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Korrektur bzw.Ergänzung: Schmelzkäsezubereitung “Solnyschko” 60% Fett i.Tr , 100 g

Hersteller (Inverkehrbringer):

Inverkehrbringer: Monolith Süd GmbH 71083 Herrenberg

Zulassungs-Nr. Herst.: HU 274 Ek
Grund der Warnung:

Korrektur bzw.Ergänzung: bei den verdächtigen Fremdkörpern handelt es sich nicht um Glassplitter, sondern um nichtaufgelöste Salzkristale

Weitere Informationen:

Warenrückruf der Monolith Gruppe, Herrenberg:

Herrenberg, den 25.04.2014. Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes ruft die Monolith Süd GmbH den Artikel Schmelzkäsezubereitung “Solnyschko” 60% Fett i.Tr , 100 g zurück.

Nach Kontrollen der Lieferwege hat sich herausgestellt, dass der Kreis, der in der ersten Meldung betroffenen Bundesländer u.a. zusätzlich auf Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Sachsen, Thüringen und die Mitgliedsstaaten Malta, Österreich, Rumänien, Tschechoslowakei und Ungarn ausgeweitet werden musste.
Es ist nicht auszuschließen, dass sich in einzelnenVerpackungen, die in den verschiedenen Einzelhandelsgeschäften angeboten wurden, Fremdkörper befinden können. Die Monolith Süd GmbH hat aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes umgehend reagiert und hat die Ware vorsorglich unverzüglich aus dem Handel genommen und die Verbraucher gewarnt.
Bereits gekaufte Produkte können in jedem Mix Markt auch ohne Vorlage des Kassenbons gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgegeben werden.

Verbraucherfragen beantwortet die Qualitätsabteilung der Monolith Gruppe unter der kostenfreien Rufnummer 0800-6666548 während der üblichen Geschäftszeiten Mo bis Fr. 8.30 bis 13.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr.

Monolith Süd GmbH, Hertzstr. 3/1, D-71083 Herrenberg

Quelle : lebensmittelwarnung.de /Zum Artikel

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ElitePartner muss 99 Euro erstatten

Die EliteMedianet GmbH betreibt im Internet die Partnervermittlungen „ElitePartner“ und „AcademicPartner“. Verbraucher, die sich für die kostenpflichtige Premium Mitgliedschaft entscheiden, um unbegrenzt mit anderen Mitgliedern in Kontakt treten zu können, stellt EliteMedianet GmbH unter Berufung auf ihre AGB im Fall des fristgerechten Widerrufs 99 Euro für die Erstellung einer “Persönlichkeitsanalyse” in Rechnung und verweigert…

Quelle: vzhh.de / Zum Artikel

Via Abzocknews.de

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Abmahnung und Anwaltskosten wegen Beleidigung des Ex-Ehemanns?

Im sozialen Netzwerk Facebook hatte eine Frau nach ihrer Scheidung gepostet, dass ein Anwalt teurer als ein Auftragskiller sei, es aber unbezahlbar sei, den Ex-Ehemann los zu sein. Das AG Bergisch-Gladbach hatte über die Zulässigkeit der Äußerungen und darüber zu entscheiden, ob die Frau die entstandenen Anwaltskosten zu tragen hat.

Quelle: E-Recht24.de / Zum Artikel

Via Abzocknews.de

 

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Verdacht auf Fälschung: Ebay-Käufer zerstört Violine

Ein Käufer hielt eine über Ebay erstandene Violine offenbar für eine Fälschung und beschwerte sich. In solchen Fällen kann der Ebay-Bezahldienst PayPal die Zerstörung der Ware anordnen. Der ahnungslose Käufer schlug das 2500 Dollar teure Instrument in Stücke. Die Anbieterin ist entsetzt.

Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel

via Abzocknews.de

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Gericht: Vater und Sohn wegen Betrug verurteilt

Bestellungen via Internet sind zwar bequem, doch bergen sie auch Risiken. Die Angebote, die zwei Weseler ins Internet stellten, waren interessant. Gartenmöbel und Couchgarnituren boten sie auf einer Versteigerungsplattform an. Und zahlreiche Kunden bestellten und überwiesen den Kaufpreis. Aber in 78 Fällen wurden die Gartenstühle oder Sofas gar nicht geliefert, in nur wenigen Fällen wurde der schon überwiesene Preis erstattet.

Quelle: DerWesten.de / Zum Artikel

Via Abzocknews.de

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United lda. unterliegt erneut vor Gericht

Das AG Osterholz-Scharmbeck (13 C 798/11) hat eine Entscheidung gegen United lda. aus Portugal gefällt. Das AG hat im Wege eines Teilanerkenntnis- und Schlussversäumnisurteil am 17.11.2011 entschieden:

Quelle: Anzeigen-Recht.de / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

 

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Apple vs. Samsung: Kein Verkaufsverbot für iPhone 4S in Frankreich

Ein Pariser Gericht hat Samsungs Antrag auf eine Einstweilige Verfügung für den Verkaufsstopp des iPhone 4S in Frankreich abgewiesen. Dies meldet der für Le Figaro tätige Journalist Benjamin Ferran auf Twitter. Das Gericht habe den Antrag als “unverhältnismäßig” gewertet und angeordnet, dass der südkoreanische Konzern Apple Verfahrenskosten in Höhe von 100.000 Euro zu erstatten habe.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel

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Prozess um Gewinnspielbetrug in Essen

Die Masche scheint einfach zu sein. Gezielt wurden Kunden angerufen, deren Personaldaten den Firmen wie „Alphaphone“ oder „Alphascout“ schon vorher bekannt waren. Das Angebot: Für 29 beziehungsweise 44 Euro monatlich würden sie bei 200 Gewinnspielen im Internet eingetragen. Sollten sie innerhalb von sechs Monaten nichts gewinnen, dann gäbe es auf jeden Fall die Beiträge zurück.

Quelle: DerWesten.de / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

Via2: Abzocknews.de

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BGH-Urteil zu Kuckuckskindern: Mutter muss biologischen Vater benennen

Mehr als 4000 Euro will sich ein Kuckucksvater vom tatsächlichen Erzeuger seines vermeintlichen Kindes zurückholen – doch die Mutter weigert sich, dessen Identität preiszugeben. Nun hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden: Die Frau hat kein Recht, den biologischen Vater zu verschweigen.

Quelle: Sueddeutsche.de / Zum Artikel

Via Abzocknews.de

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Links zu eventuell rechtswidrigen Inhalten zulässig

Das Landgericht Braunschweig hat entschieden, dass Links zu möglicherweise rechtswidrigen Inhalten keinen Rechtsverstoß darstellen. Das gelte, so das Gericht, auch für das Persönlichkeitsrecht, wenn das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiege.

Laut einem Bericht von ‘Heise Online‘ hat das Gericht in Braunschweig ein bestehendes Urteil des Bundesgerichtshofs, das der Heise Zeitschriften-Verlag vor rund einem Jahr gegen die Musikindustrie erwirkt hat, auch für das Persönlichkeitsrecht bestätigt.

Links zu potenziell rechtswidrigen Inhalten sind demnach dann zulässig, wenn sie in im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung gesetzt würden. Voraussetzung dafür ist ein “überwiegendes Informationsinteresse an dem Verweis auf die Originalquelle”.

 

Quelle : winfuture.de

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