Kalifornische Eltern haben Klage gegen Apple eingereicht. Der Grund: Ihren Kindern soll beim Spielen auf iPhone und iPad das Geld aus der Tasche gezogen worden sein. In Form von “Spiele-Währungen” wurden auf Kosten der Eltern hunderte Euros auf die Rechnungen aufgeschlagen.
Auf Facebook gibt es Beiträge zu sehen, die einem Versprechen, dass man kostenlos ein Paar “Ray-Ban” Sonnenbrillen bekommt wenn man einen Link anklickt. Wenn man den Link klickt, dann wird man auf eine externe Webseite weitergeleitet, wo man dann zuerst die Seite “Teilen” – und dann noch auf “Like” klicken muss. Hat man diese erledigt, öffnet sich eine weitere Seite, wo man wiederum bei 3 Gewinnspielen teilnehmen muss. Dahinter verbergen sich ABO-FALLEN! Klar ist es, wie immer bei solchen Fake-Gewinnspielen, dass man auch hier keinen Preis bekommt. Betrüger versuchen mit dieser Masche innerhalb von kurzer Zeit sehr viel Geld zu erwirtschaften, da Sie ahnungslose Facebook Nutzer in die Handy Abo-Falle laufen lassen.
Nach einigen Test , ist nun die Blogspt Seite bereits geloescht worden, auch einige andere Seiten die dort mit Beworben wurde sind nicht mehr verfuegbar, das beste Beispiel wie schnell die Seiten kommen so schnell laesst man diese auch wieder Sterben damit das spurenverwischen bloss eine lange Zeit gut geht.
Es ist sicher nicht auszuschliessen das bereits bekannte Nutzlosfirmen die schon oefter wegen so etwas bei Facebook bekannt wurden wieder hier ihre Arme ausgestreckt haben.
Eine Frau ruft an, am liebsten bei Älteren, und weist auf Spielschulden hin. Diese nicht näher konkretisierten Schulden sollen angeblich durch die Staatsanwaltschaft eingetrieben werden. Die Unbekannte offeriert dann ein Ablösungsangebot, das per Nachnahme geschickt und gegen Zahlung von 119 Euro bei der Post abgeholt werden soll. Falls die Angerufenen dies dann tun, fallen sie auf einen Abo-Betrug mit weiteren Kosten herein, denn durch die Auslösung der Nachnahme haben sie einen Gewinnspielvertrag abgeschlossen.
Wiedereinmal wird Facebook mit Sachen vollgespammt die zu likejackern bzw. sharejackern gehoert, gemeint ist die lovequota.com bzw. dephoto.lovequota.com, hier muss man die Sachen wie z.b. Bilder Teilen bevor man sich diese ansehen kann, was natuerlich den Zweck hat viele User auf seine Seite zu locken um somit schnell einige Werbeeinnahmen zu Generieren, aber das Fragwuerdigste dann ist noch das man ein Extra APP zulassen soll um dann Bilder sich ansehen zu koennen, aber dieses APP postet dann ohne des Wissen des Users dann Bilder etc., die Gefrahr das hier auch noch Daten abgegriffen werden ist sehr hoch zu mal die Seiten alle in Singapur Gehostet sind.
Hier mal ein Paar Screenshots :
Nach dem Auf dem Ersten Bild geklickt wurde um sich dieses anzuschauen :
Wenn man Sich dann mal den quelltext anschaut, erkennt man das die Bilder allle hier drueber bezogen werden : homecan.mywebapps.netdna-cdn.com
hier ein Quelltext screen :
Zu der lovequota.com Seiten gehoeren Folgende Domains :
Also Vorsicht bei diesen Seiten, wir geben zu unserem Adblock Plusfilter in wenigen Minuten ein Update Raus wo diese Webseiten in Verbindung mit Firefox und dem Aktuellen Adblockplus Addon diese Seiten nicht mehr Angezeigt werden, diesen bekommt man Kostenlos hier : Produkte aus dem Hause vampirboard
BETRUG Polizei warnt ältere Bürger / Anrufwelle in Rhein-Neckar
Eine Frau ruft an, am liebsten bei Älteren, und weist auf Spielschulden hin. Diese nicht näher konkretisierten Schulden sollen angeblich durch die Staatsanwaltschaft eingetrieben werden. Die Unbekannte offeriert dann ein Ablösungsangebot, das per Nachnahme geschickt und gegen Zahlung von 119 Euro bei der Post abgeholt werden soll. Falls die Angerufenen dies dann tun, fallen sie auf einen Abo-Betrug mit weiteren Kosten herein, denn durch die Auslösung der Nachnahme haben sie einen Gewinnspielvertrag abgeschlossen.
Beim Wort kostenlos werden viele Verbraucher unvorsichtig. Im Internet scheint die Fülle an Software, Unterhaltungsangeboten, Tipps oder Rezepten, die gratis zu haben sind, unerschöpflich zu sein. Doch oft verstecken windige Geschäftemacher Zahlungsverpflichtungen im Kleingedruckten oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Konsumentenschützer der Arbeiterkammer (AK) Wien raten zu Vorsicht bei Gratis-Apps: Werbebanner oder sogenannte In-App-Käufe – vor allem für Kinder verlockend bei Spielen – können teuer werden. Auch der Schutz persönlicher Daten kommt meist zu kurz. Apps greifen oft ohne berechtigten Grund auf Standortdaten oder Adressbücher zu und übertragen sie an die App-Entwickler. Überdies gibt es kein einheitliches Storno beim App-Kauf. Das ergab ein AK-Test mit Apps für Smartphones und Tablets, hieß es in einer Presseaussendung am Mittwoch.
Beim Internetsurfen mit einem Smartphone oder einem Tabletcomputer kann schon ein Fingertipp zur Kostenfalle werden. Möglich ist das durch “WAP-Billing”. Diese Technik ermöglicht das Bezahlen über die Handyrechnung ohne jede zusätzliche Eingabe persönlicher Daten wie Name, Adresse oder Rufnummer. Das nutzen auch Abzocker aus und locken damit NutzerInnen von Smartphones in die Falle.
Wir haben ja bereits einige Warnungen hier Publiziert zu Abofallen die bei Facebook Beworben und verbreitet werden, den ueber Google duerfen die Abofallen Betreiber das nicht mehr, aber ueber Facebook gibt es da noch keine genauen Kontrollen und es ist auch noch Kostenlos und meist viel versprechender die Fallen zu Verbreiten, hier einmal ein Video wie das vorgehen der Abofallen Betreiber ist, hier als Beispiel die Firma Guerilla Mobile Berlin GmbH mit dem IQ Test
“Neue” Spielregeln im Abmahnsport: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass ein erstes Anschreiben, das bereits alle Anforderungen an eine Abmahnung erfüllt, schon die eigentliche Abmahnung darstellt – eine darauf folgende, anwaltliche Abmahnung in der gleichen Sache ist in diesem Falle nicht mehr gerechtfertigt. Zur Begründung wurde angeführt, dass der Zweck der Abmahnung, nämlich das Angebot einer außergerichtlichen Streitbeilegung, bereits durch das erste Schreiben erfüllt sei; eine weitere Abmahnung liefe daher rechtlich ins Leere (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 10.01.2012, Az. 11 U 36/11).