Schlagwort-Archive: Abofalle

[erklärbär] Was ist ein Mahnbescheid ? ( Video )

In diesem Video erklaert Katzenjens noch mal genau was ein Gerichtlicher Mahnbescheid ist :

Zwei Patientengruppen müllen mich immer noch zu mit Fragen. Neben den unverbesserlichen Vivis-Homepage-Opfern immer wieder Leute, welche meinen, einen Mahnbescheid bekommen zu haben. An diese wendet sich das Video. Zuhören und verstehen!

quelle : youtube von katzenjens

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OpenOffice.org und Abofallen

OpenOffice.org startet eine Kampagne gegen Download-Abofallen :

Wir haben OpenOffice.org nicht für Leute gemacht, die damit anderen das Geld aus der Tasche ziehen. Doch leider sind uns gegen dubiose Anbieter kostenpflichtiger Downloads rechtlich die Hände gebunden. Mehr dazu unter “Doch leider können wir nicht so helfen“. Um unsere Nutzer trotzdem vor Abofallen zu schützen, möchten wir mit dieser Seite über das Problem informieren und die Möglichkeit bieten, zweifelhafte Anbieter an uns zu melden.

Bitte beachten Sie unbedingt auch die rechtlichen Hinweise.

Ihr Download von OpenOffice.org führte zu einem ungewollten Abovertrag?

Hier finden Sie hilfreiche Informationen:

* der Verbraucherschutzzentrale Hamburg: In der Falle – was tun?

quelle : openoffice.org, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

Download von openoffice gibt es HIER

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Recht Brisant – Über die Internet-Abzocke durch vermeintliche Gratis-Angebote ( Video )

Eigentlich wollen sie nur schnell ein Kochrezept herunterladen, schnell die Route berechnen, oder schnell nach ihren Ahnen forschen – arglose Internetnutzer. Eigentlich kein Problem, denn meist werden solche Informationen vielfach und kostenlos im Netz angeboten. Eigentlich – jedoch nicht immer, denn mit vermeintlichen Gratis-Angeboten locken unseriöse Anbieter Internetnutzer in die Kostenfalle.

Die Masche: Oftmals geködert mit Gewinnspielen werden sie aufgefordert, Adressen und Namen einzugeben. Die AGBs werden routinemäßig abgehakt. Am Ende der Seite, meist klein und kaum sichtbar, ist dann ein Kostenhinweis versteckt – manchmal fett markiert, oftmals aber erst sichtbar, wenn man bis zum Ende der Seite runterscrollt.

Der unliebsame Kauf: Ein teueres und ungewolltes Internetabo – für Dienste, die es für gewöhnlich umsonst gibt. Wer sich anmeldet, bekommt eine Rechnung. Und wer nicht zahlt, bekommt dann weitere Post. Von Inkassounternehmern oder unseriösen Anwälten. Gedroht wird mit Schufa-Einträgen oder Klageerhebung, sollte nicht anstandslos gezahlt werden. Nicht wenige lassen sich von Schreiben einschüchtern – und überweisen.

Verbraucherschützer schätzen, dass pro Tag Tausende Verbraucher in solch eine so genannte Abofalle treten. Sie sprechen von einer “kriminellen Industrie”. Zielgruppe sind nicht alte Internetfüchse, sondern Menschen, die unbedarft im Internet surfen, arglos Namen und Adressen eingeben, um beispielsweise eine Computersoftware wie Adobe Acrobat Reader, die es auf den meisten Internetseiten gratis gibt, herunterzuladen und dann den oftmals versteckten Kostenhinweis übersehen. Doch mittlerweile erhalten auch Menschen Rechnungen, die versichern, niemals auf den kostenpflichtigen Internetseiten gewesen zu sein. Die Staatsanwaltschaft ermittelt ..

[Recht Brisant – Sonntags, 1 x im Monat © 3sat]

quelle : youtube von AntiAbzockTV

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Akte 09 – Die Abzocke bei „Fabriken.de” bzw. „Rezepte-Ideen.de” ( Video )

Reisen, Mode, Elektronik – Millionen Deutsche suchen nach Schnäppchen, bevorzugt im Internet.

Hilfe verspricht angeblich dabei die zunächst noch kostenlose Seite: “Fabriken.de” – viele Adressen zum günstigen Shoppen, sollen hier zu finden sein.

Hunderttausende haben sich bereits angemeldet und sind auf einmal alle geschockt, als sie plötzlich eine Rechnung über 84 Euro bekommen.

Wer steckt wirklich hinter dieser Seite „Fabriken.de” und der Betreiberfirma “Connects 2 Content”?

