In seiner Pressemitteilung vom 12. Mai hatte der BGH noch angemerkt, dass im vorliegenden Fall wohl die seit 2008 gültige Deckelung der Abmahngebühren auf 100 Euro gegriffen hätte. In der Urteilsbegründung fehlt ein solcher Hinweis, sodass die von vielen erhoffte Deckelung auf 100 Euro bei Abmahnungen wegen nur eines Songs nicht vom BGH bestätigt wurde. (hob)

quelle :  heise.de

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Gema löscht 600 Videos

Die Lizenzvertragsverhandlungen zwischen Youtube und der Gema scheitern. Um ihre Macht zu demonstrieren, lässt die Verwertungsgesellschaft “als Zeichen” weitere 600 Videos sperren

Deutsche Fans von Musikvideos gucken auf dem Internetportal Youtube weiterhin in die Röhre: Nach rund einem Jahr hat die Gema die Verhandlungen mit Youtube abgebrochen. Bereits zum 1. April war der Nutzungsvertrag ausgelaufen, woraufhin viele Musikvideos hierzulande nicht mehr über Youtube abrufbar waren. Beide Seiten versuchten daraufhin, in Verhandlungen eine neue Lösung zu finden.

Die Gema handelt bei dem Gesprächsabbruch nach eigenen Angaben im Verbund mit acht weiteren Verwertungsverbünden, darunter den US-Autorengesellschaften ASCAP, BMI und SESAYC sowie der französische SACEM. “Die Verhandlungen mit Youtube haben leider bisher nicht zu einem akzeptablen Ergebnis geführt”, erklärte Gema-Vorstandschef Harald Heker. Bei der Auseinandersetzung geht es um die Einnahmen aus der Vermarktung von Musik im Internet. Laut GemaEMA ist es das Ziel der Verhandlungen, eine “angemessene Vergütung der Urheber zu erreichen”.

quelle : n-tv.de

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WLAN-Urteil: Ein sicheres Passwort ist jetzt Pflicht

Ein Recht interessanter Artikel von den jungs bei computerbetrug.de

WLAN ohne Verschlüsselung ist ab heute noch gefährlicher als bisher. Denn Deutschlands höchstes Gericht hat entschieden: Wer sein WLAN nicht absichert, muss mit Abmahnung und hohen Kosten rechnen.

Wer über WLAN ins Internet geht, muss sein Funknetz so absichern, dass sich Dritte nicht unerlaubt einbuchen können – um so zum Beispiel illegal Musik oder Filme zu tauschen. Das hat Deutschlands höchstes Gericht, der Bundesgerichtshof, heute entschieden. Wer sein WLAN nicht ausreichend schützt, kann unter Umständen eine Abmahnung kassieren – mit den damit verbundenen Kosten von 100 Euro.

In dem entschiedenen Fall war ein Internetnutzer von der Musikindustrie abgemahnt worden, weil unter seiner IP-Adresse – also seiner individuellen “Hausnummer” im Netz – das Lied “Sommer unseres Lebens” in einer Tauschbörse eingestellt worden war. Die Musikfirma mahnte den Verdächtigen nicht nur ab, sondern wollte auch seine Anwaltskosten ersetzt haben – und Schadensersatz.

Der Mann konnte nachweisen, dass er zur Tatzeit im Urlaub war. Ein unbekannter Dritter hatte sich in sein nur unzureichend geschütztes WLAN eingebucht und das Lied in der Tauschbörse eMule eingestellt. Doch für die abmahnende Musikfirma war das kein Argument: Sie forderte trotzdem ihr Geld.

Der Fall ging durch die Instanzen und landete schließlich vor Deutschlands höchstem Gericht, dem Bundesgerichtshof. Und der BGH entschied: Internetnutzer müssen ihr WLAN so absichern, dass Dritte darüber keine Urheberrechtsverletzungen begehen können. Sprich: Sie müssen ihr WLAN verschlüsseln und ein eigenes, sicheres Passwort verwenden. Tun sie das nicht, können sie abgemahnt werden und müssen die entsprechenden Kosten von derzeit 100 Euro bezahlen.

Schadensersatz musste der Betroffene laut BGH dagegen nicht zahlen, da er nicht als “Störer” hafte.

Das Urteil des BGH (Urteil des I. Zivilsenats vom 12.5.2010 – I ZR 121/08) hat weitreichende Folgen für alle privaten Internetnutzer, die über WLAN surfen. Sie müssen umgehend – sofern nicht werkseitig bereits geschehen – ihr Funknetz verschlüsseln und dabei unbedingt auch ein sicheres Passwort verwenden. Sofern ihr Router bei der Auslieferung nur ein allgemeines Passwort beinhaltet, sollte dieses sofort durch ein eigenes, sicheres Passwort ersetzt werden.

quelle : computerbetrug.de

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Angebliche Internetnutzung – wenn Inkassobüros mahnen

