Neuer Ermittlungsansatz im Fall Mirco: Polizei sucht nervöse Männer

Im Fall des vermissten Mirco findet die Polizei seit Wochen kein heiße Spur. Nun bitten die Ermittler um Hinweise aus der Bevölkerung. Gesucht wird nach Männern, die sich nach dem Verschwinden des Jungen plötzlich auffällig benommen haben.

Knapp 50 Tage nach dem Verschwinden Mircos aus Grefrath ruft die Polizei die Bürger mit einem neuen Ansatz zur Mithilfe auf: Gesucht werden Hinweise auf Männer aus der Region, die sich nach der Entführung des Jungen am 3. September plötzlich auffällig verhalten.

“Das kann der vorher ruhige und gelassene Nachbar sein, der plötzlich gereizt, nervös und aufgekratzt ist”, sagte Polizeisprecher Willy Theveßen. Aber auch der gegenteilige Fall sei für die Ermittler interessant: “Der sonst immer unhöfliche Typ, der plötzlich auffällig nett und freundlich ist”.

Der elf Jahre alte Mirco ist seit dem 3. September verschwunden. Wochenlang hatten zeitweise bis zu 1000 Polizisten das Gebiet rund um Grefrath nahe der Grenze zu den Niederlanden durchkämmt.

Quelle : n-tv.de

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Verbraucherzentrale: Hälfte aller Heizkosten-Abrechnungen ist fehlerhaft

Ärgerliche Nachrichten für Mieter: Laut einer Erhebung der Verbraucherzentrale stimmen et-wa die Hälfte aller Heizkostenabrechnungen nicht. Am häufigsten bewerten Vermieter den Brennstoffverbrauch falsch. Auch die Berechnungsmethoden sind oft nicht nachvollziehbar.

quelle : spiegel.de

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Spezialprogramm: Zollfahnder belauschen Web-Telefonate

Auch verschlüsselte Internettelefonate sind nicht abhörsicher: Mit richterlicher Genehmigung kann die Zollfahndung mithören. Nach SPIEGEL-Informationen spielen die Ermittler auf die Computer von Verdächtigen heimlich ein Programm zum Mitlauschen auf.

quelle : spiegel.de

via abzocknews.de

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HSH Nordbank: Vom Bankchef beauftragte Firma soll in Kinderporno-Skandal verwickelt sein

Die Ermittlungen gegen Verantwortliche der HSH Nordbank haben einen neuen Höhepunkt erreicht. Hundert Polizisten durchsuchten nach SPIEGEL-Informationen die Büros einer Sicherheitsfirma, die im Auftrag des Instituts missliebigen Managern belastende Dokumente untergeschoben haben soll.

Quelle : spiegel.de

via abzocknews.de

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Verbraucherzentrale: Abmahnung für illegale Downloads prüfen

Verbraucherzentrale: Vor dem Zahlen genau prüfen
Immer wieder suchen Brandenburger Rat zu anwaltlichen Abmahnungen von angeblichen Urheberrechtsverletzungen bei der Verbraucherzentrale. In solchen Schreiben behaupten Anwälte, der Internetanschlussinhaber habe zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer Tauschbörse urheberrechtswidrig Musik- oder Filmdateien angeboten. Er solle unverzüglich eine “strafbewehrte Unterlassungserklärung” abgeben und damit verbundene Zahlungsansprüche anerkennen, um gerichtliche Schritte zu vermeiden.

“Die voreilige Unterschrift unter solchen Erklärungen kann für Betroffene teuer werden”, warnt Verbraucherschützer Jan Wilschke eindringlich. Die von spezialisierten Kanzleien angeschriebenen Verbraucher wären oft nur Inhaber des Internetanschlusses und hätten lediglich dessen unzureichende Sicherung gegen Missbrauch durch Dritte zu verantworten – ob durch die eigenen Kinder oder durch Unbekannte, die sich ins W-LAN einhacken und in Tauschbörsen geschützte Film- oder Musikdateien herunter laden. “Wer seinen Internetanschluss nicht in üblicher Weise gesichert hat, der muss das schnellstens nachholen und angemessene Anwaltskosten zahlen”, klärt Jurist Wilschke auf und präzisiert: “Wir halten Anwaltskosten von mehr als 100 Euro für ahnungsloser Anschlussinhaber bei einem ersten Rechtsverstoß für überhöht.”

Die Überforderung mancher Verbraucher durch die rasante technische Entwicklung spielte erst vor wenigen Wochen vor dem Bundesgerichtshof eine Rolle: Der Anschlussinhaber eines WLAN-Netzes war zum Zeitpunkt einer Urheberrechtsverletzung im Urlaub und damit nicht anwesend, sollte aber für den Missbrauch haften. Mit Urteil vom 12.05.2010 (Az: I ZR 121/08) entschied der BGH daraufhin grundsätzlich, dass der Inhaber seinen Anschluss marktüblich zu sichern habe; derzeit gilt dieses Kriterium mit WPA2-Verschlüsselung und einem eigenen sicheren Passwort als erfüllt. Wer dies unterlässt, hafte als so genannter “Störer” für Rechtsverletzungen Dritter und muss daraus entstandene Anwaltskosten tragen, nicht jedoch für Schäden durch die Weiterverbreitung von Werken aufkommen. Die Höhe der Anwaltskosten beschränkt § 97a II des Urheberrechtsgesetzes für die erstmalige Abmahnung in einfach gelagerten Fällen mit unerheblichen Urheberrechtsverletzungen außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro. Obwohl eine Pressemitteilung des BGH zur geschilderten Entscheidung diese Intention bekräftigt, berechnen “Abmahnanwälte” häufig höhere Summen.

quelle : vzb.de

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Datenschutzänderungen: Facebook-Nutzer rebellieren gegen Gruppenzwang

Die Datenschutzänderungen bei Facebook stoßen auf Widerstand. Viele Nutzer beschweren sich, dass sie ungefragt zu Netzwerken hinzugefügt werden.

Quelle : welt.de

via abzocknews.de

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