Kurzdomains sehr ungleich verteilt

Knapp 28 Prozent der besonders interessanten ein- und zwei-Buchstaben-Domains unter .de gingen beim gestrigen DeNIC-Start der “kleinen Domains” an einen einzigen Anbieter, die Tec-Media-Service. Insgesamt 193 mal steht die Agentur im Whois für die bereits nach weniger als einer halben Stunde vergebenen Domains. Auf Platz zwei folgte, mit großem Abstand, aber immerhin noch 48 Kurzdomains, realtime.at. 19 der ganz kurzen Domains realisierte Key-Systems. Die meisten DeNIC-Mitglieder blickten nach dem ersten Ansturm etwas verdattert auf die Bilanz. Viele hatten allenfalls einzelne Kurzdomains ergattern können und fingen an zu rechnen, ob das mit rechten Dingen zugegangen sein kann.

“Mathematisch” sei klar, was passiert sei, sagte DeNIC-Chefin Sabine Dolderer. Offenbar hatten sich zahlreiche DeNIC-Mitglieder an einem Pool von Tec-Media-Service-Partner Bionic beteiligt.

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Beim Domain-Auktionshaus Sedo hatte man ebenfalls um Partner geworben, aber auf eine so hohe Zahl habe es Sedo bei weitem nicht gebracht, sagte eine Sprecherin. Zwischen 10 bis 20 Prozent der 3000 Domains, für die man vorab Höchstgebote erhalten habe, habe man mit den Partnern realisieren können. Darunter dürften allerdings auch längere Buchstaben- und Zahlendomains sein. Im zweiten Schritt will man jetzt versuchen, für die leer ausgegangen Bieter doch noch zum Zug zu kommen.

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Internet-Liebe entpuppt sich als Abzocker

Es begann als heißer Internet-Flirt und endete als eiskalte Abzocke: Kassenaufsicht Ayse K. (28) aus Wehringhausen verliebte sich im Computer-Chat in den Draufgänger „Yasin”. Kurz darauf kam der flotte Mann höchst selbst nach Hagen, küsste und kassierte: Sie lieh ihm großzügig 5000 Euro. Dann war „Yasin” weg – und auch das Geld.

Vor dem Amtsrichter

Vor Amtsrichter Peter Groß fand jetzt das peinliche Wiedersehen statt: Ayse wartete als Zeugin nervös vor dem Gerichtssaal, „Yasin”, der eigentlich Mustafa S. heißt, drückte drinnen wegen Betruges die Anklagebank. In kriminalistischer Feinarbeit hatte Hauptkommissar Herbert Fingerhut den 29-jährigen Mann aus Moers ermittelt, der im Internet-Flirtportal „Edencity” unter dem Nickname (Internet-Spitznamen) „interessantEr” zahlreiche Frauenbekanntschaften angebahnt hatte.

Zum Glück hatte Ayse zum Kennenlern-Rendezvous auf dem Parkplatz des China-Restaurants am Stadtgarten nicht nur, wie vereinbart, ein dickes Geldbündel mitgebracht – nein, sie filmte den neuen Liebhaber, der im weißen Sprinter mit Duisburger Kennzeichen am Treffpunkt vorgefahren kam, auch gleich mit dem Handy.

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Postbank sperrt freien Finanzberatern Zugriff auf Kontodaten

Die Postbank hat auf die von der Stiftung Warentest erhobenen Vorwürfe eines systematischen Datenmissbrauchs durch freie Finanzberater reagiert und sperrt den Vertretern zumindest vorläufig den Zugriff auf Millionen von Kundenkonten. Der Zugriff werde vorsorglich verwehrt, bis eine endgültige Klärung der Rechtslage mit der zuständigen Datenschutzstelle herbeigeführt sei, sagte ein Postbank-Sprecher am Dienstag in Bonn.

Die Stiftung Warentest hatte am Vortag berichtet, die Postbank gewähre rund 4000 freien Handelsvertretern der Postbank Finanzberatung AG detaillierten Einblick in die Girokonten ihrer Kunden, auch ohne deren Einwilligung. Die freien Mitarbeiter könnten nicht nur sehen, wie viel Geld ein Kunde auf dem Konto hat — sie hätten Einsicht in alle Kontobewegungen, hieß es.

