Auch der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix hat sich in die Debatte um den Datenschutz auf Facebook eingeklinkt. Ebenso wie sein Kollege Thilo Weichert aus Schleswig-Holstein will er erreichen, dass zumindest die Behörden sich von der Plattform fernhalten.
Wie Dix in einem Interview mit der ‘Berliner Zeitung‘ erklärte, habe er dem neuen Innensenator Frank Henkel “dringend empfohlen, eine datenschutzgerechte Lösung zu finden”. Dies gilt nicht nur für die Integration von “Gefällt mir”-Buttons, sondern auch für die Facebook-Seiten, über die sich einige Behörden in dem Social Network präsentieren und Kontakt zu den Nutzern suchen.
“Es kann nicht sein, dass eine Berliner Behörde klar gegen deutsches und europäisches Datenschutzrecht verstößt, nur um der Popularität willen”, sagte Dix. Die Lösung könne seiner Ansicht nach nur darin liegen, dass Facebook samt “Gefällt-mir”-Button auf öffentlichen Webseiten von Senat und Bezirken nicht mehr angeboten werden.
Die Zahl der Gift-Opfer auf Berliner Weihnachtsmärkten steigt: Eine 31-Jährige hat sich bei der Polizei gemeldet, weil sie und ihr Begleiter am Mittwochabend mit Schnapsfläschchen vergiftet worden sind. Die Zahl der Opfer ist damit auf zehn gestiegen.
Die Thüringer Verbraucherschutzbehörde warnt vor dem Verzehr von Wodka der Firma Bärenkrone. Die bestehende Verzehrwarnung für die Marke „Excellent Vodka V 24 Original“ wurde auf die Marken „Vodka AntiVirus“ und „Premium Vodka Cosmos“ ausgeweitet.
Ein «Giftmischer» geht um auf dem Weihnachtsmarkt: Ein Mann soll wildfremden Menschen auf zwei Berliner Weihnachtsmärkten giftige Getränke angeboten haben. Zunächst bot der Unbekannte in Charlottenburg einem Studenten und seiner Begleiterin kleine Schnapsfläschchen an, wie die Polizei mitteilte.
Es geht scheinbar wieder los, die Spam Meldung mit Der dickste Pickel der Welt geht wieder rum und dahinter verbirgt sich Abofallen der Firma datedicted GmbH (www.bemydate.mobi) man wird auf die Seite pickel.mega-video.us umgeleitet. hier mal ein paar Screenshots zu der Abofalle der datedicted GmbH :
Dort sieht man die Auflistung der Lockfalle um potenzielle opfer in die Abofalle zu locken.
Auch erhaelt man auf einmal eintraege mit : Die peinlichsten Fehler in Paranormal Activity 3 mit der kurz URL http://ow.ly/7A6uc
Telefon:
Deutschland 01805-MYDATE (0,14 EUR/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 EUR/Min)
Geschäftsführung: Oliver Thiel, Maurice Reimer
Registergericht: Berlin
Registernummer: HRB 123 581 B
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE269448602
Interessant ist doch das es ein und die Selben Personen sind die auch zu der nicht unbekannten Firma Guerilla Mobile Berlin GmbH die z.b. auch iq-mania.de betreibt und viele andere Abofallen die auch schon bei Facebook die Runde machen hier noch mal ein Auszug des Impressum der Seite iq-mania.de :
Guerilla Mobile Berlin GmbH
Pfuelstrasse 5
10997 Berlin
Support: hotline@iq-mania.de
Telefon:
Deutschland 01805 035318 (0,14 EUR/Min. aus dem Festnetz max. 42Cent/min Mobilfunk)
Geschäftsführung: Oliver Thiel, Maurice Reimer
Registergericht: Berlin
Registernummer: HRB 11666 7B
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a UStG: DE 264719846
Wie kann den das sein ? Ein Schelm wer hier boeses denkt. also meldet besser diese Mist spam Seiten bei Facebook und es ist besser wenn niemand auf gefaellt mir dort druckt oder sich die Seiten dort der Firmen anschaut, es gab mehre User Meldungen die nur die Seiten besucht haben und nichts ausgefeullt haben aber eine SMS der Firmen die oben beschrieben sind erhalten haben.