AKTE-Reporter recherchieren, dass es sich hier um mehr als eine „normale Internet-Abzocke” handelt ..

[Akte 09 – Dienstags, 22.15 Uhr © sat1]

quelle : youtube von AntiAbzockTV

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Warnung vor wahlinfo2009.de der Belleros Premium Media Ltd. (2) ( Video )

Auch das “RTL Nachtjournal” warnte am 08.09.2009 vor der Internetabzocke “wahlinfo2009.de” der “Belleros Premium Media Limited” aus Hamburg.

Der Wahl-O-Mat, der Bürgern die Bundestagswahl 2009 erleichtern soll, hat Trittbrettfahrer auf den Plan gerufen. Die wollen unter wahlinfo2009.de für einen ähnlichen Wahl-Test im Internet abkassieren.

Weiter in einem Artikel der Augsburger Allgemeine:
http://tinyurl.com/ny5n6d

Den Original Wahl-O-Mat zur Bundestagswahl am 27.09.2009 finden Sie z.B. hier:
http://tinyurl.com/m8g4x9 (wahl-o-mat.de)
http://tinyurl.com/mfx5r2 (sueddeutsche.de)
(zdf.de)

quelle : Nutzlosbranche bei youtube

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Akte 09 – Über die Verurteilung der Betreiber von „Fabrik Einkauf.com” ( Video )

Er ist 26, studiert Jura und wurde gerade verurteilt; die Staatsanwaltschaft hat ihm als Haupttäter insgesamt 986 vollendete und 196 versuchte Straftaten zur Last gelegt:

Andreas S. (Name geändert) – mit seiner Seite: „Fabrik-Einkauf.com” sorgte er bereits schon im Jahr 2007 für negative Schlagzeilen: Wer hier landete, bekam kurz darauf eine Rechnung über 86 Euro für einen angeblich in Anspruch genommenen Dienst. Klare Abzocke! So das Urteil der Richter.

Der Nachwuchsjurist kommt allerdings mit 18 Monaten auf Bewährung davon. Ganz und gar nicht abgeschlossen ist das Kapitel „Fabrik-Einkauf.com” dagegen für seine damalige Freundin Ines Kuster, 21: Noch heute ist ihr Name im Internet fast ausschließlich mit der fiesen Abzock-Masche verbunden – obwohl sie nichts damit zu tun hatte.. AKTE 09 über Gerechtigkeit im Netz!

Akte 07 über Fabrik-Einkauf.com:
Link:

quelle : AntiAbzockTV von youtube.com.

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Mahnanwältin unterliegt vor Gericht ( mit Video )

Einige Strategien zur Abwehr von Forderungen der Abofallenbetreiber sind bekannt und bewährt. Einen gänzlich neuen Ansatz wählten nun der Karlsruher Rechtsanwalt Benedikt Klas und sein Mandant. Zunächst ließ der Anwalt feststellen, dass die Abo-Rechnung der berüchtigten Inkasso-Anwältin Katja Günther für ein dubioses “Geburtstags-Archiv” nichtig ist.
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Dann reichte er am Amtsgericht (AG) Karlsruhe Klage für seinen Mandanten ein. Darin forderte er von Günther Schadensersatz für die entstandenden Anwaltskosten zur Abwehr der unberechtigten Inkasso-Forderung. Das AG gab Klas nun recht und verurteilte Günther dazu, 46,41 Euro Anwaltsgebühr plus rund 150 Euro Gerichtsgebühr für das Verfahren selbst zu zahlen (Az. 9 C 93/09).

quelle : heise.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

Ein Video von KatzenJens dazu :

quelle : youtube von Katzenjens.

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Akte 09 – Mega-Downloads : Ein Insider packt aus, Exklusiv bei Akte 09! ( Video )

Ein Insider packt aus: Über seine Rolle im Abzock-Geschäft, über Millionen-Einnahmen und die Strukturen des Projekts “mega-downloads.net” – einer wahren Gelddruck-Maschine.

Wirtschaftskriminalität und Abzocke – täglich fallen Tausende darauf herein. Einige Hundert haben sich in der AKTE- Redaktion gemeldet. Stellvertretend erzählen uns zwei Betroffene aus Nordrhein-Westfalen, wie sie bei Mega-Downloads landeten, einem Portal, das mit Gratis-Software Geld macht.

AKTE 09 Exklusiv über die Internet-Mafia!

