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Verbraucherzentrale: Abmahnung für illegale Downloads prüfen

Verbraucherzentrale: Vor dem Zahlen genau prüfen
Immer wieder suchen Brandenburger Rat zu anwaltlichen Abmahnungen von angeblichen Urheberrechtsverletzungen bei der Verbraucherzentrale. In solchen Schreiben behaupten Anwälte, der Internetanschlussinhaber habe zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer Tauschbörse urheberrechtswidrig Musik- oder Filmdateien angeboten. Er solle unverzüglich eine “strafbewehrte Unterlassungserklärung” abgeben und damit verbundene Zahlungsansprüche anerkennen, um gerichtliche Schritte zu vermeiden.

“Die voreilige Unterschrift unter solchen Erklärungen kann für Betroffene teuer werden”, warnt Verbraucherschützer Jan Wilschke eindringlich. Die von spezialisierten Kanzleien angeschriebenen Verbraucher wären oft nur Inhaber des Internetanschlusses und hätten lediglich dessen unzureichende Sicherung gegen Missbrauch durch Dritte zu verantworten – ob durch die eigenen Kinder oder durch Unbekannte, die sich ins W-LAN einhacken und in Tauschbörsen geschützte Film- oder Musikdateien herunter laden. “Wer seinen Internetanschluss nicht in üblicher Weise gesichert hat, der muss das schnellstens nachholen und angemessene Anwaltskosten zahlen”, klärt Jurist Wilschke auf und präzisiert: “Wir halten Anwaltskosten von mehr als 100 Euro für ahnungsloser Anschlussinhaber bei einem ersten Rechtsverstoß für überhöht.”

Die Überforderung mancher Verbraucher durch die rasante technische Entwicklung spielte erst vor wenigen Wochen vor dem Bundesgerichtshof eine Rolle: Der Anschlussinhaber eines WLAN-Netzes war zum Zeitpunkt einer Urheberrechtsverletzung im Urlaub und damit nicht anwesend, sollte aber für den Missbrauch haften. Mit Urteil vom 12.05.2010 (Az: I ZR 121/08) entschied der BGH daraufhin grundsätzlich, dass der Inhaber seinen Anschluss marktüblich zu sichern habe; derzeit gilt dieses Kriterium mit WPA2-Verschlüsselung und einem eigenen sicheren Passwort als erfüllt. Wer dies unterlässt, hafte als so genannter “Störer” für Rechtsverletzungen Dritter und muss daraus entstandene Anwaltskosten tragen, nicht jedoch für Schäden durch die Weiterverbreitung von Werken aufkommen. Die Höhe der Anwaltskosten beschränkt § 97a II des Urheberrechtsgesetzes für die erstmalige Abmahnung in einfach gelagerten Fällen mit unerheblichen Urheberrechtsverletzungen außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro. Obwohl eine Pressemitteilung des BGH zur geschilderten Entscheidung diese Intention bekräftigt, berechnen “Abmahnanwälte” häufig höhere Summen.

quelle : vzb.de

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Warnung: Gefälschte World of Warcraft eMails im Umlauf

Mit einer gefälschten eMail versuchen Betrüger gerade wieder einmal, an die Zugangsdaten von World of Warcraft Spielern zu gelangen. Loggt man sich auf der gefälschten Battle.net Webseite ein, gibt man den Betrügern mit Nutzernamen und Passwort Zugang zu seinem Account.

Blizzard selbst warnt, dass Emails von der Adresse @blizzard.com oder @battle.net nicht immer zwingend auch von Blizzard kommen müssen.

quelle : computerhilfen.de

via abzocknews.de

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The Pirate Bay: 4 Millionen Nutzerdatensätze abgegriffen

Ein argentinischer Hacker hat vier Millionen Datensätze des umstrittenen Torrent-Trackers The Pirate Bay abgegriffen. Laut dem renommierten Security-Journalisten Brian Krebs enthalten die Daten Login-Namen, E-Mail-Adressen, Passwort-Hashes, IP-Adressen und hochgeladene Torrents von registrierten Nutzern. Der 23-jährige Argentinier “Ch Russo” konnte gegenüber Krebs glaubhaft belegen, dass er tatsächlich im Besitz von Login-Daten ist.

An die Nutzerdatenbank sei Russo durch eine Reihe von SQL-Sicherheitslücken gelangt. Auf dem Weg verschaffte er sich offenbar auch Zugriff auf das Admin-Interface von The Pirate Bay.

quelle und voller Bericht : heise.de

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Cyberkriminalität: Hacker werden härter angepackt

Cyberkriminalität: Hacker werden härter angepacktDer Bundesrat will die strafrechtlichen Bestimmungen gegen Hacker verschärfen. Die Anpassung des Strafgesetzes ist nötig, weil der Bundesrat die Konvention des Europarats über Cyberkriminalität ratifizieren will. Künftig soll bereits als Hacker bestraft werden, wer weiss oder annehmen muss, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Passwörter, Programme und anderen Daten zum hacken von geschützten Computersystemen […] [abzocknews.de]

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Sicherheits-Tipps sind meist Zeitverschwendung

Viele Sicherheitshinweise, die Nutzern einen besseren Schutz vor Angreifern versprechen, sind schlicht Zeitverschwendung. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung von Microsoft Research.

