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StA Essen ermittelt gegen Gewinnspielabzocker

StA Essen ermittelt gegen Gewinnspielabzocker

Die Staatsanwaltschaft Essen und die Gelsenkirchener Kripo ermitteln seit Monaten in einem umfangreichen Betrugsverfahren. Im Visier: Alphascout, ein Gewinnspiel-Anbieter aus der Altstadt. …..

Im zuständigen Kriminalkommissariat 12 geht man davon aus, dass von Alphascout in 18 190 Fällen von Konten Geld abgebucht wurde. „Wir haben eine ganze Reihe Strafanzeigen von Geschädigten vorliegen“, sagt die Essener Oberstaatsanwältin …

Die Recherche der Ermittler ist schwierig: Wechselnde Firmennamen und -sitze gehören zum Gewinnspiel-Geschäft. Gelsenkirchener Kriminalbeamte fahndeten – auch mit Aufrufen zur Kontaktaufnahme – in Internet-Foren nach Insider-Informationen und Zeugen, spürten auch dort Opfern nach. …

Andernorts läuft offensichtlich auch das Geschäft weiter. Alphascout24 wirbt nun im Internet für Gewinnspiele. Teilnahmegebühr: 48 Euro pro Monat. Die vermutlichen Macher: siehe oben

Quelle: der Westen

[antiabzockenet]

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NDR Markt – Bestellt, Bezahlt und Abgezockt: „Dubiose Online-Shops” ( Video )

Das Problem mit dubiosen Online-Shops: Sie wirken auf den ersten Blick vertrauenerweckend, bieten scheinbar ein umfangreiches Sortiment an und sind möglicherweise auch bei seriösen Preisvergleichsseiten gelistet. Doch zum Glück können Internet-User mit wenig Aufwand das Risiko abschätzen, wenn sie sich selbst ein paar kritische Fragen stellen, bevor sie dort ein Produkt kaufen. Und hier noch ein paar wichtige Tipps zum Thema:

1.) Preisvergleichsseiten
überprüfen ihre Kundschaft nicht:
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Viele Verbraucher vertrauen Suchmaschinen und Preisvergleichsseiten. Betreiber von unseriösen Online-Shops wissen das. Sie sorgen dafür, dass ihr Angebot auf Preisvergleichsseiten gelistet wird. Dort erscheint der Shop dann als billigster Anbieter für ein Produkt. Manche buchen auch ein Werbebanner bei einer Suchmaschine. Das wird dann angezeigt, wenn der User einen entsprechenden Produktnamen eingegeben hat. Dazu sollte jeder User wissen, dass Suchmaschinenbetreiber oder Preisvergleichsseiten oft nicht in der Lage sind, die Seriosität ihrer Kundschaft zu prüfen. Ihre Aufgabe beschränkt sich darauf, Werbeflächen zu verkaufen.

Abhilfe:
Den Namen des Online-Shops in eine Suchmaschine eingeben. Wenn sich unter den Treffern mehrfach Warnungen in Verbraucherforen finden, könnte das ein Hinweis auf fehlende Seriosität eines Anbieters sein.

2.) Kann der Preis stimmen?
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Wenn ein Angebot auffallend günstig ist, lohnt der Vergleich mit der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers oder den Preisen, die bekannte große Handelsketten auf ihren Online-Seiten verlangen. Große Handelsketten werfen gegen die Hersteller ihre gesamte Marktmacht in die Waagschale, um ihre Wettbewerber zu unterbieten, können aber trotzdem noch Geld daran verdienen. Liegt jetzt das Angebot von “xyz-shop.com” deutlich unter dem von großen, bekannten Handelsketten, ist Skepsis angebracht.

Abhilfe:
Einfach mal per E-Mail beim “xyz-shop” anfragen, wie er es schafft, die großen Handelsketten zu unterbieten und abwarten: Kommt eine Antwort? Wenn ja: Wie schnell? Und: Ist sie glaubhaft?

3.) Ist die Seitenadresse auffällig?
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Manch dubiose Seitenbetreiber sind über Internet-Adressen zu erreichen, die so ähnlich aussehen wie die von seriösen Anbietern. Doch statt der Länder-Endung “.de” steht dort vielleicht “.de.tc” oder ein anderer Zusatz. Im obigen Beispiel mit “.tc” heißt das, dass die Seite in dem kleinen karibischen Inselstaat Turks und Caicos Islands registriert ist, also außerhalb der unmittelbaren Reichweite deutscher Strafverfolgungsbehörden.