“Die Fälle mit den Inkassoschreiben häufen sich in unseren Beratungsstellen zurzeit”, sagt Verbraucherschützerin Meisel. Die Deutsche Zentral Inkasso GmbH mit Sitz in Berlin versende sie derzeit an Verbraucher, die Ende 2009 beziehungsweise Anfang 2010 eine Dienstleistung der Premium Content GmbH in Anspruch genommen haben sollen.
Wir ärgern uns über zu hohe Spritpreise. Doch die Abzocke an den Tankstellen geht jetzt noch ein Schritt weiter. Demnächst werden wir auch noch fürs Aufpumpen der Reifen zur Kasse gebeten.
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt
26.07.2011
Inkassobüro erhöht Zahlungsdruck
Eine Zahlungsverpflichtung wird nicht durch Androhung eines teuren gerichtlichen Verfahrens begründet
Die Deutsche Zentral Inkasso GmbH mit Sitz in Berlin versendet derzeit Inkassoschreiben an Verbraucher, die Ende 2009 bzw. Anfang 2010 eine Dienstleistung der Premium Content GmbH in Anspruch genommen haben sollen. Behauptet wird, der betroffene Verbraucher habe auf der Internetseite my-downloads.de einen Dienstleistungsvertrag geschlossen und die daraus resultierende Grundforderung in Höhe von 96 Euro trotz Mahnungen nicht bezahlt. Zuzüglich Mahnkosten, Verzugszinsen sowie vorgerichtlichen Inkassogebühren und – auslagen wird seitens des Inkassobüros nunmehr die stolze Summe von fast 160 Euro verlangt. Bei weiterer Zahlungsverweigerung werde man die Forderung gerichtlich geltend machen und droht: “Durch eine solche Verurteilung entstehen Ihnen unverhältnismäßig hohe Kosten.” Mit einer beigefügten Ratenzahlungsvereinbarung und einem Urteil des Amtsgerichtes Langen, welches übrigens als Einzelfallentscheidung keinesfalls die Zahlungspflicht für alle Verbraucher begründet, will man offensichtlich den “Zahlungswillen” der Betroffenen verstärken.
Das Inkassobüro versucht damit nach Auffassung der Verbrauchzentrale Sachsen-Anhalt e.V. ganz offensichtlich, den Druck auf die Verbraucher zu erhöhen, um diese zur Zahlung zu bewegen. Betroffene sollten sich von diesen Drohgebärden aber nicht beeindrucken lassen.
Wichtig zu wissen:
Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt nur durch übereinstimmende Willenserklärungen zu Inhalt, Laufzeit und Kosten des Vertrages zustande.Anbieter muss Verbraucher über das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht ordnungsgemäß in Textform belehren.Gespeicherte IP-Adressen stellen kein Beweis für Vertragsschluss dar.Ein negativer Schufa – Eintrag ist nicht zulässig, wenn eine Forderung bestritten wurde. Betroffene sollten gegen unberechtigte Forderungen deshalb unbedingt nachweisbar Widerspruch einlegen.Ein Musterbrief zur Abwehr der Forderung ist in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale erhältlich oder kann … hierheruntergeladen werden.Verbraucher, die den Musterbrief bereits im vergangenen Jahr an Premium Content nachweisbar versandt haben, sollten eine Kopie dieses Schreibens an das Inkassobüro zur Information senden.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ab 1. Juli stellen die Lebensmittelkontrolleure der Berliner Bezirke die Ergebnisse ihre aktuellen Prüfung in eine Datenbank der Senatsverwaltung für Verbraucherschutz unter www.berlin.de/sicher-essen ein. Dann werden Interessierte die ersten aktuellen Einschätzungen der Prüfer nachlesen können.
Weil er sich von einem Blogger im Internet verunglimpft fühlte, erwirkte der Betroffene beim Landgericht Berlin eine einstweilige Anordnung gegen den Blog-Plattformbetreiber Google.
Das Internet war und ist kein rechtsfreier Raum. Diese Binsenweisheit wird durch eine aktuelle Gerichtsentscheidung aus Berlin erneut bestätigt. In dem Fall ging es um einen Blogbeitrag, der in einem von Google gehosteten Blog erschienen war. Darin wurde unter anderem behauptet, ein namentlich nicht bekannter Berliner sei “asozial”, wäre ein “Spitzel”, sei “geisteskrank und schwachsinnig”, sei “ein russischer Nazi gewesen” und außerdem irgendwie in einen Mord verwickelt.