Rund 4000 Beschwerden von Verbrauchern hat die Beratungsstelle Landshut der Verbraucherzentrale im vergangenen Jahr bearbeitet. Der größte Teil der Anfragen befasste sich mit Telefonabzocke oder unseriös agierenden Inkassounternehmen, bei denen den Verbrauchern vermeintliche Abbonnements, Spam-Sendungen oder Gewinnmitteilungen in Rechnung gestellt werden.
Zahlreiche Verbraucher kommen derzeit aufgeregt in die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt mit Post von der Deutschen Zentral Inkasso GmbH aus Berlin. Im Grunde geht es mal wieder um Internetabofallen. So werden im Auftrag der Mandantin Premium Content GmbH rund 160 Euro für eine Dienstleistung gefordert, die Verbraucher auf der Internetseite my-downloads.de in Anspruch genommen haben sollen.
Im Anhang befindet sich der Entwurf einer Klageschrift. Auf den fünf Seiten Text sind bereits die persönlichen Daten des Verbrauchers eingefügt. Die Klage, die beim für den Wohnsitz des Verbrauchers zuständigen Amtsgericht eingereicht werden soll, könne nur gestoppt werden, wenn der Betroffene sofort zahlt. Offensichtlich sollen mit diesen Schreiben “zahlungsunwillige” Verbraucher verängstigt und zur Zahlung bewegt werden, so die Einschätzung der Verbraucherzentrale.
Auch in diesem Fall heißt es, Ruhe bewahren. Allein durch Einschüchterung und Drohung werden Forderungen nicht rechtmäßig.
An den Geldeintreibmethoden des Inkassounternehmens bestehen durchaus Zweifel wie eine Pressemitteilung des Kammergerichtes Berlin …hier beschreibt. So ist derzeit strittig, ob diesem Inkassounternehmen die gesetzlich vorgeschriebene Registrierung, die die Erbringung von Rechtsdienstleistungen erlaubt, wirksam widerrufen wurde.
Weitere Informationen zum Thema Inkasso können …hier nachgelesen werden
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Nachdem die Deutsche Zentral Inkasso bereits im Juli (s. Presseinformation der Verbraucherzentrale vom 28.07.2011) für die Premium Content GmbH Forderungen einzutreiben versucht hatte, schlägt das Inkassounternehmen erneut zu. Nun fordert sie im Auftrag ihrer Mandantin IContent GmbH ebenfalls knapp 160 Euro für eine Dienstleistung, die Verbraucher auf der Internetseite outlets.de in Anspruch genommen haben sollen.
Quelle: Verbraucherzentrale-Niedersachsen.de / Zum Artikel
In einem der SZ vorliegenden Fall lag die Forderung ursprünglich bei 34,45 Euro – am Ende aber bei 880,18 Euro. Auf drei DIN-A4-Seiten wurde dem Schuldner detailliert aufgelistet, wofür die zusätzlichen Kosten angefallen sein sollen, zum Beispiel für “vorl. Zahlungsverb. GV UGV” oder für “KontoFK. 3/2006″ oder für “VA mit EV Antrag”, oder es handelt sich um Zinsen, die mal 5,12 Prozent, mal 13,25 Prozent und mal 6,62 Prozent betragen.
Die acoreus Collection Services GmbH, das Vorzeige-Mitglied des BDIU e.V. (Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen), hat ihren Kunden- und Wirkungskreis erweitert. Verschickte man bisher “lediglich” Rechnungen für bereits verjährte Forderungen von “Unternehmen aus der Telekommunikation”, so fordert man jetzt auch für “Gewinnspiele”.
Im Rahmen der Abwehr von Forderungen aus dubiosen Gewinnspieleintragungsdiensten taucht immer wieder die Proinkasso GmbH als gegnerisches Inkassounternehmen auf. Diese teilt soeben mit, dass sie Forderungen der CSS Kontor GmbH (Hamburg) und der FS Zahlungsverwaltungsmanagement UG (Krefeld) nicht mehr bearbeite.
Eine öffentliche Sparkasse ist nicht verpflichtet einem Inkassounternehmen, das für einen so genannten „Internetabzocker“ tätig ist, ein Konto zur Verfügung zu stellen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main.
Inkassobüro – das Wort allein löst bei vielen Menschen Ängste aus – und es klingt nach Ärger. Aber was dürfen Inkassounternehmen eigentlich – und was nicht? Und wie können Sie dubiose von seriösen Inkassounternehmen unterscheiden?
Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) hat wegen Verdacht auf versuchten Betrug Strafanzeige gegen die Münchener Rechtsanwältin Katja Günther erstattet. Der Verband fürchtet um den guten Ruf von Inkassounternehmen.
Aufgrund zahlreicher Beschwerden über Katja Günther hat der BDIU bei der Staatsanwaltschaft München Anzeige gegen die Rechtsanwältin Katja Günther erstattet. Günther tritt laut BDIU als Geschäftsführerin der RAZ Gesellschaft für Zahlungsmanagement auf, um Forderungen aus sogenannten Abofallen einzutreiben, die nach Ansicht des Inkassoverbands unberechtigt sind.
Das Landgericht Berlin hat dem Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) mittlerweile untersagt, per Pressemitteilungen zu verbreiten, er habe gegen die Münchner Rechtsanwältin Katja Günther Strafanzeige erstattet, teilt Günthers Anwalt Daniel Kötz mit. Zudem sei dem BDIU untersagt worden, den Eindruck zu erwecken, Frau Günther und ein von ihr betriebenes Inkasso-Unternehmen (RAZ GmbH) rechneten Internetangebote ab, deren Preisangaben in AGB versteckt oder nur mit großer Mühe auf der entsprechenden Internetseite zu entdecken seien.