Schlagwort-Archive: Berlin

Schutz der digitalen Intimsphäre : Computer-Chaoten tagen

Der Chaos Computer Club (CCC) will seinen Kampf gegen den Abbau der Privatsphäre verstärken. “Man könnte den Eindruck gewinnen, das einzige, was zwischen uns und dem Überwachungsstaat steht, sind die technische Inkompetenz der Überwacher und das Bundesverfassungsgericht”, sagte CCC-Sprecher Frank Rieger bei der Jahrestagung des Vereins in Berlin. Diese Entwicklung müsse man zurückrollen. Rieger forderte ein Recht auf freie Kommunikation und eine “digitale Intimsphäre”.

Bei der 26. Auflage des Kongresses legt der CCC dieses Jahr einen Schwerpunkt auf Netzpolitik – in den Vorträgen geht es beispielsweise um die Sperrung illegaler Inhalte, Netzneutralität und den so genannten Hackerparagrafen, der den Umgang mit Hacker-Software unter Strafe stellt. Zur Diskussion stehen auch das Urheberrecht und die Diskussionen um das Mitmach-Lexikon Wikipedia.

quelle : n-tv.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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[aggrojens] Telefonabzocke und Bundesnetzagentur ( Video )


Info von der Kanzlei Richter in Berlin: http://www.kanzlei-richter.com/telekommunikationsrecht/bundeswitzagentur-legt-qtaetigkeitsqbericht-vor.html
Original hier:
Dort Seite 259. Da kommt einem das Kotzen! In anderen Ländern werden Millionenstrafen gegen die Abzocker verhängt und in der Bananenrepublik Deutschland sind es unter 27.000 Euro. Noch Fragen?!

quelle : youtube von Katzenjens

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Bericht: Datenpanne bei Berliner Gewerbeauskunft

Bei der Berliner Online-Gewerbeauskunft gibt es laut einem Bericht des Online-Magazins Netzpolitik.org eine Datenpanne, von der rund 350.000 Unternehmen betroffen sind. Kritisiert wurde das “riesige Datenleck” am Sonntag auch von der Grünen-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft hat unterdessen angekündigt, das Problem zu prüfen.

“Mit nur geringem Aufwand wurde jetzt die gesamte Gewerbeauskunft ausgelesen und die Daten Netzpolitik.org zugespielt”, sagte der Grünen-Sprecher für Datenschutz, Benedikt Lux, am Sonntag in einer Pressemitteilung.

quelle : heise.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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AG Mitte: Kein vertraglicher Anspruch aus Abofalle nachbarschaft24.net

Das Amtsgericht Mitte hat entschieden, dass die Firma Netsolutions Trading FZE keinen vertraglichen Anspruch gegen einen Internetnutzer hat, der in die Internet-Abofalle unter nachbarschschaft24.net getappt war.

In ihrem Urteil vom 05.11.2009 stellten der Amtsrichter der 17. Abteilung des Berliner Gerichts fest, dass zwischen der Betreiberin der Webseite Netsolutions Trading FZE und der beklagten Interntnutzerin kein wirksamer Vertrag zustande gekommen sei.

Zum einen fehle es an einer Vereinbarung essentieller Vertragselemente, da eine Vertragspflicht der Betreiberin nicht erkennbar sei und somit ein Verstoß gegen das Transparenzgebot ebenso vorliege wie ein auffälliges Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung.

quelle : kanzlei-richter.com, Hier klicken um den vollen Artikel der kanzlei-richter zu lesen.

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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt zu Nachbarschaft24.net

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt
07.12.2009
Dreiste Drohbriefe eines Rechtsanwalts aus Potsdam
Mit fragwürdigen Methoden sollen Opfer von Nachbarschaft24.net zur Zahlung bewegt werden
In den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt beschweren sich zahlreiche Verbraucher, die Post von einer Rechtsanwaltskanzlei Frank Michalak aus Potsdam erhalten. Dieser Anwalt versendet offensichtlich im Auftrag der Netsolutions FZE aus Dubai, Betreiber der Internetseite nachbarschaft24.net Drohbriefe um Verbraucher zur Zahlung zu bewegen.