Als völlig unnütz erwies sich dabei beispielsweise die Aufforderung, in regelmäßigen Abständen die Passwörter, mit denen man sich bei Webseiten anmeldet, zu ändern. Gelangt ein Angreifer an die Login-Daten, nutzt er diese recht zeitnah.

Damit der Sicherheits-Hinweis einen wirksamen Schutz darstellt, müssten Cyber-Kriminelle aber seelenruhig abwarten, bis der User ein paar Tage später sein Passwort wechselt, hieß es. Es genügt also völlig, von Anfang an einen nicht zu leicht zu erratenden Schlüssel zu wählen und diesen dauerhaft zu nutzen.

quelle : winfuture.de

In MGwiki stehen fuer Spieler aber auch fuer alle anderen PC nutzer einige kleine sicherheitstips “Sicherheitshinweise

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Studie: ‘123456’ ist das meistgenutzte Passwort

Die Sicherheitsexperten aus dem Hause Imperva hatten die Möglichkeit, einen Datensatz mit 32 Millionen Passwörtern auszuwerten. Daraus entstand eine Studie über die schlechtesten Angewohnheiten bei User-Passwörtern.

Die Daten stammen von einem Sicherheitsproblem bei RockYou, einem Anbieter sozialer Anwendungen und gelangten im Dezember 2009 ins Internet. Laut dem Chief Technical Officer von Imperva, Amichai Shulman, ist es das erste Mal, dass so viele real genutzte Passwörter untersucht werden konnten, berichtet ‘TGDaily’.

Die beliebtesten Passwörter:

* 123456
* 12345
* 123456789
* Password
* iloveyou
* princess
* rockyou
* 1234567
* 12345678
* abc123

Das Ergebnis ist erschreckend, überrascht aber wenig. Viele Anwender benutzen so einfache Passwörter, dass sie von Hackern leicht erraten werden können. Laut Shulman ist es mit heutigen Mitteln problemlos möglich, alle 17 Minuten Zugriff auf 1.000 Nutzerkonten zu erhalten, geht man von den Passwörtern im Datensatz aus.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den Artikel zu lesen.

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WinRAR 3.91 – Multi-Format-Packprogramm

WinRAR ist ein bekanntes Packprogramm, das zahlreiche Formate unterstützt, darunter ZIP, RAR und ISO. Obwohl die Software kostenpflichtig ist, lässt sie sich als Testversion unbegrenzt lang nutzen.

WinRAR ermöglicht es, Dateien zu komprimieren, sodass anschließend weniger Speicherplatz auf einem Laufwerk belegt wird.

WinRAR 3.91 fragt bei 7z-Archiven, die verschlüsselte Dateinamen enthalten, das Passwort bloß noch einmal noch; zuvor sorgte ein Fehler dafür, dass die Nachfrage zwei Mal erfolgte. Darüber hinaus unterstützt die neue Version 7z-Dateien, die mit dem LZMA2-Algorithmus komprimiert sind, sowie tar.bz2-Archive, die aus mehreren bzip2-Streams bestehen. Eine Gesamtübersicht aller Änderungen finden Sie auf der Herstellerwebsite.

Website: rarlab.com

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Intimste Daten tausender Kinder offen im Netz

Private Daten von tausenden Kindern und Jugendlichen waren auf dem Kinderportal haefft.de für jeden Interessierten frei zugänglich, berichtet der Chaos Computer Club (CCC). In dem Social Network tauschen Schüler Informationen wie Fotos, Adressen, Freunde, Hobbies, Vorlieben und private Nachrichten untereinander aus – ein passwortgeschütztes Zugangskonto vorausgesetzt.

Doch laut CCC konnte jeder ohne Mühe und Kenntnis eines Passworts alle hinterlegten Daten der Schüler einsehen, sich als angemeldetes Kind ausgeben und als solches in der Community agieren. Selbst die Administrationskonten der Plattform sollen frei zugänglich gewesen sein.

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Lücke im SSL-Protokoll ermöglicht Passwort-Klau

Der Student Anil Kurmus hat es geschafft, die kürzlich entdeckte Sicherheitslücke im SSL/TLS-Protokoll praktisch für Angriffe zu nutzen. Augenscheinlich ist es ihm gelungen, Passwörter von Twitter auszulesen.

Bei diesen Versuchen hat er eine Man-in-the-Middle-Attacke durchgeführt und letztlich unter Beweis gestellt, dass die Lücke zwar exotisch sei, in der Praxis aber durchaus relevant sein kann. In technischer Hinsicht hatte Kurmus an den verschlüsselten HTTPS-Request eine eigene Twitter-Nachricht angehängt.

Wegen der TLS-Renegotiation-Schwachstelle erhielt Kurmus den vollständigen HTTP-Request des Opfers in Form von einem Tweet.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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