Schlagwort-Archive: Strafe

Warnung vor Top-of-Software.de der Antassia GmbH – Der Nachfolger von Softwaresammler.de

Wie im Forum von BooCompany aktuell berichtet wird gibt es ein neues Abzockprojekt für Downloads unter Top-of-Software.de einer bisher unbekannten Antassia GmbH, welches sich jedoch nicht nur in Layout und Struktur den einschlägig bekannten Abzockangeboten Opendownload.de und dem direkten Nachfolger Softwaresammler der Content Services Ltd. des Strohmanns Alexander Varin ähnelt.

Und das ist Top-of-Software.de der Antassia GmbH:

Auf der Startseite von Top-of-Software.de findet man (wie üblich) keinen Preishinweis.

Wer das Abzockangebot der Antassia GmbH nutzen möchte soll sich zunächst anmelden:

Nach der Anmeldung werden Sie nach und nach im Rahmen des Inkasso-Stalkings nach dem Schema “Kalletaler-Dreick” wahrscheinlich zunächst von der Antassia GmbH selbst und erfahrungsgemäß später von der Tankstelle “Rechtsanwalt” Olaf Tank aus Osnabrück so lange belästigt und unter Druck gesetzt, bis Sie den offenen Betrag begleichen.

So funktioniert nun mal die Nutzlosbranche – Und das schon seit vielen Jahren.

quelle : abzocknews.de, Hier klicken um den vollen und ausfuehrlichen Artikel zu lesen.

Die Seite Top-of-Software.de, stehen nun auch in unserem abzock Filter.

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Haftstrafe für DDoS-Attacke

Ein US-Bundesgericht in Newark (US-Bundesstaat New Jersey) hat den 19-jährigen Dmitriy Guzner für seine Beteiligung an einer Denial-of-Service-Attacke auf Server der “Church of Scientology” in der vergangenen Woche zu einem Jahr und einem Tag Haft verurteilt. Darüber hinaus muss Guzner, der sich im Verlauf des Prozesses schuldig bekannt hatte, der US-Organisation Schadensersatz in Höhe von 37.500 US-Dollar leisten. Scientology habe knapp 119.000 US-Dollar für durch die Abwehr der Attacke entstandene Kosten gefordert, berichtet die US-Zeitung The Star-Ledger.

Ende Januar 2008 hatten Teilnehmer diverser Internet-Foren zu DDoS-Angriffen (Distributed Denial-of-Service) gegen Scientology aufgerufen, nachdem Rechtsanwälte der hierzulande vom Verfassungsschutz beobachteten Organisation versucht hatten, ein erschreckendes Video mit dem prominenten Scientologen Tom Cruise aus dem Verkehr zu ziehen.

quelle : heise.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Warnung vor Fabrikverkauf-Abzocke der Content Services Ltd. auf Outlet-Sparen.de

Wie RA Sebastian Dosch auf seinem Blog kLawtext berichtet, ist die Content Services Ltd. (Opendownload.de, Softwaresammler.de) jetzt auch mit einem eigenen Abzockangebot zum Thema Outlets und Fabrikverkauf unter Outlet-Sparen.de aktiv.

Der Seitenaufbau von Outlet-Sparen.de selbst ist absolut klassisch für Abzocker, denn einen entsprechenden Hinweis auf die entstehenden Kosten sucht man hier vergeblich:

Wer die “clevere Schnäppchen-Community” nun näher kennen lernen möchte, der soll sich natürlich anmelden – Dies wird man Ihnen später als ”Vertragsabschluss” verkaufen:

Man darf vorstellen: Outlet-Sparen.de – Die ”teuere Schnäppchen-Community”:

Das Impressum von Outlet-Sparen.de:

Content Services Ltd.
Mundenheimer Straße 70
68219 Mannheim

Handelsregister: HRB 703297, Amtsgericht Mannheim

Umsatzsteuer-ID: DE258263766

Kontakt: www.support-online-center.com

Telefon: +49-1805-88204486 (0,14 EUR/min) *
Telefax: +49-1805-88204487 (0,14 EUR/min) *
(Montag bis Freitag / 09.00 – 18.00 Uhr)
* aus dem deutschen Festnetz, gegebenenfalls abweichende Preise aus dem Mobilfunknetz

selbstständige Zweigniederlassung der

Content Services Ltd.
5 Jupiter House, Calleva Park
Aldermaston
Reading Berkshire RG7 8NN
Company No. 06326552 (Cardiff)
Director: Alexander Varin