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Buffer Overflows in Mail-Clients Eureka und Pegasus

Die Verarbeitung zu langer POP3-Antworten eines Servers führen bei den E-Mail-Clients Eureka und Pegasus (PMail) zu Buffer Overflows, die sich zum Einschleusen und Ausführen von Schadcode ausnutzen lassen. Dazu muss sich das Opfer aber mit einem präparierten Mail-Server verbinden. Betroffen sind Pegasus Mail 4.5x und Eureka Mail 2.2q (unter Windows XP SP2) sowie vermutlich jeweils vorhergehende Versionen.

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Urteil zur GEZ-Gebühr auf internet-fähige PCs

In den letzten Jahren gab es eine ganze Reihe widersprüchlicher Urteile zum Thema GEZ-Gebühr für Arbeitsplatzrechner. Ein Teil der Gerichte war der Meinung, für diese sei wie für andere internet-fähige PCs zu zahlen, andere verneinten die Gebührenpflicht. So sah es jetzt auch das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, das der Klage eines selbständigen Informatikers stattgab.

Dieser nutzte in seinem häuslichen Arbeitszimmer Computer, für die die GEZ Gebühren erheben wollte.

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Falle MMS-Ankündigung – Verbraucherzentrale warnt vor Abzocke

Diese Vorgehensweise imitiert derzeit die polnische Mobile Gateway Poland, teilt die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern mit. Handynutzer bekommen eine SMS-Mitteilung, dass ihnen eine MMS-Bildmitteilung nicht habe zugestellt werden können. Um sie zu erhalten, solle der Nutzer auf die Nachricht antworten. Mobilfunkkunden, die darin einen Hinweis ihres Mobilfunkanbieters vermuten und deshalb antworten, erhalten eine SMS mit dem Hinweis, dass sie nun eine kostenpflichtige Sex-SMS-Flatrate gebucht hätten.

Die Verbraucherschützer raten den Betroffenen, die Rechnung der Mobile Gateway Poland (Telefondienstleister und Betreiber der Internetseite sexsmsflat.com) nicht zu begleichen und sich auch von den folgenden Mahnungen einer Inkasso-Firma nicht beeindrucken zu lassen. Statt dessen sollten sie das der Ansicht der Verbraucherzentralen nach nicht zustande gekommene Vertragsverhältnis widerrufen und die Bundesnetzagentur (rufnummernmissbrauch@bnetza.de) informieren.

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Gefälschte Schutzprogramme auf Millionen Rechnern

Virenscanner sind wichtig. Das wissen auch cyberkriminelle Internetbetrüger. Immer öfter bieten sie im Netz gefälschte Schutzprogramme an – auch auf seriösen Seiten. Die Verbreitung solcher Software habe epidemische Ausmaße erreicht, sagen Experten.

Die Programme heißen XP AntiVirus oder SpywareGuard 2008. Ihre Namen klingen “irgendwie” vertraut. Sie lehnen sich an die Schutzprogramme bekannter Antivirenfirmen an. Wie diese fahnden sie nach Viren, Würmern und Trojanern. Anders als die seriöse Konkurrenz schlagen sie jedoch auch dann Alarm, wenn der Rechner nicht verseucht ist: gefälschte Schutzprogramme, die im World Wide Web immer öfter verbreitet werden – sogar über seriöse Webseiten wie die der “New York Times”.

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Chatter belastet Chef im Prozess um SMS-Abzocke

Im Prozess um den millionenfachen Betrug mit sogenannten Flirt-SMS hat am Donnerstag ein Zeuge vor dem Landgericht Kiel einen der Hauptangeklagten stark belastet. Der als fest angestellter Chatter fast zwei Jahre in der Firma tätige 48-jährige Mann beschrieb die Arbeitsbedingungen der “Animateure” in dem Flirt-Chat zugleich als “erbärmlich” und “katastrophal”. Zu Beginn seiner stundenlangen Vernehmung durch das Gericht erkannte der Zeuge zwei der Hauptangeklagten wieder. Einer sei sein direkter Chef gewesen, der andere später dazu gekommen, “um den Laden auf Trab zu bringen und die Umsätze zu steigern”. Dieser Geschäftsführer habe ihm bei seinem Rauswurf Anfang Januar 2006 gesagt: “Das hier ist quasi das Sparbuch für mein Kind.”

