Warnung: Abzockerei durch Gewerbeauskunft-Zentrale

Eine sogenannte Gewerbeauskunft-Zentrale schreibt derzeit verstärkt Vereine und Gewerbe-treibende auch im Raum Gerolzhofen an und erhebt ganz unverdächtig Daten, wie verschie-dene Anrufe in der Redaktion zeigen. Allerdings steckt eine andere Absicht dahinter, die dem jeweiligen Verein teuer zu stehen kommen kann.

Quelle : mainpost.de

via abzocknews.de

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Kritik an “Farmville” und Co.: Reiche Ernte für Datensammler

Social Games sind beliebt, das Spielen in Online-Communities ist ein Renner. Was viele Spieler jedoch nicht wissen: Sie verraten dabei dem Anbieter auch eine Menge über sich.

Millionen Menschen ernten täglich Obst und Gemüse, kaufen Saatgut und Traktoren, scheren Schafe und melken Kühe – auf dem virtuellen Bauernhof am Computer. Auch als Hobbyköche, Mafiosi oder Aquarienbesitzer sind Millionen auf Facebook, StudiVZ und in anderen sozialen Netzwerken unterwegs. Die Anbieter verdienen gut, doch Datenschützer warnen vor der Preisgabe persönlicher Daten.

quelle : stern.de

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Datenschützer Schaar stellt Datenschutzwiki vor

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat ein Datenschutzwiki vorgestellt und interessierte Nutzer dazu aufgerufen, sich an dem Projekt zu beteiligen. Die Wiki-Nutzer sollen ihren Sachverstand anderen Menschen über das Internet näher bringen, so Schaar.

Sowohl für Fragen zum Thema Datenschutz im privaten, als auch im beruflichen Umfeld soll das Wiki eine zentrale Anlaufstelle sein. Den Besuchern will Peter Schaar mit dieser neuen Plattform eine Anlaufstelle bieten, um Grundsätze und Fachbegriffe dieses Gebiets auf einfache Weise nachschlagen zu können.

quelle : winfuture.de

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Erfassung von IP-Adressen für Massenabmahnungen in der Schweiz rechtswidrig

Das Schweizerische Bundesgericht hat der in Steinhausen ansässigen Logistep AG verboten, im Auftrag von Massenabmahnern automatisiert IP-Adressen von Tauschbörsennutzern zu erheben (Az. 1C 285/2009). Damit entsprach das oberste Schweizer Gericht einem Antrag des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) Hanspeter Thür. Dieser hatte gefordert, die Logistep AG müsse “die von ihr praktizierte Datenbearbeitung (inklusive der Weitergabe an die Urheberrechtsinhaber) unverzüglich einstellen”.

Logistep begibt sich seit 2005 im Auftrag von Urheberrechtsinhabern auf die Suche nach Rechteverletzern in P2P-Tauschbörsennetzen wie eDonkey. Das Unternehmen hat die Methode des massenhaften Protokollierens von IP-Adressen zwecks Täterenttarnung als Erstes im großen Stil praktiziert. Mittlerweile hat diese Art der Privatermittlung jede Menge Nachahmer gefunden. Mit einem modifizierten Tauschbörsen-Programm klappern die Unternehmen Tauschbörsen nach bestimmten Dateiangeboten ab und dokumentieren die Funde mit der IP-Adresse, einem Zeitstempel und dem Hash-Wert der Datei.

quelle : heise.de

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Gegendarstellung zur Stellungnahme der SuperComm Data Marketing GmbH

Zur Stellungnahme der SuperComm Data Marketing GmbH zur rechtskräftigen Verurteilung wegen Spam erreichte mich eine Gegendarstellung von Herrn Thomas Uwe Maier, welcher das rechtskräftige Urteil gegen die SuperComm Data Marketing GmbH erwirkte – nachfolgend die Gegendarstellung zur Stellungnahme vom 27.08.2010:

Sehr geehrter Herr Fuchs,

bezugnehmend auf die Stellungnahme der SuperComm GmbH / GF Sven Nobereit i. S. “…Verurteilung wegen SPAM” erhalten Sie hier meine Klarstellung mit der Bitte, diese wie die Stellungnahme der SuperComm, zu veröffentlichen.

Die Stellungnahme des Herrn Nobereit von SuperComm ist inhaltlich zu nahezu 100% falsch und dient m. E. lediglich dem “Fishing for Mitleid”.

Im Februar 2008 bekam ich von SuperComm 18 unverlangte Werbe E-Mails (SPAM). Diese E-Mails hatte SuperComm für sich selbst und andere Unternehmen versendet. Nach Recherchen war mir klar, dass es sich bei SuperComm um einen Adresssammler und Spamer handeln musste. Im Ergebnis habe ich SuperComm und weitere Firmen (Inhaber von beworbenen WebSites) abgemahnt und auch zur Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Schadenersatzforderung(en) habe ich zu diesem Zeitpunkt nicht geltend gemacht!