[Akte 09 – Dienstags, 22.15 Uhr © sat1]

quelle : youtube.com von AntiAbzockTV

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StA Flensburg: Rückgewinnungs-hilfeverfahren gegen Betreiber der Abofalle tricky.at

Die Staatsanwaltschaft Flensburg sucht im Rahmen eines Rückgewinnungshilfeverfahrens wegen Betruges gegen den Betreiber der Abofalle tricky.at, Tim Owesen aus Harrislee bei Flensburg, Opfer, die auf unberechtigte Forderungen bezahlt haben. Die Behörde veröffentlichte am 29.07.2009 im elektronischen Bundesanzeiger folgende Meldung:

“In einem unter dem Az.: 103 Js 4904/06 bei der Staatsanwaltschaft Flensburg geführten Ermittlungsverfahren wegen Betrugs hat der Beschuldigte Tim Owesen, geb. am 23.12.1985 als Geschäftsführer der Firma „Mobile Premium Credits“ die Webseite www.tricky.at betrieben.

Auf dieser Seite wurde mit einer Sonderaktion geworben, die eine Umfrage und Anmeldung bei www.tricky.at beinhaltet. Für die Einrichtung dieses Accounts waren einmalig 120,- € zu zahlen.

Als Gegenleistung sollte der Einzahler einen MP3-Player, sowie Zugriff auf eine Liste von Gutscheinen über mindestens 200,- € erhalten.

Tatsächlich erhielten die Geschädigten diese Leistungen nicht.

Die Staatsanwaltschaft Flensburg führt in der vorliegenden Strafsache neben den Ermittlungen zur Strafverfolgung zugleich ein Rückgewinnungshilfeverfahren zugunsten der durch die Straftat Geschädigten durch. In diesem Zusammenhang wurden 35.480,05 €, die zwischenzeitlich auf einem Konto des Finanzverwaltungsamtes Schleswig-Holstein hinterlegt sind, gesichert.

Ziel des Rückgewinnungshilfeverfahrens ist es, den durch die Straftat Geschädigten einen (ggf. teilweisen) finanziellen Ersatz zu ermöglichen.

Für die Geltendmachung ihrer Ansprüche sind die Geschädigten ausschließlich selbst zuständig.

Die von der StA zugunsten Verletzter gesicherten Vermögenswerte wirken nicht unmittelbar für und gegen Geschädigte.

Sofern sie auf die von Staatswegen gesicherten Vermögenswerte zugreifen wollen, müssten Sie Ihrerseits entsprechende Titel (Urteil, dinglicher Arrest usw.) einholen, um entsprechende Pfändungsmaßnahmen ergreifen zu können.

Nach Vollstreckung bedarf es gem. §§ 111 g, h StPO der Zulassung durch einen gerichtlichen Beschluss.

Ich rege an, dass Sie zwecks Einleitung der erforderlichen Schritte einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin beauftragen.

Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass von hier aus keine weiteren Auskünfte über die von Ihnen zu ergreifenden Maßnahmen gegeben werden können.”

Quelle: kanzlei-richter.com.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Aktuelle Stunde – Teure Rechnungen für Gratisprogramme: Abzocke im Internet (Video)

Vorsicht Falle! Man muss es wohl schon so deutlich sagen. Im Internet gibt es leider eine Menge Webseiten, die nur unser Bestes wollen: Unser Geld – allerdings ohne angemessene Gegenleistung. Jörg Schieb erklärt, worauf man achten muss, um in keine Falle zu tappen ..

Abzock-Webseiten sind alle mehr oder weniger gleich aufgemacht: Relativ schick, schlichtes Design, die Vorzüge der Software werden in den Vordergrund gestellt. Oder die Vorzüge der Webseite, etwa dass alles virenfrei ist oder dass der Download besonders schnell erfolgt. Eigentlich alles mehr oder weniger selbstverständlich. Die Kosten aber werden gut versteckt. Auf manchen Webseiten werden die Kosten sogar überhaupt nicht erwähnt, zumindest nicht auf der Anmeldeseite, sondern nur versteckt in den AGB. Man muss also wirklich höllisch aufpassen. Wer aber die Augen offen hält, merkt eigentlich schnell, dass irgend etwas nicht stimmen kann.

Wenn eine Webseite ein Webformular enthält und alle möglichen Daten abfragt, womöglich sogar Geburtsdatum und Postadresse, dann sollten die Alarmglocken läuten. Denn solche Daten sind nur für einen Vertrag nötig – etwa wenn man etwas kaufen möchte, nicht aber bei einem kostenlosen Angebot. Es lohnt sich daher, ganz genau hinzuschauen, ob irgendwo von Kosten die Rede ist. In der Regel bescheiden irgendwo an der Seite oder am Ende der Seite. Oder auch immer häufiger komplett in den AGBs versteckt.

[Aktuelle Stunde – Werktags, 18.50 Uhr © WDR]

quelle : youtube.com von AntiAbzockTV

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