Quelle: NDR.de, Hier klicken um zum Artikel zu gelangen

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Verbot von “Killerspielen” ist offenbar vom Tisch

Ein Verbot von gewaltbeherrschten Computer-Spielen ist für die neue Bundesregierung offenbar kein Thema. Eine entsprechende Aussage ist zumindest im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP nicht zu finden.

Insbesondere von Unionspolitikern war ein Verbot der Herstellung und des Vertriebs so genannter Killerspiele in Deutschland mehrfach ins Gespräch gebracht worden. Allerdings hatte die FDP dies mehrfach als Aktionismus bezeichnet und statt dessen auf eine Stärkung der Sozialarbeit und der Pädagogik gesetzt.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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ZDF Hallo Deutschland – Verkäufer einer Kaffeefahrt zur Auszahlung des Gewinns verurteilt ( video )

Mit falschen Gewinnversprechen wurden schon so manche auf dubiose Kaffeefahrten gelockt. Jetzt hat sich ein Teilnehmer zur Wehr gesetzt und fordert seinen versprochenen Gewinn ein.

Theoretisch lassen sich die versprochenen Leistungen einklagen, denn das BGB sieht einen solchen Rechtsanspruch vor. Die Durchsetzung erweist sich in der Praxis allerdings als schwierig, weil sich die Versender von Gewinnschreiben nicht zu erkennen geben und mit Postfächern und falschen Adressen ihre Identität verschleiern.

Doch jetzt hat das Landgericht Gießen in einem Grundsatzurteil (Az.: 20 189/09 vom 30.09.2009) den Verkäufer bei einer Kaffeefahrt zur Auszahlung des im Einladungsschreiben versprochenen Gewinns verurteilt. Bereits in einer vorherigen Verhandlung, die am 02.09.2009 stattfand, habe die Richterin angedeutet, dass der Verkäufer als derjenige, der von den Einladungsschreiben geschäftlich profitiere, auch für die zugesagten Gewinne hafte.

Der Kläger, ein Mann aus dem hessischen Mücke, bekam Recht und erhalte nun die versprochenen 8000 Euro. Dessen Rechtsanwalt Eike Erdel, der sich auf Kaffeefahrten und Gewinnversprechen spezialisiert hat; teilte auf seiner homepage, unter „rechtsanwalt-erdel.de” in einer Pressemitteilung mit, das dieses Urteil eine weit reichende Bedeutung hat, denn künftig könnte jeder unter Berufung auf das Urteil von dem Verkäufer bei einer Kaffeefahrt die Auszahlung des versprochenen Gewinns aus dem Einladungsschreiben verlangen.

Der Jurist aus Homberg kommt zu dem Schluss „dass die Verbraucherschützer und die Polizei fast regelmäßig den Rat erteilten, das man solche Gewinnschreiben wegwerfen sollte. Dieser Rat ist falsch und bedeutet, dass Sie Ihr Geld in den Papierkorb werfen sollen. Es besteht nämlich ein Anspruch auf Auszahlung des Gewinns und solche Ansprüche können durchaus durchsetzbar sein. Wenn Sie ein solches Gewinnschreiben mit Einladung zu einer Ausflugsfahrt erhalten haben und den versprochenen Gewinn durchsetzen wollen, setzen Sie sich mit mir in Verbindung.” (Rechtsanwalt Eike Erdel – rechtsanwalt-erdel.de)

(Die Videobeschreibung basiert auf der Grundlage von eigenen Erkenntnissen bzw. Recherchen. Deshalb kann Sie zwar, wenn auch nur teilweise, – muss aber nicht unbedinkt auch in allen Punkten die Meinung der Produktionsfirma wiedergeben.)

[Hallo Deutschland – Werktags, 17.15 Uhr © ZDF]

quelle : youtube von AntiAbzockTV

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