Schlagwort-Archive: Aktenzeichen

Amtsgericht Detmold weist Zahlungsanspruch von Melango.de gegen Gesellschaft zurück

Mit Urteil vom 30.03.2012 hat das Amtsgericht Detmold zum Aktenzeichen 7 C 565/11 entschieden, dass der Melango.de GmbH aus Chemnitz keine Zahlungsansprüche gegen eine Gesellschaft bügergerlichen Rechts aus Lage zustehen.

Quelle: fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.de / Zum Artikel

Via Abzocknews.de

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Dubiose Forderungen für Win-Loads.net von einer Blue 180. Vermögensverwaltungs GmbH

Lange Zeit war es schon verdächtig ruhig um Win-Loads.net – zumindest bis jetzt, denn nun meldet sich ein Inkassobüro mit dem Namen Blue 180. Vermögensverwaltungs GmbH bei Betroffenen und droht mit gerichtlichen Schritten, Pfändungen und der Schufa.

Und so sieht ein aktuelles Schreiben der Blue 180. Vermögensverwaltungs GmbH aus:

 

Diesem Schreiben voran ging eine Zahlungsaufforderung von Win-loads.net wie folgt:

 

Durchaus bemerkenswert ist, dass die Rechnung von Win-Loads.net als Kontoinhaber eine Do-Men GmbH ausweist, während sich die Blue 180 auf die Domember FZE bezieht.

Die Do-Men GmbH findet man sogar im Handelsregister:

 

Amtsgericht Charlottenburg (Berlin). Aktenzeichen: HRB 125936 B Bekannt gemacht am: 18.01.2011 12:00 Uhr

In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Veränderungen

14.01.2011

DO-MEN GmbH, Berlin, Wielandstraße 38, 10629 Berlin. Firma: DO-MEN GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Wielandstraße 38, 10629 Berlin Gegenstand: Die Serververwaltung und die Betreuung von Kunden, die über lnternetportale Gegenstände veräußern. Nicht mehr Geschäftsführer:; 1. K., Swend; Geschäftsführer:; 2. Wordelmann, Jens, *16.07.1974, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29.12.2010 ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst und insbesondere abgeändert in § 1 (Firma und Sitz) und in § 2 (Gegenstand des Unternehmens).

Auch scheint die Do-Men GmbH aus demselben Stall an Vorratsgesellschaften zu stammen wie die Xia Verwaltungs GmbH des David Benjamin Simanowski, welcher im Rahmen der Razzien um 99Downloads.de vorläufig festgenommen wurde

 

Quelle und vollstaendiger Bericht : Abzocknews.de/ Zum Artikel

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Vorläufige Sicherungsmaßnahmen gegen Gewinnspielfirmen

Die Staatsanwaltschaft Krefeld führt unter dem Aktenzeichen 2 Js 933/10 ein Ermittlungs-verfahren gegen die Verantwortlichen der Firmen MMC Medialog Marketing Company, Krefeld und FS Zahlungsverwaltungsmanagement UG, Krefeld, wegen des Verdachts des Betruges zum Nachteil vermeintlicher Kunden von Gewinnspieleintragungsdiensten.

Quelle: Ebundesanzeiger.de / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

 

via 2 : abzocknews.de

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Nachfolger der Teleshop Versandhandels AG hält an Kooperation mit dem Telomax-Clan fest

Gemeint ist die gerade bei MDR-Escher thematisierte DMS Trading GmbH aus der Schweiz, der Nachfolger der Teleshop Versandhandels AG aus Liechtenstein, die ihren kostenpflichtigen Telefon-Support über eine 11859 – Die Auskunft GmbH angeboten hat – man schaue und staune, wer sich für dieses Unternehmen verantwortlich zeichnet:

 

Amtsgericht Mannheim Aktenzeichen: HRB 708957 Bekannt gemacht am: 19.03.2010 12:00 Uhr

In ().
gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Neueintragungen

18.03.2010

11859 – Die Auskunft GmbH, Mannheim, Heppenheimer Straße 23, 68309 Mannheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.07.1998 mit Änderung; zuletzt geändert am 07.01.2009. Die Gesellschafterversammlung vom 02.02.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) beschlossen. Der Sitz ist von Rüsselsheim (Amtsgericht Darmstadt HRB 87543) nach Mannheim verlegt. Bisher: “telomax GmbH“; Geschäftsanschrift: Heppenheimer Straße 23, 68309 Mannheim. Gegenstand: Telekommunikationsdienstleistungen und der Handel mit Hard- und Software. Stammkapital: 50.000,00 DEM. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Bestellt als Geschäftsführer: W., Raimund, Fürth, *xx.xx.xxxx, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Ohme, Christian, Klein-Winternheim, *29.06.1975.

Oha, Google weiß mehr – ich sage nur Klingelingeling oder besser Pingelingeling

Quelle : abzocknews.de

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Oberlandesgericht Thüringen entscheidet zugunsten eines kostenpflichtigen Routenplaner-Services

Aktenzeichen: 9 W 517/10. Das muss ein echtes Weihnachtsgeschenk gewesen sein für die Webtains GmbH: Ein Oberlandesgericht, genauer das OLG Thüringen in Jena, hat am 23.12.2010 entschieden, dass mit den Mini-Hinweisen auf anfallende Kosten für ein “Online-Abo”, die häufig im Fließtext versteckt am Rande der Webseite versteckt werden, die Kunden Opfer ausreichend aufgeklärt würden.