Nachbarschaft24.net hatte bei vielen Verbrauchern bereits im vergangenen Jahr für Verunsicherung gesorgt. Trickreich war versucht worden, Verbraucher zu täuschen. Die Betroffenen erhielten eine Mail, behauptet wurde darin ein Nachbar hätte eine wichtige Nachricht oder Einladung geschickt. Um diese Nachricht abzurufen, sollte der Verbraucher auf der Internetseite nachbarschaft24.net seine Daten eingeben. Anschließend könne man die wichtige Nachricht abrufen.
Wer auf den Trick hereinfiel, landete in der Kostenfalle. Ein zweijähriges Abonnement mit Gesamtkosten von 216 Euro sollte bezahlt werden.
Nunmehr baut der Potsdamer Rechtsanwalt mit seinen Schreiben eine neue Drohkulisse auf. Er meint mit diversen Urteilen und einem Rechtsgutachten die Zahlungspflicht begründen zu können.
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt sollten sich Betroffenen von diesen Schreiben nicht beeindrucken lassen. Mit diversen Urteilen, lancierten Fehlmeldungen in diversen Internetblogs, Nachrichtenportalen und Webseiten wird versucht die Betroffenen zu verunsichern. Die Falschinformationen sollen den Internetuser zur Zahlung bewegen.
Unerwähnt bleibt dagegen ein Urteil des Amtsgerichtes Berlin-Mitte, dass bereits im vergangenen Jahr die Forderungen als unbegründet zurückgewiesen hatte und klarstellte, dass eine Zahlungspflicht nicht gegeben ist.

Der Rat der Verbraucherzentrale: Nicht zahlen und von den Drohungen nicht einschüchtern lassen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

quelle : Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt, Hier klicken um zu der Pressemitteilung zu gelangen.

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BKA wegen Umsetzungsverfahren zu Web-Sperren in der Kritik

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco und die Grünen bemängeln die Eile und die Geheimhaltungspflichten bei der Erarbeitung der Vorgaben zur Implementierung von Online-Blockaden auf Basis des Zugangserschwerungsgesetzes. Stein des Anstoßes ist neben der Kennzeichnung des Entwurfs für eine technische Richtlinie zur Umsetzung des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen als “Geheimakte” die Tatsache, dass das Bundeskriminalamt (BKA) gerade im Amtsblatt der Bundesnetzagentur für den 2. Oktober die zu Web-Blockaden verpflichteten Zugangsanbieter zur “persönlichen Aushändigung” des Papiers in seine Zentrale nach Wiesbaden geladen hat.

“Es ist ungewöhnlich, dass das BKA das Umsetzungsverfahren zum jetzigen Zeitpunkt derart intensiv vorantreibt”, erklärte Hannah Seifert, Leiterin des Berliner Verbindungsbüros des eco, gegenüber heise online.

quelle : heise.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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ZDF Volle Kanne – Dreiste Betrügerei am Telefon ( Video )

Betrug mit Hotlines und untergeschobene Verträge am Telefon: Immer wieder dient das Telefon dubiosen Unternehmen dazu, arglosen Menschen das Geld aus der Tasche zu ziehen.

“Laut Gesetz müssen die Kunden von Sonderhotlines darüber informiert werden, wie hoch die Kosten sind”. Danach müsse es noch die Möglichkeit geben, aufzulegen, um nicht in die Kostenfalle zu tappen. “Es ist rechtlich nicht erlaubt, eine Festnetznummer anzugeben und dann auf eine Hotline zu lotsen. Das geht natürlich nicht!”. Sollten Sie eine Rechnung für eine Leistung erhalten, die Sie nicht in Anspruch genommen haben, sollten Sie die Nerven bewahren: Zahlen Sie nicht! Die Firmen setzen darauf, Ihnen Angst einzujagen, mit der Hoffnung, dass Sie einfach bezahlen. “Wenn kein Vertrag über die Dienstleistung zustande gekommen ist, muss man überhaupt nicht reagieren”, erklärt Rechtsanwalt Ronny Jahn von der Verbraucherzentrale Berlin.

Das Widerrufsrecht komme nur bei bestehenden Verträgen in Betracht und die Frist sei nur maßgeblich, wenn man schriftlich über das Widerrufsrecht informiert wurde. “Will man jedoch auf Nummer sicher gehen, so sollte man den Widerspruch erklären.”

Auch wenn die meisten Firmen es nicht soweit kommen lassen, einen gerichtlichen Mahnbescheid zu verschicken – sollten Sie Post vom Gericht bekommen, müssen Sie innerhalb von zwei Wochen widersprechen. Dann ist das Unternehmen gezwungen, ihre Ansprüche im Rahmen einer Klage zu begründen. Diese Begründung ist aber meist unmöglich, denn hinter den Forderungen steckt in der Regel nur die betrügerische Absicht der Firmen, Geld zu machen.