Im Laufe der Abmahnungen gg. SuperComm und seine Kunden hat Sven Nobereit mir zunächst 500,- € und dann 1.000,- € angeboten, damit ich seine Kunden “in Ruhe” lasse, also nicht weiter abmahne. Die Zahlung dieser Beträge habe ich abgelehnt und vorgeschlagen, mir den gesamten durch die SuperComm Spams entstandenen Aufwand zu ersetzen. Das hat Sven Nobereit aber abgelehnt. Also habe ich alle betroffenen Unternehmen abgemahnt, zumal Herr Nobereit meinen Vorschlag, den echten Zeitschaden zu ersetzen, abgelehnt hatte.

Unter dem 16.02.2008 hat SuperComm die strafbewehrte Unterlassungs-/Verpflichtungserklärung abgegeben. Mehrere Kunden von SuperComm haben ebenfalls die strafbewehrte Unterlassungs-/Verpflichtungserklärung abgegeben, z. B. Quelle hat dies abgelehnt und sich dafür eine einstweilige Verfügung “eingehandelt”. Herr Nobereit hat mir die strafbewehrte Unterlassungs-/Verpflichtungserklärung nicht voreilig abgegeben, sondern nach meiner Ankündigung, dass die Klage eingereicht wird, falls er die Abgabe verweigert.

Erst ca. 10 Tage später habe ich SuperComm zur Zahlung des mir entstandenen Schadens aufgefordert. Ich wurde von meinem Anwalt über die Aussichtslosigkeit informiert, wollte aber den Grund von einem Gericht wissen. Insoweit war mir der Prozessausgang egal, nicht überraschend; ich war also weder traurig noch erfreut.

Herr Nobereit hat an dieser Stelle zu erwähnen vergessen, dass er bereit im Mai 2008 zur Zahlung der Vertragsstrafe für 7 erneut gesendete Spams aufgefordert wurde; also gerade einmal 3 Monate nach Abgabe der strafbewehrten Unterlassungs-/Verpflichtungserklärung. Die vierstellige Strafe dafür hat er ohne weiteres bezahlt. Allerdings bekam ich hier die Bestätigung, dass ein anderer Widerspruch als die Aufforderung zur Unterlassung mit strafbewehrter Unterwerfung unsinnig gewesen wäre.

Für im Jahr 2009 erneut gesendete Werbe E-Mails wurde Herr Nobereit resp. die SuperComm GmbH zur Zahlung weiterer Vertragsstrafen aufgefordert. Die Zahlungen dazu wurden von Herrn Nobereit verweigert, also war die Klage geboten. Besonders die Gründe zur Zahlungsverweigerung sind fast schon abenteuerlich: Wider besseren Wissens hatte Sven Nobereit erklären lassen, dass es keine wirksame strafbewehrte Unterlassungs-/Verpflichtungserklärung gäbe. Wider besseren Wissens wurde erklärt, die Forderung der Vertragsstrafe wäre zu spät erfolgt. Wider besseren Wissens wurde erklärt, es würde sich um eine “reine Double-Opt-In E-Mail” handeln. Die weiteren Gründe, warum keine Zahlungspflicht bestehen würde sind dann nur noch reine Schlammwerferei und nicht erwähnenswert. Ich werde den Prozessverlauf alsbald komplett publizieren, nicht um eine Hetzkampagne durchzuführen sondern um klarzustellen, dass Herr Nobereit wissentlich falsche Informationen in Form einer “Stellungnahme” verbreitet und zu zeigen wie der Spammer SuperComm mit seinem Geschäftsführer “zu ticken” scheinen. Das wird im Rahmen der zulässigen Berichterstattung erfolgen.

Quelle und vollstaendiger Bericht : abzocknews.de

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Wieder DDoS-Attacken gegen BooCompany

Wieder DDoS-Attacken gegen BooCompanyAnscheinend hat das Team von BooCompany mal wieder jemandem ganz gewaltig auf die Füsse getreten. Seit heute Vormittag ist das Portal sowie das Forum von BooCompany nicht mehr auf dem üblichen Weg zu erreichen. Irgendwer muss sich wohl so sehr ärgern dass kriminelle Methoden angewendet werden, damit User nicht mehr auf BooCompany zugreifen können.

Der Server hat wieder mal mit einer ddos Welle zu kämpfen.

Die Noteingänge sind seit 10 Uhr die hier:

und

Ich melde mich, wenns vorbei ist. [antiabzockenet]

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Hilferuf aus Nigeria ist der beliebteste Spam-Trick der letzten zehn Jahre

Panda veröffentlicht eine Liste der sieben am weitesten verbreiteten E-Mail-Betrugsmaschen. Das Schema der Täter bleibt dabei fast immer gleich. Panda: “Viele Opfer zeigen die Verbrechen nicht an.”