Die Hessen schwenken also wieder mal um – Ob die Download-Abzocken wohl nicht mehr so gut funktionieren? Auch die Premium Content GmbH des Villiam Adamca (Go Web Ltd.) versucht sich seit Ende Juli mit der Uralt-MascheFabrikverkauf“.

quelle : abzocknews.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen

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Verbraucherschutz: Internetbetrüger verklagt angeblichen Blog-Betreiber

Der ehemalige Anbieter der Abzock-Seite “fabrik-einkauf.com” verklagt einen angeblichen Blog-Betreiber. Der Betroffene soll Bilder des Klägers auf den Internetseiten “antiabzocke.net” und “antiabzocke.info” veröffentlicht haben. Der Beklagte bestreitet jegliche Kenntnis der Blog-Domains, sein Verteidiger spricht von einer “Unverschämtheit”.

Beklagter bestreitet Verbindung zu Blog-Seiten

Am Mittwoch fand am Hamburger Landgericht eine Anhörung zur Klage statt. Die klagende Partei, vertreten durch einen Göttinger Rechtsanwalt, reichte Bilder des Klägers als Beweismittel ein. Die Privatfotos zeigen den Jurastudenten aus Göttingen unbekleidet unter der Dusche und wurden nach Angaben der Anklage auf den Domains “antiabzocke.net” und “antiabzocke.info” veröffentlicht.

Der Beklagte bestreitet jedoch, Besitzer der Domains zu sein oder in Verbindung zu den beiden Internetauftritten zu stehen. Die Webadressen wurden nach Aussagen seines Göttinger Verteidigers, Rechtsanwalt Alexander Schneehain, von Unbekannten auf seinen Namen registriert. Das Gericht sieht es als gegeben an, dass bei einer Domainregistrierung immer die Möglichkeit des Missbrauchs durch Dritte besteht. Grund sei die teils fehlende Kontrolle durch Hosting-Unternehmen.

quelle : netzwelt.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen .

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Inhaftierter Hacker legte Gefängnis-Netzwerk lahm

Einem britischen Gefängnisinsassen ist es laut Medienberichten gelungen, das Computersystem der Haftanstalt unbrauchbar zu machen, in der er derzeit wegen verschiedener Delikte aus dem Bereich der Internetkriminalität einsitzt.

Der 27-Jährige soll zuvor von der Leitung des Ranby Prison in Nottinghamshire gebeten worden sein, eine Art TV-Sender einzurichten, der über das Netzwerk des Gefängnisses ausgestrahlt werden sollte. Der Mann verbüßt derzeit eine sechsjährige Haftstrafe wegen seiner Beteiligung an millionenschweren Internetbetrügereien.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Britin begeht Selbstmord nach Facebook-Mobbing

Ein neuer Fall von sogenanntem Cyber-Mobbing erschüttert Großbritannien: Ein 15-jähriges Mädchen ist von einer Brücke in den Tod gesprungen, nachdem sie monatelang bei Facebook und MySpace gehänselt worden war. Erst kürzlich war ein Teenager wegen Online-Mobbings zu einer Haftstrafe verurteilt worden.

Sie fühlte sich in Online-Netzwerken wie Facebook mehrfach gemobbt – jetzt hat sich ein Mädchen in England vermutlich unter anderem wegen solcher Hänseleien umgebracht. Holly Grogan war 15 Jahre alt, als sie vergangene Woche nahe der Stadt Gloucester von einer Brücke sprang, wie die britische Zeitung „The Times“ berichtete. Die Eltern beklagten, ihre Tochter sei nicht mit dem Druck und dem Mobbing auf Netzwerken und in „Freundschafts-Gruppen“ im Internet wie Facebook, Bebo und MySpace zurecht gekommen.

quelle : welt.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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500 gefüllte Bewerbungsmappen im Internet verkauft

Ein privater Anbieter versteigerte über das Internetauktionshaus Ebay 500 gefüllte Bewerbungsmappen einschließlich Lebensläufen, Zeugnissen und privater Adressen. Der Käufer brachte die Dokumente zur Redaktion der Frankfurter Rundschau, die den Vorfall jetzt öffentlich machte.