Quelle: Klawtext.blogspot.com / Zum Artikel ( Bitte den gesamten Artikel lesen)

Via abzocknews.de

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Warnung vor Epsilon GmbH Forderungsmanagement

Verbraucherzentralen warnen vor fragwürdigen Rechnungen einer Firma “Epsilon GmbH Forderungsmanagement”.

“Wir sind beauftragt, die offene Forderung der Fa. Automobilservice Deutschland GmbH gegen Sie durchzusetzen.” So heißt es in den Briefen, die die “Epsilon GmbH Forderungsmanagement” derzeit verschickt. Kassieren will die Gesellschaft aus Hannover 116,45 Euro für die angebliche Teilnahme an einem Bonusprogramm des Automobilservice.

Den Anschein der Korrektheit versucht Epsilon mit der Angabe eines Aktenzeichens zu erwecken, berichtet die Verbraucherzentrale Bayern. Dagegen fehlten Angaben, die das Gesetz vorschreibt: zum Beispiel das Registergericht des Sitzes der Gesellschaft und die Nummer des Handelsregistereintrags. Gespart habe sich Epsilon außerdem die ansonsten übliche Angabe von Sitz und Adresse der Automobilservice GmbH als Forderungsinhaber sowie zur Fälligkeit der angeblichen Forderung.

Quelle und vollstaendiger Bericht : computerbetrug.de

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Abofallen dürfen Mozilla-Produkte nicht mehr anbieten! Urteil des Landgerichts Hamburg

Wow, das ist ja mal eine Nachricht. Auch wenn sie derzeit noch etwas verstümmelt daher kommt:

Diverse Betreiber so genannter Abofallen, in denen kostenlose Software gegen (versteckt aufgeführte) Abogebühren zum Download angeboten werden dürfen ab sofort nicht mehr ohne entsprechende Erlaubnis die Mozilla-Produkte “Firefox” (Browser) und “Thunderbird” (E-Mail-Programm) kostenpflichtig anbieten. Das hat das Landgericht Hamburg in seinem Urteil vom 10.12.2010, Aktenzeichen 406 O 50/10 geschrieben.

Quelle : klawtext

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Wenn Mieter Ärger machen-Warnschuss muss sein

Mietverträge können nicht ohne weiteres fristlos gekündigt werden. Stört ein Mieter den Hausfrieden, muss er zunächst abgemahnt werden. Erst wenn er sein Verhalten nach dem Warnschuss nicht ändert, kann die Kündigung folgen. Das hat das Amtsgericht Berlin-Wedding entschieden (Aktenzeichen: 3 C 22/10).

Eine einmalige Verfehlung reicht demnach nicht für den Rausschmiss, der Mieter muss den Hausfrieden nachhaltig stören. Im konkreten Fall kündigte eine Vermieterin einen Mietvertrag schon kurz nach dessen Beginn fristlos. Sie begründete das mit Zwischenfällen, zu denen es seit dem Einzug der Mieterin gekommen war. So hatte diese zweimal die Polizei wegen Ruhestörung im Haus gerufen.

Quelle und vollstaendiger Bericht : n-tv.de

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Erneut Abzockversuch mit fingierten Forderungen: Verbraucherzentrale Thüringen warnt vor Rechtsanwaltsschreiben in Sachen “WinPro”

Dass Anwaltschreiben und angedrohte Mahnverfahren Angst vor möglichen gerichtlichen Auseinandersetzungen auslösen können, scheint sich bei Abzockern aller Couleur herumgesprochen zu haben. Nicht umsonst versuchen auf diese Weise erneut zwei angebliche Rechtsanwaltskanzleien (Hammerschmidt, Dupont & Pyrmov sowie Martines, Julich & Kollegen) Geld zu machen.
In den Schreiben wird Verbrauchern unterstellt, den “Gewinnspielservice WinPro” genutzt und Restforderungen noch nicht beglichen zu haben. Für den Fall, dass der geforderte Betrag nicht überweisen wird, drohen die angeblichen Rechtsanwaltskanzleien gerichtliche Mahnverfahren an.

Die Verbraucherzentrale rät, sich nicht von den Schreiben einschüchtern zu lassen. Zudem hat sie erhebliche Zweifel, ob es die Kanzleien überhaupt gibt. Unterschiedliche Adressen, identische Aktenzeichen und Vertragsnummern in den einzelnen Mahnschreiben deuten darauf hin.

Betroffene Verbraucher sollen sich bei der Rechtsanwaltskammer über die Existenz der Rechtsanwaltskanzleien informieren und diese ggf. zum Einschreiten auffordern.

Quelle : vzth.de

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LG Hamburg verurteilt Filesharer zu 30 Euro Schadenersatz

Das Landgericht Hamburg hat einen 20-Jährigen zu 30 Euro Schadenersatz verurteilt, weil er 2006 als knapp 16-Jähriger zwei Musikstücke in eine Internettauschbörse eingestellt hatte. Die weitergehende Schadensersatzforderung wurde ebenso wie die Schadensersatzklage gegen den Vater des Beklagten abgewiesen (Urteil vom 8. Oktober 2010, Aktenzeichen 308 O 710/09).

Der Jugendliche hatte den Internetzugang des Vaters genutzt – ohne dessen Wissen. Bei den Liedern handelte es sich um “Engel” der Band “Rammstein” sowie “Dreh dich nicht um” des Sängers Marius Müller-Westernhagen. Die Künstler beteiligten sich nicht an dem Rechtsstreit.

Quelle : zdnet.de

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