Facebook: 3.000 Euro Strafe für verstecktes Impressum

Florian Blischke, Geschäftsführer der Revolutive Systems GmbH, hat auf Anfrage von ZEIT ONLINE durch einen Anwalt erklären lassen, dass die Rechtmäßigkeit der Abmahnungen in zwei Verfahren vor dem Landgericht Regensburg festgestellt worden sei. In beiden Verfahren laufe die Berufung, weshalb weitere Fragen nicht beantwortet werden könnten.

Quelle und vollständiger Bericht: zeit.de

Dazu interessant:

Via Abzocknews.de

 

 

Share

Onlineshopping bei Justfab: Die Masche mit dem Schuh-Abo

Die neue Button-Lösung soll vor Abofallen schützen. Ein Onlineshop für Schuhe hat seinen ganz eigenen Knopf entwickelt: Wer vergisst, den zu klicken, muss zahlen…

Quelle und vollständiger Bericht: stern.de

Via Abzocknews.de

 

 

Share

Kein “grenzenloses Surfen” ohne P2P bei Vodafone

Vodafone darf seinen Internettarif nicht mit “grenzenlosem Surfen” bewerben, wenn es Peer-to-Peer-Anwendungen im Kleingedruckten ausschließt. Das berichtet der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Das Landgericht Düsseldorf hatte am 19. Juli 2013 in einem Urteil (38 O 45/13) festgestellt, dass die Werbeaussagen irreführend sind und verurteilte den Telekommunikationskonzern, die Werbung zu unterlassen.

Quelle und vollstaendiger Artikel : golem.de /Zum Artikel

 

 

Share

So funktioniert der Betrug mit Jobangeboten per E-Mail

8000 Euro in Nullkommanix: Lukrative Jobangebote, die per E-Mail eintrudeln, sind immer häufiger das Machwerk von Kriminellen. Wer darauf eingeht, kann sich strafbar machen, warnt das Landeskriminalamt. Das sind die Maschen.

Quelle und vollständiger Bericht: derwesten.de

Via Abzocknews.de

 

 

Share

Unrat des BKA-Trojaners finden und löschen

Der aktuelle BKA-Trojaner sperrt nicht nur den Rechner, sondern legt auch Bilder mit Kinderpornografie auf dem System ab. So kann es durchaus passieren, dass man bei einem Viren-Scan den eigentlichen Trojaner entdeckt und entfernt, aber die Bilder, deren Besitz strafbar ist, nach wie vor dort verbleiben.

Quelle und vollstaendiger Bericht : Heise.de

 

 

Share

Betrüger geben sich als Staatsanwalt aus

Bundesweit haben in den vergangenen Wochen ahnungslose Menschen Briefe von Betrügern erhalten. Absender der gefälschten Schreiben ist angeblich die Staatsanwaltschaft Köln.

Betrüger verbreiten die Schreiben auf dem Postweg. In den mit Rechtschreibfehlern gespickten Briefen fordern die Straftäter dazu auf, sich innerhalb einer sieben Tages Frist zu melden. Hierzu sollen die Betroffenen eine Kölner Rufnummer anwählen.

Polizei Köln warnt: Betrüger geben sich als Staatsanwalt aus – Lesen Sie mehr auf:
http://www.rp-online.de/panorama/deutschland/betrueger-geben-sich-als-staatsanwalt-aus-1.3510627#2034177341

Share

Neuer Erpressungs-Trojaner dreht seine Runden

Im Netz kursieren neue Varianten des GVU-Trojaners. Die aktuelle Version überlagert den Desktop nach der Anmeldung des infizierten Benutzers mit einer Warnmeldung, der Zugang zum PC sei “vorläufig” gesperrt worden. Man möge 100 Euro per PaySafeCard einzahlen, um wieder Zugriff auf den Rechner zu erhalten. Der Erpressungstrojaner sperrt den Computer komplett.

Quelle : Heise.de /Zum vollstaendigen Artikel

 

 

Share

Mit dem Seitwärtsgang zum Startknopf

Windows 8.1 macht einige Fehler von Windows 8 rückgängig. Microsoft gelingt es, alte Funktionen auf neue Art zu integrieren. Zu unserer Überraschung werden 16:10-Displays nun besser unterstützt. Es bleibt aber bei dem 2-in-1-System mit zwei Oberflächen und Systemsteuerungen.

 

Quelle : golem.de /Zum vollstaednigen Bericht

 

 

Share

OG Payments Ltd. verschickt Mahnungen

Verbraucher aus Wolfsburg und Celle erhielten nach einem unerwünschten Anruf Schreiben der OG Payments Ltd. aus Berlin. Diese mahnte die Begleichung von Rechnungen an, welche die Verbraucher per E-Mail erhalten hätten.

Quelle und vollständiger Bericht: verbraucherzentrale-niedersachsen.de

Via Abzocknews.de

 

 

Share

BGH untersagt Werbung in Onlinespielen für Kinder

Bestimmte Arten von Werbung für virtuelle Gegenstände in Onlinespielen, die sich an Kinder richten, ist künftig untersagt. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am 17. Juli 2013 entschieden, nachdem die Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzvb) gegen die Firma Gameforge geklagt hatte.

 

Quelle und bericht :  golem.de / Zum vollstaendigen Bericht

 

 

Share