Abhilfe:
Nachschauen, ob der Shop ein Impressum angibt. Die dort angegebene Anschrift auch auf den Seiten der Telefonauskunft prüfen.

4.) Auf welche Zahlungs –
Methode läuft die Bestellung hinaus?
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Es gibt dubiose Online-Shops, die ihre Seiten lediglich mit den Logos von Kreditkartenunternehmen oder Online-Bezahlsystemen schmücken und wolkige Begriffe wie “Käuferschutz” verwenden, die vielen Verbrauchern von großen Internet-Auktionshäusern her bekannt sind, um potentielle Opfer in Sicherheit zu wiegen. Doch bei einer konkreten Bestellung wird dann doch eine Bezahlung per Vorkasse gefordert.

Abhilfe:
Unbedingt auf einer Bezahlmethode bestehen, die sicherer ist als die Überweisung per Vorkasse. Am sichersten aus Verbrauchersicht ist die Bezahlung nach Lieferung gegen Rechnung. Aber auch die Bezahlung per Nachnahme, Kreditkarte oder ein Online-Bezahlsystem können sinnvolle Alternativen sein. Selbst die Bezahlung per Lastschrift ist aus datenschutzrechtlicher Sicht heikel, aber immer noch sicherer als eine Überweisung per Vorkasse. Denn zu Unrecht per Lastschrift eingezogene Beträge lassen sich mit einem Anruf bei der Bank zurückbuchen, Überweisungen per Vorkasse dagegen nicht. Manche Online-Shops sind mit einem Gütesiegel versehen. Eines davon ist das “Trusted Shops”-Zertifikat (trustedshops.de). Wer bei so gekennzeichneten Anbietern einkauft, ist für den Fall versichert, dass Ware, die bereits bezahlt wurde, nicht ankommt und der Händler sie nicht erneut schicken will.

[Markt – Montags, 20.15 Uhr © NDR]

quelle : youtube von AntiAbzockTV

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Adobe schließt kritische Lücken in Shockwave

Während noch alle Welt von Lücken im Internet Explorer und Flash redet, beseitigt Adobe schnell mal eben und ohne Vorwarnung zwei kritische Sicherheitslücken in Shockwave, über die Angreifer Code einschleusen und ausführen könnten. Betroffen sind sowohl die Windows als auch die Mac-Versionen von Shockwave bis einschließlich 11.5.2.602.

Die Fehler wurden offenbar von Sicherheitsexperten bei Secunia entdeckt , die das Problem als “höchst kritisch” einstufen. Als Update-Prozedur empfiehlt der Hersteller, zunächst die alte Version zu deinstallieren, den Rechner neu zu starten und dann erst die neue Version 11.5.6.606 einzuspielen.

quelle : heise.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Knochenmarkspender und Bankbetrug – Fehlalarm im Internet

Ende November warnte die Polizei in Gotha vor einer neuen Betrugsmasche. Verbrecher würden Kleinstbeträge auf zufällig erzeugte Kontonummern überweisen. Wenn dann keine Fehlermeldung erfolge, wüssten die Betrüger, dass das Konto existiert – und dann buchten sie Geld ab. So zumindest die Theorie der Ermittler. Viele Verbände und später auch Medien griffen die Warnung auf und verbreiteten sie weiter. Doch tatsächlich handelte es sich bei ihr wohl um eine Falschmeldung, die sich mit rasender Geschwindigkeit verbreitet – vor allem im Internet.

Meist werden solche “Hoaxes” – englisch für Schabernack oder Falschmeldung – per E-Mail weitergeleitet. Wenige Klicks und schon haben die nächsten zehn Leute den Kettenbrief im Posteingang. Die Klassiker warnen vor neuen Computerviren oder suchen nach Knochenmarkspendern. Oder es wird gar versprochen, am Vermögen von Microsoft-Gründer Bill Gates beteiligt zu werden – wenn man die Mail an 20 Menschen weiterleitet.

