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Die Profiteure der neuen (alten) “Streaming-Portale”

Seit etwas über einem Monat überschlagen sich nun schon die Meldungen um das “Streaming-Portal” Kino.to und die vermeintlichen “Nachfolger” wie Video2k.tv und dem jüngst bekannt gewordenen Kinox.to, bei welchem es sich augenscheinlich um ein Kino.to-Backup aus März oder April 2011 handelt. Da mittlerweile klar ist, dass Kino.to lediglich als “Goldesel” für die Betreiber diente, sind nun auch die Werbepartner in den Fokus der Ermittlungen geraten, welche nicht nur die durchaus üppigen Gewinne an die jeweiligen Portalbetreiber ausschütten, sondern sich dabei selbst dumm und dusselig verdienen – und das nach wie vor.

Während all dem Trubel um Kino.to und den vermeintlichen Nachfolger, ist es leider ein wenig untergegangen, dass es jetzt schon einen Anbieter gibt, welcher sich langsam aber sicher im Ranking nach vorne mogelt und derzeit mit Platz 76 der beliebtesten Seiten aus Deutschland aufwarten kann – die Rede ist von Movie2k(.com/.to/etc.):

 

 Quelle: Alexa.com

Der letzte Monat war für Movie2k ein voller Erfolg – mehr als 40 % Wachstum, doch nicht nur Movie2k dürfte sich hier freuen, sondern auch die Werbepartner– während Kinox.to und Video2K.tv (derzeit) auf Werbung verzichten, ist Movie2k voll davon.

Über das Wachstum von Movie2k dürfte sich ebenfalls Valentin Fritzmann (Mega-Downloads, Gulli, Firstload) sehr freuen, da seine (bisher) wichtigste Vertriebsplattform für Firstload (Kino.to) nicht mehr zur Verfügung steht – den Grund zur Freude zeigt die folgende Grafik:

 

Quelle: Alexa.com

Die Motivation der Betreiber von “Streaming-Portalen” zur Einbindung von Firstload, zeigt das “Partnerprogramm” von Firstload, welches € 20,- je Anmeldung (stornofrei) ausschüttet………………

 

Quelle und Vollstaendiger Bericht : abzocknews.de

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IP-Sperren: Mit dubiosen Tricks zu legalen TV-Streams

Kino.to existiert nicht mehr, nun fragen sich viele Nutzer: Wo bekommt man legale Video-Streams? Die Sache ist nicht ganz einfach, denn viele Angebote sind gegen Zugriffe aus dem Ausland gesperrt. Es gibt eine Möglichkeit, die Hürde zu umgehen – doch man landet in einer rechtlichen Grauzone.

Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Kino.to – Auch Ermittlungen gegen Werbepartner

Nach der Festnahme der Betreiber von Kino.to könnte es jetzt auch den Werbepartnern strafrechtlich an den Kragen gehen. Nach Presseberichten ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Dresden auch gegen die Firmen, die durch ihre Werbung das Betreiben dieser Streamingseite so lukrativ machten, bzw. evtl. gar ermöglichten – und die Werbeeinahmen waren beachtlich.

Quelle: Gegen-abzocke.blogspot.com / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Kino.to: Ein weiterer Beschuldigter freigelassen

Im Fall des kürzlich geschlossenen Streaming-Portals Kino.to wurde nun ein weiterer Beschuldigter nach einem abgelegten Geständnis freigelassen. Die getroffen Aussagen haben die Ermittlungen angeblich unterstützt.

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden spricht von glaubwürdigen und umfassenden Aussagen, die ein weiterer beschuldigter Mitarbeiter von Kino.to gemacht haben soll. Dies betrifft nicht nur seine Tätigkeiten bei dem Streaming-Portal, sondern auch die Aufgaben von anderen Personen, berichtet die ‘Mitteldeutsche Zeitung’.

Quelle: winfuture.de

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Illegale Videoplattform: kino.to-Betreiber kontrollierten weitere Filmportale

Razzien, gesperrte Konten, beschlagnahmte Luxusautos – die Ermittlungen gegen die Betreiber von kino.to weiten sich aus. Jetzt sind die Fahnder erneut fündig geworden: Nach SPIEGEL-Informationen kontrollierten die kino.to-Bosse weitere Filmportale. Als Kopf der Bande gilt ein gelernter Bodenleger.

Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Kino.to-Nutzer befürchten strafrechtliche Konsequenzen

So manchem unbedarften kino.to-Nutzer dürfte mulmig geworden sein, als er beim Besuch des Streaming-Portals den Begrüßungstext der Kriminalpolizei las. Dort heißt es: “Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen.” An sich ist diese Aussage korrekt, doch was ist im konkreten Zusammenhang mit kino.to davon zu halten?