[Volle Kanne – Montags – Freitags, 09.05 Uhr © ZDF]

quelle : youtube.com von AntiAbzockTV

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Bundesnetzagentur stoppt Telefon-Abzocke mit Schweinegrippe

Betrüger forderten Verbraucher telefonisch dazu auf, eine teure 0900er-Hotline anzurufen. Dort sollten sie persönliche Informationen zum H1N1-Virus erhalten. Stattdessen lieferte die Bandansage aber nur allgemeine Aussagen zum Thema.

Die Bundesnetzagentur hat eine illegale Telefon-Hotline zum Thema Schweinegrippe gesperrt. “Unseriöse Geschäftemacher haben die Unsicherheit und Angst von Verbrauchern vor einem gesundheitlichen Risiko durch die Schweinegrippe in besonders unverfrorener Weise ausgenutzt. Dies haben wir unverzüglich unterbunden”, sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Zahlreiche Verbraucher erhielten nach eigenen Angaben – auch nachts – einen Telefonanruf eines vermeintlichen “Europäischen Zentralinstitutes für Seuchenbekämpfung”. Hierbei wurde die Berliner Rufnummer 030 / 20 17 99 48 übertragen. Eine Ansage täuschte vor, dass eine persönliche Information zur Schweinegrippe vorliege. Die Verbraucher wurden aufgefordert, zu ihrer eigenen Sicherheit die teure Rufnummer 0900 / 100 01 84 anzurufen.

Unter dieser Nummer waren per Ansage jedoch lediglich allgemeine Aussagen zur Schweinegrippe zu hören. Diese dienten offensichtlich dazu, den Verbraucher hinzuhalten, um einen möglichst großen Umsatz über die Rufnummer zu erzielen.

quelle : zdnet.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Berliner Betroffene von Internet-Abzocken gesucht…..

für eine Zeitungsreportage in der “BZ am Sonntag” suchen wir Betroffene, die über Ihre Erfahrungen mit jedweder Abzocke berichten können.

z.B.: Abofallen, Glücksspielanrufe (0900-Nummern), Webseiten- Betrug usw.

Danke und schöne Grüße,

Björn
Tel.: 030 – 280 450 76
Mail: bjoernberlin AT gmail DOT com

quelle : forum.boocompany.com

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Vorratsdatenspeicherung: Hohe Gefahr des Missbrauchs

Sachverständige schätzen die Gefahr des Missbrauchs der von Providern verdachtsunabhängig auf Vorrat zu speichernden Telekommunikations-Verbindungsdaten als hoch ein. So sind sich alle neun vom Bundesverfassungsgericht im Hauptverfahren gegen die flächendeckende Protokollierung von Nutzerspuren befragten Experten und Verbände einig, dass ein ungerechtfertigter Zugriff auf die sechs Monate aufzubewahrenden Verbindungs- und Standortdaten nicht zu verhindern ist. Selbst das Bundesjustizministerium räumt in seiner Stellungnahme (PDF-Datei) ein, dass eine “vollständige Verhinderung” einer Zweckentfremdung der Datenhalden nicht möglich sei. Ein missbräuchlicher Zugriff an sich Berechtigter könne allenfalls durch Protokollierungen erkennbar und somit für die Zukunft erschwert werden.

Auch der Branchenverband Bitkom beklagt (PDF-Datei) einen nicht optimalen Schutz vor missbräuchlichen Abfragen der sogenannten Verkehrsdaten. Die verpflichteten Telekommunikations-Anbieter müssten ausführliche Sicherheitskonzepte vorlegen. Zudem erfolge bei ihnen regelmäßig eine “technische und organisatorische Trennung der Datenbanken sowie der zuständigen Fachabteilungen”. Die eingesetzte Systemarchitektur sehe für die interne und externe Kommunikation den Einsatz von Verschlüsselungstechnologien vor. Allerdings sei es in der Praxis oftmals kaum möglich, die Berechtigung eines Auskunftsersuchens der Sicherheitsbehörden “abschließend zu prüfen”. Dies läge auch daran, dass die “Bedarfsträgern” unterschiedliche Formulare verwendeten. Verbesserungen könnte der Lobbyvereinigung zufolge der Einsatz elektronischer Signaturen bringen.

…..

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der die “Massenbeschwerde” in Karlsruhe gegen die umfassende Aufzeichnung der Nutzerspuren initiiert hat, rief im Rahmen der Veröffentlichung der Expertenmeinungen alle Bürger noch einmal zur Teilnahme an der für den 12. September geplanten Großdemonstration in Berlin gegen den Überwachungswahn auf. Die Kundgebung unter dem Motto “Freiheit statt Angst” finde dieses Jahr zwei Wochen vor der Bundestagswahl statt. Es sei wichtig, ein Signal gegen die von Schwarz-Rot beschlossenen Sicherheitsgesetze abzugeben.

quelle: heise.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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