Florian Blischke, Geschäftsführer der Revolutive Systems GmbH, hat auf Anfrage von ZEIT ONLINE durch einen Anwalt erklären lassen, dass die Rechtmäßigkeit der Abmahnungen in zwei Verfahren vor dem Landgericht Regensburg festgestellt worden sei. In beiden Verfahren laufe die Berufung, weshalb weitere Fragen nicht beantwortet werden könnten.
Die neue Button-Lösung soll vor Abofallen schützen. Ein Onlineshop für Schuhe hat seinen ganz eigenen Knopf entwickelt: Wer vergisst, den zu klicken, muss zahlen…
Vodafone darf seinen Internettarif nicht mit “grenzenlosem Surfen” bewerben, wenn es Peer-to-Peer-Anwendungen im Kleingedruckten ausschließt. Das berichtet der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Das Landgericht Düsseldorf hatte am 19. Juli 2013 in einem Urteil (38 O 45/13) festgestellt, dass die Werbeaussagen irreführend sind und verurteilte den Telekommunikationskonzern, die Werbung zu unterlassen.
8000 Euro in Nullkommanix: Lukrative Jobangebote, die per E-Mail eintrudeln, sind immer häufiger das Machwerk von Kriminellen. Wer darauf eingeht, kann sich strafbar machen, warnt das Landeskriminalamt. Das sind die Maschen.
Der aktuelle BKA-Trojaner sperrt nicht nur den Rechner, sondern legt auch Bilder mit Kinderpornografie auf dem System ab. So kann es durchaus passieren, dass man bei einem Viren-Scan den eigentlichen Trojaner entdeckt und entfernt, aber die Bilder, deren Besitz strafbar ist, nach wie vor dort verbleiben.
Bundesweit haben in den vergangenen Wochen ahnungslose Menschen Briefe von Betrügern erhalten. Absender der gefälschten Schreiben ist angeblich die Staatsanwaltschaft Köln.
Betrüger verbreiten die Schreiben auf dem Postweg. In den mit Rechtschreibfehlern gespickten Briefen fordern die Straftäter dazu auf, sich innerhalb einer sieben Tages Frist zu melden. Hierzu sollen die Betroffenen eine Kölner Rufnummer anwählen.
Polizei Köln warnt: Betrüger geben sich als Staatsanwalt aus – Lesen Sie mehr auf:
http://www.rp-online.de/panorama/deutschland/betrueger-geben-sich-als-staatsanwalt-aus-1.3510627#2034177341
Im Netz kursieren neue Varianten des GVU-Trojaners. Die aktuelle Version überlagert den Desktop nach der Anmeldung des infizierten Benutzers mit einer Warnmeldung, der Zugang zum PC sei “vorläufig” gesperrt worden. Man möge 100 Euro per PaySafeCard einzahlen, um wieder Zugriff auf den Rechner zu erhalten. Der Erpressungstrojaner sperrt den Computer komplett.
Windows 8.1 macht einige Fehler von Windows 8 rückgängig. Microsoft gelingt es, alte Funktionen auf neue Art zu integrieren. Zu unserer Überraschung werden 16:10-Displays nun besser unterstützt. Es bleibt aber bei dem 2-in-1-System mit zwei Oberflächen und Systemsteuerungen.
Verbraucher aus Wolfsburg und Celle erhielten nach einem unerwünschten Anruf Schreiben der OG Payments Ltd. aus Berlin. Diese mahnte die Begleichung von Rechnungen an, welche die Verbraucher per E-Mail erhalten hätten.
Bestimmte Arten von Werbung für virtuelle Gegenstände in Onlinespielen, die sich an Kinder richten, ist künftig untersagt. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am 17. Juli 2013 entschieden, nachdem die Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzvb) gegen die Firma Gameforge geklagt hatte.