Zunächst einmal konzentrieren sich die Ermittlungen der Justiz vorrangig auf die Betreiber. Die Sondereinheit der Generalstaatsanwaltschaft Dresden sei kaum für Ermittlungen gegen einzelne Nutzer gedacht, hieß es auf Nachfrage von heise online. Darüber hinaus fehlt bisher eine höchstrichterliche Klärung für derartige Sachverhalte und die Juristen streiten sich über die Rechtslage der “Grauzone Streaming“.

Quelle : heise.de

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Nach Kino.to weiteres Film-Streamingportal offline

Mit der Ermittlungsaktion gegen Kino.to konnte die Filmbranche das derzeit größte deutschsprachige Link- bzw. Streamingportal für Filme vom Netz nehmen, doch es war beileibe nicht das einzige. Mindestens ein halbes Dutzend weitere Seiten standen Gewehr bei Fuß, um die hunderttausenden täglichen Nutzer mit ihren vergleichbaren Streaming- bzw. Link-Diensten mit urheberrechtlich nicht lizenzierten Filmkopien zu beglücken.

Seit Kurzem sind auch das sehr ähnliche Movie2k.to und weitere sogenannte Streamhoster nicht mehr zu erreichen. Schon brodelt die Gerüchteküche: Während die einen vermuten, Movie2k.to sei dem Ansturm der heimatlosen Kino.to-Nutzer nicht gewachsen, gehen andere von weiteren Maßnahmen der Ermittlungsbehörden aus.

Quelle : heise.de

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“Internet-Leihe” am Rand der Legalität

Auf der Internetseite kino.to sind Blockbuster zu sehen, ohne das Verbraucher dafür Geld zahlen müssen. Als Stream laufen dort aktuelle Kinofilme wie “Thor” oder “Scream 4″. Das Portal ist genauso beliebt wie umstritten. Einig sind sich Juristen lediglich darin, dass das Angebot illegal ist.

Quelle: Welt.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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GVU: Kino.to & Co. – Nutzung von Streams strafbar

Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) ist der Meinung, dass die bloße Nutzung von Streaming-Portalen wie beispielsweise Kino.to, welches in dieser Woche geschlossen wurde, strafbar sei.

Am Anfang des veröffentlichten Artikels macht die GVU jedoch darauf aufmerksam, dass eine höchstrichterliche Klärung zur Strafbarkeit des Nutzens von illegalen Filmstreams bislang noch nicht vorliegt. Die GVU selbst hat zu diesem Thema eine ganz klare Meinung.

Durch die Nutzung solcher Angebote erfolgt auf den jeweiligen Rechnern zumindest vorübergehend eine Speicherung der Inhalte, welche durch den Besucher ausgelöst wird und folglich auch in seinem Machtbereich liegt, heißt es.

Rechtlich gesehen handelt es sich der Ansicht der GVU zufolge bei dem Zwischenspeichern um eine Kopie. Außerdem könne man mit zusätzlichen Werkzeugen eine dauerhafte Kopie der gezeigten Inhalte anfertigen.

Geht es nach der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen, so besteht zumindest die Möglichkeit, dass gegen die Nutzer von Plattformen wie beispielsweise Kino.to rechtlich vorgegangen werden könnte. Eine richterliche Klärung liegt in diesem Fall wie bereits angesprochen noch nicht vor.

Quelle : winfuture.de

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Kino.to: Anwalt erläutert mögliche Folgen für Nutzer

Nach der heutigen Polizeiaktion gegen das Video-Portal Kino.to sorgen sich zahlreiche Nutzer, inwieweit sie selbst von den Strafverfolgungsbehörden oder Rechteinhabern für die Nutzung des Dienstes belangt werden könnten. Der Kölner Medienrechtsanwalt Christian Solmecke sieht hier aber keine Probleme auf die User zukommen.

“Aus meiner Sicht haben die Nutzer von Kino.to schon keine Straftat begangen, da der reine Konsum von Streamingdiensten nicht rechtswidrig ist. Das gilt jedenfalls immer dann, wenn keine Kopie des Streams auf dem eigenen Rechner hergestellt wird. Darüber hinaus ist die GVU auch dafür bekannt, normalerweise das Übel an der Wurzel zu packen. Das heißt, dass die Gesellschaft in der Regel gegen die großen Fische vorgeht, was sie mit den jetzigen Durchsuchungen auch bewiesen hat”, sagte er.

Quelle und voller Bericht : winfuture.de

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