Der neueste Eintrag des IT-Beraters beschäftigt sich mit den ominösen Kleinst-Überweisungen. “Die ersten Meldungen darüber tauchten im Sommer 2008 in Österreich auf”, sagt Ziemann. Mehrere Verbraucher hätten sich über unerlaubte Abbuchungen von ihren Konten beschwert, nachdem sie vorher Mini-Beträge überwiesen bekommen hätten. In den per E-Mail verbreiteten Warnungen wurde die Firma Verimount FZE als Täter genannt. Diese sei Verbraucherschützern schon durch bekannte Abzock-Seiten wie firstload.de bekannt.
Abofalle statt Kontobetrug

Verbraucherschützer vermuten aber, dass der Betrug anders läuft: “Ein Nutzer geht auf eine Seite und meldet sich für einen kostenlosen Download an. Im Kleingedruckten steht aber, dass man damit gleichzeitig ein Abo über zwei Jahre abschließt, was dann 96 Euro kostet”, erklärt Ziemann. Wenn dann ein Cent auf dem Konto landet, um zu prüfen, ob die Kontodaten stimmen, und kurz später der Betrag abgebucht wird, hätten die meisten Betroffenen schon längst vergessen, dass sie ihre Kontodaten selbst herausgegeben haben.

quelle : n-tv.de , Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Verbraucherschützer greifen Potsdamer Anwalt scharf an / Anzeigen bei Staatsanwaltschaft und Polizei : Warnungen vor Abzocke

Ein Potsdamer Rechtsanwalt ist Deutschland weit ins Visier von Verbraucherschützern und der Justiz geraten. Es geht um Abmahnungen, die der Anwalt Frank Michalak tausendfach verschickt haben soll, um Bürger zu Zahlungen an einen Internetanbieter aus Dubai zu zwingen. Die in Potsdam ansässige Verbraucherzentrale (VZ) Brandenburg warnt nun in einer aktuellen Mitteilung ausdrücklich davor, das von dem Juristen angemahnte Geld zu überweisen.
Das von Michalak aufgesetzte Schreiben soll laut den Verbraucherschützern immer gleich sein. Demnach werden die Empfänger der „einschüchternden“ Briefe zur Zahlung von 174,08 Euro aufgefordert – andernfalls entstünden weitere Kosten. Als Auftraggeber werde die Netsolutions Tradings FZE aus Dubai genannt, die die Internetkontaktbörse www.nachbarschaft24.net betreibt, so die Verbraucherschützer. Mehrere Betroffene hätten berichtet, vor ein bis zwei Jahren einer Aufforderung per E-Mail oder Telefon gefolgt zu sein, eine auf der Internetseite für sie hinterlegte Nachricht abzurufen, heißt es. „Nun wird ihnen unterstellt, sie hätten diesen nicht gewollten, aber kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen“, empören sich die brandenburgischen Verbraucherschützer.

quelle : pnn.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.
gefunden bei abzocknews.de

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Warnung vor Online-Adventskalendern für Kinder

Seit über 100 Jahren erfreuen Adventskalender Kinder, neuerdings auch im Internet. Hinter den Online-Türchen verbergen sich allerdings oft keine guten Ratschläge oder Süßigkeiten, sondern Gewinnspiele.

Teilnehmer werden von Firmen mit Preisen wie Play-Station 3 und PC-Spielen angelockt. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat ein Dutzend Internet-Adventskalender für Kinder, unter anderem jene von Bravo, Micky Maus, Polly Pocket und Wendy, unter die Lupe genommen und geprüft, welche Daten gesammelt werden und was mit ihren Angaben geschieht.

Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale reicht es für eine Gewinnbenachrichtigung völlig aus, nach der E-Mail-Adresse und unter Umständen einem Kennwort zu fragen. Doch häufig, so das Ergebnis der Stichprobe, nutzen Firmen die Unerfahrenheit und Spielfreude von Kindern aus, um an mehr personenbezogenen Daten zu gelangen.

Dass man mit Minimalangaben an einem Gewinnspiel teilnehmen kann, bestätigten lediglich zwei der untersuchten Kalender (Pombaer.de und Wendy.de). Bei den zehn anderen Kandidaten müssen Kinder zusätzlich mindestens Vor- und Zuname sowie ihre Anschrift angeben. Fehlt eine der Angaben, ist eine Teilnahme am Gewinnspiel nicht möglich.

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Das Fazit der Verbraucherzentrale NRW: Die meisten Kinderadventskalender ermuntern die Teilnehmer zu einer unkritischen Weitergabe ihrer Daten. Auf diese Weise werden die jungen Nutzer verführt, möglichst viel von sich preiszugeben.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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iPhone unterstützt Abzock-Masche! Dringende WARNUNG!

Hallo liebe Mobilfunk- und insbesondere iPhone-Nutzer,
den größten, allerwichtigsten Tipp – den ich übrigens von t-mobile habe, wenn auch etwas zu spät – gleich vorweg:
Wählt die kostenfreie t-mobile-Kundennummer 2202 und lasst Euch die Möglichkeit für externe Dienstleister sperren, Euch Kosten auf Euren iPhone-Mobilfunkvertrag zu buchen.