Angebliche Internetnutzung – wenn Inkassobüros mahnenPetra Siegel aus Leipzig fragt: “Wie soll man sich verhalten, wenn man von einem Inkassobüro Post bekommt und für Leistungen zahlen soll, obwohl man gar nichts aus dem Internet runtergeladen hat, weder Musik noch Filme? Und warum wird diesen Inkassobüros nicht schneller das Handwerk gelegt?” Stefanie Markert ist der Frage nachgegangen.
Quelle: MDR.de / Zum Artikel
[abzocknews.de]

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Katzenjens : Kontakt mit der Twilight Zone ( Video )

Hier ein paar Kostproben aus meinem Postfach und dem von computerbetrug.de Die Hintergrundmusik ist mit ausdrücklicher Genehmigung von Jake Kaufman eingefügt. Link zu seinem Album hier:
Viele freie Downloads hat er auf seiner Seite

quelle : youtube von Katzenjens

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Katzenjens : Vorsicht! Beschiss mit Urheberrechtsabmahnung ( Video )

Diese Nachricht hat einige Youtube User erreicht gehabt :

Verstoß gegen das Urheberrecht gemäß §§ 95a ff. UrhG
Guten Tag,

Auf Ihrem Computersystem wurden, mehrere illegal runtergeladene Dateien aus Youtube gefunden. Dazu zählen explizit Musikdateien im Format MP3 und FLV. Weiterhin raten wir davon ab, Medien jeglicher Art illegal zu beziehen.

Sie verstoßen damit gegen das Urheberrecht gemäß §§ 95a ff. UrhG

Dieser Verstoß wird binnen 48 Stunden von unserer Rechtsabteilung zur Anzeige gebracht. Sie haben die Möglichkeit der Anzeige zu entgehen, indem Sie die fällige Gebühr sofort bezahlen.

Möglich ist dies durch das Bezahlen per PaySafeCard, deren 16-Stelligen Code sie an uns per EMail zukommen lassen. Falls dies in der vorgegebenen Frist nicht geschehen sollte, werden sie von uns keine weiteren eMails mehr erhalten. Die Anzeige wird jedoch dann umgehend auf den Weg gebracht.

Folgende Informationen werden der Staatsanwaltschaft in diesem Falle übergeben:

– Ihre IP und ISP
– Anzahl der Dateien
– Ort, Zeit und Datum der Downloads
… mehr

http://www.google.de/support/forum/p/youtube/thread?tid=7a206eb7f1bdfa7e&hl=de

Krass, oder?

Quelle : youtube von Katzenjens

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WDR Lokalzeit – Über die Internetabzocke „Firstload” ( Video )

Firstload ist eine sogenanntes Usenet. Es stellt Internetnutzern kostenpflichtig ein Portal zur Verfügung, in dem sie sich austauschen, alles möglich reinstellen und auch herunterladen können: Nachrichten, Musik, Softeware etc..

Uwe M.hat das Probe-Abo fristgerecht wieder gekündigt. Firstload akzeptiert die Kündigung jedoch nicht, da er sie nicht an die richtige Mail-Adresse geschickt habe. Eine Inkassofirma versucht nun, über 150 € von ihm einzutreiben und droht mit einem Vollstreckungsverfahren beim Amtsgericht. Uwe M. ist ratlos und weiß nicht, was er tun soll?

Offizieller Hauptsitz von firstload ist in den Arabischen Emiraten und der Schweiz. Der Support sitzt in Vlotho. Unsere Presseanfrage sollten wir laut Hotline an eine Mailadresse schicken. Eine Antwort darauf gab es nicht. Und auch keinen Rückruf. In Internetforen und bei Verbraucherberatern gibt es zuhauf Beschwerden über das Unternehmen, das wohl immer wieder versucht, mit zweifelhaften Methoden an das Geld der Internetnutzer zu kommen.

[Lokalzeit – Werktags, 18.00 Uhr © WDR]

quelle : youtube von AntiAbzockTV

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BGH bekräftigt Verantwortung von Foren-Betreibern

Betreiber von Internet-Foren haften in bestimmten Grenzen für illegale Einträge ihrer Nutzer. “Forenbetreiber müssen illegale Kopien von Texten, Bildern und Musik auf Verlangen löschen”, sagte BITKOM-Präsidiumsmitglied Volker Smid.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt die bisherige Rechtsprechung höchstrichterlich bestätigt. Ein Forenbetreiber muss zweifelhafte Beiträge seiner Nutzer entfernen, wenn er von einer solchen Rechtsverletzung erfährt. “Forenbetreiber brauchen nicht systematisch nach Raubkopien oder anderen unzulässigen Inhalten zu fahnden”, betont Smid aber.

“Es müssen auch keine Einträge vor der Veröffentlichung zensiert werden – das würde ohnehin dem freiheitlichen Grundgedanken des Internets widersprechen”, fuhr er fort. Vielmehr müssen Betroffene auf den Anbieter der Webseite zukommen. “Der Rechteinhaber muss konkret mitteilen, welcher Beitrag ihn stört und worauf er seine Beschwerde stützt.”

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den Vollen Artikel zu lesen.

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