Panda Security hat eine Liste der sieben am weitesten verbreiteten E-Mail-Betrügereien der letzten zehn Jahre veröffentlicht. Auf Platz eins liegt der Nigeria-Betrug, bei dem das Opfer einem angeblichen Prinzen auf der Flucht helfen soll, Geld außer Landes zu schaffen. Trotz zum Teil fantasievoller Geschichten blieb die Masche bei allen Fischzügen der letzten zehn Jahre immer gleich: Man erschleicht sich das Vertrauen der Opfer und verlangt unter irgendeinem Vorwand eine Geldzahlung. Hier die Hitliste:

Der Nigeria-Betrug: Dem Opfer wird eine großzügige Belohnung versprochen, wenn es jemandem hilft, eine größere Geldsumme außer Landes zu schaffen. Das Land ist typischerweise Nigeria. Damit das funktioniert, muss das Opfer aber zunächst eine bestimmte Geldsumme überweisen, um angebliche Bankspesen zu decken. Natürlich hört man nie wieder etwas von den Betrügern, sobald man die Summe überwiesen hat.

quelle : zdnet.de

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Verbraucherzentrale Brandenburg: Bei Anruf Lockvogel Reisegewinn Bestätigung nach unlauterer Telefonwerbung nötig

Derzeit belästigt eine Frankfurter Reisemarkt GmbH mit unerwünschten Werbeanrufen die Brandenburger. Es wird ein Reisegewinn versprochen, dem eine schriftliche Reisebestätigung mit einer Zahlungsaufforderung folgt. Dazu Juristin Sabine Fischer-Volk: “Der als Reisebestätigung untergeschobene Vertrag ist eigentlich nur ein unverbindliches Angebot! Denn erst wer das Geld überweist und die Flüge bucht, hat einen Reisevertrag geschlossen, der nicht widerrufbar ist.”
Vertragsabschlüsse nach unzulässiger Telefonwerbung sind eine bundesweite Plage, weshalb die Verbraucherverbände seit langem eine gesetzliche Regelung zum Schutz der überrumpelten Verbraucher fordern! So erhielt Frau H. aus Potsdam Anfang August 2010 einen unerwünschten Werbeanruf der Frankfurter Reisemarkt GmbH aus Frankfurt am Main. Man teilte ihr mit, dass sie eine Reise in die Türkei gewonnen habe. Wenig später erhielt Frau H. ein als Reisebestätigung getarntes, jedoch in Wirklichkeit unverbindliches Reiseangebot mit der Aufforderung, einen Betrag in Höhe von 99 Euro auf das Geschäftskonto der Firma zu überweisen sowie die konkrete Reisezeit und Flüge zu buchen. Dazu Verbraucherschützerin Fischer-Volk: ” Leider gibt es kein Widerrufsrecht für per Fernkommunikation (Internet, Telefon, Fax, Brief) geschlossene Reiseverträge. Vermutlich hat das Reisebüro die Reisebestätigungs-Falle deshalb gestellt, um einen Reisevertrag “unterzuschieben”!”
Das Vorgehen der Firma zeigt, dass für nach unlauterer Telefonwerbung geschlossene und nicht widerrufbare Reiseverträge wie Pauschalreisen und Flüge die bundesweit von den Verbraucherverbänden geforderte gesetzliche Regelung ganz besonders dringend notwendig ist, wonach solche Vertragsabschlüsse erst wirksam sind, wenn Verbraucher diese in Textform bestätigen!

quelle und vollstaendiger Bericht : vzb.de

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Internetbetrüger spielen mit den Gefühlen einsamer Menschen

Wie skrupellos Internet-Betrüger mit den Gefühlen anderer Menschen umgehen stellen derzeit unzählige Spammer unter Beweis. Ein per e-Mail zustande gekommenes vermeintliches Date mit einem russischen Modell kann sehr schnell in Abzocke enden. Weltweit enthält momentan jede 25. Spam e-Mail ein derartiges Date-Angebot.

quelle : virenschutz.info

via abzocknews.de

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Abzocke statt Laufsteg-Modelbetrug im Internet

Das Angebot kam per Mail: Arbeiten als Topmodel auf den Catwalks dieser Welt. Die Realität: Skrupellose Abzocke. Zwei Frauen aus dem Rhein-Main-Gebiet sind darauf hereingefallen.

Die neue Abzock-Masche im Internet spielt mit dem Traum vieler Mädchen und Frauen: als Model zu arbeiten. So erhielten auch zwei Frauen aus dem Rhein-Main-Gebiet über soziale Netzwerke im Internet Komplimente zu ihrem Aussehen und eine Einladung in eine Modelagentur.

Dort versprach man ihnen ein Shooting für namhafte Modelabels in der Türkei mit allem drum und dran: Blitzlicht am Strand und bis zu 200.000 Euro Verdienst pro Jahr. Es sollte das Bilderbuch-Glamour-Leben sein.

quelle : hr-online.de

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