Dann kann man zwar auch keine Klingeltöne mehr kaufen, aber in Zeiten des iPhones und der diesbzgl. ohnehin besseren Integration in iTunes ist das kein Verlust, aber ein optimaler Schutz vor einer richtig dreisten Abzock-Masche, deren Technik selbst mir als Programmierer noch immer nicht zu 100% klar ist – was ich meine, beschreibe ich weiter unten. Vielleicht kann mir ja aus Euren Reihen jemand erklären, was hier passiert sein mag. Ganz zum Schluss schildere ich auch noch technische „Eigenheiten“, die mir im Nachhinein aufgefallen sind.

quelle : mactechnews.de, Hier klicken um den ganzen Artikel zu lesen.

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Warnung vor falschen Facebook und Myspace Emails

Seit heute scheinen neue Viren unterwegs zu sein und versuchen ueber email sich zu verbreiten und Schaden anzurichten.

So bekommt man eine angebliche Email von The Facebook Team oder auch von Myspace Service mit dem Betreff : Facebook Password Reset Confirmation! Please Attention! bzw. Myspace Password Reset Confirmation natuerlich sind diese Emails nicht wirklich von den Anbietern sondern der Anhang ist ein ganz anderer wie man hier sieht :


30.10.2009 07:15:48 Gelöscht: Trojan-Spy.Win32.Zbot.gen Spamihilator [From:"Myspace Service" ][Subject:Myspace Password Reset Confirmation][Time:2009/10/30 01:04:45]/myspace_94354.zip/myspace_94354.exe

30.10.2009 07:15:48 Gefunden: Trojan-Spy.Win32.Zbot.gen Spamihilator [From:"Myspace Service" ][Subject:Myspace Password Reset Confirmation][Time:2009/10/30 01:04:45]/myspace_94354.zip/myspace_94354.exe

30.10.2009 07:15:22 Gelöscht: Trojan-Spy.Win32.Zbot.gen Spamihilator [From:"Myspace Service" ][Subject:Myspace Password Reset Confirmation][Time:2009/10/30 06:05:15]/myspace_94354.zip/myspace_94354.exe

30.10.2009 07:15:22 Gefunden: Trojan-Spy.Win32.Zbot.gen Spamihilator [From:"Myspace Service" ][Subject:Myspace Password Reset Confirmation][Time:2009/10/30 06:05:15]/myspace_94354.zip/myspace_94354.exe

30.10.2009 07:13:42 Gefunden: HEUR:Trojan.Win32.Generic Spamihilator [From:"The Facebook Team" ][Subject:Facebook Password Reset Confirmation! Please Attention!][Time:2009/10/30 04:43:20]/Facebook_Password_b6ce5.zip/Facebook_Password_b6ce5.exe

30.10.2009 07:13:29 Gefunden: HEUR:Trojan.Win32.Generic Spamihilator [From:"The Facebook Team" ][Subject:Facebook Password Reset Confirmation! Please Attention!][Time:2009/10/30 04:35:11]/Facebook_Password_b6ce5.zip/Facebook_Password_b6ce5.exe

30.10.2009 07:13:12 Gefunden: HEUR:Trojan.Win32.Generic Spamihilator [From:"The Facebook Team" ][Subject:Facebook Password Reset Confirmation! Please Attention!][Time:2009/10/30 03:14:47]/Facebook_Password_2072f.zip/Facebook_Password_2072f.exe

30.10.2009 07:12:57 Gelöscht: Trojan-Spy.Win32.Zbot.gen Spamihilator [From:"Myspace Service" ][Subject:Myspace Password Reset Confirmation][Time:2009/10/30 02:38:31]/myspace_94354.zip/myspace_94354.exe

30.10.2009 07:12:57 Gefunden: Trojan-Spy.Win32.Zbot.gen Spamihilator [From:"Myspace Service" ][Subject:Myspace Password Reset Confirmation][Time:2009/10/30 02:38:31]/myspace_94354.zip/myspace_94354.exe

30.10.2009 07:12:53 Gelöscht: Trojan-Spy.Win32.Zbot.gen Spamihilator [From:"Myspace Service" ][Subject:Myspace Password Reset Confirmation][Time:2009/10/30 01:03:08]/myspace_94354.zip/myspace_94354.exe