Für zehn Euro ersteigerte am 16. Juli 2009 ein Schreibwarenhändler aus Paderborn bei Ebay 500 gebrauchte Bewerbungsmappen. Er staunte nicht schlecht als er das Paket öffnete. “Es war in fast jeder Mappe noch die komplette Bewerbung drin!”, sagte der Händler der Frankfurter Rundschau (FR). Er wollte die Unterlagen nicht aufbewahren und übergab der Zeitung eine Kiste voller Lebensläufe, Adressen, Zertifikate und sogar Gesundheitszeugnisse mit denen sich Menschen um einen Arbeitsplatz beworben hatten.

Die meisten Anschreiben der Bewerbungsunterlagen richteten sich nach Angaben der FR an den Geschäftsführer der Firma CSS Marketing aus Frankfurt. Dieser habe im Internet und in Zeitungsanzeigen Mitarbeiter für die Telekommunikationsabteilung seines Unternehmens gesucht. Für die angeblich 46 freien Vollzeit-Festanstellungen meldeten sich zahlreiche Bewerber, wie der große Stapel an Unterlagen zeigt. Inzwischen wurde die betreffende Firma anscheinend aufgelöst.

Bis zu 300.000 Euro Strafe

quelle : netzwelt.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Internet-Mobbing: Teenager in England verurteilt

Eine 18-jährige Britin muss für die Dauer von drei Monaten in eine Jugendstrafanstalt. Zu dieser Entscheidung ist ein britisches Gericht gekommen. In Sachen Internet-Mobbing handelt es sich hierbei um die erste verhängte Haftstrafe in Großbritannien.

Abgespielt hat sich der virtuelle Mobbing-Fall auf dem Sozialen Netzwerk Facebook. Dort hat die mittlerweile verurteilte Britin eine ehemalige Schulkameradin mit dem Tod bedroht. Wie das Nachrichtenportal BBC berichtet, hat die 18-Jährige das Opfer mehrere Jahre lang auch verbal und körperlich massiv bedroht.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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GlobalFX kommt vor Gericht. ( Video Kommentar von Gerrit22041992 )

Ergaenzung zu : “Augsburg: Geldstrafe für dubiosen Verbraucherschützer

So wie es aussieht haben die Staatsanwälte langsam begriffen das viel Abzocke herrscht. So auch in diesem Fall. Der 22 jährige und die26 jährige sollen 2700 Euro Strafe zahlen.

quelle : youtube.com von Gerrit22041992

Der damalige ZDF Report von WISO :

n dem Fernsehbeitrag vom 11. Mai 2009 berichtet der WISO-Detektiv über den Heimarbeitsschwindel der Global-FX und der Geschäftsführerin Marta Barabach.

Im Februar wurde der Frau Barabach für die Masche mit der Heimarbeitsabzocke auch schon das schwarze Schaf des Monats verliehen ..

Hierbei gibt es auch noch eine Verbindung zu den angeblichen Verbraucherschutzseiten des Marco B. ..

Nun wurde das Spielchen noch ein Stückchen weiter getrieben. Seit einigen Tagen geistern zahlreiche falsche “Verbraucherschutz-Seiten” durchs Internet, die zwei Ziele haben:

Die wirklichen Verbraucherschützer zu
diskreditieren und gleichzeitig Werbung für
rechtlich sehr zweifelhafte Webseiten zu machen.

quelle : youtube.com von SaschaNRW

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Augsburg: Geldstrafe für dubiosen Verbraucherschützer

Dubiose Geschäfte statt Verbraucherschutz: Der Vorstand des Augsburger “Verbraucherschutz Internet Vereins” ist im Visier der Justiz.

Die Augsburger Staatsanwaltschaft wirft dem 22-Jährigen Beihilfe zur strafbaren Werbung und strafbare Kennzeichenverletzung vor. Seine mutmaßliche Komplizin, eine 26-Jährige aus Nürnberg, soll sich wegen strafbarer Werbung verantworten.

Die Frau bot den Ermittlungen zufolge unter dem Namen “GlobalFX” über das Internet Heimarbeit an, mit der man 3.500 Euro und mehr im Monat verdienen könne. Die Entsendung von entsprechenden Schulungsunterlagen wurde vom Kauf zweier E-Books zum Preis von 40 Euro abhängig gemacht.

In den Schulungsunterlagen wurde erklärt, wie man die zuvor gekauften E-Books bewirbt und weiterverkauft, so dass eine Vertriebspyramide entsteht. Problem dabei: Mit Fortschreiten des “Verkaufsmodells” würden die Absatzchancen allerdings immer geringer, so die Ermittler.

quelle : augsburger-allgemeine.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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