30.10.2009 07:12:53 Gefunden: Trojan-Spy.Win32.Zbot.gen Spamihilator [From:"Myspace Service" ][Subject:Myspace Password Reset Confirmation][Time:2009/10/30 01:03:08]/myspace_94354.zip/myspace_94354.exe

30.10.2009 07:05:04 Gefunden: HEUR:Trojan.Win32.Generic Spamihilator [From:"Manager Diane Hill" ][Subject:DHL customer services. You should get the parcel NR.41361][Time:2009/10/30 03:31:24]/DHL_print_label_2ec72.zip/DHL_print_label_2ec72.exe

30.10.2009 07:04:49 Gefunden: HEUR:Trojan.Win32.Generic Spamihilator [From:"The Facebook Team" ][Subject:Facebook Password Reset Confirmation! Please Attention!][Time:2009/10/30 03:14:54]/Facebook_Password_2072f.zip/Facebook_Password_2072f.exe

Spamihilator = antispam programm zu finden hier

Es gilt wie immer, keine Anhaenge oeffnen in emails, und sofort loeschen wenn sie bis auf das Eingangskonto kommen sollten. :zensur:

Gruss

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Abzocknews.de feiert Geburtstag

2 Jahren gibt es nun schon das Info Portal abzocknews.de von Adrian Fuchs und durfte schon einige Attacken verzeichnen aber auch vielen Dank fuer die Arbeit die dort geleistet wurde und zu Hintergruenden wie auch Warnungen die dort zu lesen waren.

Ich wuensche alles gute und an den Autor, bleib gesund und mach weiter so 🙂

Zum Geburtstag hat sich das Portal dann auch direkt raus geputzt :mail: und erstrahlt im neuen Glanz.

Hier klicken um zu abzocknews.de zu gelangen

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Rechnungen von TRC Telemedia und MB Direct Phone

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt :

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt
08.09.2009
Rechnungen von TRC Telemedia und MB Direct Phone
Warnung vor fragwürdigen Zahlungsaufforderungen aus Petersberg
Ständig beschweren sich bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. Verbraucher über dubiose Rechnungen für angeblich in Anspruch genommene telefonische Dienstleistungen. Über diverse Festnetzrufnummern soll eine kostenpflichtige Servicedienstleistung (z.B. Erotik) in Anspruch genommen worden sein. Für die Dienstleistung werden z.B. je Anruf 75,00 Euro in Rechnung gestellt. Quasi als Beweis für einen Vertragsschluss werden dann oftmals die “registrierte Telefonnummer” des Rechnungsempfängers sowie Datum und Uhrzeit des vermeintlichen Anrufs angegeben. Die bundesweite Versendung dieser Rechnungen lassen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Forderung aufkommen. So berichten Verbraucher ihr Telefon oder Handy habe eine deutsche Festnetznummer als Anruf in Abwesenheit angezeigt, beim Rückruf hörte man ein paar Stimmen, eine Bandansage oder auch gar nichts, man legte auf – und erhielt ein paar Tage später eine Rechnung für eine angeblich in Anspruch genommene Servicedienstleistung.

Sorgten erst die Rechnungen unter den Firmennamen MC Multimedia und TRC-Telemedia für Unmut, werden nun die Rechnungen unter dem neuen Namen MB Direct Phone Ltd. versandt. Außer einer Postfachadresse in Petersberg und einer Adresse in Belize werden keine weiteren Absenderdaten genannt.

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Voraussetzung für die Berechnung einer Leistung und damit verbunden für eine Zahlungsverpflichtung immer eine Bestellung oder vereinbarte bzw. gewollte Nutzung einer Leistung ist. Der Rechnungsaussteller muss nachweisen, dass der Verbraucher tatsächlich eine kostenpflichtige Leistung in Anspruch genommen und einen wirksamen Vertrag zu dem geforderten Entgelt am Telefon abgeschlossen hat. Allein die Tatsache, dass vom Apparat des Anschlussinhabers eine Telefonverbindung aufgebaut wurde, rechtfertigt noch nicht die Annahme, dass ein Vertrag mit dem Anschlussinhaber vorliegt.

Die Verbraucherschützer raten: Nicht zahlen! Von Mahnungen oder Inkassoforderungen nicht einschüchtern lassen! Eine Strafanzeige sollte erfolgen, wenn sicher ist, dass keinerlei Berechtigung für die Forderung gegeben ist.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

quelle : vzsa.de, Hier klicken um zu dem Artikel zu gelangen.

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